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E-Auto und Umweltbonus

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  • Bis zu 6.750 Euro von Staat und Herstellern
  • Förderung für Neu- und Gebrauchtwagen
  • Spar-Leasing mit Umweltbonus
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Neuer Umweltbonus ab 2023

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Förderbedingungen beim Umweltbonus. Kurz gesagt: Die Bundesregierung stellt für den Kauf oder das Leasing neuer und gebrauchter Elektroautos (und Brennstoffzellenfahrzeuge) weniger Unterstützung bereit. Plug-in-Hybride erhalten keine Zuwendungen mehr. Trotz der Förderkürzung ist der Umweltbonus aber weiterhin eine gute Möglichkeit, den Preis deines neuen oder gebrauchten Elektroautos zu reduzieren. Denn wie bisher kommt zur Bundesförderung noch der Herstelleranteil hinzu. Er beträgt 50 Prozent der Bundesmittel. Somit erhältst du 2023 maximal bis zu 6.750 Euro an Zuschüssen. Ebenfalls bestehen bleiben die beliebten Dienstwagen-Steuervorteile für Elektroautos, aber auch für Plug-in-Hybride.

Wichtig! Die Fördermittel sind gedeckelt. Wenn das Haushaltsbudget von insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgebraucht ist, gibt es keine weiteren Zuschüsse. 2023 sollen zunächst 2,1 Milliarden Euro, ab 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, kassiert zuerst. Auf Medienanfragen gab das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt, dass Ende April 2023 bereits 1,38 Milliarden Euro aufgebraucht wurden.

Die neuen Förderbedingungen auf einen Blick

  • Seit 1. Januar 2023 keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride
  • Neue Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro netto erhalten einen staatlichen Umweltbonus von 4.500 Euro. Hinzu kommt der Herstelleranteil von 50 Prozent der Bundesförderung. Macht unterm Strich eine Maximalförderung von bis zu 6.750 Euro.
  • Neue Elektrofahrzeuge ab 40.000 bis 65.000 Euro netto erhalten maximal 4.500 Euro von Staat und Herstellern.
  • Gebrauchte Elektrofahrzeuge erhalten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro vom Staat.
  • Die Mindesthaltedauer (z. B. beim Leasing) für den vollen Förderanspruch wird auf 12 bis 24 Monate, je nach Kaufmodell, angehoben.
  • Ab 1. September 2023 ist der Förderantrag nur noch für Privatpersonen möglich. Es wird allerdings geprüft, ob gemeinnützige Vereine und Kleingewerbe weiterhin ein Anrecht auf die Förderung haben.
  • Die niedrige Dienstwagenbesteuerungen von 0,25 Prozent auf E-Autos und 0,50 Prozent auf Plug-in Hybride bleiben bestehen. Ebenfalls reduziert bleibt die Besteuerung auf die Fahrtwege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
  • Wichtig! Die Fördermittel sind gedeckelt. Wenn das Haushaltsbudget von insgesamt 3,4 Milliarden Euro aufgebraucht ist, gibt es keine weiteren Zuschüsse. 2023 sollen zunächst 2,1 Milliarden Euro, ab 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet werden. Es gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, kassiert zuerst.

Übersicht des Bundesanteils am Umweltbonus (ohne Herstelleranteil) bei verschiedenen Kauf- und Leasingszenarien*

Kaufmodell Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro) Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro) Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge Mindesthaltedauer
Eigenfinanzierter Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglaufzeit über 23 Monate 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

*Übersicht gemäß BAFA. Gültig ab 1. Januar 2023.

Häufig gestellte Fragen zum Umweltbonus

Ein Förderantrag im Rahmen der geltenden Umweltprämie kann vom Fahrzeughalter nach dem Kauf und der Zulassung, spätestens aber nach einem Jahr ab Zulassung, des E-Autos mit der entsprechenden Zulassungsbescheinigung im Online-Portal des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hier gelangst du zur Antrags-Webseite der BAFA (externer Link).

Durch den Umweltbonus werden vollelektrische Fahrzeuge (BEVs), aber auch Autos mit Brennstoffzelle (FCEVs) gefördert, die erstmals nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Die stets aktualisierte BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge findest du hier (externer Link).

Plug-in-Hybride erhalten ab 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.

Ja, auch gebrauchte Elektro- und Brennstoffzellenautos sind förderfähig. Es gelten allerdings strenge Rahmenbedingungen. Unter anderem muss der Gebrauchtwagen erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sein und mindestens 12, aber maximal 24 Monate angemeldet gewesen sein.

Gebrauchtwagen sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr nur bis zur zweiten Zulassung (nach dem 3. Juni 2020) förderberechtigt. Die Anzahl der Vorhalter spielt dann keine Rolle mehr. Wie bisher dürfen sie aber bisher nicht als Firmen- noch als Dienstwagen genutzt worden sein. Es dürfen ebenfalls bisher keine staatlichen Fördermittel ausgeschöpft worden sein (auch nicht im EU-Ausland).

Die maximale Laufleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Überdies darf der Nettolistenpreis eines Gebrauchten wegen des Wertverlusts maximal 80 Prozent des BAFA-Preises betragen.

Pro Fahrzeug ist ein Förderantrag möglich, das gilt auch für E-Autos, die zum Beispiel aus dem EU-Ausland importiert und dort bereits eine vergleichbare Kaufunterstützung erhalten haben. Nicht gedeckelt ist allerdings die Anzahl an Fahrzeugen pro Person, für die eine einmalige Förderung beantragt werden kann.

Ja, auch in diesem Fall profitierst du von Vergünstigungen. Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro müssen monatlich nur mit 0,25 Prozent ihres Neuwerts versteuert werden, kostet das E-Auto mehr, sind es maximal 0,50 Prozent.

Bei Plug-in-Hybriden gilt auch nach dem 31. Dezember 2022 die 0,50-Prozent-Regelung. Weiterhin profitierst du bei der Fahrtwegbesteuerung von Zuhause in die Arbeit. Bei Elektroautos werden lediglich 0,0075 Prozent pro Kilometer fällig, bei Plug-in-Hybriden immerhin nur 0,015 Prozent pro Kilometer.

Reine Elektroautos (und Wasserstoffautos), die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 17. Mai 2011 erstzugelassen wurden. Nicht befreit von der Kfz-Steuer sind Plug-in-Hybride. Da aber auch sie meist weniger als 95 g/km CO2 emittieren, profitieren sie dennoch von einer deutlichen Vergünstigung gegenüber herkömmlichen Verbrennern.

Der Umweltbonus, finanziert von Staat und Autoindustrie, betrug bis zum 31. Dezember 2022 zwischen 5.000 und 9.000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride erhielten bis zu 6.750 Euro Unterstützung.

Der maximale Förderbetrag richtete sich unter anderem nach dem Nettolistenpreis (maximal 65.000 Euro netto) und speziell bei Hybridfahrzeugen an deren elektrische Reichweite bzw. den CO2-Ausstoß pro Kilometer.

Die Innovationsprämie benennt den verdoppelten staatlichen Anteil am Umweltbonus, der aufgrund der Konjunkturschwäche durch die Corona-Pandemie eingeführt wurde. Die Innovationsprämie galt vom 3. Juni 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2022. Ab 1. Januar 2023 werden die Fördermittel deutlich gekürzt.

Was passiert 2024 mit dem Umweltbonus?

Ab dem 1. Januar 2024 plant die Bundesregierung den Bundesanteil an der Elektroauto-Förderung weiter zu senken. Zudem sind im Bundeshaushalt 2024 nur noch 1,3 Milliarden Euro an Fördergeldern veranschlagt. Sind diese Mittel aufgebraucht, endet, Stand heute, auch die E-Auto-Förderung. Damit gleichzeitig noch möglichst viele Privatpersonen (die Prämie gilt ab 01. September 2023 nicht mehr für Gewerbetreibende) von der staatlichen Kaufunterstützung profitieren, werden ab 2024 nur noch batterieelektrische Fahrzeuge (und auch solche mit Brennstoffzelle) mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 Euro unterstützt. Als Einzelner erhältst du beim Kauf dann einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro.