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E-Auto-Förderung: Der Push in die richtige Richtung

Die E-Auto-Förderung vom Staat und den E-Auto-Herstellern selbst soll Käufern bei der Entscheidung für ein umweltfreundlicheres Fahrzeug trotz hoher Anschaffungskosten unterstützen. Was für Förderungen es gibt und wie sie nach einem Kauf auf dem eigenen Konto landen, erklärt dieser Ratgeber.

E-Auto-Förderung: Wer, was, wie – die wichtigsten Fragen geklärt

Die Bestimmungen zur BAFA-Förderung von Staat und E-Auto-Herstellern haben sich zum ersten Januar 2023 aktualisiert. Worum es sich bei der BAFA-Förderung eigentlich handelt, welche Fahrzeuge im Programm zur Umweltprämie inbegriffen sind und wie genau die Änderungen zur E-Auto-Förderung aussehen, wird im Folgenden erklärt.

Was genau ist die BAFA-Förderung?

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Die Abkürzung BAFA steht für das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Ministerium fördert nicht nur den Erwerb und das Leasing von Elektrofahrzeugen, sondern unterstützt auch andere Einzelmaßnahmen, die für energieeffizientere und umweltfreundlichere Lösungen zu aktuellen Vorgehensweisen führen. Ein Beispiel hierfür wäre der energieeffizientere Gebäudebau.

Im Juli 2016 wurde der sogenannte Umweltbonus eingeführt, der den Erwerb von Elektroautos, Plug-in-Hybridmodellen und Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektroautos unterstützt. Die Hybridmodelle fallen seit den neuen Regelungen 2023 nicht mehr unter die geförderten Fahrzeuge. Sowohl der Bund als auch die Autoindustrie selbst finanzieren die Kaufprämien.

Durch die Förderung soll der Kauf von umweltfreundlicheren Elektrofahrzeugen attraktiver gestaltet werden, da die E-Autos vergleichsweise teuer sind, wenn man auf den durchschnittlichen Marktpreis für Kraftfahrzeuge schaut.

BAFA-Prämie: Diese Autos werden gefördert

Welche Fahrzeuge gefördert werden, ist präzise reguliert und sehr transparent. Aktuell sollte ein E-Auto in eine dieser drei Kategorien fallen, um sich für die BAFA-Prämie zu qualifizieren:

  1. Neufahrzeuge: mit einem Zulassungsdatum nach dem 3. Juni 2020. Wie hoch die Förderung schlussendlich ist, hängt hier vom Nettolistenpreis des Basismodells ab.
  2. Leasingfahrzeuge: Auch hier entscheidet sich die Höhe der Förderung am Nettolistenpreis des Basismodells. Wichtig zu beachten ist, dass die volle Förderung nur bei einem Leasingzeitraum ab 24 Monaten geltend gemacht werden kann. Bei einer Leasingdauer ab 12 bis 23 Monaten wird die Förderung reduziert. Mehr Informationen zum Thema finden sich in unserem Beitrag zum “Elektroauto-Leasing mit Umweltbonus”.
  3. Gebrauchtwagen: werden gefördert, wenn sie erstmals nach dem 04. November 2019 zugelassen wurden und die Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2020 erfolgte.
  4. BAFA-Förderungsliste: Das Fahrzeug muss zusätzlich auf der BAFA-Liste der förderungsfähigen Elektrofahrzeuge stehen.

Die Prämie von Bund und Autoherstellern setzt sich folgendermaßen zusammen:

Fahrzeugart/Preis Staatlicher Anteil Herstelleranteil Gesamte Prämie
Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 40.000 Euro 4.500 Euro 2.250 Euro 6.750 Euro
Nettolistenpreis des E-Auto-Basismodells bis 65.000 Euro 3.000 Euro 1.500 Euro 4.500 Euro

Umweltförderung ab 2023: Die Änderungen auf einen Blick

Die "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" wurde zum 01. Januar 2023 offiziell einigen Änderungen unterzogen. Hier finden sich alle Neuerungen auf einen Blick:

  • Plug-in-Hybridfahrzeuge erfahren seit dem 01.01.2023 keine Förderung mehr
  • Neue E-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro für das Basismodell können mit bis zu 6.750 Euro gefördert werden.
  • Neue E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro für das Basismodell erhalten eine maximale Förderung von 4.500 Euro.
  • Gebrauchte Elektrofahrzeuge erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro BAFA-Prämie.
  • Die Mindesthaltedauer von Leasing-E-Autos wird auf 12 bis 24 Monate angehoben, um die volle Förderung zu erhalten.

Weiterhin sorgen verschiedene Kauf- und Leasingszenarien auch für unterschiedliche Förderungsanteile vom Bund. Es folgt eine kurze Übersicht über den Bundesanteil am Umweltbonus (ohne Herstelleranteil) bei verschiedenen Kauf- und Leasingszenarien:

Kaufmodell Bundesanteil am Umweltbonus für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) Bundesanteil am Umweltbonus für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis ab 40.000 Euro) Bundesanteil am Umweltbonus für junge Gebrauchtfahrzeuge Mindesthaltedauer
Eigenfinanzierter kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasingslaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit ab 24 Monaten 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

E-Auto-Förderung beantragen: So funktioniert's

Die Antragstellung zur Förderung des neuen E-Autos umfasst mehrere Schritte und lässt sich direkt auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchführen. Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Voraussetzungen für den Förderantrag

Folgende Voraussetzungen gilt es vor der Antragstellung zu beachten:

  • Der Herstelleranteil am Umweltbonus muss aus dem Leasing- oder Kaufvertrag beziehungsweise der verbindlichen Bestellung deutlich hervorgehen
  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens innerhalb einen Jahres nach der Zulassung des E-Autos auf den Antragsteller erfolgen
  • Folglich daraus: Wer den Antrag stellt, muss nachweislich der Halter des Fahrzeugs sein
  • Das Fahrzeug muss nachweislich mindestens 12 Monate auf den Antragsteller zugelassen sein
  • Ab dem 01. September 2023 sind nur noch Privatperson antragsberechtigt

Antragstellung erst nach Zulassung möglich

Über die letztendliche Höhe der Förderung entscheidet das Zulassungsdatum. Erst nach der Zulassung des E-Autos kann der Antrag gestellt werden. Auch wenn sich die Richtlinien zur BAFA-Förderung ändern, gelten immer die Regeln, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten.

Ein Beispiel: Wenn das 2022 bestellte E-Auto erst im Jahr 2023 zugelassen werden kann, gelten bei der Antragstellung die Prämien von 2023 und nicht von 2022 – demnach statt 9.000 Euro Bonus nur noch 6.750 Euro Bonus.

Umweltbonus beantragen: Diese Dokumente und Nachweise werden benötigt

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Der Antrag zur BAFA-Förderung lässt sich direkt auf der Website des BAFA stellen. Auch der Bearbeitungsstand des Antrags kann online eingesehen werden. Um den Antrag erfolgreich stellen zu können, braucht es verschiedene Dokumente und Nachweise.

Die wichtigsten Daten, die angegeben werden müssen:

Persönliche Daten (Name, Anschrift, Kontoverbindung etc.) Das Datum der verbindlichen Bestellung des E-Autos (also das Datum, an dem der Vertragspartner den Leasing- oder Kaufvertrag ausgestellt hat) Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN), welche sich im Fahrzeugbrief (Zulassungsschein II) findet

Die wichtigsten Dokumente, die bereitliegen müssen: Nachweis der verbindlichen Bestellung des E-Autos Kaufvertrag Leasingvertrag mit Kalkulation der Leasingrate

Nach Abschluss der Antragstellung verschickt das BAFA eine E-Mail an die angegebene E-Mailadresse, die eine pdf zur “Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben” beinhaltet. Dieses Dokument ist nach Erhalt einer weiteren E-Mail, die die individuelle Vorgangsnummer enthält, unter einem vorgegebene Link hochzuladen. Ab diesem Zeitpunkt ist vorerst alles erledigt. Der Bearbeitungsstand des Antrags kann mithilfe der individuellen Vorgangsnummer jederzeit online eingesehen werden.

Kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus!

Auf die Auszahlung des Umweltbonus gibt es keinen Rechtsanspruch. Das Gesamtbudget des Bundeszuschusses beim E-Auto-Kauf ist begrenzt. Im Jahr 2023 stehen bis zu 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 sind es schon nur noch 1,3 Milliarden Euro.

Es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer seinen Antrag stellt, nachdem das Förderungsbudget aufgebraucht ist, geht leider leer aus.

Fazit: Die Förderung lohnt sich

Die Förderung des Kaufs nachhaltigerer Fahrzeuge von Bund und Herstellern schafft einen attraktiven Anreiz, die persönliche Autowahl zu überdenken. Aber die Förderdauer ist begrenzt und wer lange wartet, bekommt weniger Förderung zugesprochen. Der Prozess der Antragstellung ist recht unkompliziert online möglich und auch der Bearbeitungsstand kann jederzeit online eingesehen werden.

Für Interessenten ist es wichtig, die neuen Regelungen 2023 im Überblick zu behalten und genau zu kontrollieren, ob eine Qualifizierung für die Förderung tatsächlich vorliegt. Weiterhin gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Umweltbonus – sobald der Fördertopf für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, leer ist, gibt es auch keine Prämie für die Antragstellenden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema: E-Auto-Akku-Förderung

Der vollständige Umweltbonus für E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro beträgt 2023 6.750 Euro. Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro beträgt die Prämie 4.500 Euro.

Der staatliche Teil der BAFA-Förderung für E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 Euro beträgt 2023 4.500 Euro (der Herstelleranteil 2.250 Euro). Für E-Autos mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro beträgt die Prämie 3.000 Euro (der Herstelleranteil 1.500 Euro).

Mindestens in den Jahren 2023 und 2024 wird es die BAFA-Förderung weiterhin geben. Der staatliche Fördertopf beträgt 2023 circa 2,1 Milliarden Euro, im Jahr 2024 1,3 Milliarden Euro.

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