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Überholen im Überholverbot – das sind die Regeln

Das Überholen im Überholverbot beinhaltet nicht nur oft eine rechtliche Tragweite, die häufig unterschätzt wird – sondern ist auch extrem gefährlich. Erfahre hier, welche Regelungen und Verordnungen es gibt und warum sie so wichtig für ein sicheres Fahren sind.

Was gilt als Überholvorgang?

Das Überholen findet dann statt, wenn ein Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen fährt und das andere Fahrzeug auf der linken Spur vorbeizieht.

Das Vorbeifahren ist dem Überholen zwar ähnlich, doch die beiden Vorgänge sind nicht gleichzusetzen. Ein Vorbeifahren findet dann statt, wenn ein Fahrzeug am Straßenrand parkt oder hält und selbst nicht in Bewegung ist. Autos, die kurz vor einem Stillstand sind, sind ebenfalls einem haltenden PKW gleichzusetzen. Im mehrspurigen Verkehr ist das Vorbeifahren in einer Richtung erlaubt. Dies wird nicht als Überholvorgang gewertet.

Wie sieht ein Überholverbot aus?

Das Passieren von Fahrzeugen im gekennzeichneten Überholverbot ist kein Kavaliersdelikt. Überholen im Überholverbot ist oft mit hohen Strafen verbunden und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus sind derartige Situationen sehr gefährlich. Bei einem Überholmanöver gibt es einige wichtige Punkte, die es unbedingt zu beachten gilt. Prinzipiell gibt es im Straßenverkehr zwei Signale, die ein Überholverbot anzeigen:

  • Überholverbotsschilder
  • Die Fahrstreifenbegrenzung

1. Überholverbotsschilder

Das Verbot kann mittels eines Überholverbotsschildes angezeigt werden. Dieses Zeichen wird dort eingesetzt, wo die Gefahr für den Autofahrer nicht ausreichend erkennbar ist. Die Überholverbotsschilder signalisieren, dass das Überholen in bestimmten Streckenabschnitten untersagt ist.

Überholverbot- Die Verkehrsschilder

  • Das Überholverbotsschild 276 zeigt ein Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge an. Dabei gilt: Es dürfen keine mehrspurigen Fahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen überholt werden.
  • Das Verkehrszeichen 277 gestattet kein Passieren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Das Symbol 277.1 signalisiert das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge. Dies gilt auch für Krafträder mit Beiwagen.
  • Darüber hinaus gibt es weitere Zusatzbeschilderungen, die ebenfalls zu beachten sind. Beispielsweise zeigt eine zusätzliche Beschilderung die Länge der Überholverbotszone an.
  • Viele Überholverbotsschilder zeigen den Zusatz "7,5t". Es ordnet ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen inklusive ihrer Anhänger an.

2. Fahrstreifenbegrenzung

Ist die Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie) durchgezogen, weist dies auf ein Überholverbot hin. Erst bei einer unterbrochenen Fahrbahnmarkierung ist das Überholen von Fahrzeugen erlaubt. Überholmanöver sind zu beenden, bevor eine durchgehende Bodenmarkierung beginnt. Ansonsten drohen empfindliche Sanktionen.

Überholverbot durch Fahrstreifenbegrenzung

Fahrer eines Kraftfahrzeuges schätzen Distanzen und Geschwindigkeiten häufig falsch ein. Deswegen kommt es nicht selten zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen. Die entsprechenden Verkehrszeichen zu kennen und zu beachten, um nicht im Überholverbot zu überholen, ist also von besonderer Bedeutung.

In diesen Situationen ist das Überholen grundsätzlich verboten

Ein Überholmanöver darf ausschließlich dann gestartet werden, wenn während des gesamten Vorgangs eine Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, bei denen das Überholen strengstens verboten ist.

Das Überholen an unübersichtlichen Straßenstellen

Insbesondere an schlecht einsehbaren Stellen können plötzlich andere Beteiligte des Straßenverkehrs auftauchen. Die Gefahr ist groß, dass ein anderes Fahrzeug zu spät erkannt wird. Ein rechtzeitiges Anhalten ist dann kaum möglich. Da hier eine potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht, ist an unübersichtlichen Streckenabschnitten das Überholen verboten.

Das Überholen an Fußgängerübergängen

Die verwundbarsten Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger. Deswegen muss ein sicheres Überqueren der Straße gewährleistet werden. Beim Überholen an gekennzeichneten Fußgängerübergängen kann es passieren, dass mögliche Passanten von einem anderen Fahrzeug verdeckt werden. Da Fußgänger zudem oft plötzlich auftauchen, ist ein rechtzeitiges Bremsen oft nicht mehr möglich – nicht zuletzt da die Bremswege für motorisierte Fahrzeuge sehr lang sind. Aus diesem Grund ist das Überholen an Fußgängerübergängen grundsätzlich verboten. Außerdem dürfen Schulbusse und Linienbusse, die mit aktiver Warnblinkanlage an einer Bushaltestelle stehen, nicht passiert werden.

Ausnahmen: In diesen Fällen gelten die Regeln nicht

In Deutschland ist das Überholen im § 5 der StVO geregelt. Prinzipiell sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass der linke Fahrstreifen für einen Überholvorgang benutzt wird. Dennoch gibt es einige wenige Ausnahmen, die das Überholen im Überholverbot (auch auf der rechten Spur) gestatten:

  • Haben sich Fahrzeugschlangen gebildet, z.B. bei zähflüssigem Verkehr, Kolonnenverkehr oder Stau, darf rechts schneller gefahren werden als links.
  • Linksabbieger, die sich bereits in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet haben, dürfen auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden.
  • Innerhalb von Ortschaften kann auch rechts überholt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung befinden.
  • In Bereichen, die durch eine Ampel geregelt sind, ist das Überholen auf der rechten Seite ebenfalls erlaubt.
  • In Deutschland dürfen Straßenbahnen auch auf der rechten Fahrspur überholt werden.
  • Auf Autobahnen ist das Überholen auf dem Beschleunigungsstreifen auch rechts erlaubt. Sie gelten als eigenständige Fahrstreifen. Diese Ausnahme gilt wiederum nicht beim Verzögerungsstreifen.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit teils hohen Geldstrafen rechnen. Das Überholen auf dem rechten Fahrstreifen kann außerhalb einer Ortschaft bis zu 145 Euro kosten sowie einen Punkt in Flensburg. Innerhalb eines Ortes droht ein Bußgeld von etwa 30 Euro.

Wann ist ein Überholverbot aufgehoben?

Ein Überholverbot beginnt, sobald das Überholverbotsschild passiert wurde. Ab diesem Zeitpunkt darf kein Überholvorgang begonnen werden. Darüber hinaus müssen angefangene Überholmanöver vor dem Symbol abgeschlossen werden. Erst nach dem Überqueren des Schildes, das den Abschluss des Gebotes signalisiert, ist ein erneutes Überholen erlaubt.

Für jedes Verkehrszeichen, das ein Überholverbot ausspricht, existiert auch ein Zeichen, welches das Ende anzeigt. Die Beendigung dieser gekennzeichneten Zone erfolgt durch ein „Überholverbot Ende“-Schild.

Außerdem können auch Verbote für bestimmte Fahrzeugkategorien signalisiert werden. Die Symbole 280 bis 282 zeigen die Aufhebung eines Überholverbotes an. Des Weiteren sind die entsprechenden Zusatztafeln unbedingt zu beachten.

Aufgehobenes Überholverbot- Die Verkehrsschilder Nicht nur die Verkehrszeichen können das Ende eines Überholverbotes anzeigen: Straßenmarkierungen sind ebenfalls wichtige Marker. Die durchgezogene Mittellinie trennt die beiden Fahrstreifen und darf nicht überfahren werden. Sobald die Streifen in der Mitte nicht mehr durchgängig sind, ist das Verbot aufgehoben. Begonnene Überholmanöver sollten unbedingt noch im Bereich der unterbrochenen Linien abgeschlossen werden.

Ist das Überholen im Überholverbot eine Straftat?

Ein Überholmanöver ist ein Vorgang, der aus dem alltäglichen Straßenverkehr nicht wegzudenken ist. Trotzdem ist es auch eine der gefährlichsten Situationen im Verkehr. Daher ist es umso wichtiger, keine Fehler zu machen und die Regeln genauestens zu beachten.

Denn ein Überholen im Überholverbot ist ein ordnungswidriges Verhalten. Verstöße gegen ein Überholverbot können diverse Folgen mit sich ziehen. Je nach Schweregrad des Delikts können die Konsequenzen unterschiedlich sein. Das verhängte Bußgeld kann in einer empfindlichen Höhe ausfallen. Zusätzlich sind Punkte in Flensburg möglich. Bei schwerwiegenden Vergehen ist sogar mit einem zeitweiligen Fahrverbot zu rechnen.

Der Bußgeldkatalog

Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung. Sie regelt Bußgelder, Fahrverbote und Verwarnungen nach der Straßenverkehrsordnung. Dieser Erlass wird stetig aktualisiert und angepasst. Die letzte Ergänzung fand im Jahr 2023 statt und ist seit dem 10. Mai gültig.

Der aktuelle Bußgeldkatalog gibt einen detaillierten Einblick und Überblick über die einzelnen Sanktionen bei diversen Verstößen der StVO. Dazu einige Beispiele:

  • Ein ausreichender Seitenabstand ist unumgänglich für ein sicheres Überholmanöver. Wer dies nicht einhält, kann mit einer Geldstrafe von 30 Euro rechnen.
  • Die Strafe beim „Überholen im Überholverbot“ fällt weitaus höher aus. Das Vergehen wird mit einer Strafe bis zu 70 Euro geahndet. Außerdem erhältst du einen Punkt in Flensburg.
  • Besonders teuer ist es, wenn zusätzlich zu einem unerlaubten Überholverbot noch eine Sachbeschädigung in unklarer Verkehrssituation dazukommt. Das Bußgeld beträgt 300 Euro. Zusätzlich erhältst du zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Gibt es besondere Regeln oder Konsequenzen beim Überholverbot für LKW?

Das LKW-Aufkommen auf den Straßen nimmt stetig zu. Das ist besonders auf den Autobahnen bemerkbar. Die sogenannten „Elefantenrennen“ sind daher für viele PKW-Fahrer ein großes Ärgernis. Die oft sehr langen Überholmanöver der Lastwagen sind für den Autoverkehr meistens eine große Blockade. Insbesondere auf zweispurigen Richtungsfahrbahnen ist die Verzögerung stark bemerkbar. Zudem verursachen die plötzlichen Spurwechsel von den Lastkraftwagen besonders gefährliche Situationen.

Wann gilt ein Überholverbot für LKW?

Fahrer eines Lastwagens dürfen keinen Überholvorgang einleiten, wenn:

  • die Verkehrslage unklar ist,
  • die Sichtweite erschwert ist, oder
  • ein Verkehrsschild das Überholverbot für LKW signalisiert.

Welche Bedingungen müssen LKW-Fahrer beachten?

Große LKW haben sehr lange Überholwege. Dafür ist einerseits die Länge des Verkehrsmittels verantwortlich. Andererseits sind die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den großen Lastkraftwagen gering. Überholmanöver sind nur erlaubt, wenn der Vorgang innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen wird. Daher muss der Unterschied der Geschwindigkeit zwischen den Fahrzeugen bei mindestens 10 km/h liegen.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei der Überholung im Überholverbot für LKWs?

Die derzeitige Bußgeldtabelle für Lastwagen gibt einen detaillierten Überblick über die Strafen der unterschiedlichen Vergehen. Beispielsweise wird beim Überholen im Überholverbot mit LKW etwa 70 Euro Strafe verrechnet und ein Punkt in Flensburg fällig.

Um einiges heikler sind die Sanktionen bei einem Überholvorgang im Überholverbot und bei unklarer Verkehrslage sowie einem daraus resultierenden Unfall. In diesem Fall kann der Fahrer mit einem Bußgeld von 300 Euro sowie obendrein mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wer sich also nicht an das LKW-Überholverbot hält oder den Gegenverkehr behindert, kann mit beträchtlichen Strafen rechnen.

Wie kann ein Überholen im Überholverbot bewiesen werden?

Ein Überholen im Überholverbot ist nicht erlaubt. Beim Nichteinhaltung drohen finanzielle und rechtliche Folgen. Doch wie kann dir das Vergehen nachgewiesen werden? Dafür gibt es einige Optionen. Entweder wurde der Vorgang von der Polizei direkt beobachtet, oder es gibt im Falle eines Unfalles Zeugenaussagen von anderen Verkehrsteilnehmern. Die andere Möglichkeit des Beweises des Überholens im Überholverbot sind Videoaufnahmen, die von Verkehrsüberwachungskameras oder in Autos installierten Dashcams aufgenommen wurden.

Fazit: Das wichtigste zum Überholen auf einen Blick

Das Überholmanöver ist einer der gefährlichsten Vorgänge im Verkehr. Der Hauptgrund dafür ist, dass Fahrzeuge ihre für sie bestimmte Spur verlassen müssen. Daher sind viele wichtige Faktoren zu beachten. Zum einen darf der Gegenverkehr nicht behindert werden, zum anderen muss genügend Seitenabstand zum überholenden Verkehrsteilnehmer eingehalten werden. Ebenso ist es wichtig, dass der Vorgang zügig erfolgt, ohne die Geschwindigkeitsbeschränkung zu überschreiten.

Wer einen Überholvorgang starten möchte, sollte daher gut überlegen, ob das Manöver wirklich notwendig ist. In jedem Fall sollten die Überholverbotsschilder für PKWs und LKWs genau beachtet werden. Denn ein Überholen im Überholverbot ist mit hohen Strafen verbunden: Das Missachten der entsprechenden Verkehrszeichen ist also nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden.

FAQ

Für wen das Überholverbot gilt, hängt von den Gegebenheiten ab: Wird das Überholverbot durch Schilder angezeigt, gilt es für die entsprechenden Fahrzeuge. Wenn eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn das Überholverbot anzeigt, dann gilt das für alle Fahrzeuge.

Bei gebildeten Fahrzeugschlangen wie zähfließendem Verkehr, Kolonnenverkehr oder Stau ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren als links. Zudem dürfen Linksabbieger, die sich bereits in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet haben, auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden. Innerhalb von Ortschaften besteht die Möglichkeit, auch rechts zu überholen, vorausgesetzt, es gibt mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung. In Bereichen, die durch Ampeln geregelt sind, ist das Überholen auf der rechten Seite erlaubt. Außerdem ist es erlaubt, Straßenbahnen auf der rechten Fahrspur zu überholen. Auf Autobahnen ist es ebenfalls erlaubt, auf dem Beschleunigungsstreifen rechts zu überholen, da diese als eigenständige Fahrstreifen gelten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Verzögerungsstreifen.

Zeigt das Überholverbot-Zeichen ein rotes Auto, gilt es für alle Kraftfahrzeuge. Zeigt es einen roten LKW, dann gilt es für Fahrzeuge über 3,5 t.

Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens ab. Kleinere Vergehen, wie ein nicht eingehaltener Seitenabstand, kosten 30 €, bei größeren Vergehen, wie z. B. bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung, ist mit 250 € zu rechnen sowie zwei Punkten in Flensburg und einem möglichen einmonatigen Fahrverbot und je nach Tatbegehung einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB.

Das Überholen im Überholverbot kann entweder durch Augenzeugen wie die Polizei oder andere Verkehrsteilnehmer oder Foto- und Videoaufnahmen von Verkehrsüberwachungskameras oder Dashcams bewiesen werden.

Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Vergehens ab. Kleinere Vergehen, wie ein nicht eingehaltener Seitenabstand, kosten 30 Euro, bei größeren Vergehen, wie z. B. bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung, ist mit 250 Euro zu rechnen sowie zwei Punkten in Flensburg und einem möglichen einmonatigen Fahrverbot und je nach Tatbegehung einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB.

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