Wo gilt der EU Führerschein?
Die neuen Fahrzeugklassen, das Hauptmerkmal des EU-Führerscheins, gelten in der ganzen EU uneingeschränkt; außerdem auch in den Ländern Liechtenstein, Island, Norwegen und Schweiz. Das Ziel der Maßnahme war es, die Praxis der bisherigen 110 Führerscheinarten zu beenden und vor allem Fahrverbote auch innerhalb der EU anzuerkennen.
Was ist anders beim EU Führerschein?
Das Scheckkartenformat kennen jüngere Autofahrer und solche mit neu beantragten Führerscheinen seit 1999. Vorne stehen die persönlichen Daten, hinten die Fahrerlaubnisklassen. Diese sind mit Buchstaben gekennzeichnet und inklusive einer schematischen Abbildung in Feld 9 eingetragen. Daneben finden sich in Feld 10 die Daten der Zulassung, in Feld 11 eine eventuelle Zeitbeschränkung. Ab diesem Zeitraum wird daher auf jeden Fall ein neuer Führerschein notwendig. Falls es zusätzliche Auflagen gibt, stehen diese in Feld 12. Die Felder 13 und 14 finden sich ganz links auf dieser Seite. Sie betreffen Eintragungen zu einem Wohnortwechsel ins Ausland und dem Datum, ab wann dort die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen erteilt wurde. Landestypische Führerscheinklassen wie L und T für landwirtschaftliche Maschinen oder S für Leichtfahrzeuge wie Quads bleiben übrigens bestehen.
Wie lange ist der EU Führerschein gültig?
Der EU Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Grund dafür: mehr Fälschungssicherheit. So besitzen alle Führerscheine ein relativ aktuelles Passbild und bei eventuellen Fahrzeugklassenänderungen die passenden Daten. Außerdem befindet sich der Führerschein dadurch stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Nach Ablauf der 15 Jahre muss das Dokument neu beantragt werden, eine erneute Prüfung muss man allerdings nicht ablegen.
EU-Führerschein beantragen – wie und wo?
Du kannst den EU Führerschein bei der Führerscheinbehörde in deinem Wohnort beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen 3-6 Wochen. Gegen einen Aufpreis von rund 20 Euro kannst du einen Express-Service nutzen, sofern vorhanden. In diesem Fall ist dein neuer EU Führerschein schon in wenigen Tagen verfügbar. Zur Umschreibung deines Führerscheins benötigst du folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- Führerschein vor 1999: Karteikartenabschrift der ursprünglichen Führerscheinstelle
Alten Führerschein umschreiben – bis wann?
Wer den alten, zeitlich unbegrenzten Führerschein noch nicht umtauschen möchte – das gilt für den berühmten grauen oder rosa "Lappen“ wie für jüngere Scheckkartenformate –, muss dies jedoch spätestens zum 19. Januar 2033 vornehmen. Ab diesem Stichtag verlieren alle Altführerscheine ihre Gültigkeit. Je nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gibt es unterschiedliche Fristen für den Umtausch:
Bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine:
Geburtsjahr | Umtausch bis spätestens |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953–1958 | 19.01.2022 |
1959–1964 | 19.01.2023 |
1965–1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Zwischen 01. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine:
Ausstellungsjahr* | Umtausch bis spätestens |
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1999–2001 | 19.01.2026 |
2002–2004 | 19.01.2027 |
2005–2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012–18.1.2013 | 19.01.2033 |
*Sonderregelung: Stichtag für alle vor 1953 Geborenen ist der 19.01.2033, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins