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Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020

Senkung der Mehrwertsteuer ab Juli 2020:

Was Sie beachten sollten und wie Sie profitieren

Ab dem 1. Juli 2020 senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuersätze auch für Neu- und Gebrauchtwagen. Allerdings gilt diese Maßnahme nur zeitlich befristet bis 31. Dezember 2020. Sie soll in der Corona-Krise die Kauflaune der Konsumenten anfachen. Sie bringt aber auch Arbeit mit sich. Hier erfahren Sie, was Sie beachten sollten und welche Chancen sich Ihnen dadurch bieten. Denn mit dem SuperDEAL haben Sie als AutoScout24-Kunde optimale Möglichkeiten, Ihren Verkauf mit der Mehrwertsteuer-Senkung anzukurbeln.

Welche neuen Mehrwertsteuersätze gelten?

Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällt auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 Prozent auf 5 Prozent.

Wann gelten die neuen Steuersätze?

Die Steuersätze gelten befristet vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.

Welches Datum ist maßgeblich, um den richtigen Steuersatz zu bestimmen?

Welchen Steuersatz Sie anwenden müssen, hängt vom Liefer- bzw. Leistungsdatum ab. Bei einem Verkauf ist das der Tag, an dem Sie die Ware übergeben oder liefern - und bei einer Dienstleistung der Tag, an dem Sie die Leistung erbringen. Bestell- bzw. Rechnungsdatum sowie der Tag des Zahlungseingangs spielen hingegen keine Rolle.

Welche Folgen hat die Änderung bei Leasing-Verträgen?

Für bereits aktive Leasingverträge gilt: Sie werden bis zum 30. Juni 2020 mit 19 Prozent in Rechnung gestellt. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 kommt der neue Steuersatz von 16 Prozent zur Anwendung. Schließen Sie nach dem 1. Juli 2020 einen Leasingvertrag, ist der 16-Prozent-Steuersatz gültig. Ab Beginn des Jahres 2021 müssen Sie wieder 19 Prozent abrechnen.

Was müssen Sie zusätzlich vorbereiten und beachten?

  • Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Ihr Rechnungsprogramme und Kassensysteme umstellen.
  • Richten Sie in Ihrer Buchhaltung neue Konten für die Steuersätze ein.
  • Achten Sie auch darauf, dass regelmäßige Rechnungen wie z. B. für Leasing- und Leihfahrzeuge mit dem neuen Steuersatz versendet werden.
  • Kontrollieren Sie eingehende Rechnungen auf den korrekten Steuersatz. Besonders regelmäßig eingehende Rechnungen sollten Sie überprüfen.

Passen die Hersteller die Listenpreise für Neuwagen an?

Ja. Es wird davon ausgegangen, dass die Hersteller die Steuererleichterung weitergeben und die Listenpreise anpassen. Und die Listenpreise sind Bruttopreise.

Welche Chancen bietet Ihnen die Mehrwertsteuer-Senkung?

Die gesenkte Mehrwertsteuer kann die Nachfrage ankurbeln. Deswegen empfehlen wir Ihnen die Steuerersparnis an Ihre Käufer durchzureichen. Optimale Möglichkeiten, die Steuersenkung für viel Aufmerksamkeit zu nutzen, ergeben sich mit dem SuperDEAL von AutoScout24.

Was bringt der SuperDEAL im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer-Senkung?

Mit dem SuperDEAL haben Sie Ihre Fahrzeuge schneller vom Hof. Denn damit erhalten Ihre attraktiven Preise und Sonderangebote das neue SuperDEAL-Label – und richtig viel Aufmerksamkeit.

Voraussetzung: Ihr Fahrzeug muss mindestens 14 Tage zum selben Preis bei AutoScout24 online sein. Nach den 14 Tagen reduzieren Sie den allerniedrigsten Preis, den das Fahrzeug bei AutoScout24 hatte. Der Preisnachlass muss mindestens 5 % des niedrigsten Preises entsprechen und gleichzeitig mindestens 500 € betragen.

Was hat das mit der Mehrwertsteuer zu tun? Ganz einfach! Für den SuperDEAL sind die Bruttopreise maßgeblich. Wenn Sie die Steuersenkung an Ihre Kunden weitergeben, haben Sie bereits eine Preissenkung von 3 %. Reduzieren Sie den Preis dann noch um weitere 2 %, erhalten Ihre Fahrzeuge schon das SuperDEAL-Label. Das heißt viel Aufmerksamkeit für wenig Geld!

Bitte beachten Sie: Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient nur Ihrer Information. Sie sind unsicher, wie Sie die Mehrwertsteuersenkung in Ihrem Betrieb umsetzen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.