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Pflichtausstattung: Was muss man im Auto haben?

Führerschein, Warndreieck und Verbandskasten, die Liste der Gesetzesvorgaben beantwortet die Frage, was man im Auto haben muss. Doch es gibt von Abschleppseil bis Startkabel nützliche Sachen, die ebenso an Bord gehören.

Was muss man im Auto haben?

Gültiger Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), Betriebserlaubnis für bauliche Veränderungen, Warndreieck, Warnweste und ein vorschriftsmäßig bestückter Verbandskasten müssen im Auto immer mit dabei sein. Das bestimmen die Rechtsvorschriften der Fahrerlaubnis-Verordung (FeV) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sowie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in den gesetzlichen Regelungen zu Führung, Zulassung und Betrieb von Kraftfahrzeugen.

Braucht man Führerschein und Fahrzeugpapiere im Original oder reicht eine Kopie?

In § 4 Abs. 2 der FeV ist geregelt, dass eine gültige amtliche Fahrerlaubnis im Auto mitgeführt werden und auf Verlangen etwa bei Polizeikontrollen vorgezeigt werden muss. Gleiches gilt nach den Bestimmungen der StVO § 11 Abs. 6 für den Fahrzeugschein, der offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt. Ebenso muss die erteilte Betriebserlaubnis etwa für Anbauten am Auto oder Tuningteile griffbereit sein.

Sind Führerschein oder Fahrzeugpapiere verloren gegangen, darf man aber provisorisch mit amtlich ausgestellten Ersatzdokumenten fahren. Wichtig ist in jedem Fall, immer die Originalpapiere dabei zu haben. Denn eine Kopie von Führerschein oder Fahrzeugschein wird offiziell nicht anerkannt, da sich darauf Daten fälschen lassen könnten.

Gibt es eine Umtauschpflicht für alte Führerscheine?

Auch wer seinen Führerschein vorschriftsmäßig im Original dabei hat, muss darauf achten, dass er noch gültig ist. Denn ab 2022 setzt die Führerschein-Umtauschpflicht ein. Mit dieser Maßnahme werden EU-Rechtsvorschriften umgesetzt, nach der alle europäischen Führerscheine spätestens bis zum 19. Januar 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Format haben müssen. Der alte graue Lappen oder die ab 1999 ausgegebenen Führerscheine im Scheckkartenformat besitzen also bald keine Gültigkeit mehr.

Der neue Führerschein kostet ca. 25 Euro und wird bei örtlichen Führerscheinstelle unter Vorlage des alten Dokuments, Lichtbild und Personalausweis beantragt. Dann muss er alle 15 Jahre ersetzt werden. Allerdings erfolgt die Umstellung auf die neuen EU-Führerscheine ab dem 19. Januar 2022 stufenweise je nach Geburts- oder Ausstellungsdatum:

Führerscheine bis 1998 für Geburtsjahrgänge Umtauschpflicht bis
Vor 1953 19.01.2033
Ab 1971 19.01.2025
1965 – 1970 19.01.2024
1959 – 1964 19.01.2023
1953 – 1958 19.01.2022
Führerscheine ab 1999 nach Ausstellungsdatum Umtauschpflicht bis
2012 – 18. Januar 2013 19.01.2033
2011 19.01.2032
2010 19.01.2031
2009 19.01.2030
2008 19.01.2029
2007 - 2005 19.01.2028
2004 – 2002 19.01.2027
2001 – 1999 19.01.2026

Welche Gesetzesneuerungen gibt es für die Pflichtausstattung?

Vorschriften für die gesetzlich geforderte Pflichtausstattung im Auto ändern sich und werden stetig neuen Anforderungen angepasst. Deswegen sollte man sich regelmäßig informieren, was nach dem aktuellen Stand der Vorschriften ins Auto gehört. Im Laufe der letzten Jahrzehnte gab es da bereits einige Änderungen:

  • Einmalhandschuhe: Am 1. Oktober 1988 werden im Zuge der Aids-Prävention Einmalhandschuhe im Verbandskasten zur Pflicht. Zwei Paar müssen es sein, um sich bei Erste Hilfe Maßnahmen schützen zu können.
  • Warnweste: Am 1. Juli 2014 wird die Warnweste im Auto Pflicht und muss der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Darin ist geregelt, dass die Warnweste in fluoreszierenden Leuchtfarben wie Neongelb oder Neonorange mit umlaufenden reflektierenden Streifen gefertigt sein muss. Eine Weste ist Pflicht, doch wer an die Sicherheit anderer Passagiere denkt, sollte für jede Person im Auto eine Warnweste an Bord haben.
  • Mund- und Nasenschutz: Im Jahr 2022 sollen medizinische Masken im Verbandskasten vorgeschrieben sein. Zwei Masken müssen nachgewiesen werden, die bei der Ersthilfe vor einer Ansteckung etwa durch Coronaviren schützen sollen.

Führerschein oder Warnweste nicht dabei: Welche Strafen und Bußgelder drohen?

Wer sich nicht an die Vorschriften zur Pflichtausstattung hält oder einfach nur nicht auf dem aktuellsten Stand ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür droht der Gesetzgeber ein Bußgeld an, das zwischen 5 und 15 Euro liegen kann.

Art des Verstoßes Bußgeld in Höhe von
Keine Masken im Verbandskasten 5 Euro
Keine Einmalhandschuhe im Verbandskasten 5 Euro
Keinen gültigen Führerschein dabei 10 Euro
Kein Warndreieck im Auto 15 Euro
Keine Warnweste im Auto 15 Euro
Keinen Verbandskasten im Auto 15 Euro

 Bis zu 15 Euro Bußgeld drohen, wenn du kein Warndreieck im Auto dabei hast. Bis zu 15 Euro Bußgeld drohen, wenn du kein Warndreieck im Auto dabei hast.

Was muss man im Ausland im Auto mitführen?

Andere Länder bedeutet beim Thema Pflichtausstattung im Auto nicht unbedingt grundlegend andere Regeln. Denn die meisten europäischen Staaten und damit auch beliebte Urlaubsländer kennen ähnliche Vorschriften wie der deutsche Gesetzgeber. Manches wie der Verbandskasten ist im Ausland zwar nicht überall vorgeschrieben, aber unbedingt eine Empfehlung, um im Notfall ausgerüstet zu sein. Andererseits sind in einigen Staaten Extras wie etwa ein Feuerlöscher in Griechenland verpflichtend. Was im Ausland bei Autofahrten dabei sein muss, zeigt die Tabelle in einer Länderauswahl:

Land Führerschein & Fahrzeugpapiere Warndreieck Warnweste Verbandskasten Ersatzbirnen Ersatzreifen/Reparaturset Feuerlöscher
Belgien ja ja nein nein nein nein nein
Dänemark ja ja nein nein nein nein nein
Frankreich ja ja ja nein nein nein nein
Griechenland ja ja nein ja nein nein ja
Italien ja ja nein nein nein nein nein
Kroatien ja ja ja ja ja ja nein
Österreich ja ja ja ja nein nein nein
Schweden ja ja nein nein nein nein nein
Schweiz ja ja nein nein nein nein nein

Welche Sachen sollte man im Auto haben?

 Nützliche Dinge wie einen Wagenheber stets an Bord des Autos zu haben, zahlt sich bei einer Panne aus. Nützliche Dinge wie einen Wagenheber stets an Bord des Autos zu haben, zahlt sich bei einer Panne aus.

Wagenheber, Reifenreparaturset, Taschenlampe, Schutzhandschuhe und eine Flasche Motoröl als Reserve schreibt keine Behörde für Autofahrten vor. Doch es gibt diese und viele weitere Dinge, die sich als nützlich erweisen und im Notfall helfen können.

  • Reservekanister & Motoröl: Das Öl muss die passende Qualität haben und der Kanister mit Kraftstoff darf nicht mehr als 20 Liter fassen. Aber immerhin kann so die nächste Tankstelle oder Werkstatt doch noch aus eigener Kraft erreicht werden.
  • Ersatzrad, Repairspray, Wagenheber & Schutzhandschuhe: Um bei einer Reifenpanne weiterzukommen, hilft heute oft das Reifenreparaturset mit dem eingespritzten Dichtungsmaterial. Sonst sollten ein Wagenheber und der Ersatzreifen einsatzbereit sein. Dabei schützen Arbeitshandschuhe vor Dreck und Felgenschmiere.
  • Scheibenwischwasser & Frostschutz: Ist keine Tankstelle in der Nähe, lässt sich der Wischwassertank unterwegs mit den eigenen Vorräten wieder auffüllen.
  • Eiskratzer & Putztuch: In der kalten und feuchten Jahreszeit sollten Eiskratzer und ein Tuch für beschlagene Scheiben im Auto bereit liegen.
  • Decke & Taschenlampe: Bei einer Panne im Dunkeln oder für Wartezeiten im Stau leisten Taschenlampe oder eine Decke gute Dienste.
  • Abschleppseil & Starterkabel: Wenn gar nichts mehr geht, helfen Abschleppseil oder Abschleppstange dem eigenen oder einem anderen Fahrzeug. Liegt es an der Batterie, kann man andere mit dem Starterkabel schnell mal um Hilfe bitten.

Fazit: Gesetzliche Vorgaben beachten und für den Notfall vorsorgen

Die Vorschriften zur Pflichtausstattung im Auto sind übersichtlich und regeln, dass Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten an Bord sein müssen. Auch die Fahrzeugpapiere und der gültige Führerschein gehören für Kontrollen griffbereit ins Auto. Wer sich die bei Verstößen angedrohten Bußgelder in Höhe von 5 bis 15 Euro sparen will, sollte allerdings auch auf die aktuellen Entwicklungen achten und entsprechend nachrüsten.

Denn in den gesetzlichen Bestimmungen gibt es immer wieder Änderungen, wie etwa die Mitführpflicht für Einmalhandschuhe und Masken im Verbandskasten. Der sollte zudem regelmäßig kontrolliert werden, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum von Verbandsmaterialien noch nicht überschritten ist. Neuerungen stehen ab 2022 mit dem Umtausch der alten Führerscheine an, die bis 2033 schrittweise an EU-Standards angepasst werden. Wer die für ihn geltende Frist nicht beachtet, riskiert bei Kontrollen ein Bußgeld.

Die Gesetztesvorgaben für die Pflichtausstattung im Auto sollen mehr Sicherheit bei Unfällen oder Pannen für sich und andere Verkehrsteilnehmer bringen. Es gibt jedoch auch einige Sachen, die im Auto sein sollten, weil sie sich im Alltag einfach als nützlich erweisen. Dazu gehören Dinge wie der Eiskratzer im Winter oder die Parkscheibe. Im Notfall können Ersatzreifen oder Reparaturset, Öl- und Benzinreserven, Abschleppseil und Starterkabel oder eine Decke und der Wasservorrat helfen, um auf Wartezeiten im Stau, eigene Pannen und Pannenhilfe für andere vorbereitet zu sein.

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