Preisdarstellung: Alle Kosten müssen rein.

Achten Sie als Händler darauf, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Dazu sind Sie gemäß § 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet:

  • Ihre Preisangabe muss den tatsächlichen Bruttoendpreis einschließlich der Mehrwertsteuer sowie sämtlicher Neben- und Zubehörkosten enthalten.
  • Beachten Sie hier: Überführungskosten dürfen Sie nicht separat ausweisen. Sie müssen die Kosten von vornherein in Ihren Endpreis einberechnen und diesen ins vorgesehene Feld „Preis“ eintragen. Es gilt: Weicht der Händlerstandort vom Fahrzeugstandort ab und entstehen dadurch Kosten, müssen Sie dies unbedingt in Ihrem Inserat deutlich machen.
  • Aufschlüsselungen des Preises sind ausschließlich im Freitextfeld „Beschreibung“ zulässig.

Am besten Sie überprüfen gleich Ihre bereits inserierten Fahrzeuge. So passiert Ihnen kein Fehler bei der Preisdarstellung.

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