
Hybrid-Subventionen: Werden Hybride noch gefördert?
Einführung in die Förderung von Plug-in-Hybriden
2016 wurde in Deutschland der sogenannte Umweltbonus eingeführt. Dabei handelte es sich um eine Prämie, die Verbrauchern beim Kauf oder Leasing von Elektroautos, Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen oder Plug-in-Hybriden zugute kam. Damit wollte die Regierung die Attraktivität von Elektromobilität fördern und Anreize zum Kauf von umweltfreundlicheren Fahrzeugen schaffen. Die Prämie wurde vom Staat und den Herstellern bereitgestellt.
Die Fördermittel wurden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, mussten die Fahrzeuge auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen, die auf der Website der BAFA einzusehen war. Der Bonus galt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für junge Gebrauchtfahrzeuge, die jünger als ein Jahr waren und eine Kilometerlaufleistung von unter 15.000 Kilometer aufwiesen.
Höhe der Hybrid-Förderung: Entwicklung der Hybrid-Subventionen
Die Höhe der Hybrid-Förderung veränderte sich im Laufe der Zeit. Während der Corona-Krise 2020 wurde der Bundesanteil am Umweltbonus unter dem Stichpunkt Innovationsprämie erhöht.
| Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
|---|---|---|---|
| Plug-in-Hybrid bis 40.000 Euro Nettolistenpreis | 4.500 € (bisher 2.250 €) | 2.25 € | 6.750 € (bisher 4.500 €) |
| Plug-in-Hybrid bis 65.000 Euro Nettolistenpreis | 3.750 € (bisher 1.875 €) | 1.88 € | 5.625 € (bisher 3.750 €) |
Ende der Hybrid-Förderung
Ab dem 1. Januar 2023 traten wichtige Änderungen am Umweltbonus in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sollte die Prämie nur für solche Fahrzeuge ausgezahlt werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutete das Ende der Förderungen für Plug-in-Hybride. Seit dem 1. Januar 2023 wurde daher nur noch der Kauf oder das Leasing eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle vom Staat und den Herstellern gefördert.
Andere wichtige Änderungen am Umweltbonus im Jahr 2023 waren:
- Der Bundesanteil der Förderung für elektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge verringerte sich.
- Ab September 2023 durften nur noch Privatpersonen Anträge auf Förderung stellen.
Hybrid-Auto-Förderung: Aktuelle Regelungen und steuerliche Vorteile 2025
Die direkte staatliche Förderung für Hybridfahrzeuge endete bereits am 1. Januar 2023, als die Plug-in-Hybrid-Förderung aus dem Umweltbonus herausgenommen wurde. Im Dezember 2023 stellte die Bundesregierung dann auch die Förderung für alle anderen Elektrofahrzeuge ein. Stand Oktober 2025 wird zwar über eine neue E-Auto-Förderung diskutiert, konkrete Beschlüsse gibt es jedoch noch nicht.
Wie viel Förderung bekommt man für ein Hybridauto?
Bis zur Abschaffung der Plug-in-Hybrid-Förderung betrug der staatliche Maximalanteil am Umweltbonus 4.500 Euro. Zusammen mit dem Herstelleranteil konnten Käufer bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis bis zu 6.750 Euro Förderung erhalten. Seit Januar 2023 gibt es jedoch keine direkte Kaufprämie mehr für Hybridfahrzeuge.
Steuerliche Vorteile: Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Dienstwagen
Obwohl die direkte Plug-in-Hybrid-Förderung weggefallen ist, profitieren Hybridfahrzeuge weiterhin von steuerlichen Vorteilen bei der Dienstwagenbesteuerung. Die 0,5-Prozent-Regelung für Hybrid-Firmenwagen gilt auch im Jahr 2025 und darüber hinaus bis 2030. Das bedeutet: Statt 1 Prozent des Bruttolistenpreises müssen bei Plug-in-Hybriden nur 0,5 Prozent als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Bis wann gilt die 0,5-Prozent-Regelung für Hybride?
Die 0,5-Prozent-Regelung gilt für Plug-in-Hybride, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden. Allerdings müssen die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Ab 2025 muss das Fahrzeug entweder eine Kohlenstoffdioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder eine elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen. Bis Ende 2024 lag diese Mindestreichweite noch bei 60 Kilometern. Entscheidend für die Anforderungen ist der Anschaffungszeitpunkt, also die Auslieferung des Fahrzeugs, nicht der Bestellzeitpunkt.
Weitere steuerliche Aspekte der Hybrid-Förderung
KFZ-Steuer für Hybridfahrzeuge: Plug-in-Hybride sind, anders als reine Elektroautos, nicht von der Kfz-Steuer befreit. Die Kfz-Steuer berechnet sich wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Emissionen, fällt aber aufgrund der geringeren Schadstoffemissionen meist günstiger aus. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 12. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2024, die einen CO2-Ausstoß unter 95 g/km aufweisen, gibt es einen Steuerfreibetrag von 30 Euro, der bis Ende 2025 gilt.
Wichtig
Hybride, die nicht extern aufgeladen werden können, profitieren nicht von der 0,5-Prozent-Regelung und werden wie herkömmliche Verbrenner mit 1 Prozent versteuert.
Bund streicht Umweltbonus für alle Elektrofahrzeuge
Im Dezember 2023 wurde plötzlich das Ende des Umweltbonus verkündet. Grund sind fehlende finanzielle Mittel der Bundesregierung. Nun gibt es also nicht nur keine Förderung für Hybridautos mehr, sondern für alle Elektrofahrzeuge.
Fazit: Keine Förderung für Hybride mehr
Die BAFA-Förderung für Plug-in-Hybride entfiel ab Januar 2023 vollständig. Wurde auch die Fördersumme für reine Elektroautos zunächst reduziert, folgte im Dezember 2023 das endgültige Ende des Umweltbonus. Ob es in Zukunft andere Förderprogramme für Plug-in-Hybride oder Elektroautos geben wird, wird sich zeigen müssen.
