Der Umweltbonus – die bundesweite Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und zeitweise auch Plug-in-Hybride – ist abgeschafft und kann seit 17. Dezember 2023 nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltsentscheidung der Bundesregierung, bei der 60 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds gestrichen wurden. Bereits bewilligte Förderungs-Anträge werden weiter ausgezahlt; neue Förderungs-Anträge sind nicht möglich.
Plug-in-Hybride waren schon ab 1. Januar 2023 aus dem Programm genommen. Eine Nachfolgeprämie ist von der Bundesregierung bislang lediglich geprüft, aber bis Juli 2025 nicht beschlossen.
Kurz: Nein. 2025 verwaltet das BAFA nur Alt-Anträge für Pramien; ein Online-Formular zur Fahrzeugförderung existiert nicht mehr. Auf Bundesebene wird derzeit vor allem die Ladeinfrastruktur (z. B. für Lkw) durch Förderungen bezuschusst, nicht der Auto-Kauf.
Weil die Bundesprämie wegfiel, haben mehrere Länder und Kommunen ihre eigenen Töpfe für Förderungen gestärkt. Die wichtigsten Beispiele:
Gebiet | Programm | Kerninhalte* |
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Baden-Württemberg | BW-e-Solar-Gutschein | Bis1 500 €für den Kauf/Leasing eines BEV plus eigene PV-Anlage oder Wallbox |
Nordrhein-Westfalen | progres.nrw – Emissionsarme Mobilität | Zuschüsse für Ladepunkte (max. 1 500 €/AC-Punkt), Grundinstallation & kommunale BEV/Nutzfahrzeuge |
Kommunen (Auswahl) | München „Laden in München“, Köln „GoElectric“, Hamburg „Zukunft.Mobil“ | 300–1 000 € Extrabonus, häufig in Verbindung mit Altfahrzeugabmeldung oder Ökostrom-Bezug |
*Beträge und Konditionen für Prömien und Förderungen können sich ändern; prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuelle Richtlinie.
Vorteil | Konditionen 2025 |
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Kfz-Steuerbefreiung | Erstzulassung BEV bis 31. 12. 2025 ⇒ 10 Jahre steuerfrei, längstens bis 31. 12. 2030 |
Dienstwagenbesteuerung | Privatnutzung BEV bis 70 000 € Bruttolistenpreis: 0,25 %-Regel (sonst 0,5 %) |
THG-Quote | Fixmodelle 50 – 110 €; Flex-Modelle bei hoher Quote bis ca. 400 € möglich |
Tipp: Viele Kommunen erlauben eine Kumulierung mit Landesprogrammen, solange die Gesamtförderung ≤ 60 % der Nettoanschaffungskosten bleibt.
2025 gibt es keine bundesweite Kaufprämie mehr – aber die E-Mobilität bleibt dank Landes- und Kommunalzuschüssen, Steuerbefreiung, günstiger Dienstwagenregelung und THG-Quote attraktiv. Wer die verfügbaren Fördrungen und Prämien clever kombiniert, kann den Anschaffungspreis eines neuen elektrischen Fahrzeugs weiterhin um mehrere tausend Euro senken.