
BAFA-Förderung Elektroauto 2025 – Der vollständige Leitfaden nach dem Umweltbonus-Stopp
Was war die BAFA-Förderung – und warum endete sie?
Der Umweltbonus – die bundesweite Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und zeitweise auch Plug-in-Hybride – ist abgeschafft und kann seit 17. Dezember 2023 nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltsentscheidung der Bundesregierung, bei der 60 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds gestrichen wurden. Bereits bewilligte Förderungs-Anträge werden weiter ausgezahlt; neue Förderungs-Anträge sind nicht möglich.
Plug-in-Hybride waren schon ab 1. Januar 2023 aus dem Programm genommen. Eine Nachfolgeprämie ist von der Bundesregierung bislang lediglich geprüft, aber bis Juli 2025 nicht beschlossen.
Gibt es 2025 noch eine bundesweite Kaufprämie?
Kurz: Nein. 2025 verwaltet das BAFA nur Alt-Anträge für Pramien; ein Online-Formular zur Fahrzeugförderung existiert nicht mehr. Auf Bundesebene wird derzeit vor allem die Ladeinfrastruktur (z. B. für Lkw) durch Förderungen bezuschusst, nicht der Auto-Kauf.
Regionale Programme: Diese E-Auto-Zuschüsse gelten jetzt
Weil die Bundesprämie wegfiel, haben mehrere Länder und Kommunen ihre eigenen Töpfe für Förderungen gestärkt. Die wichtigsten Beispiele:
Gebiet | Programm | Kerninhalte* |
---|---|---|
Baden-Württemberg | BW-e-Solar-Gutschein | Bis1 500 €für den Kauf/Leasing eines BEV plus eigene PV-Anlage oder Wallbox |
Nordrhein-Westfalen | progres.nrw – Emissionsarme Mobilität | Zuschüsse für Ladepunkte (max. 1 500 €/AC-Punkt), Grundinstallation & kommunale BEV/Nutzfahrzeuge |
Kommunen (Auswahl) | München „Laden in München“, Köln „GoElectric“, Hamburg „Zukunft.Mobil“ | 300–1 000 € Extrabonus, häufig in Verbindung mit Altfahrzeugabmeldung oder Ökostrom-Bezug |
*Beträge und Konditionen für Prömien und Förderungen können sich ändern; prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuelle Richtlinie.
Steuerliche Vorteile & THG-Quote 2025
Vorteil | Konditionen 2025 |
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Kfz-Steuerbefreiung | Erstzulassung BEV bis 31. 12. 2025 ⇒ 10 Jahre steuerfrei, längstens bis 31. 12. 2030 |
Dienstwagenbesteuerung | Privatnutzung BEV bis 70 000 € Bruttolistenpreis: 0,25 %-Regel (sonst 0,5 %) |
THG-Quote | Fixmodelle 50 – 110 €; Flex-Modelle bei hoher Quote bis ca. 400 € möglich |
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Landes- oder Kommunalförderung
- Förderprogramm wählen – prüfen Sie in Wohn- und Zulassungsregion, welche Töpfe für Förderungen offen sind.
- Auto kaufen oder leasen – oft ist der Kauf des Fahrzeugs vor Antragstellung Pflicht
- Unterlagen sammeln – Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil II, ggf. PV-Nachweis, Bankverbindung.
- Online-Antrag – meist über Landesbank-Portale
- Verwendungsnachweis – Frist je nach Programm 6–12 Monate; enthält Zulassungsbestätigung und ggf. Nachweis PV-Anlage/Ladepunkt.
Tipp: Viele Kommunen erlauben eine Kumulierung mit Landesprogrammen, solange die Gesamtförderung ≤ 60 % der Nettoanschaffungskosten bleibt.
Fazit
2025 gibt es keine bundesweite Kaufprämie mehr – aber die E-Mobilität bleibt dank Landes- und Kommunalzuschüssen, Steuerbefreiung, günstiger Dienstwagenregelung und THG-Quote attraktiv. Wer die verfügbaren Fördrungen und Prämien clever kombiniert, kann den Anschaffungspreis eines neuen elektrischen Fahrzeugs weiterhin um mehrere tausend Euro senken.