Unfall mit selbstfahrenden Autos: Großbritannien will Herstellerhaftung

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, will die britische Regierung, aber ausdrücklich auch König Charles III., ein Gesetz verabschieden, dass Hersteller von Autos mit autonomen Fahrfunktionen stärker in die Pflicht nimmt. Verursacht das Fahrzeug im Autopilot-Modus einen Unfall, soll zukünftig der Hersteller und nicht der Fahrzeuglenker haften.
Zahlreiche schwere Unfälle mit autonomen Robo-Taxis in den USA
Diese Ankündigung kommt nur Tage nachdem der Robotaxi-Anbieter Cruise an vielen Orten in den USA seine autonomen Testfahrten ohne Sicherheitsfahrer ausgesetzt hat. Zuvor hatten die lokalen Behörden in San Francisco der General Motors-Tochter den Betrieb der Testwagenflotte aufgrund zahlreicher, teils schwerer, Unfälle untersagt. Konkurrent Waymo darf seine Fahrzeuge vorerst auf den Straßen San Franciscos weiterfahren lassen. In den Vereinigten Staaten kommt es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit automatisierten Fahrzeugen. In aller Regel ziehen die örtlichen Gerichte dann die Fahrzeuglenker zur Verantwortung. Die Fahrer werden unter anderem mit hohen Bußgeldern, Bewährungsstrafen oder Hausarresten belegt. Vor allem der Autobauer Tesla (Assistenzsysteme maximal nach Level 2+) wurde bei entsprechenden Gerichtsprozessen in der Vergangenheit regelmäßig freigesprochen.
Branchenexperten erklärten gegenüber Reuters, dass die Ankündigung der britischen Regierung dabei helfe, Investitionen und Entwicklungen auf dem Gebiet von selbstfahrenden Autos in Großbritannien zu unterstützten. Die Schaffung eines klaren Haftungsrahmens bei der Nutzung solcher Fahrzeuge würde zudem Versicherungsunternehmen helfen, Schadensfälle richtig einzuordnen. Erst im April 2023 hatte die britische Regierung ein Gesetz verabschiedet, das es Fahrern erlaubt, entsprechende Systeme vorausgesetzt, die Hände vom Lenkrad teilautomatisierter Autos zu nehmen. Aktuell ist in Großbritannien dazu aber nur der Mustang Mach-E zertifiziert.
In Deutschland hängt es vom Einzelfall ab
In Deutschland gibt es zwar bereits seit 2017 eine gesetzliche Regelung für teilautomatisierte, seit 2021 ebenfalls für hoch-, vollautomatisierte und autonome Fahrzeuge. Doch nur bei der Nutzung von teilautomatisierten Assistenzsystemen nach Level 2 ist ausdrücklich geklärt, dass der Fahrer für verursachte Verkehrsverstöße oder Unfälle verantwortlich ist. Ab dem hochautomatisierten Level 3 wird es schon komplizierter. Hier kann im Schadensfall auch der Hersteller haften, wobei die Benutzung der Systeme den Fahrer nicht von seiner Wahrnehmungsbereitschaft entbindet. Verursacht dieser trotz aktivierter Assistenzsysteme einen Unfall weil er zum Beispiel eingeschlafen ist, kann der Hersteller dafür wahrscheinlich nicht verantwortlich gemacht werden. In Deutschland haben derzeit nur die Mercedes S-Klasse, der Mercedes EQS und der neue BMW Siebener (Autopilot-Funktion bestellbar ab März 2024) eine entsprechende Level 3 Bauart-Freigaben. Zu einem bekannten Schadensfall kam es bislang nicht.
Fahrzeuge nach dem Automatisierungslevel 4 und 5 dürfen hierzulande bis auf Weiteres nur in festgelegten und genehmigen Betriebsbereichen am Verkehr teilnehmen. Obwohl der damals für die Gesetzgebung mitverantwortliche Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bei selbstfahrenden Autos ausdrücklich den Hersteller in der Haftung sieht: Sollte es aktuell zu einem Unfall mit hochautomatisierten oder gar autonomen Fahrzeugen kommen, wird in Deutschland bis auf Weiteres nach dem Einzelfall entschieden. (Text: tv | Bilder: Hersteller)
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