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Fokus: Caravaning
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Wohnmobil zulassen - Voraussetzungen, Unterlagen, Bestimmungen

Die Wohnmobil-Zulassung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Zulassung normaler Kraftfahrzeuge. Dennoch gibt es ein paar Punkte, die beim Reisemobil zu beachten sind, insbesondere seit 2022.

Warum gibt es eine Wohnmobil-Zulassung?

Bei der Wohnmobil-Zulassung geht es nicht darum, das besagte Fahrzeug der Ordnung halber exakt zu spezifizieren. Die Unterschiede der Wohnmobile zu den regulären Fahrzeugen liegen zwar auch in der Bauart, aber vorwiegend in der Nutzung, weshalb Reisemobile eine Besonderheit sind. Sie sind als derart außergewöhnlich eingestuft, dass sie in der Unterklasse der Pkw in der Kategorie M als Sonderfahrzeuge eingruppiert sind. In der Hauptsache sind Wohnmobile aufgrund folgender Punkte ungewöhnlich:

  • Sie erhalten fest verbaute Einrichtungen, die bei einem normalen Auto nicht vorkommen, beispielsweise ein Bett oder die Küche.
  • Die Besitzer bewegen sie vorzugsweise für wenige Wochen oder Monate und zumeist ausschließlich im Sommer.
  • Die durchschnittliche Kilometerleistung für Pkw von rund 11.400 Kilometern jährlich ist bei Wohnmobilen um mehr als zwei Drittel niedriger.
  • Die Besitzer fahren mit Ihren Reisemobilen überwiegend auf Landstraßen und Autobahnen, selten im innerstädtischen Bereich.

Diese ungewöhnlichen Umstände der Nutzung waren für den Gesetzgeber Anlass genug, für Wohnmobile eine eigene Fahrzeugklasse auszuweisen. So erfolgt die Berechnung der Kfz-Steuer und der Kfz-Versicherung auf Grundlage besonderer Tarife für Wohnmobile. Je nach Marke und Baureihe kann ein Van, umgebaut zum Wohnmobil, bis zu 50 % weniger Kosten in der Kfz-Steuer verursachen. Auch die Versicherung für das Reisemobil ist deutlich günstiger, verglichen mit dem gleichen Modell als normalem Kleinbus.

Warum ist eine Wohnmobil-Zulassung wichtig und erstrebenswert?

Der hauptsächliche Unterschied zwischen Pkw und Wohnmobil liegt darin, dass Besitzer Reisemobile selten als Alltagsfahrzeuge zum täglichen Gebrauch nutzen. In der Fahrzeugklasse M ist unter Zweckbestimmung Wohnen eingetragen und beschreibt mit einem Wort präzise die besondere Bestimmung der Reisemobile.

Genau dieser Bestimmung haben Gesetzgeber und Versicherungen Rechnung getragen. Lässt die Behörde einen Van oder Transporter als Sonderfahrzeug Wohnmobil zu, erhebt der Gesetzgeber hierfür nur eine ermäßigte Kraftfahrzeugsteuer. Bei Diesel-Fahrzeugen kann sich diese Steuer um fast 50 % reduzieren. Auch bei Benzinern sinkt die KFZ-Steuer, allerdings in der Regel nicht in diesem Ausmaß.

Die Kfz-Versicherung für Wohnmobile

Wer erstmals ein Wohnmobil zulassen und dieses über seine Versicherung des Vertrauens absichern möchte, sollte zuerst bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen, ob diese Reisemobile überhaupt versichert. Einige Versicherer lehnen dies kategorisch ab. Selbst dann, wenn dasselbe Fahrzeug vor dem Umbau zum Wohnmobil bereits als PKW bei genau dieser Gesellschaft versichert war.

Zudem ist Vorsicht geboten und ein Kostenvergleich immer ratsam: Bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften steigt die Versicherungsprämie, sobald die Zulassungsbehörde ein Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen hat. Im Normalfall gilt aber, dass Haftpflicht und Teilkasko für ein Reisemobil im Vergleich zu einem normalen Pkw gleichen Modells deutlich günstiger ausfallen.

Genau beim Thema Versicherung liegt einer der Hauptgründe, warum Besitzer für ein Wohnmobil unbedingt die Zulassung als Sonderfahrzeug Wohnen benötigen. Sollten Pkw-Besitzer ihr Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, aber keine Zulassung und damit auch eine Betriebserlaubnis erhalten haben, kann die Versicherung im Schadensfall, zumindest teilweise, die Leistung verweigern. Da in einem normalen PKW für gewöhnlich keine teure Pantry-Küche, Geschirrspülmaschine und Mikrowelle zu finden sind, kann der Versicherer im Einzelfall hierfür die Leistung ablehnen, kommt es beispielsweise zu einem Fahrzeugdiebstahl. Folglich bleibt der Fahrzeughalter dann auf den Mehrkosten für den Wohnmobilumbau sitzen.

Welche Kriterien gelten für die Wohnmobilzulassung?

Zulassungsbescheinigung Teil I

Eine Matratze in den Transporter zu legen und ein Campingkocher daneben zu stellen, ist nicht ausreichend, um für ein Fahrzeug eine Zulassung als Wohnmobil zu erhalten. Generell gilt, dass alle Einbauten permanent sein müssen und nicht einfach zu entfernen sind. Wer ein fertiges Wohnmobil von einem der zahlreichen Anbieter gekauft hat, kann davon ausgehen, dass diese alle Einbauten gesetzeskonform durchgeführt haben. Bei diesen Fahrzeugen ist bereits im Fahrzeugbrief, also in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgelegt, dass es sich um ein Sonderfahrzeug Fahrzeugklasse M Wohnen handelt.

Wer einen Van oder Transporter selbst zum Reisemobil umbauen möchte, muss für eine so eine technische Änderung per Einzelabnahme den nächsten TÜV oder die Dekra aufsuchen. Die Sachverständigen hier sind berechtigt, nach eingehender Prüfung die Fahrzeugart vom normalen Pkw zum Wohnmobil zu ändern. Hat ein Sachverständiger die Änderung durchgeführt und im Fahrzeugbrief eingetragen, muss der Zoll als zuständige Steuerbehörde diese Klassifizierung akzeptieren.

Das ist für die Zulassung zum Wohnmobil notwendig:

  • Ein fest eingebautes Bett, welches die Besitzer auch als Sitzgelegenheit nutzen dürfen.
  • Der größte Teil der Fahrzeugkabine muss Wohnraum sein.
  • Stühle und ein Tisch, der wegklappbar sein darf.
  • Eine fest installierte Kochgelegenheit. Dabei ist nicht vorgeschrieben, wie viele Flammen der Herd haben muss. Unwesentlich ist dabei, ob die Besitzer den Herd mit Gas, Kerosin, Petroleum oder elektrisch betreiben. Die meisten Prüfer akzeptieren bei der Abnahmeprüfung zum Wohnmobil einen Gaskartuschenkocher, solange dieser eine Zündsicherung besitzt und fest eingebaut ist.
  • Ein geeigneter Stauraum, um Gepäck und sonstige Gegenstände unterbringen zu können.

Probleme bei der Abnahme zur Zulassung als Wohnmobil

Bei Eigenumbauten gibt es immer wieder Berichte darüber, dass die Abnahme zur Umschreibung eines Fahrzeuges zum Wohnmobil problematisch war. Dies liegt mitunter daran, dass die Mitarbeiter einiger Stellen des TÜV oder der Dekra noch immer veraltete technische Merkblätter nutzen. Es ist also ratsam, sich die aktuellen technischen Merkblätter aus dem Internet herunterzuladen, um diese bei der Abnahme gleich vorlegen zu können.

Außerdem haben einige Sachverständige Probleme damit, bereits serienmäßig vorhandene Einbauten zu akzeptieren. Besonders häufig bemängeln die Sachverständigen die in vielen Vans und MPVs bereits vorhandenen Klapptische, genau wie die Bettverlängerung, die beispielsweise beim VW T4 Multivan serienmäßig ist. Sollte sich der Sachverständige beim örtlichen TÜV tatsächlich weigern, das Fahrzeug trotz tadellos erfolgtem Umbau zum Wohnmobil umzuschreiben, ist es ratsam, die nächste Dekra Stelle aufzusuchen. Mit ein klein wenig Glück findet sich dort ein Sachverständiger, der gegenüber dem Wohnmobilumbau aufgeschlossener ist.

Lohnt sich die Zulassung alter Wohnmobile?

Ein wirklich altes, aber gut gepflegtes Wohnmobil kann zum echten Schnäppchen werden. Da Reisemobile in der Regel keine hohen Kilometerleistungen im Jahr absolvieren, finden sich durchaus gut erhaltene Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind, aber deutlich weniger als 100.000 km auf dem Tacho haben. Erfolgte zwischenzeitlich kein Umbau beziehungsweise eine Modernisierung dieser Wohnmobile, besteht die Möglichkeit zur Zulassung als Oldtimer. Dies bringt mehrere Vorteile mit sich. Der erste davon ist die pauschalierte KFZ-Steuer, die für historische Fahrzeuge derzeit bei unter 200 € im Jahr liegt. Außerdem sind Wohnmobile mit Zulassung als historisches Fahrzeug von den Bestimmungen zu Umweltzonen ausgenommen. Soll heißen: mit einem historischen Fahrzeug ist es erlaubt in einer Umweltzone zu fahren, auch wenn die entsprechende Schadstoffklasse nicht vorhanden ist.

Ob ein Wohnmobil das begehrte Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhält, entscheidet einer der Sachverständigen beim TÜV oder der Dekra nach einer sehr intensiven Abnahmeprüfung. Für die Entscheidung maßgebende Faktoren sind folgende Punkte:

  • das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
  • das Fahrzeug muss sich in einem guten, erhaltungswürdigen Zustand befinden.
  • das Wohnmobil sollte sich im Originalzustand befinden, ohne größere Umbauten oder Modifizierungen.

Besitzer älterer Wohnmobile erleben derzeit die Konsequenzen der Umweltpolitik. Zahlreiche innerstädtische Campingplätze sind für sie nicht mehr erreichbar, weil ihr älteres Wohnmobil nicht die Schadstoffklasse IV oder besser nachweisen kann. Insbesondere in beliebten Reisestädten wie Köln oder Stuttgart führt dies dazu, dass die Campingplätze leer und die Wohnmobilisten außerhalb der Innenstädte zu finden sind. Ausschließlich den als historisch erhaltenswert eingestuften Wohnmobilen älter als 30 Jahren ist nach wie vor das Durchfahren dieser Umweltzonen gestattet.

Wie hoch ist die Steuer für Wohnmobile?

Wie hoch ist die Steuer für Wohnmobile?

Es sind vorzugsweise zwei Faktoren, die die Höhe der Kfz-Steuer für Wohnmobile beeinflussen. Dabei handelt es sich um die Schadstoffklasse des Fahrzeuges und um das Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Die hubraumbedingte Kfz-Steuer bleibt übrigens unberührt. Egal ob in der Zulassung Wohnmobil oder PKW steht, bei Fahrzeugen mit Benzinmotor sind je angefangene 100 cm³ Hubraum 2,00 Euro fällig, bei Dieselaggregaten sind es 9,50 Euro. Ebenso identisch ist, dass die Abbuchung der Kfz-Steuer auch für Wohnmobile automatisch per Lastschrift erfolgt.

Hinzu kommt die spezifische Kfz-Steuer für Wohnmobile. Diese setzt sich zusammen aus dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und dem Steuersatz für die jeweilige Schadstoffklasse. Zudem gibt es Sondertarife, beispielsweise für Elektrofahrzeuge als Wohnmobile.

Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines Wohnmobils?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Regeln für die Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen und Wohnanhängern geändert. Ist in diesen Fahrzeugen eine Gasanlage installiert, beispielsweise zum Kochen oder zum Betrieb eines Kühlschrankes, prüft der TÜV beziehungsweise die Dekra diese Anlage nicht mehr wie bisher bei der Hauptuntersuchung. Ab dem 1. April 2022 sind Wohnmobilisten verpflichtet, ihre Flüssiggasanlage von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Allerdings können sie dabei andere Anbieter wählen, was die Prüfung deutlich preiswerter machen sollte.

Hat die Anklage die Prüfung durch den Sachkundigen erfolgreich bestanden, stellt dieser eine Prüfplakette für diese sogenannten G 607-Prüfung aus. Außerdem wird die Prüfung in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung dokumentiert, dem gelben Prüfbuch, welches zur Anlage gehört. Nur, wenn dies erfolgt ist, ist das Wohnmobil auch versichert. Für die Anmietung eines Stellplatzes, fordern die meisten Campingplätze diese Unterlagen. Kann der Camper den Prüfnachweis nicht erbringen, verweigern die Campingplätze den Zutritt.

Was wird für die Zulassung als Wohnmobil benötigt?

Im Prinzip unterscheidet sich der behördliche Vorgang der Zulassung eines Wohnmobils kaum von der Zulassung eines Pkw. Die Zulassungsstelle fordert von Antragstellern folgende Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis.
  • Bei einem abgemeldeten Fahrzeug (also bei einer Erst- oder Neuzulassung) der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Ummeldung auf den neuen Besitzer der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein, sprich Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.
  • Die Versicherungs-Doppelkarte (an Kostenvergleich denken und prüfen, ob die Gesellschaft Wohnmobile versichert).
  • Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.
  • Bescheinigung über die letzte G 607-Prüfung für Flüssiggasanlagen.
  • Nachweis der EG-Typgenehmigung.
  • die Fahrzeugkennzeichen.
  • ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der KfZ-Steuer.
  • wird das Wohnmobil im Auftrag Dritter zugelassen, ist eine Vollmacht notwendig.

Fazit

Entgegen der häufigen Annahme ist die Zulassung eines Wohnmobils eher unkompliziert. Wer sein Reisemobil DIY selbst gebaut hat, sollte keine Probleme bei der Abnahme haben, solange die Voraussetzungen wie beispielsweise die Richtwerte stimmen. Und wer es besonders außergewöhnlich mag, kann sich für ein altes, gemütliches Wohnmobil entscheiden und mit einem historischen Kennzeichen am Reisemobil auf Erkundungstour gehen.

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