Kleinkrafträder und Leichtkrafträder sind zwei unterschiedliche Kategorien von motorisierten Zweirädern. Ein Kleinkraftrad hat eine Hubraumgrenze von 50 Kubikzentimeter und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Es ist für Fahrer mit der Klasse AM oder einer Mofa-Prüfbescheinigung zugelassen.
Ein Leichtkraftrad hingegen hat einen Hubraum von maximal 125ccm und darf eine Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h erreichen. Es erfordert eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Der Unterschied liegt also hauptsächlich in der Motorleistung und den erforderlichen Führerscheinklassen.