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EU-Führerschein: Deine wichtigsten Fragen beantwortet

Mit der Umstellung auf den EU-Führerschein hat sich einiges verändert. Neue Bestimmungen und Fristen gelten. Alle Infos und Fristen zur Umschreibung deines Führerscheins erhältst du hier.

EU-Führerschein beantragen – wie und wo?

Du kannst den EU-Führerschein bei der Führerscheinbehörde in deinem Wohnort beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen drei und sechs Wochen. Die Bearbeitungsgebühren für die Umschreibung auf den EU-Führerschein belaufen sich auf etwa 25 Euro. Gegen einen Aufpreis von rund 20 Euro kannst du einen Express-Service nutzen, sofern vorhanden. In diesem Fall ist dein neuer EU Führerschein schon in wenigen Tagen verfügbar. Zur Umschreibung deines Führerscheins benötigst du folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Alter Führerschein
  • Biometrisches Passfoto
  • Führerschein vor 1999: Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle

Wo gilt der EU Führerschein?

Die neuen Fahrzeugklassen, das Hauptmerkmal des EU-Führerscheins, gelten in der ganzen EU uneingeschränkt; außerdem auch in den Ländern Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz. Das Ziel der Maßnahme war es, die Praxis der bisherigen 110 Führerscheinarten zu beenden und vor allem Fahrverbote innerhalb der EU anzuerkennen.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem EU-Führerschein fahren?

Mit der Einführung neuer Fahrerlaubnisklassen ergaben sich einige Änderungen. So gilt für die Fahrerlaubnis der Pkw-Klasse B beispielsweise eine Beschränkung für Anhänger bis 3,5 Tonnen. In der alten Fahrerlaubnis Klasse 3 für Pkw durfte das zulässige Gesamtgewicht hingegen bis zu 7,5 Tonnen betragen. Doch keine Sorge: die Besitzstandregelung stellt sicher, dass du keine Rechte verlierst. Wer die alte Klasse 3 hat, erhält mit dem EU Führerschein neben der Berechtigung für die Klasse B dann auch eine Erlaubnis für die Klassen BE, C1 und C1E. Mehr zu den Regelungen und Klassen findest du beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Was ist anders beim EU-Führerschein?

Das Scheckkartenformat kennen jüngere Autofahrer und solche mit neu beantragten Führerscheinen seit 1999. Vorne stehen die persönlichen Daten, hinten die Fahrerlaubnisklassen. Diese sind mit Buchstaben gekennzeichnet und inklusive einer schematischen Abbildung in Feld 9 eingetragen. Daneben finden sich in Feld 10 die Daten der Zulassung, in Feld 11 eine eventuelle Zeitbeschränkung. Ab diesem Zeitraum wird daher auf jeden Fall ein neuer Führerschein notwendig.

Falls es zusätzliche Auflagen gibt, stehen diese in Feld 12. Die Felder 13 und 14 finden sich ganz links auf dieser Seite. Sie betreffen Eintragungen zu einem Wohnortwechsel ins Ausland und dem Datum, ab wann dort die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen erteilt wurde. Landestypische Führerscheinklassen wie L und T für landwirtschaftliche Maschinen oder S für leichte Fahrzeuge wie Quads bleiben übrigens bestehen.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

Der EU-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Grund dafür: mehr Fälschungssicherheit. So besitzen alle Führerscheine ein relativ aktuelles Passbild und bei eventuellen Fahrzeugklassenänderungen die passenden Daten. Außerdem befindet sich der Führerschein dadurch stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Nach Ablauf der 15 Jahre ist das Dokument neu zu beantragen, eine erneute Prüfung ist allerdings nicht notwendig.

Bis wann kann ich einen alten Führerschein umschreiben?

Den berühmten grauen oder rosa "Lappen“ sowie die jüngeren Scheckkartenformate mussten spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Ab diesem Stichtag verloren alle Altführerscheine ihre Gültigkeit. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gibt es unterschiedliche Fristen für den Umtausch. In einigen Fällen ist die Frist bereits verstrichen, in anderen Fällen rückt sie schnell näher, daher solltest du sie unbedingt beachten.

Bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:

Geburtsjahr Umtausch bis spätestens
vor 1953 19.01.2033
1953–1958 Die Frist ist abgelaufen
1959–1964 Die Frist ist abgelaufen
1965–1970 Die Frist ist abgelaufen
1971 oder später 19.01.2025

Zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine:

Ausstellungsjahr* Umtausch bis spätestens
1999–2001 19.01.2026
2002–2004 19.01.2027
2005–2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012–18.1.2013 19.01.2033

*Sonderregelung: Stichtag für alle vor 1953 Geborenen ist der 19.01.2033, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins

EU-Führerschein für Rentner: Sind Gesundheitstests erforderlich?

Das Europäische Parlament hat Ende Februar 2024 die Vorschläge der EU-Kommission abgelehnt, nach denen Senioren ihren EU-Führerschein öfter als jüngere Menschen erneuern und dafür medizinische Untersuchungen vorlegen müssen. Stattdessen entschied das Parlament, dass Fragen bezüglich der regelmäßigen, verpflichtenden medizinischen Überprüfungen für Autofahrer weiterhin in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU-Länder fallen sollen.

Deutschland hat sich gegen die Einführung zusätzlicher Testpflichten entschieden und spricht sich klar gegen solche verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen aus. Die Begründung: Es gibt keine hohe Unfallrate oder nennenswerte Beteiligung von Senioren an schweren Verkehrsunfällen. Statt neue bürokratische Hürden zu schaffen, setzt das Bundesverkehrsministerium auf die Vision Zero – das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren. Es werden vielfältige Maßnahmen zum Schutz des Lebens erarbeitet, neben Kampagnen werden Technologien erforscht, die menschliches Fehlverhalten korrigieren und Unfälle vermeiden sollen.

Fazit

Der EU-Führerschein bringt einige Änderungen und Verbesserungen mit sich, während einige Dinge vertraut bleiben. Du kannst ihn bei deiner örtlichen Führerscheinbehörde beantragen. Die neue Karte ist nicht nur in der EU, sondern auch in Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz gültig. Er ist 15 Jahre lang gültig, du musst dir also keine Sorgen machen, ihn zu oft zu erneuern. Diejenigen, die ihren Führerschein noch im klassischen Scheckkartenformat haben, können ihn noch bis zum 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Führerschein eintauschen. Bleib sicher auf den Straßen und viel Spaß beim Fahren.

Häufig gestellte Fragen

Der Führerscheinumtausch erfolgt, indem du dich an die örtliche Führerscheinbehörde wendest, deine Identität und den alten Führerschein vorlegst, sowie ein biometrisches Passfoto zur Verfügung stellst. Der neue EU-Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Der neue Führerschein lässt sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde vor Ort beantragen. Dafür sind die erforderlichen Dokumente vorzulegen.

Bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine für Personen mit einem Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970 haben mit dem 19.01.2024 ihre Gültigkeit verloren.

In der EU hängt die Anforderung zusätzlicher Gesundheitstests für Senioren, die ihren Führerschein erneuern möchten, von den einzelnen Mitgliedstaaten ab. In Deutschland beispielsweise hat man sich gegen die Einführung zusätzlicher Testpflichten für ältere Fahrzeugführer entschieden, mit der Begründung, dass es keine erhöhte Unfallrate durch Senioren gibt.

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