
Bußgelder 2024: Der aktualisierte Katalog für innerstädtische Verkehrsverstöße
Inhalt
- Der neue Bußgeldkatalog für 2024
- Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Diese Kosten fallen an
- Rotlichtverstöße: Bei rot über die Ampel kann teuer werden
- Halten und Parken: Falschparkern drohen hohe Bußgelder
- TÜV & HU überziehen: Wie teuer wird es?
- Handy am Steuer: So teuer kann das Telefonieren am Steuer werden
- Alkohol und Autofahren: Ordnungswidrigkeit mit Konsequenzen
- Fazit: Verstöße gegen die StVO sind teurer geworden
Der neue Bußgeldkatalog für 2024
Der Bußgeldkatalog wird jährlich aktualisiert, um eine angemessene Bestrafung von Verkehrsverstößen sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sicherzustellen. In diesem Jahr wird es besonders teuer: Allein die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden stark erhöht. So kostet es beispielsweise 288,50 Euro und 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot, sollte das Tempolimit innerorts um 31 bis 40 km/h überschritten werden. Zuvor lag das Bußgeld bei 160 Euro.
Wichtig: Alle aufgeführten Maßnahmen stellen aufgrund der Vielzahl an Änderungen nur einen Auszug der Maßnahmen und neuen Verkehrsgesetze dar, die sich im Jahr 2024 ändern.
Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Diese Kosten fallen an
Die meisten Strafen werden unzweifelhaft für zu schnelles Fahren gezahlt. Vor allem im Ort kommt es schnell zu hohen Bußgeldern oder gar Punkten in Flensburg. Zu schnelles Fahren kann bereits ab 10 km/h eine Strafe von 58,50 Euro zur Folge haben. Ab 21 km/h kommen Punkte in Flensburg hinzu und ab 26 km/h wird ein Fahrverbot erlassen. Die Dauer richtet sich dabei nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Ab 61 km/h zu viel (innerorts) ist der Führerschein drei Monate abzugeben.
Nachfolgende Strafen sind für normale Pkws bis zu 3,5 Tonnen Gewicht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zu zahlen:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld (in Euro) | Punkte | Fahrverbot (in Monaten) |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 58,50 € | 0 | Keins |
11 bis 15 km/h | 78,50 € | 0 | Keins |
16 bis 20 km/h | 98,50 € | 0 | Keins |
21 bis 25 km/h | 143,50 € | 1 | Keins |
26 bis 30 km/h | 208,50 € | 1 | 1 |
31 bis 40 km/h | 288,50 € | 2 | 1 |
41 bis 50 km/h | 428,50 € | 2 | 1 |
51 bis 60 km/h | 591,50 € | 2 | 2 |
61 bis 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 |
Über 71 km/h | 843,50 € | 2 | 3 |
Diese Strafen sind für normale Pkws mit Anhänger und über 3,5 Tonnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zu zahlen:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 68,50 € | 0 | Keins |
11 bis 15 km/h | 88,50 € | 0 | Keins |
16 bis 20 km/h | 188,50 € | 1 | Keins |
21 bis 25 km/h | 203,50 € | 1 | Keins |
26 bis 30 km/h | 263,50 € | 2 | 1 Monat |
31 bis 40 km/h | 368,50 € | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 591,50 € | 2 | 2 Monate |
51 bis 60 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
Über 60 km/h | 843,50 € | 2 | 3 Monate |
Rotlichtverstöße: Bei Rot über die Ampel kann teuer werden
Das Überfahren einer Ampel kann ebenfalls recht teuer werden und wird in jedem Fall mit einem Punkt bestraft. Hierbei werden drei Arten von Verstößen unterschieden: der einfache Rotlichtverstoß, der qualifizierte Rotlichtverstoß und das Abbiegen bei roter Ampel. Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die überfahrene Ampel weniger als eine Sekunde rot ist. Ab einer Sekunde rot wird von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen. Dieser wird gleich auch viel teurer. Während ersterer mit einem Bußgeld von 118,50 Euro geahndet wird und nur einen Punkt in Flensburg bringt, schlägt der qualifizierte Verstoß mit 228,50 Euro und zwei Punkten zu Buche.
Strafen beim Überfahren einer roten Ampel:
Rotlichtverstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß | 118,50 € | 1 |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 228,50 € | 1 |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 268,50 € | 2 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 228,50 € | 2 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung | 348,50 € | 2 |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 388,50 € | 2 |
Abbiegen bei roter Ampel (grüner Pfeil) | 98,50 € | 1 |
Abbiegen bei roter Ampel mit Gefährdung | 128,50 € | 1 |
Abbiegen bei roter Ampel mit Unfall | 148,50 € | 1 |
Halten und Parken: Falschparkern drohen hohe Bußgelder
Park- und Halteverbote werden schon länger geahndet. Mit dem neuen Bußgeldkatalog wurden die Strafen noch einmal angehoben. Wird verbotswidrig auf Geh- und Radwegen geparkt beziehungsweise auf Schutzstreifen oder in der zweiten Reihe, dann können Bußgelder von mindestens 50 Euro bis zu 110 Euro verhängt werden. Zuvor lagen die Strafen hier bei lediglichen 10 bis 20 Euro. Außerdem kann auch ein Punkt in Flensburg fällig werden. Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet 55 Euro und für das Parken an unübersichtlichen oder engen Straßenstellen wird künftig eine Geldbuße von 35 Euro fällig. Ein allgemeiner Halte- und Parkverstoß wird mit 25 Euro bestraft.
TÜV & HU überziehen: Wie teuer wird es?
Die Haupt- und Sicherheitsuntersuchung von Kraftfahrzeugen dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Regelungen, in welchem Turnus der Fahrzeughalter eine solche Untersuchung veranlassen muss. Gerät dies in Vergessenheit oder überzieht der Halter die Zeiträume, werden Bußgelder fällig:
Überziehen der Hauptuntersuchung (HU) für einen Pkw:
- zwei bis vier Monate: 15 Euro Bußgeld
- vier bis acht Monate: 25 Euro Bußgeld
- mehr als acht Monate: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Überziehen des TÜVs für ein Kfz:
- bis zwei Monate: 15 Euro
- zwei bis vier Monate: 25 Euro
- vier bis acht Monate: 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- mehr als acht Monate: 75 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Die Strafen halten sich in Grenzen, jedoch ist es für die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer absolut wichtig, die entsprechenden Überprüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. So können Sicherheitsmängel aufgedeckt und etwaige Unfälle und Gefahren vermieden werden.
Handy am Steuer: So teuer kann das Telefonieren am Steuer werden
Handy am Steuer, das wird teuer! So lautet die Kurzform, wenn es um Strafen für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer geht – denn es ist absolut verboten. Den meisten Autofahrern, die schon einmal mit einem Mobiltelefon am Ohr am Steuer telefoniert haben, ist wahrscheinlich nicht bewusst, wie teuer ein solches Gespräch werden kann. Ein Blick in den Bußgeldkatalog sorgt hier schnell für Klarheit:
- Telefonieren mit dem Handy in der Hand: 128,50 Euro und 1 Punkt.
- Mit Gefährdung: 178,50 Euro und 2 Punkte.
- Mit Sachbeschädigung: 228,50 Euro und 2 Punkte.
Alkohol und Autofahren: Harte Strafen für Trunkenheitsfahrer
Auch im Bußgeldkatalog 2024 wird Fahren unter Alkoholeinfluss mit teils hohen Strafen belegt. Bis 0,5 Promille ist das Fahren noch erlaubt und wird nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. Danach wird es direkt teuer: Trunkenheitsfahren bis 1,09 Promille schlagen mit 528,50 Euro Strafe, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot zu Buche. Beim zweiten Mal zahlt der Betroffene direkt das Doppelte und muss drei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Ab dem dritten Mal werden 1.578,50 Euro sowie drei Monate Fahrverbot fällig.
Ab 1,1 Promille gilt in Deutschland die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer dann noch hinter das Steuer steigt, begeht eine Straftat. Die Sanktionen sind hart:
- Es wird eine Geldstrafe angesetzt, diese kann variabel festgelegt werden.
- Zusätzlich werden drei Punkte auf das Flensburger Punktekonto geschrieben und der Führschein wird entzogen. Und zwar nicht nur für einige Monate. Es handelt sich hier um den Entzug der Berechtigung, ein Auto zu fahren oder ein Fahrzeug zu führen.
- Wer seinen Führerschein zurückhaben möchte, muss ihn komplett neu beantragen. Dabei können jedoch Sperrfristen von 6 Monaten bis 5 Jahren gelten, bei manchen sogar dauerhafte.
- Für jene, die besondere Auffälligkeiten zeigten oder einen Promillewert über 1,6 aufwiesen, wird zusätzlich die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fällig.
- Auch Freiheitsstrafen für bis zu fünf Jahre können für das Fahren unter Alkoholeinfluss verhängt werden.
Fazit: Verstöße gegen die StVO sind teurer geworden
Der neue Bußgeldkatalog 2024 bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die Autofahrer kennen sollten. Der Fokus liegt auf der Verkehrssicherheit und der Ahndung von Verstößen. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden strenger geahndet, und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer werden deutlich teurer.