
Ab wann wird ein Fahrverbot verhängt?
Inhalt
- Was ist ein Fahrverbot?
- Wie lange dauert ein Fahrverbot? -
- Nach welchem Verstoß ein Fahrverbot kommt: Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkoholdelikte und mehr
- Begleiter des Fahrverbots: Punkte in Flensburg und Bußgeld
- Ab wann kommt ein Fahrverbot nach einem Unfall?
- So läuft ein Fahrverbot ab
- Fahrverbot umgehen: Einspruch erheben und/oder durch Geldstrafe ersetzen
- Fazit: Fahrverbot droht nach schwerem Verstoß im Straßenverkehr
Was ist ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist ein Führerscheinentzug auf Zeit , bei dem die Fahrerlaubnis in amtliche Verwahrung abzugeben ist. Das Fahrverbot wird nach einem schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt.
Fahrverbot durch den Arzt
Auch Ärzte können ein Fahrverbot aussprechen – ganz ohne, dass ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn ein Arzt Zweifel an der Fahrtüchtigkeit eines Patienten aufgrund von dessen medizinischem Zustand hat. Informiert der Arzt die Fahrerlaubnisbehörde darüber, wird das ärztliche Fahrverbot zu einem behördlichen Fahrverbot, das rechtlich bindend ist.
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Wie lange das Fahrverbot anhält, hängt vom Verstoß ab. In der Regel dauert es ein bis drei Monate. Auch ein längeres Fahrverbot von bis zu sechs Monaten ist denkbar. Dieses kann aufgrund einer Straftat verhängt werden, die laut § 44 im Strafgesetzbuch nicht mit dem Verkehrsgeschehen zusammenhängen muss.
Die genaue Länge des Fahrverbots richtet sich nach dem Kalendermonat. Ein einmonatiges Fahrverbot dauert also meistens 30 bzw. 31 Tage – im Februar lediglich 28 bzw. 29 Tage.
Unterschied: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug
Während ein Fahrverbot auf eine bestimmte Anzahl an Monaten begrenzt ist, handelt es sich beim Führerscheinentzug um eine dauerhafte Aberkennung der Fahrerlaubnis. Wer nach einem Führerscheinentzug trotzdem wieder Auto fahren möchte, muss sich nach Ablauf einer Sperrfrist beispielsweise einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) oder einer Nachschulung unterziehen.
Nach welchem Verstoß ein Fahrverbot kommt – Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkoholdelikte und mehr
Ab wann ein Fahrverbot kommt, ist unterschiedlich. Diese Verstöße ziehen ein Fahrverbot nach sich:
- Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn/Kraftfahrstraße
- Missachtung der Rettungsgasse
- “Geisterfahren” auf der Autobahn/Kraftfahrstraße
- Verstöße am Bahnübergang
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h
- Telefonieren am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
Bei Fahrverboten aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts stattfindet und wie drastisch sie ist. Bei über 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung folgt innerorts wie außerorts ein Fahrverbot von drei Monaten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 51 und 60 km/h außerorts wird mit einem Monat Fahrverbot bestraft – innerorts aufgrund der höheren Gefährdung mit zwei Monaten.
Begleiter des Fahrverbots: Punkte in Flensburg und Bußgeld
Wer ein Fahrverbot erhält, bekommt zusätzlich Punkte in Flensburg und muss Bußgeld bezahlen. Die Anzahl der Punkte und die Höhe des Bußgelds sind von dem begangenen Verstoß abhängig. Das höchste Bußgeld, das in Zusammenhang mit einem Fahrverbot vorkommt, tritt auf, wenn zum dritten Mal ein Alkohol- oder Drogenverstoß vorliegt: dies wird mit 1.500 Euro geahndet. In Flensburg kommen bei einem Fahrverbot zwischen einem und drei Punkte hinzu.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Tatbestände welche Strafen mit sich ziehen:
Tatbestand | Fahrverbot | Punkte | Bußgeld |
---|---|---|---|
Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille | 1 – 3 Monate | 2 Punkte | 500 – 1.500 Euro |
Fahren unter Drogeneinfluss | 1 – 3 Monate | 2 Punkte | 500 – 1.500 Euro |
Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn/Kraftfahrstraße | 1 Monat | 2 Punkte | 200 – 290 Euro |
Missachtung der Rettungsgasse | 1 Monat | 2 Punkte | 200 – 320 Euro |
“Geisterfahren” auf der Autobahn/Kraftfahrstraße | 1 Monat | 2 Punkte | 200 – 290 Euro |
Verstöße am Bahnübergang | 1 – 3 Monate | 2 Punkte | 240 – 700 Euro |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 26 km/h | 1 – 3 Monate | 1 – 2 Punkte | 180 – 800 Euro |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 26 km/h | 1 – 3 Monate | 1 – 2 Punkte | 150 – 700 Euro |
Telefonieren am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 1 Monat | 2 Punkte | 150 – 200 Euro |
Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 1 Monat | 2 Punkte | 200 – 360 Euro |
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 1 Monat | 2 Punkte | 250 – 300 Euro |
Ab wann kommt ein Fahrverbot nach einem Unfall?
Nach einem Verkehrsunfall kann ein Fahrverbot folgen, wenn ein Straftatbestand vorliegt. Dazu zählen:
- Unterlassene Hilfeleistung bzw. Unfallflucht
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
Liegt ein solcher Verstoß vor, kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder ein Führerscheinentzug folgen. Dazu kommen zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
So läuft ein Fahrverbot ab
Wie ein Fahrverbot abläuft, erklären wir in diesem Abschnitt.
- Bußgeldbescheid wird zugesandt: Der Bußgeldbescheid gibt Auskunft über die Höhe des Bußgeldes und die Länge des Fahrverbots.
- Wahl der Fälligkeit des Fahrverbots: Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hat, kann aus den kommenden vier Monaten den Monat auswählen, in dem das Fahrverbot gültig sein soll. Für alle, die bereits innerhalb der letzten zwei Jahre ein Fahrverbot durchlebten, gilt das Fahrverbot ab einem behördlich festgelegten Datum.
- Führerschein abgeben: Betroffene müssen ihren Führerschein entweder persönlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde abgeben oder per Post einreichen.
- Dem Fahrverbot Folge leisten: Wer trotz Fahrverbot ein Fahrzeug – inklusive Mofas und Co. – bedient, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar einem Freiheitsentzug rechnen.
- Führerschein abholen: Nach Ablauf des Fahrverbots können Betroffene ihren Führerschein bei der Behörde wieder abholen. Alternativ kann die Behörde den Führerschein auch per Post versenden; dabei fallen Versandgebühren an. Wichtig ist: Man darf erst wieder fahren, wenn der Führerschein tatsächlich angekommen ist.
Darf ich trotz Fahrverbot E-Bike fahren?
Kommt das E-Bike auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und unterstützt der elektronische Hilfsantrieb nur die Tretkraft, ist es während einem Fahrverbot in der Regel zulässig. Viele E-Bikes werden allerdings mit einem Elektromotor ohne Tretunterstützung betrieben und erreichen bis zu 45 km/h. Diese sind im Fahrverbot nicht zulässig.
Fahrverbot umgehen: Einspruch erheben und/oder durch Geldstrafe ersetzen
Wer ein Fahrverbot erhält, muss es nicht zwingend hinnehmen. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bleibt zwei Wochen Zeit, um schriftlichen Einspruch zu erheben – etwa, wenn man den Verstoß, für den das Fahrverbot erteilt wurde, nicht begangen hat oder das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen würde. Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu engagieren, der die Erfolgschancen eines solchen Einspruches realistisch bewerten kann.
In einzelnen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch eine Geldstrafe ersetzen; üblicherweise wird dann das Bußgeld verdoppelt. Möglich ist das meist jedoch nur, wenn es sich um das bisher einzige Fahrverbot der betroffenen Person handelt und es nicht aufgrund eines Alkohol- oder Drogenverstoßes verhängt wurde. Außerdem sollten keine Punkte in Flensburg vorliegen.
Fazit: Fahrverbot droht nach schwerem Verstoß im Straßenverkehr
Wer einen schweren Verstoß im Straßenverkehr begeht, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld. Das Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate. Umgehen bzw. in eine Geldstrafe umwandeln lässt sich das Fahrverbot nur in Einzelfällen.