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Wie sinnvoll ist eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie kann den Schutz vor unvorhergesehenen Reparaturen beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs erhöhen, kann aber auch überflüssig sein. Wie sinnvoll eine Gebrauchtwagengarantie für Käufer ist, erklärt unser Ratgeber.

Garantie für Gebrauchtwagen – welche Möglichkeiten gibt es?

Während bei Neuwagen die Garantie gesetzlich geregelt ist, ist die Regelung bei Gebrauchtwagen nicht so eindeutig. Grundsätzlich gibt es bei Gebrauchtwagen drei Formen der Garantie:

1. Herstellergarantie bei Gebrauchtwagen

Die Herstellergarantie greift meist nur bei noch recht neuen Fahrzeugen. Je nach Hersteller kann sie bis zu sieben Jahre gelten, in der Regel sind es allerdings ein oder zwei Jahre. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist diese oft schon abgelaufen. Im Fall eines Mangels lässt sich oft nicht mehr darauf zurückgreifen.

2. Gesetzliche Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung)

Jeder Händler ist beim Verkauf von einem Neuwagen per Gesetz zu einer zweijährigen und bei einem Gebrauchtwagen einjährigen Gewährleistung einer Sachmängelhaftung verpflichtet. Sollten nach dem Kauf Mängel zum Vorschein kommen, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden waren, ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet. Hierbei entstehen keinerlei Kosten für den Autobesitzer. Nach mehreren nicht gelungenen Nachbesserungsarbeiten kann der Käufer sogar von dem Kaufvertrag zurücktreten. Aber Achtung: Dies gilt meist nicht für private Verkäufer. In dem Fall wird oft ein Haftungsausschluss vereinbart. Treten jedoch arglistig verschwiegene Mängel auf, müssen private Verkäufer nachträglich noch dafür haften.

3. Gebrauchtwagengarantie (Reparaturkosten- bzw. Gebrauchtwagenversicherung)

Eine Gebrauchtwagengarantie, auch Gebrauchtwagen- oder Reparaturkostenversicherung genannt, ist hingegen keine Pflicht, sondern eine optionale Zusatzversicherung, zu der Händler und Verkäufer nicht verpflichtet sind. Hier liegt die Entscheidung also bei jedem selbst. Mittlerweile haben sie dennoch viele Händler im Angebot, entweder bereits als Teil des Preises oder als zusätzlich buchbare Option. Großer Vorteil der Gebrauchtwagengarantie: Sie läuft länger als die Sachmängelhaftung und betrifft Defekte, die beim Kauf noch nicht vorlagen.

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie schließen sich nicht gegenseitig aus

Die verbreitete Annahme, dass mit dem Abschluss einer Garantie für den Gebrauchtwagen die Sachmängelhaftung erlischt, ist falsch. Das heißt: Sollte ein Mangel oder Schaden zu Vorschein kommen, der bereits vor dem Fahrzeugerwerb vorhanden war, sollte dieser auf jeden Fall über die Sachmängelhaftung abgewickelt werden, da die gesetzlichen Ansprüche der Sachmängelhaftung nicht durch den Abschluss einer zusätzlichen Gebrauchtwagengarantie entfallen.

Gebrauchtwagengarantie: Privater Verkäufer oder Händler?

Eine Garantie für Gebrauchtwagen lässt sich sowohl mit einem Händler, als auch mit einem privaten Verkäufer abschließen. Im Händlerangebot umfasst die oft schon im Kaufpreis inkludierte Garantie ganz unterschiedliche Leistungen, was die Reparatur bestimmter Bauteile angeht. Hier hilft eine genaue Überprüfung der angegebenen Ausschlüsse.

Garantien von Händlern sind oft an Auflagen gebunden

Einige Händler behalten sich vor, Reparaturen nur in der eigenen Werkstatt und nicht von Dritten durchführen zu lassen. Es lohnt sich daher ein genauer Blick in die Versicherungspapiere. Wer sich nicht an die Auflagen hält, kann im schlimmsten Fall den Versicherungsschutz verlieren.

Auch beim Privatverkauf ist der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie möglich. Das ist sinnvoll, denn immerhin sind gerade private Käufe immer mit einem höheren Risiko verbunden, da es hier keine Sachmängelhaftung gibt. Hier müssen sich Käufer selbst nach einem Anbieter für Gebrauchtwagenversicherungen umsehen.

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Vorteil Der Käufer muss sich selbst nicht um den Abschluss einer Versicherung kümmern. Der Käufer kann nach einem Anbieter für Gebrauchtwagengarantien suchen, dessen Versicherungspakete genau auf die eigenen Anforderungen zugeschnitten sind.
Nachteil Der Leistungsumfang ist in der Regel nicht frei wählbar. Der Käufer muss sich selbst um die Versicherung kümmern und umfangreich informieren.

Was deckt die Gebrauchtwagengarantie ab?

Was eine Gebrauchtwagengarantie abdeckt, unterscheidet sich je nach Tarif. Bei einem Einstiegstarif sind etwa das Getriebe, der Motor und das Achsgetriebe versichert. Für etwas mehr Geld lassen sich auch weitere Baugruppen wie die Bremsanlage, Abgasanlage, Lenkung, Elektrik und Co. absichern. Die Premiumtarife decken dann meist auch noch die Fahrassistenzsysteme ab. Manche Versicherungen bieten auch komfortable Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel das Bereitstellen eines Mietwagens während der Reparatur oder den kompletten Umtausch des Fahrzeugs bis zu 50 Tage nach dem Fahrzeugkauf. Solche Extras machen sich allerdings schnell im Preis bemerkbar.

Wer eine Gebrauchtwagengarantie durch einen Händler abschließt, kann den Leistungsumfang oft nicht selbst wählen. Hier gilt es, genau darauf zu achten, was die Garantie umfasst. Reichen die Leistungen nicht aus, lohnt es sich zu fragen, ob die Versicherung aufgestockt werden kann. Wer sich hingegen für einen privaten Anbieter entscheidet, kann nach einem individuellen Angebot suchen. Dabei ist frei wählbar, ob nur das Nötigste versichert werden soll, oder ob die Versicherung mehr Leistungen umfassen soll.

Das Kleingedruckte beachten

Aufgrund der Vielzahl an Angeboten sollte man den Vertrag – auch das Kleingedruckte – genau durchlesen. Die Garantien beziehen sich beispielsweise in einigen Fällen nur auf bestimmte Teile oder schließen bestimmte andere aus. Wer etwa ein Hybrid- oder E-Auto kaufen will, sollte schauen, ob die für solche Fahrzeuge wichtigen Traktionsbatterien von der Garantie ausgeschlossen sind. Auch die Dächer von Cabriolets oder Sonderzubehör können ausgeklammert sein.

Einschränkungen der Reparaturkostenversicherung

Sowohl bei der Garantie durch den Händler, als auch bei der privat abgeschlossenen Versicherung, gibt es meist einige Einschränkungen beim Leistungsumfang. Einige Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung oder eine maximale Auszahlungssumme pro Jahr. Zum Teil ist der geleistete Beitrag auch von der jeweiligen Kilometerleistung abhängig. Hier ist es wichtig, sich genau über die Leistungsgrenzen zu informieren.

Ausgeschlossene Schäden der Gebrauchtwagengarantie

Generell immer ausgeschlossen sind Schäden, die von der eigenen Kaskoversicherung oder der Haftpflicht des schuldigen Unfallgegners abgedeckt sind. Das gilt beispielsweise für:

  • Unfallschäden
  • Unwetterschäden
  • Schäden, die durch Brand oder Vandalismus entstanden sind.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge. Diese Kosten müssen Verbraucher mit oder ohne Gebrauchtwagengarantie in der Regel selbst bezahlen. Wer seinem Auto eventuell selbst durch ein Tuning Schäden zufügt, kann ebenfalls nicht erwarten, dass diese Kosten von der Versicherung beglichen werden.

Wie lange läuft eine Gebrauchtwagengarantie?

Eine Gebrauchtwagengarantie wird in vielen Fällen nur für das erste Jahr abgeschlossen. Gerade beim Kauf über einen Händler ist der Gebrauchtwagen meist für ein Jahr versichert. Bei Bedarf und Interesse gibt es jedoch auch Anbieter, die den Versicherungsschutz über mehrere Jahre anbieten. Aber Achtung: Bei manchen Versicherungen sind die Höchstkilometerzahl oder das maximale Alter vertraglich geregelt. Wenn diese erreicht sind, greift die Versicherung nicht mehr und die Verbraucher müssen selbst für die Reparaturkosten aufkommen.

Was kostet eine Garantie für Gebrauchtwagen?

Die tatsächlichen Kosten für eine Gebrauchtwagengarantie hängen von der jeweiligen Leistung und dem Fahrzeug ab. In der Regel befinden sich die Versicherungsbeiträge für ein Jahr im unteren dreistelligen Niveau. Premium-Tarife können auch in den höheren dreistelligen Bereich fallen.

Wer eine hohe Summe für seinen Gebrauchtwagen ausgibt, der sollte auch bei der Garantie nicht lange zögern. Immerhin wird die verhältnismäßig kleine Summe fast nicht mehr ins Gewicht fallen und falls es zu einem Defekt kommt, ist der Beitrag schnell wieder hereingeholt. Andererseits sind gerade jüngere Gebrauchtwagen meist sehr zuverlässig und es kann natürlich passieren, dass es nicht nötig wird, die Versicherung in Anspruch zu nehmen.

Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie im Überblick

Für Käufer von Gebrauchtwagen ist es meist sinnvoll, eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Das sind die Vorteile im Überblick:

läuft länger als die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung deckt auch Mängel und Schäden ab, die erst nach dem Verkauf entstehen umfasst je nach Anbieter mehr Leistungen als die Sachmängelhaftung Sollten also nach dem Kauf Schäden entstehen, ist der Käufer abgesichert und muss die Kosten nicht selbst übernehmen.

Fazit: Mehr Sicherheit für Risikobewusste

Während einige Fahrzeuge jahrelang keine Mängel aufweisen, gibt es andere, die bereits nach nur ein paar Monaten hohe Reparaturkosten verursachen. Gerade bei teuren und jüngeren Gebrauchtwagen ist es durchaus sinnvoll, eine Garantie abzuschließen. So können sich Verbraucher mit einem monatlichen Versicherungsbeitrag gegen eventuelle Schäden absichern und hohe Reparaturkosten vermeiden. Natürlich kann es auch passieren, dass es im Versicherungszeitraum zu keinerlei Schäden kommt. Ob sich die Kosten für die Versicherung am Ende wirklich lohnen, ist also unmöglich, vorauszusagen. Kommt es jedoch zu einem größeren Schaden, können die Reparaturkosten die Kosten für die Versicherung um ein Vielfaches übersteigen. Ob eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll ist, hängt also auch ein bisschen von der individuellen Risikofreudigkeit ab.

FAQ

Die Gewährleistung – auch Sachmängelhaftung – ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Gewerbliche Verkäufer, also Händler, haften per Gesetz zwei Jahre, jedoch mindestens ein Jahr, für beim Verkauf bereits vorgelegene Mängel. Private Verkäufer können die Gewährleistung vertraglich ganz ausschließen. Eine Gebrauchtwagengarantie geht über die Gewährleistung hinaus und umfasst vereinbarte Zusatzleistungen, meist Reparaturen auf bestimmte Bauteile.

Eine Gebrauchtwagengarantie deckt Reparaturkosten ab. Welche Reparaturen an welchen Bauteilen genau gedeckt werden, ist vom jeweiligen Tarif abhängig. Ausgeschlossen von der Gebrauchtwagengarantie sind Schäden, die von der eigenen Kaskoversicherung oder der Haftpflicht des schuldigen Unfallgegners abgedeckt sind, sowie Schäden an Verschleißteilen.

Üblich sind Laufzeiten von einem Jahr, doch auch längere Laufzeiten sind möglich.

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