RG-Cars, Fahrzeugvermittlung und Kfz-Handel, Leasing-Vermittlung, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inhaber Richard Gabor Adresse: RG-Cars, Fahrzeugvermittlung und Kfz-Handel, Leasing-Vermittlung, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inhaber Richard Gabor Eberhartstraße 5 72351 Geislingen - Binsdorf Telefon : 0157 876 34 999 Fax : 07428 5099608 Website : www.rg-cars.com Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Richard Gabor Registergericht: 72336 Balingen, Gemeindekennzahl : 08417002 Ust. IdNr.: DE291574703 Haftungshinweis: RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Gebrauchtwagenhandel, Kfz-Handel, Fahrzeugvermittlung übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Gebrauchtwagenhandel, Kfz-Handel, Fahrzeugvermittlung für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. RG-Cars, Fahrzeugvermittlung und Kfz-Handel, Leasing-Vermittlung, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inhaber Richard Gabor Eberhartstraße 5 72351 Geislingen - Binsdorf Tel.Nr.: 015787634999 Fax Nr.: 07428 5099608 Email.: info@rg-cars.com Fahrzeugvermittlung: RG-Cars, Fahrzeugvermittlung und Kfz-Handel, Leasing-Vermittlung, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inhaber Richard Gabor Vermittelt für Sie einen Kauf Ihres Wunsch Kfz, oder einen Verkauf Ihres eigenen Kfz. Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer ( RG - Cars, Inh. Richard Gabor ) im voraus einen Pauschalbetrag in Höhe von 250€. Diese 250€ gelten bei einem Kfz. Bruttoverkaufs oder Ankaufspreis bis 12500€ und werden vom Auftragnehmer benötigt zur Vorfinanzierung der Verkaufsgebühren bei diversen Internet - Autohandelsplatformen und seinem eigenen Zeitarbeitsaufwand wie z.B.: Anfahrt zum Kunden, Erstellung von Professionellen Foto´s und Video´s , Überprüfung und Überführung des Kfz, u.s.w. Wird das Kfz. erfolgreich verkauft, oder Gekauft, dann werden die 250€ natürlich mit der vom Auftragsgeber zu Entrichteten Verkaufsprovision von 300€ verrechnet. Liegt der Gesamtbruttoverkaufspreis des vermittelten Fahrzeuges über 12500€, dann erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung/Verkaufsprovision in Höhe von 3% des Gesamtbruttoverkaufspreises. Diese Gebühr ist dann sofort nach der erfolgreichen Vermittlung in Bar, oder per Überweisung vom Auftraggeber zu leisten. Sollte es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu einem Verkauf kommen ( Die Verkaufszeit bestimmt der Auftragnehmer, im Durchschnit maximal etwa drei Monate ), werden die 250€ einbehalten, als Arbeitsaufwand und Gebühren kosten. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug gesucht, das sich außerhalb vom Standort und angrenzenden Gemeinden des Auftragnehmers befindet, können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden. Diese werden vorher mit dem Auftraggeber besprochen. Weitere Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten erbracht werden, werden auch vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen und nach Ausführung gesondert berechnet. Es gelten die AGB vom Auftragnehmer, einsehbar in der Anlage dieses Vermittlungsvertrages, die der Auftraggeber ausdrücklich anerkennt. Als Auftraggeber bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben zu meiner Person / Firma, sowie der Fahrzeugdaten und beauftrage hiermit RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Kfz-Handel, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inh. Richard Gabor mit der Durchführung der Vermittlungsdienstleistung. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen RG-Cars, Fahrzeugvermittlung und Kfz-Handel, Leasing-Vermittlung, Import und Gebrauchtwagenhandel, Inhaber Richard Gabor § 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen RG Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf, gesetzlich vertreten durch den Inhaber, Herrn Richard Gabor, auch Auftragnehmer oder Vermittler genannt und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt. Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen sie schriftlich bestätigt. § 2. Leistungen / Vertragsgegenstand Das Unternehmen RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen bietet seinen Privat-und Geschäftskunden, im Auftrag für Sie, die Beschaffung von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen. Hierzu nennt der Kunde dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge, und seinem Kunden auf und übernimmt sämtliche Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen und die bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande. Sollte der Kunde ein oder mehrere Fahrzeuge in Zahlung geben wollen, kann der Auftragnehmer, nach Absprache mit dem Kunden, auch die evtl. Auf- bzw. Vorbereitung des Fahrzeuges und die Verkaufsverhandlung übernehmen, mit dem Ziel auch hier den bestmöglichen Verkaufspreis zu erreichen. RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer und Werkstätten einzubinden. § 3. Auftrag / Vertragsabschluss Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen kommt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von beiden Parteien oder durch die Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen. § 4. Vertragslaufzeit / Kündigung Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der Vermittlungsdienstleistung. Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertrags-Abschluß zwischen dem Verkäufer und dem Kunden des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Kunden mindestens zwei Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Kunden ablehnt wurden. Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform. Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Kunden erfolgen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf Nachweis im vollem Umfang berechnet. In jedem Fall ist eine Pauschaldienstleistungsgebühr in Höhe von 250,-€ zu zahlen. Diese wird durch Teileinbehalt der bereits gezahlten Beträge oder durch Rechnungsstellung erhoben. § 5. Haftung RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. § 6. Zahlung Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail, auf Wunsch ist die Postzustellung möglich. Zahlungen sind sofort bei erfolgreicher Vermittlung in BAR zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif. § 7. Preise Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von 19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen außerhalb Balingens und angrenzenden Gemeinden können zusätzlich Aufwendungen berechnet werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen. § 8. Datenschutz Der Auftraggeber erlaubt RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Firmen-und / oder personenbezogenen Daten zu speichern und zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Auftragsabwicklung unabdingbar ist. § 9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen und dessen Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen, aktuell Balingen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o. g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Balingen. Die Firma RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Verkauf von Gebrauchtwagen kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben. § 10. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Mit Erscheinen einer aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit. Stand : 16.Oktober 2013
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