Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung besteht die Möglichkeit, das Protokoll in der Fahrschule vorzulegen, um den Nachweis über die bestandene Prüfung zu erbringen. Erst nach Erhalt dieses Nachweises kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden.
Der Nachweis über die absolvierte Theorieprüfung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die praktische Prüfung abgelegt und bestanden werden. Andernfalls verfällt der Nachweis und eine erneute Absolvierung der theoretischen Prüfung für den Führerschein ist erforderlich.