
Airbag wechseln: Kosten und besondere Regelungen
Inhalt
- Funktionsweise und Arten von Airbags
- Wann müssen Airbags gewechselt werden?
- Fehlende und nicht funktionsfähige Airbags: rechtliche Aspekte
- Airbag-Wechsel: Einschlägiges Fachwissen notwendig
- Wichtige Sicherheitshinweise zum Airbag-Wechsel
- Was kostet der Austausch von Airbags?
- Fazit: Airbag-Wechsel nur geschulten Profis überlassen
Funktionsweise und Arten von Airbags
Airbags sind fester Bestandteil der passiven Sicherheitsausstattung eines Autos und schützen bei einem Aufprall Fahrer und Beifahrer gleichermaßen. Das technische System dahinter ist komplex und lässt sich nicht reparieren geschweige denn prüfen: Um die Funktionsfähigkeit zu kontrollieren, müsste der Airbag ausgelöst werden. In den Vorrichtungen befindet sich pyrotechnisches Material, das bei sehr starken negativen Beschleunigungskräften mittels einer automatischen Zündung verbrennt. Dabei entsteht ein Gas, das den Airbag aufblasen lässt. Dieser Vorgang braucht nur 20 bis 50 Millisekunden.
Sowohl Front-, Seiten- als auch Kopfairbags zählen heutzutage in Industriestaaten zur Serienausstattung von Autos. Frontairbags waren das erste in Serie verbaute System: sie befinden sich im Lenkrad bzw. für den Beifahrer im Armaturenbrett. Seitenairbags wurden in den 1990er Jahren eingeführt und entfalten sich zum Schutz von Brustkorb und Becken zwischen Sitz und Türverkleidung. Kopfairbags decken den gesamten seitlichen Scheibenbereich ab und schützen den Kopf vor einem Aufprall auf die Seitenscheibe oder B-Säule. Aufgrund des komplexen Aufbaus und der lebenswichtigen Bedeutung eines Airbagsystems in einer Unfallsituation, gibt es viele Sicherheitsmaßnahmen und gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit und des Wechsels von Airbags. Dazu mehr im Folgenden.
Wann müssen Airbags gewechselt werden?
Eine allgemeine, gesetzliche Airbag-Pflicht gibt es nicht in Deutschland. Grundsätzlich ist es also jedem Autofahrer selbst überlassen, die Airbags auszutauschen. In den folgenden Situationen wird jedoch zwingend empfohlen, den Airbag zu wechseln:
- Unfall: Nach einem Unfall gilt es ausgelöste oder anderweitig beschädigte Airbags auszutauschen. Auch nicht gezündete Airbags sollten unbedingt auf ihre Intaktheit geprüft werden. Bei einer Beschädigung ist es zudem ratsam, das gesamte System inklusive des Airbag-Steuergeräts zu wechseln.
- Verfallsdatum ist abgelaufen: Ursprünglich wurde die Haltbarkeit der in Airbagsystemen verbauten Batterien und pyrotechnischen Treibladungen als begrenzt eingeschätzt. Daher haben die Hersteller bei älteren Modellen noch Verfallsdaten angegeben – die Airbags galt es nach zehn bis spätestens 15 Jahren zu wechseln. Diese Austauschpflicht besteht für den Großteil heutiger Neuwagen allerdings nicht mehr. In modernen Fahrzeugen sehen die meisten Hersteller aufgrund von Langzeit-Erfahrungswerten keine Notwendigkeit mehr für einen Wechsel. Die werkseitig verbauten Airbags gelten über die gesamte Lebensdauer des Autos als funktionsfähig.
Ein weiterer Hinweis, der einen defekten Airbag signalisiert, ist die Airbag-Kontrolleuchte. Leuchtet die Lampe dauerhaft auf, hat das Airbagsteuergerät einen Fehler an oder im Rückhaltesystem registriert. Das aufleuchtende Symbol bedeutet noch nicht zwingend, dass die Notwendigkeit eines neuen Airbags besteht. Dennoch sollte für die Fehlersuche und eventuelle Reparaturen ein autorisierter Mechaniker aufgesucht werden. Zu den häufigsten Fehlermeldungen zählen:
Fehlende und nicht funktionsfähige Airbags: rechtliche Aspekte
Aufgrund der nicht vorhandenen gesetzlichen Airbag-Pflicht ist es möglich, Airbags auszubauen oder sogar mit defekten Airbags zu fahren. Ein Lenkrad ohne Airbag ist also grundsätzlich erstmal legal. Allerdings bestehen dabei rechtliche Einschränkungen: Während des Gebrauchs eines angemeldeten Fahrzeugs dürfen nur Airbags fehlen, die nicht zur Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsniveaus bei einem Frontalaufprall erforderlich sind. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis des Autos erlischt. Dies betrifft in der Regel vor allem Airbags, die Teil der Serienausstattung sind. Inwiefern gesetzliche Vorschriften missachtet werden, lässt sich von Prüfstellen des TÜVs oder Kfz-Werkstätten kontrollieren.
Airbag-Wechsel: Einschlägiges Fachwissen notwendig
Aufgrund der verbauten Zündmechanismen gelten Airbagkomponenten laut Sprengstoffgesetz als pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und unterliegen deshalb besonderen gesetzlichen Regularien. Gemäß § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind sowohl für den Ein- und Ausbau als auch für die Aufbewahrung und den Vertrieb ausschließlich Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde autorisiert. Gleiches gilt für das Vernichten fest eingebauter Airbageinheiten. Zudem besteht die Einschränkung, dass der Airbag-Wechsel nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stattfinden darf.
Unter eingeschränkter Fachkunde versteht sich die Teilnahme an einer mindestens sechsstündigen Schulung. Nach erfolgreicher Prüfung wird der für die Befugnis notwendige Sachkundenachweis ausgehändigt. Entsprechende Schulungen werden sowohl von Automobilherstellern selbst als auch verschiedenen Institutionen angeboten – beispielsweise dem TÜV.
Lenkrad mit Airbag ausbauen
Der Nachweis eingeschränkter Fachkunde – auch als “Airbag-Schein” bekannt – ist ebenfalls notwendig, wenn das gesamte Lenkrad mit Airbag gewechselt wird. Eine Ausnahme: Das Fahrzeug bewegt sich anschließend nicht mehr im öffentlichen Verkehr. Es ist aber im Grunde in jeder Situation ratsam, den Wechsel nur geschultem Fachpersonal zu überlassen. Bei falschem Ein- und Ausbau besteht das Risiko, dass der Airbag explodiert und schwere Verletzungen verursacht. Wer den Wechsel ohne Schulung durchführt und sich dabei verletzt, verliert zudem womöglich den Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Wichtige Sicherheitshinweise zum Airbag-Wechsel
Auf eine explizite Anleitung, Airbags selber zu wechseln, wird an dieser Stelle verzichtet. Auch wenn sich durch den eigenständigen Wechsel Geld sparen lässt, stellt dieser in gleich vielerlei Hinsicht eine gefährliche Angelegenheit dar:
- Die Funktionsfähigkeit des Airbags lässt sich nicht prüfen. Erst im Ernstfall und wenn es bereits zu spät ist, werden Fehler bei der Montage ersichtlich.
- Bereits beim Ein- oder Ausbau besteht ohne Schulung die Gefahr, dass der Airbag explodiert. Zudem besteht bei nicht-fachmännischer Montage das Risiko, dass sich der Airbag unerwartet während der Fahrt auslöst.
- Da der Austausch nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist, sind Originalteile im privaten Bereich oft nur schwer zu beschaffen – dies führt mitunter zu Qualitätseinbußen.
Wer trotz fehlender Schulung in irgendeiner Form mit Airbageinheiten hantiert, sollte folgende generelle Sicherheitshinweise unbedingt beachten:
- Autobatterie abklemmen: Dafür zunächst das Massekabel und anschließend das Pluskabel abnehmen. Um Restspannungen auszuschließen, etwa 30 Minuten warten, bevor die Arbeiten beginnen.
- Niemals gebrauchte Airbags verbauen: Gebrauchte Airbags zu kaufen oder verkaufen, ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Mögliche Defekte lassen sich nur schwer identifizieren.
- Airbags sicher lagern: Einen ausgebauten Airbag gilt es mit den Anschlüssen nach unten zeigend zu verstauen. So wird der Airbag bei einer ungewollten Aktivierung nicht unkontrolliert in den Raum katapultiert.
- Airbageinheiten richtig entsorgen: Ein nicht ausgelöster, aber beschädigter Airbag muss an den Fahrzeughersteller oder zugelassene Entsorgungsbetriebe verschickt werden. Der Transport darf nur mittels spezieller Behältnisse geschehen, die die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter erfüllen. Bei einem ausgelösten Airbag gehört das Modul in den Metallschrott und das Steuergerät in den Elektroschrott – allerdings gilt auch in diesem Fall, dass die Entsorgung nur berechtigtes Personal aus Werkstätten vornehmen darf.
Was kostet der Austausch von Airbags?
Die Kosten für einen Austausch variieren je nach Fahrzeug und Art der Airbageinheit. Zudem spielt es eine entscheidende Rolle, ob die alten Airbags in einer Unfallsituation ausgelöst wurden – damit einher gehen mögliche weitere Kosten für eine neues Armaturenbrett, Scheiben, Lenkrad etc. Davon einmal abgesehen, liegen die Kosten für den alleinigen Wechsel des Airbags im Lenkrad bei circa 400 Euro aufwärts. Dazu kommen die Kosten für den Einbau und die Programmierung des neuen Steuergeräts in Höhe von 150 bis 200 Euro. In vielen Fällen gilt es zudem, den Fehlerspeicher im System zu löschen: Das Auslesen und Löschen kostet circa weitere 100 Euro.
Fazit: Airbag-Wechsel nur geschulten Profis überlassen
Entsprechend der Vorgaben im Sprengstoffgesetz geschultes Personal einer Kfz-Werkstatt wechselt Airbags auf fachmännische Art – hier gehst du also sicher, dass die Airbags im Ernstfall funktionieren. Im Sinne der eigenen Unversehrtheit liegt es somit im eigenen Interesse, sich einer Fachwerkstatt anzuvertrauen – auch wenn damit höhere Kosten verbunden sind.
Im Übrigen gelten die gleichen gesetzlichen Vorschriften für den Wechsel eines gesamten Lenkrads mit Airbag – auch hier gilt, ohne Schulung und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit auf eigenständige Reparaturen zu verzichten!.