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Gewerbeleasing bei AutoScout24

Gewerbeleasing:

Vorteile für Firmen kennenlernen.

Alle Leasing-Angebote ansehen

Das sind deine Vorteile beim Gewerbeleasing:

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Finanzielle Vorteile

Firmenleasing: Abschreibungen für Eigentum vermieden, steuerliche Vorteile nutzen. Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden!

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Hochwertige Fahrzeuge

Immer die neuesten Modelle und das schneller und kostengünstiger als beim klassischen Kauf. Die perfekte Option, um den Fuhrpark regelmäßig zu erneuern!

Miete

Planungssicherheit

Eine fixe Monatsrate über die gesamte Laufzeit hinweg. Das schafft eine stabile3 Kalkulationsgrundlage für Firmen, die Gewerbeleasing nutzen.

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Gute Gründe für Gewerbeleasing:

  1. Firmen-Leasing macht den Fuhpark-Unterhalt günstiger als Fahrzeuge zu kaufen.
  2. Flexibilität! Größe & Art des Fuhrparks wird auf das Unternehmen zugeschnitten.
  3. Kosten minimieren: Zugriff auf ständig neue Autos mit Herstellergarantie.
  4. Leasing erspart Arbeit: Nach der Vertragslaufzeit Fahrzeuge einfach zurückgeben.
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Leasing bringt steuerliche Vorteile!

Leasing - interessant für Freiberufler bis zum Konzern! Die Leasingrate lässt sich beim Firmenleasing steuerlich absetzen. On top ist Leasing bilanzneutral und - anders als beim Fahrzeugkauf - wird die Liquidität der Firma nicht belastet.

Tipp: Es gibt auch tolle Vorteile beim Leasing von Elektroautos.

Die unterschiedlichen Arten von Gewerbeleasing

Für alle Leasing-Arten gilt: Ein Auto wird für einen befristeten Zeitraum geleast und nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben.

Gewerbliches Autoleasing ist eine beliebte Option für Unternehmen jeder Größe. Normalerweise leasen Unternehmen Fahrzeuge für einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren. Während dieser Zeit ist das Unternehmen für die monatliche Leasingrate sowie für alle Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Fahrzeug verantwortlich. Am Ende des Leasingzeitraums hat das Unternehmen die Möglichkeit, das Fahrzeug zu kaufen, es an die Leasinggesellschaft zurückzugeben oder den Leasingvertrag um eine weitere Laufzeit zu verlängern. Gewerbliche Leasingverträge sind in der Regel sehr flexibel und können an die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden.

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing wird die monatliche Leasingrate anhand der voraussichtlich gefahrenen Kilometerleasing bestimmt. Das eignet sich besonders für Autofahrten mit oft ähnlichen Strecken. Sollten mehr Kilometer auf dem Tacho stehen, wird eine Nachzahlung fällig. Umgekehrt erhalten Leasingnehmer aber Geld zurück, wenn sie das Auto weniger gefahren sind. Insofern ist das Kilometerleasing eine preiswerte und faire Leasingmethode.

Restwertleasing

Beim Restwertleasings wird bereits zu Beginn der Laufzeit der voraussichtliche Verkaufspreis bei der Rückgabe bestimmt. Die Leasingrate berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Neupreis des Autos und dem Restwert nach Ablauf des Leasingzeitraums. Der Vorteil des Restwertleasings ist, dass die Monatsraten recht günstig sind. Wenn jedoch das Fahrzeug bei der Rückgabe weniger wert ist als anfangs geschätzt, müssen Firmen dem Händler die Differenz bezahlen.

Finger weg vom Andienungsrecht: Bei diesem Vertragsbestandteil kann der Leasinggeber am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden, ob der Leasingnehmer das Auto kaufen muss, auch wenn es weniger wert ist als bei Vertragsabschluss kalkuliert. Wenn du in deinem Unternehmen das Fahrzeug nach Ende der Leasinglaufzeit nicht weiter nutzen möchtest, dann vermeide unbedingt in deinem Gewerbeleasing das Andienungsrecht.

Häufig gestellte Fragen zum Gewerbeleasing für Autos

Wenn Unternehmen neue Fahrzeuge benötigen, entscheiden sie sich oft für Leasing statt für den direkten Kauf. Dafür gibt es mehrere Gründe - vor allem die Kosten. Das Leasing eines Fahrzeugs erfordert in der Regel eine geringere Anfangsinvestition als der Autokauf.

Darüber hinaus können Unternehmen die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen. Für steuerliche Zwecke gilt Leasing als Ausgabe, während der Kauf eines Autos als Investition gilt. Daher kann Leasing für Unternehmen auf lange Sicht günstiger sein. Außerdem können Unternehmen beim Leasen von Fahrzeugen von speziellen Flottenrabatten profitieren und unerwartete Reparaturkosten vermeiden, wenn sie sich für einen Leasingvertrag entscheiden, der Wartungs- und Garantieleistungen beinhaltet. Daher kann Firmenleasing eine attraktive Option für Unternehmen sein, die Geld bei ihren laufenden Kosten sparen wollen.

Um für das gewerbliche Leasing in Frage zu kommen, müssen Unternehmen neben einer Eintragung im Handelsregister bestimmte Kriterien erfüllen, die vom Leasinggeber festgelegt werden. In der Regel müssen Unternehmen eine gute Kreditwürdigkeit besitzen und betriebswirtschaftliche Nachweise vergangener Betriebsjahre vorlegen. Außerdem muss sich die Firma verpflichten, das geleaste Fahrzeug ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen; die private Nutzung ist in der Regel verboten.

Inhaltlich unterscheidet sich nichts vom Privatleasing, nur dass sich Gewerbeleasing ausschließlich an Firmen richtet. Allerdings profitieren Unternehmen von steuerlichen Vorteilen: Die Kosten für Sonderzahlungen und Monatsraten des Gebrauchtwagenleasings sind in voller Höhe und ohne Abschreibung absetzbar. Weitere Vorteile: Nach Ablauf des Gewerbeleasings können direkt neue Fahrzeuge geleast werden.

Wer länger am Markt ist, ist klar im Vorteil: Dann sind die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters aussagekräftig und die Leasingbank kann die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einschätzen. Neben der betriebswirtschaftlichen Auswertung beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem letzten und aktuellen Jahr benötigt man für das Firmenwagen-Leasing im Regelfall:

  • Eine beidseitige Kopie des Personalausweises eines geschäftsführenden Gesellschafters beziehungsweise Geschäftsführers.
  • Eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs beziehungsweise der Gewerbeanmeldung. Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt: Bescheid des Steuerberaters über Art und Beginn der selbstständigen Tätigkeit, Bescheid über Eintragung in Kammer oder Berufsregister.
  • Eine unterschriebene Selbstauskunft.
  • Falls vorhanden: Eine beidseitige Fahrzeugscheinkopie eines Fahrzeugs aus dem jetzigen Fuhrpark.

Nutzen können gewerbliches Leasing Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG), Personengesellschaften wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG). Und natürlich Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende. Im Gewerberecht heißt es, ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Steuern sparen: Anders als bei einer Finanzierung können Leasingraten als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden und sind damit zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Sonderzahlungen, Zulassungsgebühren, Versicherung und andere Kosten beim Gewerbeleasing. Um 100 Prozent absetzen zu können, muss das geleaste Fahrzeug aber mindestens zu 90 Prozent dienstlich genutzt werden.

Sichere Planung: Im Gegensatz zu einer asynchronen Darlehenstilgung zahlt man pro Monat eine vorher fest vereinbarte Rate, die über die komplette Vertragslaufzeit hinweg konstant bleibt – unabhängig von eventuellen Zinsänderungen. Wird das Leasing als Kilometerleasing vereinbart, drohen bei der Rückgabe des Fahrzeugs auch keine Ausgleichszahlungen. Das schafft eine stabile Kalkulationsgrundlage.

Neue Fahrzeugmodelle: Werden die Firmenwagen zwischen 24 und 36 Monaten geleast, schöpft man die Vorteile der Herstellergarantie optimal aus. Das heißt, man fährt immer neue, attraktive Modelle und die Kosten für teure Reparaturen während des Leasings halten sich in Grenzen. Besonders beliebt ist das Leasing von neuen Elektroautos.

Liquides Kapital: Beim Leasing bleibt das Eigenkapital unberührt, weil Unternehmer und Selbstständige keine großen Anschaffungsinvestitionen brauchen. Auch Sonderzahlungen und Anzahlungen sind meistens freiwillig, was die Liquidität erhält. Stattdessen sinkt und verteilt sich die finanzielle Belastung in Form von Monatsraten über die gesamte Laufzeit.

Neutrale Bilanz: Nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber ist Eigentümer des geleasten Fahrzeugs und muss sich um Zulassung und Abschreibung des Autos kümmern. Das bedeutet, der Wagen taucht nicht in der Unternehmensbilanz auf und muss auch nicht über Jahre abgeschrieben werden. Gewerbliches Leasing hat somit keinen Einfluss auf den Verschuldungsgrad, also das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Attraktive Konditionen: Firmenkunden profitieren bei der Abnahme größerer Mengen von besonders günstigen Preisen und Tarifen – dafür reichen im Normalfall schon fünf Fahrzeuge desselben Herstellers oder des gleichen Typs. Als Faustregel gilt: Je größer der geleaste Fuhrpark, desto günstiger das Angebot.

Fixe Verträge: Wie bei jedem Leasingvertrag ist es auch beim Firmenleasing unmöglich, aus einem laufenden Vertrag auszusteigen. Das heißt, die Raten müssen bis zum Ende der jeweiligen Leasinglaufzeit beglichen werden – auch wenn Kunden gerade Mangelware sind oder dem Unternehmen die Aufträge wegbrechen.

Zusätzliche Kosten: Wenn sich Selbstständige oder Unternehmer für einen Jahres- oder Gebrauchtwagen entscheiden, müssen sie mit höheren Reparaturkosten als bei Neuwagen rechnen. Hinzu kommt: Kunden sind während der Vertragslaufzeit verpflichtet, das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt inspizieren und reparieren zu lassen. Diese sind aber in Regel teurer als freie Werkstätten. Zwar gibt es Verträge, in denen diese Kosten vom Leasinggeber übernommen werden – das wirkt sich aber wiederum auf die monatlichen Raten aus.

Kilometerschätzung: Wenn die Kilometerzahl falsch eingeschätzt wurde, muss nach Ende der Vertragslaufzeit nachgezahlt werden. Bei den meisten Leasinganbietern ist es nämlich nicht möglich, die geschätzten Jahreskilometer während der Laufzeit anzupassen. Die gute Nachricht: Fährt man weniger, gibt es Geld zurück.

Mögliche Nachzahlungen: Nach Ende der Vertragslaufzeit werden dem Leasingnehmer Beulen, Dellen oder Kratzer in Rechnung gestellt, die über eine normale Abnutzung hinausgehen. Das kann sich bei vielen kleineren Schäden schnell summieren. Richtig teuer wird es, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. Wer auf Nummer sicher gehen will, ob die Rechnung des Leasingpartners nicht zu hoch ist, kann den Wagen vor der Rückgabe von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen.

Das Finanzamt geht davon aus, dass der Dienstwagen auch privat genutzt wird. Daher gibt es zwei Möglichkeiten, um das bei der Steuer zu verrechnen. Entweder man versteuert pauschal mit der sogenannten Ein-Prozent-Methode – oder führt ein Fahrtenbuch.

Ein-Prozent-Regelung: Bei dieser Methode wird die private Nutzung des Dienstwagens pauschal bestimmt. Das heißt, pro Monat muss ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert werden – pro Jahr also zwölf Prozent. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kommen monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer hinzu. Für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride reduzieren sich alle Beträge um die Hälfte. Die Methode ist sinnvoll, wenn man den Dienstwagen weniger als 50 Prozent privat fahren will und dieser nicht sehr teuer war. Auch spart die Pauschale Zeit. Nachteil: Es wird immer vom Neu-Listenpreis ausgegangen, auch wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Wurde der Wagen erst zur Monatsmitte geleast, muss man dennoch für den kompletten Monat zahlen.

Fahrtenbuch: Die Alternative zur Ein-Prozent-Regelung ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Während des gesamten Jahres werden damit alle Privat- und Dienstfahrten schriftlich nachgewiesen. Diese Methode ist sinnvoll, wenn man den Dienstwagen nur wenig privat nutzt, der Listenpreis hoch ist, es sich um einen Gebrauchtwagen handelt oder nur wenig Kilometer pro Jahr gefahren werden. Das kann eine hohe Steuerersparnis bringen. Nachteil: Die akribische Fahrtendokumentationen erfordert Zeit, Disziplin und Sorgfalt. Bei einer Dienstfahrt müssen notiert werden:

  • Datum
  • Ort und Name des Geschäftskontakts
  • Anlass der Dienstfahrt
  • Start- und Endpunkt der Fahrt
  • Eventuelle Umwege
  • Kilometerstand

Übrigens: Eine Änderung der Besteuerungsart ist immer nur zum Jahreswechsel möglich oder wenn man ein neues Fahrzeug least beziehungsweise kauft. Gängiger ist die Ein-Prozent-Regel.

Feste Raten: Wie beim Leasing zahlt man auch beim Gewerbeleasing über die komplette Vertragslaufzeit pro Monat eine vorher fest vereinbarte Rate. Wird das Auto hingegen gekauft, muss das Unternehmen den kompletten Kaufpreis zahlen. Zwar kann hierfür ein Kredit aufgenommen werden, der verursacht aber nicht nur Kosten, sondern mindert auch die Eigenkapitalquote.

Steuervorteil: Während beim Firmenwagen-Leasing die Kosten für das Leasing zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können, muss der Wagen beim Kauf über einige Jahre abgeschrieben werden. Erfolgt die Finanzierung per Kredit, können zusätzlich ausschließlich die Zinskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Bilanzvorteil: Beim Firmenleasing ist der Leasinggeber Eigentümer des Wagens. Sobald man das Fahrzeug kauft, taucht es in der Bilanz auf. Das ist vor allem deshalb ein Nachteil, weil Fahrzeuge linear abgeschrieben werden – ihr eigentlicher Wert aber gerade nach dem Kauf überproportional stark sinkt. Möchte man das Fahrzeug also vor Ende der Abschreibungsdauer verkaufen, entstehen einem bilanzielle Verluste.

Gerade Start-ups, Gründer und Jungunternehmer wollen in der Startphase Kunden und Geschäftspartner gewinnen. Da kann ein repräsentativer Leasing-Dienstwagen helfen. Wer aber noch keine zwei Jahre am Markt ist, tut sich schwer, Leasinggeber zu überzeugen. Wer trotzdem nicht auf Gewerbeleasing verzichten will, kann anbieten, eine Sonderzahlung oder Kaution in Höhe von in der Regel zehn bis 30 Prozent zu leisten. Manchen Händlern reicht das als Sicherheit. Durch die Tilgung sinken auch die pro Monat zu leistenden Raten. Auch kann der Leasingbank eine Sicherheit in Form eines Bürgen angeboten werden, der in den Leasingvertrag aufgenommen wird – beispielsweise die Hausbank.

Benötigt wird beim __Gewerbeleasing __auf jeden Fall eine Kasko-Versicherung – am besten eine Vollkasko. Bei Neuwagen ist diese in der Regel sogar Pflicht. Eine Vollkaskoversicherung sichert nicht nur gegen Wetter-, Wild- und Marderschäden ab, sondern auch gegen Raub, Diebstahl und Unfallschäden. Sonst kann es bei einem Totalschaden während des Leasings schnell kostspielig werden.