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Fokus: Fahranfänger
Fokus: Fahranfänger

Das Führerscheinklassen-ABC

Das Alphabet der Führerscheinklassen reicht von A bis T und kann ganz schön unübersichtlich sein. Bei den deutschen Fahrerlaubnisklassen ist für jeden etwas dabei. Im Folgenden führen wir durch den Buchstabendschungel.

Was ist eine Führerscheinklasse?

Führerschein ist nicht gleich Führerschein. Zwar sind die Unterschiede meist erst auf den zweiten Blick erkennbar, doch die einzelnen Führerscheinklassen berechtigen zur Führung unterschiedlicher Fahrzeuge. Welche Buchstaben für welche Klasse stehen, schauen wir uns deshalb genau an. Zuvor widmen wir uns jedoch einem kurzen Überblick über die Vor- und Rückseite des heiß begehrten Führerscheins.

Wie sieht der Führerschein aus?

Der Führerschein wird im praktischen Scheckkarten-Format ausgegeben, wodurch er in so gut wie jedes Portemonnaie passt. Trotz seiner geringen Größe enthält der Führerschein jede Menge Informationen. Auf der Vorderseite finden sich unter anderem das biometrische Foto, Angaben zur Person sowie das Ausstellungs- und Ablaufdatum.

So sieht der neue Führerschein aus

Wo stehen die Führerscheinklassen auf dem Führerschein?

Im Handumdrehen oder besser gesagt “Führerscheindrehen” offenbart die Rückseite alle Informationen zu den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen. Fast die gesamte Rückseite wird von einer Führerscheinklassen-Tabelle mit Symbolen, Abkürzungen und Daten eingenommen, die hilfreiche Informationen beinhalten. Die einzelnen Spalten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Liste aller Fahrzeugklassen
  • Datum der Erlaubniserteilung der jeweiligen Klasse
  • Ablaufdatum möglicher befristeter Fahrzeugklassen
  • Feld für mögliche Zusatzangaben oder Beschränkungen (hierzu zählen auch bestimmte Schlüsselzahlen, die beispielsweise festlegen, dass der Führerscheinbesitzer das Fahrzeug nur mit Brille führen darf)

Hier stehen die Führerscheinklassen auf dem Führerschein

Welche Führerscheinklassen gibt es?

Führerscheinklassen

Die Liste auf der Rückseite des Führerscheins ist lang. 16 Fahrzeugklassen lang, um genau zu sein. Um eine Führerscheinklassen-Übersicht zu erhalten, sind diese in einzelne Kategorien von Fahrzeugen einzuordnen: :

  • Führerscheinklassen für Pkw
  • Führerscheinklassen für Motorräder
  • Führerscheinklassen für Lkw
  • Führerscheinklassen für Busse
  • Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge

Führerscheinklassen für Pkw

Führerscheinklassen PKW

Der Klassiker unter den Führerscheinen ist der Autoführerschein. Doch welche Führerscheinklassen sind in der bekanntesten Klasse B eigentlich enthalten?

Klasse B

Mit diesem Führerschein sind sowohl Fahrten mit bis zu acht Fahrzeuginsassen als auch Umzüge problemlos möglich. Alle Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen dürfen gesteuert werden. Falls der Stauraum des Autos nicht ausreicht, kann zusätzlich ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm gezogen werden. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtmasse nicht überschritten wird. Sollte der Anhänger nicht schwerer sein als das Auto, darf seine Masse 750 Kilogramm übersteigen.

Ein Größenvergleich: Selbst mit einem großen BMW X3 lässt sich noch eine Tonne Ladung transportieren.

Mindestalter 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
  • 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
  • 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
  • 5 x 45 Minuten Bundes- oder Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 x 45 Minuten bei Nacht oder Dämmerung

Klasse B17

Seit einigen Jahren ist in Deutschland das begleitete Fahren ab 17 Jahren möglich. Das bedeutet, dass die Fahrausbildung bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag beginnen kann. Die späteren Begleitperson(en) gilt es vorab zu bestimmen. Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens fünf Jahre Führerscheinbesitz
  • maximal ein Punkt in Flensburg

Klasse B96

Bei B96 handelt es sich genau genommen um keine eigene Führerscheinklasse. Sie zählt zur Klasse B dazu, erfordert jedoch eine zusätzliche Prüfung. Wurde diese absolviert, darf ein Anhänger mit höherem Gewicht gezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Anhänger zwar mehr als 750 Kilogramm wiegen darf, die Gesamtmasse mit dem Auto zusammen aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf.

Mindestalter 18 Jahre bei Klasse B, 17 Jahre bei Klasse B17 (begleitetes Fahren)
Theoretische Ausbildung
  • mindestens 2,5 Stunden Fahrerschulung
Praktische Ausbildung
  • Mindestens 3,5 Stunden Fahrerschulung in der Fahrschule
  • 1 Stunde im Realverkehr

Klasse BE

All denjenigen, die noch mehr bewegen wollen, bietet die Führerscheinklasse BE Abhilfe. Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B darf damit ein Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen gezogen werden. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre ein großer Wohnwagen.

Mindestalter 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
  • Keine spezielle Theorie nötig
Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
  • 3 x 45 Minuten Landstraße
  • 1 x 45 Minuten auf der Autobahn
  • 1 x 45 Minuten bei Nacht oder Dämmerung

Klasse B1

Die Führerscheinklasse B1 gibt es nur in einigen Ländern der EU, aber nicht in Deutschland. Hierzulande ist er deshalb immer durchgestrichen. Da sämtliche Führerscheine in der EU gleich aussehen, findet das Feld dennoch seinen Platz.

Führerscheinklassen für Motorräder, Trikes und Quads

Führerscheinklassen für Motorräder, Trikes und Quads

Mit weniger Rädern sowie einem deutlich geringeren Gewicht kommen Motorräder, Trikes und Quads daher. Aus diesem Grund gibt es auch für diese Arten von Fahrzeugen eigene Führerscheinklassen.

Klasse AM

Den Anfang macht die kleinste aller Führerscheinklassen. Die Klasse AM ermöglicht es, leichte Zweiräder wie Mofas oder Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einer maximalen Nutzleistung von 4 Kilowatt zu steuern. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bis Januar 2013 gab es eine eigene Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge, vielerorts auch als Mopedautos bekannt. Diese haben die Gesetzgeber in die damalige Klasse M, also die heutige Klasse AM integriert.

Mindestalter
  • 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h)
  • 16 Jahre für Klasse AM
Theoretische Ausbildung
  • Mindestens 6 Doppelstunden (je 90 Minuten) für Mofa
  • Mindestens 12 Doppelstunden (8 bei Erweiterung der Mofa-Prüfung) bei Klasse AM
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Klasse AM
Praktische Ausbildung
  • 1 bis 2 Doppelstunden für Mofa
  • Kein fixer, gesetzlicher Umfang für Klasse AM, für Fahrschulen frei bestimmbar

Klasse A1

Ein Stück weit mehr Freiheit ermöglicht die Führerscheinklasse A1 mit der Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern gesteuert werden dürfen. Die zulässige Motorleistung ist auf 11 Kilowatt begrenzt. Dreirädrige Trikes dürfen maximal 15 Kilowatt leisten.

Mindestalter 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
  • Mindestens 12 Doppelstunden (6 bei Erweiterung)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
  • 5 x 45 Minuten Landstraße
  • 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
  • 3 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung

Klasse A2

Noch mehr Leistung unter dem Sattel erlaubt die Führerscheinklasse A2. Bis zu 35 Kilowatt Leistung sind hier erlaubt. Bei der praktischen Ausbildung ergibt sich beim Umstieg von der Klasse A1 eine Besonderheit: Liegt der Führerschein A1 seit mindestens zwei Jahren vor, müssen weder Theorie gebüffelt noch Fahrstunden absolviert werden. Stattdessen kann in Absprache mit dem Fahrlehrer direkt die praktische Fahrprüfung angemeldet werden.

Mindestalter 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
  • wie bei Klasse A1
  • bei Umstieg von A1 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A1 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung
  • Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
  • 3 x 45 Minuten Landstraße
  • 2 x 45 Minuten auf der Autobahn
  • 1 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung

Klasse A

Die Königsdisziplin des Führens von Krafträdern bildet die Führerscheinklasse A, mit der sämtliche Zwei- oder Dreiräder gesteuert werden dürfen. Ist der Führerschein A2 bereits seit mehr als 2 Jahren im Besitz, ist keine praktische Ausbildung erforderlich. Dennoch muss auch hier der Fahrlehrer vorher zustimmen.

Mindestalter
  • 24 Jahre
  • 20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
  • 21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung
Theoretische Ausbildung
  • wie bei Klasse
  • A1 bei Umstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung
  • entfällt, außer, wenn Klasse A2 weniger als 2 Jahre im Vorbesitz ist oder der Umstieg direkt von Klasse A1 geschieht:
    • 3 x 45 Minuten Landstraße
    • 2 x 45 Minuten auf der Autobahn
    • 1 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung

Führerscheinklassen für Lkw

Führerscheinklassen LKW

Groß, größer, Führerscheinklassen für Lkw. Der folgende Abschnitt richtet sich an all jene, die mehr als vier Räder bevorzugen. Ein entscheidender Unterschied zu den anderen Führerscheinklassen besteht hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins. Seit 1999 bedarf dieser alle fünf Jahre einer Verlängerung. Diese erfolgt, anders als bei anderen Klassen, nicht automatisch und ist an verschiedene Untersuchungen sowie Überprüfungen gebunden. Die Grundvoraussetzung für alle Lkw-Führerscheinklassen ist eine Fahrerlaubnis für die Klasse B.

Klasse C

Die Klasse C umfasst alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht und maximal neuen Sitzplätzen. Anhänger sind auch hier auf maximal 750 Kilogramm begrenzt. Ausnahmen: Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D.

Mindestalter
  • 21 Jahre
  • 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    Theoretische Ausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    Praktische Ausbildung
    • Anzahl der Praxisstunden variiert
    • Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken

    Klasse C1

    Die Führerscheinklasse C1 ist die richtige Wahl für all jene, die mit mehr als 3,5 jedoch weniger als 7,5 Tonnen unterwegs sein möchten. Für Passagiere und Anhänger gelten dieselben Grenzen wie in Klasse C.

    Mindestalter 18 Jahre
    Theoretische Ausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    Praktische Ausbildung
    • Anzahl der Praxisstunden variiert
    • Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken

    Klasse C1E

    Für die Klasse C1E bestehen zwei Szenarien:

    • Es trifft ein Zugfahrzeug der Klasse C1 auf einen Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Maximalgewicht.
    • Ein Fahrzeug der Klasse B trifft auf einen Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht – wenn also die Klasse BE nicht mehr ausreichen sollte.

    Insgesamt dürfen dabei jedoch 12 Tonnen Gesamtmasse nicht übertroffen werden.

    Mindestalter 18 Jahre
    Theoretische Ausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Grundstoff
    Praktische Ausbildung
    • Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
    • Anzahl der Praxisstunden variiert
    • Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken

    Klasse CE

    Sobald ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger mit mehr als 750 kg Maximalgewicht zusammenkommen, wird die Klasse CE benötigt.

    Mindestalter
    • 21 Jahre
    • 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    Theoretische Ausbildung
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
    Praktische Ausbildung
    • Anzahl der Praxisstunden variiert
    • Großteil davon sind jedoch bis zu 8 Stunden Fahrt auf Überlandstrecken

    Führerscheinklassen für Busse

    Führerscheinklassen Bus

    Ob im öffentlichen Nahverkehr oder für unkomplizierte Fernreisen - mit den Führerscheinklassen für Busse dürfen mehr als acht Passagiere komfortabel befördert werden. Führerscheine dieser Klassen sind ebenfalls auf fünf Jahre befristet. Vor dem ersten Erwerb und bei jeder Verlängerung sind verschiedene Gutachten und Untersuchungen notwendig, unter anderem gilt es, regelmäßig die eigene Sehkraft überprüfen zu lassen. .

    Klasse D

    Die Führerscheinklasse D ermöglicht es, in einem großen Bus mehr als acht Personen mitzunehmen. Auch ein Anhänger mit einem Gewicht von maximal 750 Kilogramm ist erlaubt.

    Mindestalter
    • 24 Jahre
    • 20 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    Theoretische Ausbildung
    • 18 Doppelstunden, wenn B bereits vorhanden
    • 8 Doppelstunden, wenn C bereits vorhanden
    • 12 Doppelstunden, wenn C1 bereits vorhanden
    • 8 Doppelstunden, wenn D1 bereits vorhanden
    Praktische Ausbildung
    • 45 Einheiten (je 45 Minuten) Grundausbildung, 20 wenn D1 bereits vorhanden
    • 22 Einheiten Überlandfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden
    • 14 Einheiten Autobahnfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden
    • 8 Einheiten Nachtfahrt, 5 wenn D1 bereits vorhanden

    Klasse D1

    Wer sich mit einer Höchstzahl von 16 Fahrgästen zufrieden gibt, dem reicht Klasse D1. Damit können kleinere Busse gesteuert werden. Zusätzlich kann ein Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm gezogen werden.

    Mindestalter
    • 21 Jahre
    • 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    Theoretische Ausbildung
    • 10 Doppelstunden, wenn B bereits vorhanden
    • 4 Doppelstunden, wenn C1 bereits vorhanden
    • 4 Doppelstunden, wenn C bereits vorhanden
    Praktische Ausbildung
    • 41 Einheiten (je 45 Minuten) Grundausbildung
    • 19 Einheiten Überlandfahrt 12 Einheiten Autobahnfahrt
    • 7 Einheiten Nachtfahrt

    Klasse D1E

    Schwerere Anhänger können mit der Führerscheinklasse D1E befördert werden. Zusätzlich zu einem kleineren Bus der Klasse D1 darf hier ein Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm beladen werden.

    Mindestalter
    • 21 Jahre
    • 18 Jahre bei fertiger Ausbildung zum Berufskraftfahrer
    Theoretische Ausbildung
    • nicht erforderlich
    Praktische Ausbildung
    • 4 Einheiten (je 45 Minuten) Grundausbildung
    • 3 Einheiten Überlandfahrt
    • 1 Einheit Autobahnfahrt
    • 1 Einheit Nachtfahrt

    Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge

    Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge

    Den Abschluss der Liste bilden die Führerscheinklassen für Zugfahrzeuge. In diese Kategorie fallen drei Arten von Fahrzeugen: kleine Traktoren, Stapler und große Traktoren. Das Mindestalter für beide Klassen liegt bei 16 Jahren, kann mit einem entsprechenden Antrag jedoch auf 15 Jahre gesenkt werden. Das ist möglich, wenn es zum Beispiel notwendig ist, dass der Fahrschüler in der eigenen Landwirtschaft mitarbeitet. Eine Besonderheit der Zugfahrzeug-Führerscheinklassen stellt die nicht vorhandene (Klasse L) bzw. sehr spärliche (Klasse T) Praxisausbildung dar.

    Klasse L

    In die Klasse L fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40 Kilometer pro Stunde. Sobald ein Anhänger dazukommt, sind nur mehr 25 Kilometer pro Stunde erlaubt. Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde. Liegt ein B-Führerschein vor, wird kein eigener Schein für die Klasse L benötigt.

    Mindestalter
    • 16 Jahre
    Theoretische Ausbildung
    • 12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
    • 2 Einheiten Zusatzstoff
    Praktische Ausbildung
    • keine Praxisausbildung

    Klasse T

    Für die Führerscheinklasse T steigt die Höchstgeschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde an. Ausnahme: bis zum 18. Lebensjahr sind ebenfalls nur 40 Kilometer pro Stunde erlaubt.

    Mindestalter
    • 16 Jahre
    Theoretische Ausbildung
    • 12 Einheiten Grundstoff, 6 Einheiten, wenn B-Schein bereits vorhanden
    • 6 Einheiten Zusatzstoff, entfällt, wenn B-Schein bereits vorhanden
    Praktische Ausbildung
    • Je nach Fähigkeiten des Fahrschülers

    Vergleich der Führerscheinklassen: neu vs. alt

    Seit 1999 gibt es den EU Führerschein. Damit einher ging eine Vereinheitlichung aller bis dahin bestehenden Führerscheinklassen innerhalb der EU. Ziel war es, die Führerscheine der einzelnen EU-Länder nicht nur optisch aneinander anzupassen, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese gleich viel wert sind. Aus diesem Grund kommt es jedoch immer wieder zu Verwirrung, wenn alte und neue Führerscheinklassen aufeinanderstoßen. Oftmals kommt beispielsweise die Frage auf, welche Fahrzeuge mit dem alten Führerschein 3 gesteuert werden dürfen. Eine Übersicht dazu findet sich im Folgenden:

    Alte Führerscheinklassen 1 &1a 1b 2 3 4 5
    Neue Führerscheinklassen A, A2, A1, AM, L A1, AM, L A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T A1, AM, L AM, L

    Zwischen der Vereinheitlichung 1999 und verschiedenen Anpassungen 2013 gab es im Vergleich zu den heutigen Führerscheinklassen zudem diese Unterschiede:

    Führerscheinklassen vor 2013 A1 A (beschränkt) A M S
    Führerscheinklassen nach 2013 A1, M A2, A1, AM A, A2, A1, AM AM AM

    Auch interessant: Führerscheine, die in Ländern ausgestellt wurden, die nicht zur EU gehören, können umgeschrieben werden. Eine solche Umschreibung der Fahrerlaubnis ist beim jeweiligen Bürgeramt möglich.

    Fazit

    Die in der EU einheitlich geltenden Führerscheinklassen reichen von A bis T und sind für unterschiedlichste Verkehrsteilnehmer geeignet. Während der eine eher auf die Klassiker zurückgreift, kann es für den anderen nicht groß genug sein. Allen Führerscheinklassen gemeinsam ist jedoch eine fundierte Ausbildung, die ein sicheres Fahrerlebnis ermöglicht. Wer clever plant, kann dabei jedoch erneutes Pauken umgehen, um Führerscheine aufbauender Klassen zu erwerben.

    FAQ

    Um den Führerschein zu erhalten, absolvieren angehende Fahrer die theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule, um anschließend und die entsprechenden Prüfungen zu bestehen. Das Mindestalter dafür variiert je nach Führerscheinklasse.

    Es ist möglich, den Führerschein in zwei Monaten zu erhalten, aber die tatsächliche Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise von den Anforderungen und Vorschriften, der Verfügbarkeit von Fahrstunden und Prüfungsterminen und der Lerngeschwindigkeit der Fahrschüler.

    In Deutschland ist es bisher nicht möglich, den regulären Führerschein mit 16 Jahren zu machen. Das Mindestalter für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B (Pkw-Führerschein) beträgt 17 Jahre. Die Anmeldung dafür ist jedoch bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Alternativ besteht die Option, den Führerschein der Klasse AM (z. B. für Mofas) mit 16 Jahren zu erwerben.

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