
Verkehrskontrolle: Rechte, Pflichten und häufige Irrtümer
Wie gut kennen deutsche Autofahrer ihre Rechte und Pflichten?
Die Polizei darf nach der Straßenverkehrsordnung jederzeit und ortsunabhängig Verkehrskontrollen durchführen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Autofahrer jeden Wunsch der Beamten erfüllen müssen. Im Wissenstest von AutoScout24 mussten 1.000 Autohalter zehn Aussagen beurteilen, von denen fünf korrekt und fünf falsch waren. Der Test wurde ohne Hilfsmittel wie Google durchgeführt, um das tatsächliche Basiswissen abzufragen. Das Ergebnis war ernüchternd:
- 7 % ordneten alle Aussagen richtig zu.
- 16 % lagen neunmal richtig.
- Die größte Gruppe (37 %) beantwortete sieben oder acht Fragen korrekt.
- Insgesamt wussten 60 % der Befragten bei mindestens sieben Aussagen Bescheid.
Besonders gut informiert waren die Teilnehmer bei den Grundpflichten: 97 % gaben korrekt an, dass man einem Polizeifahrzeug folgen muss, wenn es dies signalisiert, und dass Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Ebenso viele wissen, dass die Polizei das Fahrzeug von außen überprüfen darf, etwa Reifenprofil, Licht und Bremsen. 87 % wussten, dass man auf Aufforderung aussteigen muss. Diese Zahlen belegen, dass grundlegende Pflichten den meisten Autofahrern bekannt sind.
Test- und Mitwirkungspflichten: Wann darfst du einen Test verweigern?
Viele Irrtümer entstehen bei Alkohol- und Drogentests. In Deutschland gilt eine Duldungspflicht, aber keine generelle Mitwirkungspflicht. Das bedeutet: Die Polizei darf dich kontrollieren, aber du musst nicht aktiv an jedem Test teilnehmen. Alkohol‑ und Drogenschnelltests – also Pusten, Urinprobe oder Wischtests – sind freiwillig.
Nur 39 % der Befragten wussten, dass sie solche Tests verweigern dürfen. 58 % glaubten irrtümlich, sie seien dazu verpflichtet. Auch Selbsttests zur Koordination gehören nicht zu den Pflichten.
Kurz zusammengefasst
Alkohol‑ und Drogenschnelltests (also Pusten, Urinprobe oder Wischtests) sowie
Selbsttests zur Koordination (etwa „Finger an die Nasenspitze legen“ oder „auf einer Linie gehen“) gehören nicht zu den Pflichten, sind also freiwillig.
Ein freiwilliges Mitmachen kann sinnvoll sein, um Verdacht auszuräumen, ist aber nicht vorgeschrieben. Wer sich weigert, muss lediglich dulden, dass weitere Maßnahmen (Blutprobe) angeordnet werden.
Wer einen Schnelltest ablehnt, riskiert jedoch eine Blutentnahme. Diese kann die Polizei bei Verdacht und Gefahr im Verzug anordnen und notfalls sogar mit körperlicher Gewalt durchsetzen. 62 % der Befragten bewerteten die Aussage, dass eine zwangsweise Blutentnahme zulässig ist, als richtig. Das zeigt: Hier sind sich viele der Rechtslage bewusst. Eine Blutentnahme ist ein gravierender Eingriff; sie darf ohne richterlichen Beschluss erfolgen, wenn dringender Verdacht besteht und Zeitdruck herrscht.
Auskunftspflichten: Was musst du preisgeben?
Viele Autofahrer sind unsicher, welche Fragen sie beantworten müssen.
Fakt ist:
Du musst deine Personalien nennen und die Fahrzeugpapiere vorzeigen. Darüber hinaus besteht keine Pflicht, Angaben zu machen.
Fast die Hälfte der Befragten glaubte jedoch, dass sie Fragen nach Herkunft und Ziel der Fahrt wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ebenfalls 45 % gingen davon aus, sie müssten jede Frage beantworten. Das ist falsch - Sie dürfen schweigen.
Die Polizei darf das Fahrzeug ohne Anlass nicht durchsuchen, um etwa Blitzer‑Warn‑Geräte sicherzustellen. Dennoch dachten 27 % der Befragten, die Beamten dürften jederzeit eine Durchsuchung vornehmen. Nur im Rahmen einer begründeten Gefahr (etwa Verdacht auf eine Straftat) ist eine Durchsuchung zulässig. Ein Blick in den Kofferraum oder unter die Sitze gehört also nicht zu den Standardbefugnissen.
Rechte und Pflichten im Überblick
Die Tabelle fasst die wichtigsten Aussagen aus der Umfrage zusammen. Sie zeigt, welche Rechte und Pflichten gelten und wie groß die Wissenslücken sind. „Richtig-Antwort-Quote“ steht für den Anteil der Befragten, der die Rechtslage korrekt eingeschätzt hat.
| Aussage (verkürzt) | Rechtslage | Richtig-Antwort-Quote | Falsch-Antwort-Quote |
|---|---|---|---|
| Polizeifahrzeug folgen | Pflicht | 97 % | 3 % |
| Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten vorzeigen | Pflicht | 97 % | 3 % |
| Fahrzeug von außen prüfen lassen | Pflicht | 97 % | 4 % |
| Auf Anweisung aussteigen | Pflicht | 87 % | 13 % |
| Blutentnahme bei Verdacht mit Gewalt möglich | Recht der Polizei | 62 % | 38 % |
| Koordinationstests ausführen | Keine Pflicht | 39 % | 62 % |
| Alkohol-/Drogenschnelltest durchführen | Keine Pflicht | 42 % | 58 % |
| Fragen zu Herkunft und Ziel beantworten | Keine Pflicht | 55 % | 45 % |
| Alle Fragen der Beamten beantworten | Keine Pflicht | 55 % | 45 % |
| Fahrzeug jederzeit durchsuchen lassen | Keine Pflicht | 73 % | 27 % |
*„Rechtslage“ zeigt, ob Sie verpflichtet sind („Pflicht“) oder ob eine Maßnahme freiwillig ist beziehungsweise nur unter speziellen Voraussetzungen angeordnet werden darf.
Fazit: Gute Vorbereitung schützt vor Stress
Viele Autofahrer sehen Verkehrskontrollen als unangenehme Unterbrechung. Die Ergebnisse der AutoScout24-Umfrage verdeutlichen jedoch, dass Unsicherheit häufig aus Unwissenheit resultiert. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann ruhiger bleiben und unberechtigte Forderungen selbstbewusst zurückweisen. Die meisten Teilnehmer wussten über grundlegende Pflichten wie das Vorzeigen von Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten Bescheid. Größere Wissenslücken zeigten sich bei freiwilligen Tests sowie bei der Frage, was man sagen oder verweigern darf. Informiere dich vorab, halte die notwendigen Dokumente griffbereit – und bleibe immer freundlich. Eine kooperative Haltung erleichtert die Kontrolle und minimiert das Risiko von Missverständnissen.


