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Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Detail erklärt

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist eines der wichtigsten Dokumente eines jeden Fahrzeugs. Sie wird von der Zulassungsbehörde ausgestellt und muss an einem sicheren Ort verwahrt werden. Der Halter benötigt sie für verschiedene Vorgänge rund um das Auto, wie z. B. dem Kauf oder dem Verkauf.

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ein offizielles Dokument, das Informationen über ein Fahrzeug und dessen Eigentümer enthält. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt und ersetzt den alten Fahrzeugbrief im DIN A5-Format. Sie besteht aus mehreren Abschnitten und enthält wichtige Angaben über das Kfz, wie beispielsweise den Hersteller, das Modell, die Fahrgestellnummer und technische Daten.

Ausgestellt wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von der zuständigen Zulassungsbehörde. Sie erfüllt wichtige Zwecke im Zusammenhang mit der rechtlichen Stellung des Autos und seines Halters und sollte so verwahrt werden, dass sie nicht abhandenkommen kann. Während der Fahrt ist die Zulassung Teil 2 nicht mitzuführen.

Wie ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufgebaut?

Im Kopfbereich befinden sich die allgemeinen Informationen zur Zulassungsbescheinigung Teil 2, wie das Ausstellungsdatum, die Ausstellungsbehörde und die Seriennummer des Dokuments. Der nächste Abschnitt enthält die Fahrzeugdaten. Das umfasst detaillierte Informationen über das Kfz, einschließlich Hersteller- und Typschlüsselnummer, die Handelsbezeichnung und die Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer).

Hinzu kommen technische Daten wie Leistung, der Hubraum, die Kraftstoffart und die Emissionsklasse. Ebenso ist die Anzahl der Achsen und die der Räder aufgeführt. Ein weiterer Abschnitt umfasst die Halterdaten. Dazu gehören der Name, der Vorname, das Geburtsdatum und der Geburtsort des Halters. Darüber hinaus sind darunter der Wohnort, inklusive Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort zu finden sowie das Datum der Erstzulassung.

Auch Inhalt der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind besondere Eintragungen. Das können spezielle Vermerke oder Modifikationen am Fahrzeug selbst sein. Beispielsweise werden hier Informationen über technische Umbauten oder Änderungen der Fahrzeugklasse aufgeführt. Zum Beispiel, wenn ein Benziner eine LPG Autogas Anlage erhalten hat oder ein Van zu einem Wohnmobil umgebaut wurde.

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2, die bei verschiedenen Vorgängen rund um das Fahrzeug angegeben werden muss, befindet sich in der Mitte des Dokuments. Sie ist unterhalb des grünen Bereichs mit dem Sicherheitscode auf der linken Seite niedergeschrieben.

Dafür wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 gebraucht

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist erforderlich, um ein Fahrzeug in Deutschland zuzulassen oder umzumelden. Sie dient als Nachweis für die Fahrzeugdaten und den Eigentümer. Bei technischen Kontrollen oder TÜV-Untersuchungen wird sie benötigt, um die korrekten Fahrzeuginformationen zu überprüfen. Von der Polizei oder Sicherheitsbehörden kann sie als Identifikationsnachweis für das Fahrzeug verlangt werden.

Ist die Zulassung Teil 1, früher Fahrzeugschein genannt, abhanden gekommen, dient die Zulassungsbescheinigung Teil 2 der Beantragung eines neuen Dokuments. Sie zeigt an, wer der Halter bzw. der Eigentümer des Fahrzeugs ist und enthält alle relevanten technischen Daten des Wagens.

Unterschied Fahrzeugbrief und Zulassung Teil 2

Vor 2005 war die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ein anderes Dokument. Es wurde Fahrzeugbrief genannt und hatte die Größe DIN A5. Mit der Zulassung Teil 2 wurden die Dimensionen auf Scheckkartengröße verkleinert. Die Einführung erfolgte im Rahmen einer Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere innerhalb der Europäischen Union. Seither sind die Zulassungen in allen EU-Staaten gleich aufgebaut.

Das Design ist fälschungssicherer als die alten Versionen und der Inhalt unterscheidet sich teilweise in Art und Umfang. Früher wurde der Fahrzeugbrief bei einem Verkauf eines Gebrauchtwagens an den neuen Fahrzeughalter übergeben. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 muss vom neuen Eigentümer bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Alte Fahrzeugbriefe haben auch heute noch ihre Gültigkeit und werden erst ersetzt, wenn An-, Ab- oder Ummeldungen stattfinden.

In puncto Erscheinungsbild waren die Fahrzeugbriefe sehr unterschiedlich und variierten je nach Ausstellungsdatum, Land und Behörde. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hingegen ist immer gleich aufgebaut. Die Fahrzeugmerkmale und Informationen stehen bei allen neuen Papieren an den gleichen Stellen. Dadurch ist das neue Format übersichtlicher und leichter zu handhaben.

Das müssen Fahrzeughalter beachten

Wer ein Auto kauft, sollte darauf achten, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zum Kaufvertrag dazu erhält. Sie wird benötigt, um das Fahrzeug anzumelden und das Eigentum nachzuweisen. Kann die Zulassungsbescheinigung Teil 2 von einem Verkäufer nicht beigebracht werden, ist der Kauf so lange zurückzuhalten, bis dieser eine neue beantragt und erhalten hat.

Geht die Zulassung Teil 2 verloren, muss dies bei einem Diebstahl der Polizei mitgeteilt werden. In jedem Fall ist der Verlust der zuständigen Zulassungsbehörde zu melden und ein neues Dokument muss beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen rund 60 bis 70 Euro. Bis ein Ersatz angefertigt wird, können rund drei Wochen vergehen. Das Fahrzeug darf währenddessen jedoch weiterhin gefahren werden.

Die Zulassung Teil 2 bei Leasing und Finanzierung

Bei einem Leasingvertrag bleibt das Fahrzeug in der Regel Eigentum der Leasinggesellschaft. Deswegen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 der jeweilige Leasinggeber und nicht der Fahrer als Eigentümer eingetragen. Bei einer Fahrzeugfinanzierung mittels Kredit kann eine Sicherungsübereignung vereinbart werden. Dabei wird das Kfz als Sicherheit für den Kredit verwendet. Auch das wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt.

Das Dokument selbst verbleibt während des Leasings oder der Finanzierung bei der Bank oder dem Leasinggeber und der Fahrer erhält nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Damit die Informationen auf der Zulassung Teil 2 auf dem aktuellen Stand sind, müssen Änderungen der Adresse, des Namens und aller anderen relevanten Informationen durch den Kredit- oder Leasingnehmer zeitnah der Bank oder Leasinggesellschaft mitgeteilt werden.

Fazit: Es ist eines der wichtigsten Dokumente für Autofahrer

Der Nachfolger des Fahrzeugbriefs ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Für An-, Ab- oder Ummeldungen von Fahrzeugen ist sie unerlässlich, da sie sowohl Informationen über das Fahrzeug und dessen Halter preisgibt, als auch die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs klärt. Sie ist ein offizielles Dokument, das in allen EU-Staaten Gültigkeit hat und einheitlich aufgebaut ist. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 gehört sie zu den Fahrzeugpapieren.

FAQ zum Thema Zulassungsbescheinigung Teil 2

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist gewissermaßen die Ausweisnummer des Dokuments. Sie wird bei An-, Ab- und Ummeldungen benötigt und ist auf beiden Teilen der Zulassung (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) zu finden.

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 befindet sich ungefähr in der Mitte des Dokuments auf der linken Seite. Sie steht direkt unterhalb des Sicherheitscodes.

Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 muss auf jeden Fall eine neue beantragt werden. Den Verlust gilt es der Zulassungsbehörde zu melden. Damit ein Ersatz ausgestellt werden kann, muss das Eigentumsverhältnis nachgewiesen werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird gebraucht, wenn das Fahrzeug ge- oder verkauft werden soll. Außerdem wird sie bei der An-, Ab- und Ummeldung des Autos benötigt. Ist sie nicht in Benutzung, sollte sie an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahrt werden.

Ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann ein Auto weder an-, noch ab- oder umgemeldet werden. Damit diese Vorgänge stattfinden können, muss das Dokument entweder beigebracht oder neu beantragt und zugestellt werden.

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