Bei gebildeten Fahrzeugschlangen wie zähfließendem Verkehr, Kolonnenverkehr oder Stau ist es erlaubt, rechts schneller zu fahren als links. Zudem dürfen Linksabbieger, die sich bereits in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet haben, auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden. Innerhalb von Ortschaften besteht die Möglichkeit, auch rechts zu überholen, vorausgesetzt, es gibt mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung. In Bereichen, die durch Ampeln geregelt sind, ist das Überholen auf der rechten Seite erlaubt. Außerdem ist es erlaubt, Straßenbahnen auf der rechten Fahrspur zu überholen. Auf Autobahnen ist es ebenfalls erlaubt, auf dem Beschleunigungsstreifen rechts zu überholen, da diese als eigenständige Fahrstreifen gelten. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Verzögerungsstreifen.