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Kurzzeitkennzeichen - Kosten und Versicherung

Das 5 Tage gültige gelbe Kurzzeitkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr bewegt werden soll, beispielsweise bei Überführungsfahrten oder der Vorstellung beim TÜV.

Wofür wird ein Kurzzeitkennzeichen gebraucht?

Mithilfe von Kurzzeitkennzeichen werden betriebsbereite und verkehrstüchtige, aber nicht zugelassene Fahrzeuge an einen anderen Standort verlegt. Dabei sind bestimmte Regeln einzuhalten. Es sind ausschließlich Fahrten erlaubt, die dem Standortwechsel dienen oder die durchgeführt werden müssen, um eine Zulassung für das Fahrzeug zu erhalten. Damit sind generell alle Fahrten aus privatem Grund verboten, beispielsweise zum Einkaufen. Verstöße haben empfindliche Strafen zur Folge. Damit eine Fahrzeugüberführung rechtens ablaufen kann, wird eine befristete Zulassungsbescheinigung Teil I für das betreffende Fahrzeug benötigt, die von der Zulassungsstelle ausgehändigt wird.

Folgende Fahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt

Zur Werkstatt, TÜV/DEKRA, zur Zulassungsstelle oder zum neuen Standort, beispielsweise beim Umzug des Fahrzeugeigentümers. Weiterhin zur Überführung, wenn das Fahrzeug den Besitzer gewechselt hat, wie bei einem Gebrauchtwagenverkauf üblich oder zur letzten Fahrt zum Schrottplatz bzw. zur Autoverwertung.

Wie sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus?

Die Grundfarbe eines Kurzzeitkennzeichens ist weiß, das Kennzeichen selbst ist in Schwarz aufgeprägt. Das Kennzeichen beginnt mit ein oder zwei Buchstaben. Diese stehen für den Zulassungsbezirk, in dem die ausgebende Zulassungsstelle ihren Sitz hat, also B für Berlin oder HH für Hamburg. Danach folgt ein kreisrundes, blaues Siegel, das von der Zulassungsstelle angebracht wird. Die anschließende Zahlenfolge beginnt immer mit den Ziffern 03 oder 04, was der Code für Kurzzeitkennzeichen ist.

Insgesamt ist die Zahlenfolge mindestens fünf, maximal sechs Ziffern lang. Am rechten Rand befindet sich ein gelber Balken, auf dem mit Tag, Monat und Jahr der letzte Tag der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens abzulesen ist. Ist das Ablaufdatum erreicht, ist das Kurzzeitkennzeichen ungültig. Die Kennzeichen selbst müssen nicht bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Sie können mit dem Hausmüll entsorgt oder als Dekoration genutzt werden.

Das Kurzzeitkennzeichen

Welche Alternativen zum Kurzzeitkennzeichen gibt es?

Die Straßenverkehrsämter bzw. die Zulassungsstellen halten eine ganze Reihe von Sonderkennzeichen bereit, die für den sporadischen oder zeitlich begrenzten Einsatz gedacht sind.

Das Ausfuhrkennzeichen für die Überführung ins Ausland

Das Ausfuhrkennzeichen ist auch unter den Bezeichnungen Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen bekannt. Dieses Sonderkennzeichen dient ausschließlich dem Zweck, ein nicht zugelassenes, aber betriebsfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug von seinem Standort in Deutschland ins Ausland zu überführen. Das Zollkennzeichen ist generell ein Jahr gültig. Für dieses Exportkennzeichen muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Allerdings bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften eine Police für diese Zwecke an. Da es für das Ausfuhrkennzeichen keine eVB-Nummer wie bei regulären Kennzeichen gibt, wird die alte gelbe Versicherungskarte, also die sogenannte Doppelkarte, genutzt. Der Fahrzeughalter muss sich deshalb vor der Beantragung der Ausfuhrkennzeichen davon überzeugen, dass die auf der Doppelkarte genannte Versicherung einen entsprechenden Versicherungsschutz für Exportfahrzeuge anbietet.

Die Kosten für diese Zollkennzeichen sind von der Dauer der benötigten Zulassung abhängig. Die Zulassungsstellen erheben eine Verwaltungsgebühr von rund 45 Euro, die Kennzeichen selbst kosten zirka 25 Euro. Für ein Fahrzeug mit Exportkennzeichen müssen außerdem Kfz-Steuern entrichtet werden. Deren Höhe ist ebenso von der Gültigkeitsdauer der Ausfuhrkennzeichen abhängig.

Als Sonderkennzeichen gehört das Ausfuhrkennzeichen zur Gruppe der Kennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges. Gesetzliche Grundlage für dieses Exportkennzeichen ist der § 19 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

das ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen ist so aufgebaut, dass der erste Buchstabe oder die ersten beiden Buchstaben auch hier wieder für den Zulassungsbezirk stehen, in dem die ausgebende Zulassungsstelle ihren Sitz hat. Dann folgt eine kreisrunde rote Stempelplakette, die von der zuständigen Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen angebracht wird.

Im Anschluss daran folgt eine Zahl mit bis zu vier Ziffern und ein einzelner Buchstabe am Ende. Am rechten Rand des Kennzeichens befindet sich ein roter Balken, auf dem der letzte Tag der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens mit Tag, Monat und Jahr abgedruckt ist. Der ansonsten bei Kennzeichen übliche Euro-Balken fehlt vollständig. Das Ausfuhrkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ins außereuropäische Ausland überführt werden soll.

Das Ausfuhrkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug ins außereuropäische Ausland überführt werden soll. Im Gegensatz dazu ist das Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands vorgesehen. Allerdings akzeptieren einige europäische Nachbarn auch das Kurzzeitkennzeichen. Doch dies ist nicht gesichert und gesetzlich geregelt. Wer bei einer Überführung ins europäische Ausland ein Bußgeld unbedingt vermeiden will, sollte ein Ausfuhrkennzeichen am Fahrzeug anbringen - kein Kurzzeitkennzeichen!

Ausfuhrkennzeichen beim Import nach Deutschland

Wer aus dem Ausland ein Fahrzeug nach Deutschland importieren will, kann dies nicht mit den in Deutschland von den Zulassungsstellen erteilten Kurzzeitkennzeichen oder einem hier ausgegebenen Zollkennzeichen veranlassen. Es sind immer die Ausfuhrkennzeichen des Ursprungslandes notwendig, um den dauerhaften Standort eines Fahrzeugs aus dem Ausland nach Deutschland zu verlegen. Nur so ist es möglich, ein Importfahrzeug bei der Zulassungsstelle zuzulassen.

Relevante Dokumente für den Import nach Deutschland:

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
  • elektronische Versicherungsbestätigung - eVB
  • Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • formal rechtsgültiger Kaufvertrag

Bei Importfahrzeugen aus einem Mitgliedsland der EU kommen hinzu:

  • Fahrzeugpapiere des Ursprungslandes
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch als COC-Papier bekannt. Sollte kein COC vorhanden sein, kann dieses direkt beim Fahrzeughersteller angefordert werden. Gibt es kein COC, bleibt gemäß § 21 StVZO nur das Vollgutachten durch eine technische Prüfstelle wie den TÜV.
  • Vorlage der Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind. In Einzelfällen akzeptiert die hiesige Zulassungsstelle eine im Herkunftsland erfolgte Hauptuntersuchung auf Basis des § 7 I der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
  • Bei Neuwagen die Mitteilung über den innergemeinschaftlichen Erwerb. Dieses Formular wird von der Zulassungsstelle bereitgehalten. Es wird benötigt, da der Käufer die 19 Prozent Umsatzsteuer für den Kauf bei seinem zuständigen Finanzamt zu entrichten hat.

Bei Importfahrzeugen, deren Herkunftsland außerhalb der EU liegt, gelten Einzelbestimmungen, die bei der Zulassungsstelle nachzufragen sind.

Die rote Nummer für Automobilhersteller, Werkstätten und Oldtimer

Für die kurzzeitige Zulassung von Fahrzeugen ist die sogenannte rote Nummer gedacht, die wohl das begehrteste Kennzeichen überhaupt ist. Dieses Kennzeichen wird explizit an Automobilhersteller, Kfz-Gutachter, Werkstätten und im Einzelfall an Besitzer von Oldtimern ausgegeben.

Dieses weiße Kennzeichen mit einer aufgeprägten roten Nummer besteht aus drei Teilen. Der erste zeigt, wie beim Zollkennzeichen, wo die ausgebende Zulassungsstelle beheimatet ist. Danach folgt eine Zahl mit mindestens 5 Ziffern. Die Besonderheit hierbei ist, dass die beiden ersten Ziffern ein Code sind.

  • 05 steht für Kennzeichen zur Begutachtung
  • 06 steht für ein Händlerkennzeichen
  • 07 steht für ein Oldtimerkennzeichen

Das rote Kennzeichen

Eine rote Nummer mit dem Code 05 wird von Gutachtern und Automobilherstellern genutzt, um bei einer Begutachtungsfahrt ein Fahrzeug zu prüfen. Und, um ein Fahrzeug beim TÜV zur Hauptuntersuchung oder zur Einzelabnahme vorzustellen.

Werkstätten nutzen die mit der Ziffer 06 codierten roten Nummern, denn nur diese sind nicht an ein spezifisches Fahrzeug gebunden. Diese Kennzeichen lassen sich an jedem betriebsbereiten Fahrzeug anbringen. So können Werkstattfahrten, Probefahrten oder Überführungen durchgeführt werden, ohne das Fahrzeug regulär zulassen zu müssen. Das Fahrzeug darf sogar von einem Dritten gefahren werden, solange beispielsweise der Autohändler oder sein Beauftragter mit im Fahrzeug sitzt.

Verboten ist es allerdings, dass Kunden allein mit einer roten Nummer am Auto eine Probefahrt unternehmen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer roten Nummer für Kfz-Händler oder Werkstätten. Deshalb werden diese roten Nummern nur an solche gewerblichen Betriebe ausgegeben, die sich in den Augen der Zulassungsstelle als zuverlässig erwiesen haben. Hat ein Betrieb Bußgelder, Steuern oder Gebühren bei den Behörden nicht bezahlt, oder liegen Verstöße gegen die Zulassungsverordnung vor, kann die Zulassungsstelle die Ausgabe der roten Nummer für diesen Betrieb verweigern.

Allerdings ist die 06 codierte rote Nummer mit einigem Aufwand verbunden. Gemäß § 16 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss für das Kennzeichen ein Fahrzeugheft geführt werden. Jeweils eine Seite dieses Heftes muss bei jeder neuen Fahrt vollständig ausgefüllt und mitgeführt werden. Anzugeben sind im Fahrzeugheft alle notwendigen Angaben zum jeweiligen Fahrzeug, zum Anlass der Fahrt und zum Fahrzeugführer.

Auch der Start der Fahrt und das Ziel müssen im Voraus eingetragen werden. Generell wird einem Autohändler oder einer Werkstatt die Nutzung der roten Nummer beim ersten Antrag auf Erteilung für ein Jahr genehmigt. Danach kann die Nutzungsgenehmigung verlängert werden, auch auf eine dauerhafte Gültigkeit. Die Zulassungsstelle ist berechtigt, durch unangemeldete Kontrollen die gesetzeskonforme Nutzung der roten Nummer zu prüfen. Werden bei einer solchen Prüfung Unstimmigkeiten oder Verstöße festgestellt, kann die rote Nummer mit sofortiger Wirkung eingezogen werden.

Eine rote Nummer mit dem Code 07 ist ausschließlich für Oldtimer gedacht. Ist ein Oldtimer nicht dauerhaft mit einem historischen Kennzeichen zugelassen, kann der Fahrzeugbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen eine rote Nummer bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Zulassungsstellen akzeptieren in der Regel als Grund:

  • Teilnahme an einem Oldtimer-Treffen
  • Ausstellung des Oldtimers auf einer Messe
  • Überführungsfahrt zur Ausleihe des Oldtimers an ein Automobilmuseum
  • Teilnahme an Benefizveranstaltungen
  • Teilnahme an einer Oldtimer-Rallye
  • Teilnahme an Events mit karitativem oder sozialem Hintergrund

Wie viel kostet eine 5-Tageszulassung?

Das Kurzzeitkennzeichen mit seiner begrenzten Gültigkeit von 5 Tagen kostet an Gebühren bei der Zulassungsstelle rund 13 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Kennzeichen selbst, die lokal unterschiedlich bei etwa 25 Euro liegen. Außerdem sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung zu addieren, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen. Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen bei der Gesellschaft zu versichern, bei der das Fahrzeug regulär nach der Zulassung versichert wird. Grund dafür ist, dass die meisten Versicherer die Kosten für die Kurzzulassung verrechnen, was dem Fahrzeughalter einige Euro einsparen kann.

Sind Kurzzeitkennzeichen im europäischen Ausland erlaubt?

Generell ist dies nicht möglich, da Deutschland lediglich mit Österreich, der Schweiz, Dänemark und Italien ein Abkommen geschlossen hat, wobei die nationalen Kurzzeitkennzeichen gegenseitig anerkannt werden.

Insbesondere aus Frankreich und den Beneluxstaaten kommen Berichte, die erhebliche Probleme mit der dortigen Polizei zum Inhalt haben, weil an einem Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen angebracht waren. Dies wird in einigen europäischen Mitgliedsstaaten teils als schwere Straftat angesehen, so in Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Die Folge können Festnahmen sein, genau wie hohe Bußgelder und teils werden die Fahrzeuge sogar beschlagnahmt oder enteignet.

Kann ein Kurzzeitkennzeichen auch online beantragt werden?

Ja, allerdings nicht bei einer Zulassungsstelle. Wer sich die Wartezeiten und lästigen Wege zur Zulassungsstelle sparen will, der kann online einen Dienstleister mit der Beschaffung der Kurzzeitkennzeichen beauftragen. Diese Spezialisten beschaffen im Auftrag auch reguläre Zulassungen, Wunschkennzeichen, Abmeldungen, Stilllegungen oder ein Zollkennzeichen. Allerdings ist der Service mit Mehrkosten verbunden. Neben den Gebühren bei der Zulassungsstelle, der Kfz-Steuer, den Kosten für die Kennzeichen und der Prämie für die Haftpflichtversicherung muss auch der Zulassungsservice für seine Dienste bezahlt werden.

Fazit: Die Regeln bei Kurzzeitkennzeichen haben sich geändert

Das Kurzzeitkennzeichen für drei Tage gibt es nicht mehr. Außerdem werden die neuen Kurzzeitkennzeichen mit fünftägiger Gültigkeit nicht mehr allgemein erteilt, sondern sind mit einem spezifischen Fahrzeug verbunden. So wird die Weitergabe der Kennzeichen an Dritte unterbunden, wie es zuvor üblich war. Nach wie vor ist es unter Androhung empfindlicher Strafen verboten, anstelle eines Kurzzeitkennzeichens eine rote Nummer für eine Überführungsfahrt auszuleihen.

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