Preisdarstellung: Alle Kosten müssen rein.
Achten Sie als Händler darauf, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dazu sind Sie gemäß § 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet:
- Ihre Preisangabe muss den tatsächlichen Bruttoendpreis einschließlich der Mehrwertsteuer sowie sämtlicher Neben- und Zubehörkosten enthalten.
- Beachten Sie hier: Überführungskosten dürfen Sie nicht separat ausweisen. Sie müssen die Kosten von vornherein in Ihren Endpreis einberechnen und diesen ins vorgesehene Feld Preis eintragen. Es gilt: Weicht der Händlerstandort vom Fahrzeugstandort ab und entstehen dadurch Kosten, müssen Sie dies unbedingt in Ihrem Inserat deutlich machen.
- Aufschlüsselungen des Preises sind ausschließlich im Freitextfeld Beschreibung zulässig.
Am besten Sie überprüfen gleich Ihre bereits inserierten Fahrzeuge. So passiert Ihnen kein Fehler bei der Preisdarstellung.
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