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Fokus: Sicherheit
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Fahrzeugübergabe: Checkliste

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Bei der Fahrzeug-Übergabe sind einige Kriterien zu beachten, um rechtlich abgesichert zu sein. Das gilt sowohl für den Privatverkauf, als auch beim Kfz-Händler oder Leasing Partner.

Wer ist bei der Fahrzeug-Übergabe anwesend?

Wer bei der Übergabe anwesend ist, hängt von der Art des Kaufes ab:

  • Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens bei einem Händler erfolgt die Fahrzeug-Übergabe im Rahmen eines Kaufvertrages.
  • Beim Privatverkauf einigen sich Kunde und Privatverkäufer auf einen Ort und Termin. Hierbei ist es auch ratsam, einen Kfz-Kaufvertrag aufzusetzen. Bei der Fahrzeug-Übergabe eines Dienstwagens sind der Fuhrparkleiter und der Mitarbeiter persönlich anwesend.
  • Handelt es sich um ein Leasingauto, treffen sich Firmenkunde und Ansprechpartner der Leasingfirma.

Zeugen mitnehmen

Insbesondere beim privaten Autokauf ist es vom Vorteil, eine weitere Person als Zeugen mitzunehmen, für den Fall, dass es zu nachträglichen Konflikten kommt – wie beispielsweise die Entdeckung eines arglistig verschwiegenen Mangels.

Was ist bei der Auto-Übergabe zu beachten?

Bei der Fahrzeug-Übergabe sollte das Kfz von innen und außen betrachtet werden. Dabei kann ein Blick unter die Motorhaube aufschlussreiche Fakten zum Zustand des Fahrzeuges liefern. Ebenso sollten notwendige Dokumente auf Vollständigkeit geprüft werden. Damit beide Parteien strukturiert vorgehen können und sich dabei rechtlich absichern, ist die Führung eines Protokolls bzw. einer Checkliste empfehlenswert.

Um die Fahrzeug-Übergabe zu erleichtern, ist eine Checkliste für den Autokauf ratsam. Die aufgeführten Punkte hinsichtlich der Fahrzeugpräsentation werden idealerweise vom Käufer und Verkäufer abgehakt, was auch gleichzeitig als Protokoll dient. Am besten ist es, wenn dieses Fahrzeugübergabeprotokoll in zweifacher Ausführung vorliegt und beide Parteien nach einer erfolgreichen Abwicklung das Protokoll unterzeichnen. Eine Checkliste zum kostenlosen Download findest du hier.

Auto prüfen und auf Mängel untersuchen

Zusätzlich solltest du das Auto genau prüfen und auf folgende Punkte achten:

Checkliste

SVG Illustration

Fahrzeug prüfen

Mängel festhalten

Mängel sollte der Verkäufer unbedingt schriftlich bestätigen, damit es bei späteren kostspieligen Reparaturen nicht zum Konflikt kommt. Dabei muss der Verkäufer den beworbenen Zustand gewährleisten, da es sich sonst bei einem verschwiegenen Mangel um eine arglistige Täuschung handelt. Durch die Dokumentation können strafrechtliche Folgen vermieden werden.

Wann wird der Fahrzeugbrief übergeben?

Der Fahrzeugbrief wird auch Zulassungsbescheinigung II genannt und zeigt an, wer der Halter des angemeldeten Fahrzeugs ist. Der Fahrzeugbrief ist also bei einer Fahrzeug-Übergabe entscheidend, da der Verkäufer seine Rechte am Auto abtritt.

Der Fahrzeugbrief ist seit 2005 EU-weit vereinheitlicht und nur noch als Zulassungsbescheinigung II zu sehen. Der Fahrzeugbrief zeigt an, wer als Halter des Fahrzeugs in Frage kommt. Der Halter muss jedoch nicht automatisch der Eigentümer sein.

Bei einem Verkauf eines Fahrzeugs muss der Fahrzeugbrief ausgehändigt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags haben beide Parteien ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen und dabei erfolgt die Übergabe des Fahrzeugbriefes an den neuen Halter.

Was muss beim Gebrauchtwagenkauf übergeben werden?

Der Verkauf eines Gebrauchtwagens kann durch eine Privatperson oder durch einen Händler erfolgen. Bestenfalls setzt man immer einen Kaufvertrag auf, um die Fahrzeug-Übergabe sicherzustellen. Neben den Pflichten hinsichtlich der einwandfreien Übergabe sowie die Zahlung des Käufers, sind Voraussetzungen bezüglich der Prüfungsstelle zu erfüllen.

Dabei muss beachtet werden, dass ein Kfz mit einem angemeldeten Nummernschild nicht zulässig ist. Ein bereits abgemeldetes Kfz muss auf einem privaten Gelände stehen und darf nicht bewegt werden. Demnach muss sich der Käufer um ein neues Nummernschild kümmern, wenn er das erworbene Fahrzeug bei der Prüfstelle anmelden will.

Bei der Abmeldung werden die Siegel auf dem Nummernschild entwertet. Damit ist kein Fahren mehr erlaubt, sodass sich der Käufer um ein rotes Nummernschild bemühen muss. Dieses erlaubt ihm, für eine kurze Strecke zu fahren.

Einfacher ist es, wenn das alte Nummernschild des Verkäufers angemeldet bleibt und bei der Prüfstelle durch ein neues Kennzeichen ausgetauscht wird.

Fazit

Bei der Fahrzeug-Übergabe ist es ratsam, mithilfe einer Checkliste vorzugehen. Die ausgehändigten Dokumente sind vollständig und im Original vorzulegen. Der Käufer sollte sich darüber hinaus das Auto genau ansehen und alle Funktionen überprüfen. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, auf Mängel ausdrücklich hinzuweisen. Insgesamt ist es empfehlenswert, die Checkliste als beidseitig unterschriebenes Protokoll festzuhalten, sowie einen Kaufvertrag aufzusetzen.

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