Fokus: E-Autos
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Elektroauto-Förderung 2025: Alle Vergünstigungen im Detail

Die wichtigsten Förderinstrumente für Elektroautos 2025 – von Steuervorteilen bis zu regionalen Zuschüssen.

Das Förderjahr 2025: Elektromobilität ohne Umweltbonus

Seit dem 17. Dezember 2023 ist der bundesweite Umweltbonus Geschichte. Eine neue bundes­weite Kaufprämie – oft als Klimaprämie oder Innovationsprämie diskutiert – ist von der Bundesregierung angekündigt, aber Stand Juli 2025 nicht beschlossen. Käuferinnen und Käufer profitieren daher hauptsächlich von steuerlichen Erleichterungen, der jährlich ausgezahlten THG-Quote sowie von regionalen Förderprogrammen der Länder, Kommunen und Energieversorger.

Trotz Prämienpause hält die Regierung am Ziel fest, den BEV-Anteil deutlich zu steigern: 2030 sollen durch Förderungen 15 Millionen vollelektrische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs sein. 2024 lag der BEV-Anteil an den Neuzulassungen allerdings nur bei rund 13,5 Prozent – ein deutlicher Rückgang gegenüber den Prämienjahren.

Wie profitieren E-Autokäufer 2025 finanziell?

Die finanziellen Vorteile setzen sich 2025 aus drei Säulen zusammen:

  1. Steuervorteile
  • Kfz-Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2030 (maximal zehn Jahre ab Erstzulassung).
  • 0,25 %-Regel für vollelektrische Dienstwagen bis 100.000 € Bruttolistenpreis – ein Viertel des Satzes für Verbrenner.
  • (Geplant) Sonderabschreibung: Ein Kabinetts­beschluss vom Juni 2025 sieht vor, dass Unternehmen im Anschaffungsjahr 50 % der Kosten sofort steuerlich geltend machen dürfen. Die Gesetz­gebung steht noch aus.
  1. THG-Quote
  • Privatpersonen können Emissions­rechte ihres E-Autos verkaufen. 2025 bringen sie rund 80–120 € pro Jahr – abhängig vom Zertifikats­preis und dem Dienst­leister.
  1. Regionale Zuschüsse
  • Mehrere Bundesländer und Kommunen fördern spezifische Zielgruppen oder Lade­technik (Beispiele s. unten). Die Förderhöhen unterscheiden sich teils deutlich.

Staatliche Instrumente: Steuern, THG-Quote & Sonderabschreibung

Kfz-Steuerbefreiung

Vollelektrische Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und E-Wohnmobile bleiben bis maximal 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Danach gilt ein um 50 % reduzierter Steuersatz.

0,25 %-Dienstwagenregel

Für rein batterieelektrische Dienstwagen (BEV) müssen Beschäftigte nur ein Viertel des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern. Beispiel: Bei 50.000 € Listenpreis sinkt die Steuerbelastung gegenüber einem Verbrenner um rund 280 € im Monat.

Sonderabschreibung (geplant)

Ein Steuer-Sofortprogramm sieht vor, dass Unternehmen 50 % der Anschaffungskosten eines E-Fahrzeugs im Erstjahr abschreiben dürfen. Zusammen mit der linearen AfA entsteht vor allem für Flottenbetreiber ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Die Verabschiedung durch die Bundesregierung wird für Herbst 2025 erwartet.

THG-Quote

Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge erhalten eine Gutschrift, die über Plattformen vermarktet werden kann. Bei den aktuellen Preisen resultiert eine jährliche Auszahlung von etwa 100 € für einen Pkw – eine kleine, aber zuverlässige Förderung.

Gebrauchte Elektroautos: Sparpotenzial trotz Prämienpause

Bundesweit gibt es 2025 keine separate Gebrauchtwagen­prämie mehr. Trotzdem punkten junge Gebrauchte mit:

  • Kfz-Steuerbefreiung (restliche Dauer bis 2030)
  • THG-Quote für jede Halterin oder jeden Halter
  • Teilweise regionale Kaufzuschüsse (z. B. für Kommunen in NRW oder Unternehmer in Baden-Württemberg).

Beispiel: Ein einjähriger VW ID.3 (10.000 km, 28.000 € Kaufpreis) spart gegenüber einem gleich starken Benziner allein durch Steuer­befreiung (≈200 €/Jahr) und THG-Quote (≈100 €/Jahr) innerhalb von fünf Jahren rund 1.500 €.

Regionale Förderprogramme: Zuschüsse vor Ort sichern

Bundesland / Kommune Programm (Auszug) Zielgruppe Förderhöhe (Stand 07/2025)
Baden-Württemberg BW-e-Gutschein Gewerbe, gemeinnützige Träger 1.000 € je BEV + Lade­infrastrukturzuschuss
Nordrhein-Westfalen progres.nrw – Emissionsarme Mobilität Kommunen, soziale Dienste, Car-Sharing, Logistik Pkw: 5.000 € / elektr. Lkw: bis 300.000 €
Bayern (ländlicher Raum) E-Mobil-Regional Privatpersonen in Gemeinden <10.000 Einw. 750 € Lade­infrastruktur + 500 € THG-Bonus
Freiburg i. Br. Kombi aus Stadt­zuschuss + Öko­strombonus Privat + Gewerbe Gesamt bis 1.500 € für Pkw, bis 12.500 € für Flotten
Berlin SolarPLUS Ladeinfrastruktur WEG & Vermietende 300 € je Ladepunkt (Kombi mit KfW 442 möglich)

Tipp: Eine aktuelle, interaktive Förderdatenbank („Förder­kompass Elektromobilität“) liefert alle regionalen Programme per Postleit­zahl­suche. Dort werden monatlich Updates veröffentlicht.

Wichtig: Programme wie Münchens „Klimaneutrale Antriebe“ oder Stuttgarts Park­gebühren­befreiung sind 2025 ausgelaufen; neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Wallbox & Ladeinfrastruktur: Aktuelle Fördermöglichkeiten

  • Bundesprogramme:

  • KfW 440/441 sind beendet; aktuell (Juli 2025) keine bundes­weiten Wallboxzuschüsse.

  • Neues KfW-Programm 442 fördert Photovoltaik + Speicher + Wallbox als Gesamtpaket, jedoch nur in dieser Kombination.

  • Länder & Kommunen

  • Berlin, Hessen, Schleswig-Holstein und einzelne Stadt­werke zahlen weiterhin Zuschüsse zwischen 200 € und 1.000 € pro Ladepunkt.

  • Unternehmen können unter Umständen eine Förderung für Lade­infra­strukturen bekommen.

  • Energieversorger

  • Viele EVU bieten Neukunden­prämien (Stromtarif-Boni) von 100 bis 300 € für die Installation einer eigenen Wallbox. Häufig kombinierbar mit Landes­programmen.

Praxistipps: So maximieren Käufer ihre Vorteile

  1. Aktuelle Förderdatenbank prüfen – Programme wechseln teils monatlich.
  2. THG-Quote jährlich beantragen – einfacher Online-Prozess.
  3. Dienstwagen optimal nutzen – 0,25 %-Regel plus Strompauschalen (monatlich 30 € / 70 €) machen Elektro­dienstwagen häufig günstiger als Verbrenner.
  4. Sonderabschreibung beobachten – bei Flotten­planung mögliche Käufe in den Zeitraum nach Rechts­kraft verschieben.
  5. Wallbox clever kombinieren – PV-Anlage + Akku + Wallbox sichern im KfW-Programm 442 bis zu 9.600 € Zuschuss.

Fazit: Elektromobilität bleibt attraktiv

Auch ohne bundesweite Kaufprämie ist die Elektroauto-Förderung 2025 alles andere als passé. Steuerbefreiung, 0,25 %-Dienstwagenregel, THG-Quote und vielfältige regionale Zuschüsse sorgen dafür, dass vollelektrische Fahrzeuge weiterhin wirtschaftlich attraktiv sind.

Wer Förderdatenbanken im Blick behält, den Kauf clever timt und Ladeinfrastruktur klug plant, kann seine Gesamtkosten deutlich senken – selbst in der aktuellen Prämienpause. Die Botschaft bleibt klar: Die Zukunft fährt elektrisch, und gut informierte Käuferinnen und Käufer fahren günstiger.

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