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Widerrufsrecht: Darauf sollten Sie achten

Online-Verkäufe

Widerrufsrecht: Darauf sollten Sie achten.

Früher – vor dem Siegeszug des Internets und vor Corona – war alles klar: Ein Auto wurde vor dem Kauf angeschaut und Probe gefahren. Ein Handschlag und eine Unterschrift besiegelten den Besitzerwechsel.

Doch im Verkaufsprozess hat sich seitdem viel geändert:

  • 87 % aller Gebrauchtwagenkäufer nutzten im Jahr 2020 das Internet für den Informations- und Kaufprozess.(1)
  • Bis zu 40 % der Käufer würden ein Auto online kaufen.(2)

Sie sehen: Die Käufer bewegen sich immer mehr Richtung Online-Kauf. Und die Corona-Pandemie hat diesen Trend verstärkt. Folglich steigt die Anzahl der Fernabsatzgeschäfte im Autohandel rapide.

Als Ihr starker Partner im Fahrzeughandel informieren wir Sie an dieser Stelle über die gesetzlichen Regelungen zu Fernabsatzgeschäften und Widerrufsrecht. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und keine längst verkauften Autos zurücknehmen müssen!

Wann ist ein Verkauf ein Fernabsatzgeschäft? Wann gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht findet Anwendung bei so genannten Fernabsatzgeschäften – d. h., wenn Kaufverträge außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind u.a.:

  • Briefe und Kataloge
  • Telefon und Fax
  • E-Mails und Internet

Das heißt: Ein am Telefon fernmündlich geschlossener Kaufvertrag über ein Fahrzeug ist ein Fernabsatzgeschäft. Hier ist das Widerrufsrecht anwendbar.

Gilt das auch für AutoScout24?

Bei Anzeigenportalen wie AutoScout24 kommen die Kaufverträge nur zum Teil auf der Plattform zustande. Bei klassischen Online-Inseraten wird der Fahrzeugkauf erst zum Fernabsatzgeschäft, wenn Sie in der von AutoScout24 vermittelten Fernkommunikation zwischen Ihnen und Ihrem Kunden den Vertrag schließen. Wenn der Kunde nach der Kontaktaufnahme über AutoScout24 zu Ihnen ins Autohaus kommt und einen Vertrag unterschreibt, entsteht kein Fernabsatzgeschäft. In diesem Fall hat der Kunde kein Widerrufsrecht.

Was besagt das Widerrufsrecht?

Unter anderem gelten folgende Regelungen:

  • Die Widerrufsfrist beträgt einheitlich in allen EU-Mitgliedsstaaten 14 Tage – beginnend mit dem Erhalt der Ware bzw. der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
  • Sie als Händler müssen dem Kunden rechtzeitig eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Ansonsten verlängert sich die Widerrufsfrist auf max. 12 Monate und 14 Tage.
  • Sie haben weitreichende Informationspflichten – u. a. zu:
    o Eigenschaften der Ware
    o Preis, Zahlungs- und Lieferbedingungen
    o Kundendienstleistungen und Garantien
    o Fristen und Verfahren des Widerrufs
    o Muster-Widerrufsformular
  • Käufer müssen den Widerruf ausdrücklich erklären. Dazu können sie den Musterwiderruf nutzen. Möglich ist aber auch eine formlose Erklärung – und sogar ein telefonischer Widerruf.

Was für Folgen hat ein Widerruf?

Der Kunde kann sein gekauftes Auto zurückgeben. Sollte in der Zwischenzeit ein Wertverlust eingetreten sein, haben Sie als Händler Anspruch auf Wertersatz. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie den Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt haben.

Die Informationen auf dieser Seite dienen nur Ihrer Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
Quellen:
(1) Source: DAT Report 2021 – Gebrauchtwagenkauf
(2) BCG publication (2018)

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