BAFA-Förderung Elektroauto 2025 – Der vollständige Leitfaden nach dem Umweltbonus-Stopp

Nach dem abrupten Aus der bundesweiten Kaufprämie erklärt dieser Ratgeber, welche Förderungen für Elektroautos 2025 tatsächlich vorhanden sind – von Landesprogrammen bis zu steuerlichen Boni.

Was war die BAFA-Förderung – und warum endete sie?

Der Umweltbonus – ­die bundesweite Kaufprämie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und zeitweise auch Plug-in-Hybride – ist abgeschafft und kann seit 17. Dezember 2023 nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushalts­entscheidung der Bundesregierung, bei der 60 Mrd. € aus dem Klima- und Transformations­fonds gestrichen wurden. Bereits bewilligte Förderungs-Anträge werden weiter ausgezahlt; neue Förderungs-Anträge sind nicht möglich.

Plug-in-Hybride waren schon ab 1. Januar 2023 aus dem Programm genommen. Eine Nachfolge­prämie ist von der Bundesregierung bislang lediglich geprüft, aber bis Juli 2025 nicht beschlossen.

Gibt es 2025 noch eine bundesweite Kaufprämie?

Kurz: Nein. 2025 verwaltet das BAFA nur Alt-Anträge für Pramien; ein Online-Formular zur Fahrzeug­förderung existiert nicht mehr. Auf Bundesebene wird derzeit vor allem die Lade­infrastruktur (z. B. für Lkw) durch Förderungen bezuschusst, nicht der Auto-Kauf.

Regionale Programme: Diese E-Auto-Zuschüsse gelten jetzt

Weil die Bundes­prämie wegfiel, haben mehrere Länder und Kommunen ihre eigenen Töpfe für Förderungen gestärkt. Die wichtigsten Beispiele:

Gebiet Programm Kern­inhalte*
Baden-Württemberg BW-e-Solar-Gutschein Bis1 500 €für den Kauf/Leasing eines BEV plus eigene PV-Anlage oder Wallbox
Nordrhein-Westfalen progres.nrw – Emissionsarme Mobilität Zuschüsse für Lade­punkte (max. 1 500 €/AC-Punkt), Grundinstallation & kommunale BEV/Nutzfahrzeuge
Kommunen (Auswahl) München „Laden in München“, Köln „GoElectric“, Hamburg „Zukunft.Mobil“ 300–1 000 € Extra­bonus, häufig in Verbindung mit Altfahrzeug­abmeldung oder Öko­strom-Bezug

*Beträge und Konditionen für Prömien und Förderungen können sich ändern; prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuelle Richtlinie.

Steuerliche Vorteile & THG-Quote 2025

Vorteil Konditionen 2025
Kfz-Steuer­befreiung Erstzulassung BEV bis 31. 12. 202510 Jahre steuerfrei, längstens bis 31. 12. 2030
Dienstwagen­besteuerung Privatnutzung BEV bis 70 000 € Brutto­listenpreis: 0,25 %-Regel (sonst 0,5 %)
THG-Quote Fix­modelle 50 – 110 €; Flex-Modelle bei hoher Quote bis ca. 400 € möglich

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Landes- oder Kommunalförderung

  1. Förderprogramm wählen – prüfen Sie in Wohn- und Zulassungs­region, welche Töpfe für Förderungen offen sind.
  2. Auto kaufen oder leasen – oft ist der Kauf des Fahrzeugs vor Antrag­stellung Pflicht
  3. Unterlagen sammeln – Rechnung, Zulassungs­bescheinigung Teil II, ggf. PV-Nachweis, Bank­verbindung.
  4. Online-Antrag – meist über Landes­bank-Portale
  5. Verwendungs­nachweis – Frist je nach Programm 6–12 Monate; enthält Zulassungs­bestätigung und ggf. Nachweis PV-Anlage/Ladepunkt.

Tipp: Viele Kommunen erlauben eine Kumulierung mit Landes­programmen, solange die Gesamtförderung ≤ 60 % der Netto­anschaffungs­kosten bleibt.

Fazit

2025 gibt es keine bundesweite Kaufprämie mehr – aber die E-Mobilität bleibt dank Landes- und Kommunal­zuschüssen, Steuer­befreiung, günstiger Dienst­wagen­regelung und THG-Quote attraktiv. Wer die verfügbaren Fördrungen und Prämien clever kombiniert, kann den Anschaffungs­preis eines neuen elektrischen Fahrzeugs weiterhin um mehrere tausend Euro senken.

FAQ zum Thema

Artikel teilen

Alle Artikel

Elektroauto 2025: Der Ratgeber zur E-Mobilität

Die besten Tipps zum E-Kennzeichen für Elektroautos

Das sind die Lieferzeiten für E-Autos 2024

Mehr anzeigen