Pkw-EnVKV: Inserieren von Neuwagen auf AutoScout24 ab 01.05.2024

Wichtige Informationen zur Pkw-EnVKV

Ab 01. Mai 2024 sind im Rahmen der Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV für das Inserieren von Neuwagen ausschließlich Werte nach dem WLTP-Prüfmessverfahren zulässig. Wichtig zu beachten ist, dass neuen Pflichtangaben beim Inserieren von Neuwagen erforderlich sind.

Mit AutoScout24 als starken Partner auf Ihrer Seite sind Sie bestens vorbereitet. Unsere API und der Händlerbereich sind für den Empfang der neuen Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV ab sofort bereit.

Die nächsten Schritte für Sie als Händler

1. Stellen Sie sicher, dass Neuwagen-Inserate ausschließlich mit WLTP-Werten an AutoScout24 übermittelt werden. Die folgenden Datenfelder sind spätestens ab dem 01.05. 2024 Pflichtangaben:

  • der kombinierte Wert für den Energieverbrauch/bei extern aufladbaren der gewichtet kombinierte Wert für den Energieverbrauch

  • der kombinierte Wert für die CO2-Emissionen / bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der gewichtet kombinierte Wert für die CO2-Emissionen

  • die CO2-Klasse, bzw. die CO2-Klassen bei extern aufladbaren Hybridfahrzeugen, und

  • bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen zusätzlich der kombinierte Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie

2. Sie können uns die Pflichtangaben rechtzeitig vor dem 01. Mai 2024 über Drittanbieter übermitteln:

  • Verweisen Sie Ihren Datendienstleister auf unsere API, die für den Empfang von WLTP-Werten und den neuen Pflichtangaben eingerichtet ist. Den Link zur API dokumentation finden Sie hier.

  • Falls Sie Ihren Fahrzeugen über AutoScout24 Händlerbereich inserieren, hier können Sie die Pflichtangaben direkt eintragen.

3. Sie übermitteln bereits die WLTP-Werte an AutoScout24?

Dann bitten wir Sie Ihre Neuwagen Inserate bis zum 1. Mai zu ergänzen – und zwar um das neue Pflichtfeld WLTP-C02-Klasse und bei Ihren Hybridfahrzeugen um den kombinierten Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie. Verweisen Sie Ihren Datendienstleister ebenso auf unsere API, die kurzfristig für den Empfang von WLTP-Werten und der CO2-Klasse eingerichtet ist.

Den Link zur API Dokumentation finden Sie hier.

Mit AutoScout24 an Ihrer Seite sind Sie bestens vorbereitet

Unsere API wird spätestens zum 01. 05. in der Lage sein, die optionalen Datenfelder nach Maßgabe des PKW-Labels aufzunehmen und zu verarbeiten.

Eines oder mehrere Ihrer Inserate bei AutoScout24 entspricht aktuell nicht den neuen Anforderungen? Ihr AutoScout24 Kundenservice wird demnächst mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um den Wechsel zu den neuen WLTP-Werten möglichst reibungslos zu gestalten.

Das sind die wesentlichen Neuregelungen der Pkw-EnVKV

Definition Neuwagen

Als „neu“ im Sinne der Pkw-EnVKV Novelle gelten Personenkraftwagen (also alle Kraftfahrzeuge, die vorwiegend für die Beförderung von Personen ausgelegt sind), die weniger als 1000 km Laufleistung haben und weniger als 8 Monate zugelassen sind. Kraftfahrzeuge, die bereits einmal an einen Endkunden verkauft wurden, gelten generell nicht mehr als „neu“. Es müssen dann keine verpflichtenden Verbrauchs- und Emissionswerte angegeben werden.

Erforderlich sind die folgenden Pflichtangaben bei Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV ab spätestens 01. Mai 2024.

Wir werden Ihnen rechtzeitig alle Datenfelder zur Verfügung stellen:

  • der kombinierte Wert für den Energieverbrauch/bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der gewichtet kombinierte Wert für den Energieverbrauch
  • der kombinierte Wert für die CO2-Emissionen, bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen der gewichtet kombinierte Wert für die CO2-Emissionen
  • die CO2-Klasse, und
  • bei extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge zusätzlich der kombinierte Wert für den Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie

Im Rahmen der Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV

werden ausschließlich Werte nach dem WLTP-Prüfmessverfahren verwendet werden dürfen. Das Inserieren von Neuwagen mit NEFZ-Werten ist spätestens ab dem 01. Mai 2024 nicht mehr möglich.

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