Zum Hauptinhalt springen
AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.

E-Auto und Umweltbonus

Grün fahren & sparen:

Entdecke E-Autos bei AutoScout24

Elektroautos auf AutoScout24 finden

Aus für den Umweltbonus zum 17.12.2023

Noch bis zum 31.12.2024 sollte es den Umweltbonus auf reine Elektro- und Wasserstoffautos geben. Doch damit ist nun erst einmal Schluss. Bereits mit Ablauf des 17.12.2023 sind keine neuen Anträge für die E-Auto-Förderung mehr möglich. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium kassierte die Bafa-Prämie kurzfristig im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November, wonach der zweite Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt wurde. Nachfolgend musste durch die Bundesregierung ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat geschlossen werden – jetzt also auch mit den Fördergeldern für Elektroautos.

Was war der Umweltbonus?

Der Umweltbonus für Elektroautos in Deutschland war eine finanzielle Förderung, die aus einem Bundeszuschuss und einem Herstelleranteil bestand, um den Kauf von Elektrofahrzeugen zu unterstützen und die Elektromobilität zu fördern. Zum 1. Januar 2023 wurden die Förderbedingungen beim Umweltbonus zuletzt angepasst. Kurz gesagt: Die Bundesregierung reduzierte ihre Unterstützung für den Kauf oder das Leasing neuer und gebrauchter Elektroautos (und Brennstoffzellenfahrzeuge) bereits. Plug-in-Hybride erhielten im Gegensatz zur ursprünglichen Förderidee keine Zuwendungen mehr. Trotz der Förderkürzungen war der Umweltbonus aber weiterhin eine gute Möglichkeit, den Preis eines neuen oder gebrauchten Elektroautos zu reduzieren. Neben den Bundeszuschüssen hatten auch die Hersteller stets einen Teil zur Prämie beigetragen. Bis Mitte Dezember 2023 hattest du also die Möglichkeit, maximal bis zu 6.750 Euro an Zuschüssen erhalten zu können.

Häufig gestellte Fragen zum Umweltbonus

Anträge die bis zum 17.12.2023 beim Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht wurden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Verbraucher, die ihr Elektro- oder Wasserstoffauto erst nach diesem Stichtag zulassen können, haben keine Möglichkeit mehr, die Prämie zu erhalten.

Ein Förderantrag im Rahmen der geltenden Umweltprämie kann vom Fahrzeughalter nach dem Kauf und der Zulassung, spätestens aber nach einem Jahr ab Zulassung, des E-Autos mit der entsprechenden Zulassungsbescheinigung im Online-Portal des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hier gelangst du zur Antrags-Webseite der BAFA (externer Link).

Durch den Umweltbonus werden vollelektrische Fahrzeuge (BEVs), aber auch Autos mit Brennstoffzelle (FCEVs) gefördert, die erstmals nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Die stets aktualisierte BAFA-Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge findest du hier (externer Link).

Plug-in-Hybride erhalten ab 1. Januar 2023 keine Förderung mehr.

Ja, auch gebrauchte Elektro- und Brennstoffzellenautos sind förderfähig. Es gelten allerdings strenge Rahmenbedingungen. Unter anderem muss der Gebrauchtwagen erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sein und mindestens 12, aber maximal 24 Monate angemeldet gewesen sein.

Gebrauchtwagen sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr nur bis zur zweiten Zulassung (nach dem 3. Juni 2020) förderberechtigt. Die Anzahl der Vorhalter spielt dann keine Rolle mehr. Wie bisher dürfen sie aber bisher nicht als Firmen- noch als Dienstwagen genutzt worden sein. Es dürfen ebenfalls bisher keine staatlichen Fördermittel ausgeschöpft worden sein (auch nicht im EU-Ausland).

Die maximale Laufleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Überdies darf der Nettolistenpreis eines Gebrauchten wegen des Wertverlusts maximal 80 Prozent des BAFA-Preises betragen.

Pro Fahrzeug ist ein Förderantrag möglich, das gilt auch für E-Autos, die zum Beispiel aus dem EU-Ausland importiert und dort bereits eine vergleichbare Kaufunterstützung erhalten haben. Nicht gedeckelt ist allerdings die Anzahl an Fahrzeugen pro Person, für die eine einmalige Förderung beantragt werden kann.

Ja, auch in diesem Fall profitierst du von Vergünstigungen. Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro müssen monatlich nur mit 0,25 Prozent ihres Neuwerts versteuert werden, kostet das E-Auto mehr, sind es maximal 0,50 Prozent.

Bei Plug-in-Hybriden gilt auch nach dem 31. Dezember 2022 die 0,50-Prozent-Regelung. Weiterhin profitierst du bei der Fahrtwegbesteuerung von Zuhause in die Arbeit. Bei Elektroautos werden lediglich 0,0075 Prozent pro Kilometer fällig, bei Plug-in-Hybriden immerhin nur 0,015 Prozent pro Kilometer.

Reine Elektroautos (und Wasserstoffautos), die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 17. Mai 2011 erstzugelassen wurden. Nicht befreit von der Kfz-Steuer sind Plug-in-Hybride. Da aber auch sie meist weniger als 95 g/km CO2 emittieren, profitieren sie dennoch von einer deutlichen Vergünstigung gegenüber herkömmlichen Verbrennern.

Der Umweltbonus, finanziert von Staat und Autoindustrie, betrug bis zum 31. Dezember 2022 zwischen 5.000 und 9.000 Euro für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride erhielten bis zu 6.750 Euro Unterstützung.

Der maximale Förderbetrag richtete sich unter anderem nach dem Nettolistenpreis (maximal 65.000 Euro netto) und speziell bei Hybridfahrzeugen an deren elektrische Reichweite bzw. den CO2-Ausstoß pro Kilometer.

Die Innovationsprämie benennt den verdoppelten staatlichen Anteil am Umweltbonus, der aufgrund der Konjunkturschwäche durch die Corona-Pandemie eingeführt wurde. Die Innovationsprämie galt vom 3. Juni 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2022. Ab 1. Januar 2023 werden die Fördermittel deutlich gekürzt.

Was passiert 2024 mit dem Umweltbonus?

Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum Ende des 17.12.2023 offiziell das Aus für den Umweltbonus für Elektro- und Wasserstoffautos verkündet. Neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Erhältst du dein Elektroauto erst nach diesem Datum, kann kein Förderantrag mehr beim Bundesamt für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eingereicht werden. Ob die Autohersteller ihren Anteil am Umweltbonus ohne zusätzliche staatliche Unterstützung auch über das Jahr 2023 hinaus weiterbezahlen, ist ungewiss.