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SF-Klasse berechnen leicht gemacht

Der Begriff SF-Klasse bezieht sich auf Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über unfallfreie Jahre und wirkt sich auf den Beitrag der Kfz-Versicherung aus. Jeder kann seine Schadenfreiheitsklasse mit einer einfachen Formel berechnen.

Wie kann ich die SF-Klasse ermitteln?

Je weniger Unfälle ein Fahrer hat, desto höher ist seine Schadenfreiheitsklasse. Die SF-Klassen reichen von 0 bis 50. Zur Verdeutlichung: Bei einer Einstufung in die SF 1 zahlen Fahrer im Regelfall den vollen Beitragssatz, während der Beitragssatz bei SF 5 bis 8 in etwa die Hälfte beträgt. Für die Ermittlung der SF-Klasse gibt es eine einfache Formel. Infolgedessen ist kein Rechner für die Schadenfreiheitsklasse erforderlich. Die Formel lautet folgendermaßen:

Versicherungsjahre ohne Schaden/Unfall – 1 Jahr = Schadenfreiheitsklasse

Fahrer müssen also nur ein Jahr von ihren unfallfreien Jahren abziehen, um ihre SF-Klasse zu ermitteln. Wer beispielsweise als Fahranfänger startet, seit fünf Jahren versichert ist und während dieser Zeit keinen Unfall hatte, erhält die SF-Klasse 4. Damit zahlt er im Schnitt 40 % weniger für seine Kfz-Versicherung.

Wie wirkt sich die Schadenfreiheitsklasse auf den Beitragssatz aus?

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Wie sich die Schadenfreiheitsklasse auf den Beitragssatz auswirkt, hängt zu einem gewissen Grad von der Kfz-Versicherung ab. Es gibt also keine einheitlichen Sätze. Es könnte daher empfehlenswert sein, die Versicherung zu wechseln. Zur Orientierung kann es nicht schaden, sich einen Überblick zu verschaffen. Die Angaben liefern grobe Richtwerte:

  • SF-Klasse 1: Rabatt von 0 % (voller Beitragssatz)
  • SF-Klasse 2: Rabatt von ca. 15 %
  • SF-Klasse 3: Rabatt von ca. 30 %
  • SF-Klasse 4: Rabatt von ca. 40 %
  • SF-Klasse 5 bis 8: Rabatt von ca. 50 %
  • SF-Klasse 9 bis 15: Rabatt von ca. 60 %
  • SF-Klasse 16 bis 25: Rabatt von ca. 70 %
  • SF-Klasse 26 bis 30: Rabatt von ca. 75 %
  • SF-Klasse 31 bis 50: Rabatt von ca. 80 bis 83 %

Neben den hier genannten SF-Klassen gibt es weitere Schadenfreiheitsklassen, die als Sonderklassen bezeichnet werden. Bei diesen Sonderklassen berechnen Kfz-Versicherungen einen Risiko­auf­schlag auf den Basissatz.

Höhere Beiträge für SF-Sonderklassen

Fahrer mit SF-Sonderklassen zahlen höhere Beitragssätze als Fahrer mit regulären Schadenfreiheitsklassen. Hier gilt es zwischen den SF-Klassen SF ½, SF S, SF 0 und SF M zu unterscheiden.

SF ½

Diese SF-Klasse erhalten Fahrer bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeugs. Allerdings nur dann, wenn sie mindestens drei Jahre lang einen EU-Führerschein haben. Die Beitragssätze können bis zu 140 % des regulären Beitragssatzes betragen.

SF S

Eine Einordnung in diese SF-Klasse erhalten Fahrer, wenn sie aufgrund eines Unfalls von SF 1 zurückgestuft wurden. Der Beitragssatz liegt zwischen 150 und 175 % des regulären Beitragssatzes.

SF 0

SF 0 gilt für alle, die ein Fahrzeug zum ersten Mal versichern, aber seit weniger als drei Jahren eine Fahrerlaubnis haben. Sie zahlen mindestens das Doppelte des regulären Beitragssatzes.

SF M

Sollten Fahrer mit SF ½ oder SF 0 durch Eigenverschulden einen Unfall verursachen, droht eine Rückstufung in diese Schadenfreiheitsklasse. SF M ist mit Abstand die schlechteste Schadenfreiheitsklasse. Die Beiträge betragen ca. 240 bis 280 % des regulären Beitragssatzes. Bei einigen Versicherern wird sogar das Dreifache fällig.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bezieht sich auf den Beitragsnachlass bei besseren SF-Klassen. Zwar zahlen Fahrer in Sonderklassen sogar höhere Beiträge, aber alle anderen – ab SF-Klasse 2 – können normalerweise mit einem Rabatt von mindestens 15 % rechnen. Der Rabatt zeigt sich besonders in den ersten Jahren. Bereits nach sechs unfallfreien Jahren kann sich der Betrag des Beitragssatzes halbieren. Wie hoch er letztendlich ausfällt, hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab.

Ist eine Übertragung der SF-Klasse aus dem EU-Ausland möglich?

Grundsätzlich ist es in der EU möglich, die erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag zu übertragen. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen gegeben sein. Zum einen braucht es einen ins Deutsche oder Englische übersetzten Originalnachweis der ausländischen Versicherung, zum anderen darf das Vertragsende maximal sechs Monate zurückliegen. Ferner darf es keine deutsche Vorversicherung geben und die versicherte Person muss entweder der Fahrzeughalter oder ein eingetragener Lebenspartner sein. Theoretisch kann es sich auch um das Kind des Fahrzeughalters handeln, sofern es eine Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG hat.

Wann wird die Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft?

Eine Rückstufung der SF-Klasse ist nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden bei seiner Kfz-Versicherung meldet. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Unfall durch Eigen- oder Fremdschulden verursacht wurde. Sollte es sich um einen fremdverschuldeten Unfall handeln, ist eine Rückstufung unwahrscheinlich.

Wie sichere ich mir eine günstigere SF-Klasse?

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Prinzipiell ist es möglich, sich eine günstigere Schadenfreiheitsklasse zu sichern. Diese Möglichkeit haben sowohl Fahranfänger als auch Personen, die mit einer Rückstufung aufgrund eines eigenverschuldeten Unfalls rechnen müssen.

Auto über Eltern versichern

Fahranfänger unter 25 Jahren können ihr Fahrzeug als Zweitwagen auf den Namen der Mutter oder des Vaters versichern. Das hat den Vorteil, dass im Regelfall eine Einstufung in SF ½ statt SF 0 erfolgt. Der zu zahlende Beitragssatz ist somit deutlich geringer.

Kosten bei mehreren Unfällen mit der Versicherung teilen

Sollte aufgrund von mehreren Unfällen eine Rückstufung drohen, bietet es sich an, nur den teuersten Schaden von der Kfz-Versicherung übernehmen zu lassen. Der Rest sollte aus eigener Tasche bezahlt werden. Dadurch lässt sich unter Umständen eine Rückstufung in eine geringere Schadenfreiheitsklasse vermeiden. Im Notfall hilft vielleicht der Verkauf des eigenen Unfallautos.

Reparaturen selbst bezahlen

Kleine Schäden können dem besten Fahrer passieren. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass beim Ausparken ein anderes Auto beschädigt wird. In solchen Fällen ist der Schaden meist nicht allzu hoch. Es bietet sich daher an, ihn aus eigener Tasche zu bezahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

Wie läuft die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse ab?

An sich ist eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse möglich. Allerdings solltest Du gut überlegen, ob das sinnvoll ist. Es können schließlich nicht mehr SF-Klassen übertragen werden, als die jeweilige Person Auto fährt. Wer beispielsweise erst fünf Jahre unfallfrei gefahren ist, kann nicht mehr als die SF-Klasse 4 erhalten. Ob dabei eine SF-Klasse 10, SF-Klasse 20 oder SF-Klasse 30 übertragen wird, spielt keine Rolle.

Fazit

Jeder Fahrer kann seine SF-Klasse mit einer einfachen Formel berechnen. Einen Rechner für die Schadenfreiheitsklasse braucht es dafür nicht. Es reicht bereits aus, von seinen unfallfreien Jahren ein Jahr abzuziehen. Die Schadenfreiheitsklasse 5 erhalten also alle Fahrer, die bereits seit sechs Jahren unfallfrei sind. Die SF-Klasse ist allerdings nicht endgültig, da es bei einem gemeldeten Schaden zu einer Rückstufung kommen kann. Unter Umständen bietet es sich an, die Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden und keine höheren Beiträge zahlen zu müssen. Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist prinzipiell möglich, aber es können nicht mehr Jahre weitergegeben werden, als die jeweilige Person Auto fährt. Die höchsten Kfz-Beiträge zahlen Fahrer mit den Sonderklassen SF ½, SF S, SF 0 und SF M.

FAQ

SF-Klasse steht für Schadenfreiheitsklasse. Sie gibt Auskunft über die unfallfrei gefahrenen Jahre und wirkt sich auf die Höhe der Kfz-Beiträge aus. Personen mit einer hohen SF-Klasse zahlen geringere Beträge. Grundsätzlich wird zwischen den Schadenfreiheitsklassen 0 bis 50 unterschieden. Ferner gibt es Sonderklassen mit Risikoaufschlag. Die schlechteste Schadenfreiheitsklasse ist SF M. Fahrer mit dieser SF-Klasse müssen im Schnitt 240 bis 280 % mehr als den regulären Basissatz zahlen.

Wer seine Schadenfreiheitsklasse berechnen möchte, muss nur ein Jahr von seinen unfallfrei gefahrenen Jahren abziehen. Bei fünf unfallfreien Jahren erfolgt eine Einstufung in SF 4, bei zehn unfallfreien Jahren in SF 9 etc.

Eine Übernahme der SF-Klasse ist zwar möglich, aber sollte gut überlegt sein. Das liegt daran, dass nicht mehr Jahre weitergegeben werden können, als die jeweilige Person Auto fährt.

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