Behindertenrabatt beim Autokauf: Angebote und Voraussetzungen

Wenn du eine Behinderung hast, kannst du beim Neuwagenkauf häufig einen Preisnachlass bekommen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Die Hersteller sprechen gegenüber ihren Vertragspartnern Empfehlungen aus, gewähren muss den Nachlass der Händler.
Wie hoch er ausfällt, veröffentlichen die wenigsten Marken. Von den großen Herstellern nennt derzeit nur Volkswagen öffentlich eine Zahl: bis zu 15 Prozent. Audi, Škoda und Mazda bestätigen ein Angebot, ohne einen Prozentsatz zu nennen. Bei vielen weiteren Marken findest du auf den offiziellen deutschen Seiten gar keine Angabe dazu.
Für dich heißt das: Eine allgemeingültige Rabatttabelle gibt es nicht. Du musst das Angebot für dein Wunschmodell beim Händler erfragen und dir schriftlich geben lassen, und du solltest es am Endpreis messen, nicht am Prozentsatz.
Der Nachlass ist außerdem nur einer von mehreren Wegen. Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuervergünstigung und steuerliche Pauschalen sind eigenständige Leistungen mit eigenen Voraussetzungen und eigenen Fristen. Sie hängen nicht am Rabatt und werden auch nicht gemeinsam beantragt.
Welche Hersteller bieten Rabatte?
Die Informationslage ist dünn, und das liegt nicht an der Recherche. Die meisten Hersteller behandeln ihre Konditionen für Menschen mit Behinderung als Sache zwischen Händler und Kunde und veröffentlichen sie nicht.
Drei Dinge werden dabei gern vermischt, obwohl sie Unterschiedliches bedeuten:
- Ein Herstellerprogramm ist eine Regelung der Marke selbst, meist als Empfehlung an die Vertragspartner.
- Eine Händleraktion gilt nur in diesem einen Betrieb. Ein Angebot, das du in einem Autohaus findest, ist deshalb kein bundesweiter Herstellerrabatt.
- Ein Vermittler ist ein Dienstleister, der zwischen dir und dem Händler steht. Mehrere Marken lassen Anfragen über solche Portale laufen. Auch dort stehen die Konditionen nicht öffentlich.
Für diesen Ratgeber haben wir am 21. September 2026 die offiziellen deutschen Herstellerseiten geprüft, über deren Seitensuche und über den direkten Aufruf der einschlägigen Seiten. Berücksichtigt ist nur, was die Hersteller dort selbst angeben. Das Ergebnis ist schnell erzählt:
- Volkswagen ist die einzige Marke mit einer veröffentlichten Zahl: ein Sondernachlass von bis zu 15 Prozent. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Audi empfiehlt seinen Handelspartnern einen Preisnachlass auf den Grundfahrzeugpreis, nennt aber keine Prozentzahl. Voraussetzung ist ein Behindertenausweis ab einem Grad der Behinderung von 50, ebenso eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene Fahrhilfe. Bezugsgröße ist der Grundfahrzeugpreis ohne Einbauten ab Werk.
- Škoda spricht von gesonderten Angeboten und individuellen Konditionen, ebenfalls ohne Prozentzahl. Nötig ist ein gültiger Ausweis mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent; ausdrücklich genannt werden auch amtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer sowie Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder mit Behinderung.
- Mazda stellt besonders günstige Konditionen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent in Aussicht, abgewickelt über den Mazda Partner. Eine Prozentzahl steht auch hier nicht.
- Fiat veröffentlicht keinen Preisnachlass. Das Programm Autonomy betrifft behinderungsgerechte Umbauten und die Vermittlung an Umbaupartner, nicht den Kaufpreis.
Bei BMW, Mini, Mercedes-Benz, Opel, Ford, Seat, Cupra, Peugeot, Citroën, Toyota, Hyundai, Kia, Nissan, Suzuki, Volvo und Tesla war auf den offiziellen deutschen Seiten weder ein Nachlass noch eine Bedingung auffindbar; einzelne Seiten waren für uns nicht abrufbar. Das heißt nicht, dass es dort kein Angebot gibt: Mehrere Marken wickeln solche Konditionen ausschließlich über ihre Vertragshändler ab. Frag dort nach.
Diese Aufstellung ist damit keine vollständige Marktübersicht und keine Rangliste. Wo keine Zahl steht, heißt das nicht, dass es nichts gibt, sondern dass wir nichts Veröffentlichtes gefunden haben.
Kein Rechtsanspruch auf den Nachlass
Der Behindertenrabatt ist ein freiwilliger Preisnachlass. Die Hersteller sprechen gegenüber ihren Vertragspartnern Empfehlungen aus, gewähren muss ihn der Händler. Ein Angebot, das du in einem Autohaus bekommst, gilt deshalb nicht automatisch im nächsten.
Prozentlisten, die im Netz kursieren, stammen fast immer aus zweiter Hand. Verlass dich auf das schriftliche Angebot für dein konkretes Fahrzeug.
Volkswagen: die einzige veröffentlichte Prozentzahl
Volkswagen führt den Nachlass unter den Sonderzielgruppen und nennt als Obergrenze bis zu 15 Prozent. Das „bis zu“ ist wörtlich zu nehmen: Es beschreibt eine Spanne, keinen zugesagten Satz. Welcher Wert für dein Wunschmodell herauskommt, erfährst du erst beim Volkswagen Partner.
Berechtigt ist laut Hersteller, wer einen Nachweis über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vorlegt. Daneben nennt Volkswagen zwei weitere Gruppen: Menschen mit einer nachgewiesenen Conterganschädigung und Menschen, bei denen im Führerschein eine erforderliche Fahrhilfe eingetragen ist. Merkzeichen kommen in den veröffentlichten Bedingungen nicht vor.
Volkswagen weist außerdem darauf hin, dass zusätzlich zum Sondernachlass weitere Aktionen infrage kommen können. Ob sich zwei Vorteile tatsächlich addieren, entscheidet die jeweilige Aktionsbedingung. Lass dir das im Angebot ausweisen, statt Prozentsätze im Kopf zusammenzuzählen.
Zu Modellausschlüssen, zur Berechnungsgrundlage und zu einer Mindesthaltedauer macht die Seite keine Angaben. Genau diese Punkte gehören deshalb auf deine Frageliste für das Verkaufsgespräch.
Diese vier Fragen klären das Angebot
• Auf welchen Betrag wird der Nachlass gerechnet, auf den Grundpreis des Fahrzeugs oder auf den Gesamtpreis inklusive Sonderausstattung?
• Gilt er für meine Variante und Motorisierung, oder gibt es Ausnahmen?
• Kann ich ihn mit laufenden Aktionen kombinieren, und wie wird das im Angebot ausgewiesen?
• Gibt es eine Mindesthaltedauer, und was passiert, wenn ich das Auto vorher verkaufe?
Vermittler, Händleraktionen und Zahlen aus zweiter Hand
Ein Teil der Marken lässt Anfragen über einen Dienstleister laufen, der Markenportale betreibt und dich an einen Händler weiterreicht. Solche Portale sind keine Herstellerseiten, und auch dort stehen die Konditionen nicht öffentlich, sondern erst im Angebot.
Daneben gibt es Autohäuser, die von sich aus mit einem Nachlass werben. Das ist eine Händleraktion. Sie kann attraktiv sein, sagt aber nichts darüber aus, was ein anderer Betrieb derselben Marke anbietet.
Prozentlisten in Ratgebern, Foren und Vergleichsportalen beruhen meist auf Auskünften einzelner Händler oder auf älteren Erhebungen. Als Hinweis darauf, welche Marken überhaupt etwas anbieten, sind sie brauchbar. Als Grundlage für deine Kalkulation sind sie es nicht. Deshalb stehen solche Zahlen in diesem Ratgeber nicht.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Es gibt kein Gesetz, das den Nachlass und seine Bedingungen regelt. Jede Marke legt selbst fest, wen sie als berechtigt ansieht. Beschreiben lässt sich deshalb nur, was die Hersteller in ihren veröffentlichten Bedingungen verlangen.
Der gemeinsame Nenner der Marken, die überhaupt etwas veröffentlichen, ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50, nachgewiesen durch den Schwerbehindertenausweis. Volkswagen und Audi nennen zwei weitere Gruppen, die unabhängig davon berechtigt sind: Menschen mit nachgewiesener Conterganschädigung und Menschen mit einer im Führerschein eingetragenen erforderlichen Fahrhilfe. Škoda erweitert den Kreis in eine andere Richtung und nennt amtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer sowie Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder mit Behinderung.
Der Ausweis muss gültig sein. Er wird in der Regel befristet ausgestellt und kann verlängert werden. Läuft die Gültigkeit aus, während deine Bestellung läuft, klär mit dem Händler, welcher Stichtag zählt.
Merkzeichen sind für den Rabatt meist nicht entscheidend
Keine der geprüften Herstellerseiten verlangt ein bestimmtes Merkzeichen. Wichtig werden Merkzeichen wie aG, Bl, H, G oder Gl an anderer Stelle: bei der Kfz-Steuer, beim Parkausweis und bei der Fahrtkostenpauschale in der Steuererklärung.
Und noch ein verbreiteter Irrtum: Ein höherer Grad der Behinderung führt beim Kaufpreis nicht automatisch zu einem höheren Nachlass. Die Bedingungen knüpfen an eine Schwelle an, nicht an eine Staffel.
Zulassung, Haltedauer und Nachweise
Zu diesen drei Punkten machen die Hersteller in ihren öffentlichen Bedingungen keine Angaben. In Kaufverträgen tauchen sie trotzdem regelmäßig auf, häufig in dieser Form:
- Das Fahrzeug wird auf die berechtigte Person zugelassen.
- Es bleibt eine bestimmte Zeit auf sie zugelassen, bevor es weiterverkauft werden darf.
- Der Händler nimmt eine Kopie des Ausweises zu den Unterlagen.
Weil das nicht einheitlich geregelt ist, gilt hier dasselbe wie beim Nachlass selbst: nachfragen und schriftlich bestätigen lassen.
Vorsicht bei Dokumentenlisten, die pauschal ärztliche Atteste, Gutachten oder Befundberichte verlangen. Für den Nachlass reicht bei den Marken, die ihre Bedingungen veröffentlichen, der Nachweis der Behinderung. Gib nicht mehr Gesundheitsdaten heraus, als tatsächlich verlangt wird.
So vergleichst du Angebote richtig
Ein hoher Prozentsatz ist kein Beweis für ein günstiges Angebot. Er sagt nur, wie viel von einer Bezugsgröße abgezogen wird, und diese Bezugsgröße ist nicht überall dieselbe. Audi rechnet den Nachlass ausdrücklich auf den Grundfahrzeugpreis ohne Einbauten ab Werk. Wird anderswo der Gesamtpreis inklusive Sonderausstattung herangezogen, ergibt derselbe Prozentsatz einen ganz anderen Betrag.
Vergleichbar werden Angebote erst, wenn du sie auf denselben Endpreis herunterrechnest: dasselbe Fahrzeug, dieselbe Ausstattung, alle Nebenkosten inbegriffen.
Rechenbeispiel: warum der höhere Prozentsatz verlieren kann
Die folgenden Zahlen sind ein Beispiel und beziehen sich auf kein reales Angebot.
Angebot A: Listenpreis 30.000 Euro, davon 4.000 Euro Sonderausstattung. 15 Prozent auf den Grundpreis von 26.000 Euro ergeben 3.900 Euro Nachlass. Mit 1.100 Euro für Überführung und Zulassung liegt der Endpreis bei 27.200 Euro.
Angebot B: dasselbe Fahrzeug, dieselbe Ausstattung. 12 Prozent auf den Gesamtpreis von 30.000 Euro ergeben 3.600 Euro Nachlass. Überführung und Zulassung sind hier enthalten, der Endpreis liegt bei 26.400 Euro.
Der niedrigere Prozentsatz führt zum günstigeren Preis. Deshalb ist der Endpreis die Größe, die zählt.
Was außerdem in den Vergleich gehört
- Überführung und Zulassung, jeweils mit Betrag und nicht als „üblich“ abgetan.
- Sonderausstattung, die du wegen deiner Behinderung brauchst, etwa ein Automatikgetriebe, eine bestimmte Sitzposition oder eine Anhängerkupplung für einen Rollstuhlträger.
- Umbaukosten und der Einbauzeitpunkt. Ab Werk bestellte Fahrhilfen sind oft besser abgestimmt als ein späterer Umbau, aber nicht bei jedem Modell verfügbar.
- Finanzierungs- oder Leasingkosten, sofern du nicht bar zahlst. Ein Nachlass, der an eine bestimmte Finanzierung gekoppelt ist, kann durch Zinsen wieder aufgezehrt werden.
- Die Bedingungen paralleler Aktionen. Zwei Prozentsätze lassen sich nicht einfach addieren.
Wenn du dabei bist, dein Budget zu sortieren, lohnt auch ein Blick auf Modelle, die ohnehin wenig kosten: Günstige Autos: Neuwagen und Gebrauchte für kleines Budget
In fünf Schritten zum Kauf
1. Kläre, was das Fahrzeug können muss. Einstiegshöhe, Sitzposition, Platz für Hilfsmittel, Bedienung, Zugang zum Kofferraum. Wenn ein Umbau nötig ist, entscheidet er mit darüber, welche Modelle überhaupt infrage kommen. Zieh einen Fachbetrieb für Fahrzeugumbauten hinzu, bevor du dich auf ein Modell festlegst, nicht danach.
2. Prüfe die Rabattbedingungen für dein Wunschmodell. Nicht für die Marke allgemein, sondern für die konkrete Variante. Frag nach Bezugsgröße, Modellausnahmen, Kombinierbarkeit und Haltedauer.
3. Hol vergleichbare schriftliche Angebote ein. Mindestens zwei, gern auch von zwei Händlern derselben Marke. Wichtig ist, dass Fahrzeug und Ausstattung identisch sind, sonst vergleichst du nichts.
4. Kläre Nachweise, Zulassung, Haltedauer und mögliche Förderanträge. Der Zeitpunkt ist hier entscheidend, und er ist nicht bei allen Programmen gleich. Die Kraftfahrzeughilfe soll vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden, die E-Auto-Förderung dagegen erst nach der Zulassung.
5. Halte Endpreis und Zusagen schriftlich fest. Bevor du unterschreibst, gehören Nachlass, Bezugsgröße, alle Nebenkosten, Liefertermin, zugesagte Leistungen und eine etwaige Haltedauer in den Vertrag und nicht ins Gespräch.
Erst der Förderantrag, dann die Unterschrift
Die Antragszeitpunkte laufen auseinander, und das wird leicht übersehen.
• Kraftfahrzeughilfe: Die Leistungen sollen nach § 10 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden. Wer erst kauft und dann den Antrag stellt, riskiert die Förderung.
• E-Auto-Förderung: Der Antrag wird erst nach der Zulassung gestellt, spätestens zwölf Monate danach.
• Kfz-Steuervergünstigung: Sie lässt sich bei der Zulassung oder zu jedem späteren Zeitpunkt beantragen.
Probefahrt mit den Hilfsmitteln, die du wirklich nutzt
Eine Probefahrt ohne Rollstuhl, Rollator oder Transferhilfe sagt wenig darüber aus, ob das Auto im Alltag passt. Nimm mit, was du täglich mitnimmst, und probier die Situationen aus, die dich Kraft kosten: einsteigen, umsetzen, Hilfsmittel verladen, tanken oder laden, im Parkhaus rangieren.
Wenn du Fahrhilfen brauchst, frag, ob sich das Modell ab Werk entsprechend bestellen lässt. Mehrere Marken bieten Fahrhilfen als Werksoption an, teils nur für bestimmte Baureihen. Wo das nicht geht, kommt ein Umbau durch einen Fachbetrieb infrage, der zugelassen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Was gilt für Angehörige, Gebrauchtwagen und Leasing?
Angehörige, Eltern und Betreuende
Hier gehen die Marken auseinander, und pauschale Aussagen führen in die Irre. Škoda nennt in seinen Bedingungen ausdrücklich zwei weitere Gruppen: amtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer, die sich mit einem gültigen Betreuerausweis ausweisen, und Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder mit Behinderung. Volkswagen, Audi und Mazda nennen in ihren veröffentlichten Bedingungen nur die Person mit Behinderung selbst.
Wenn du für ein Familienmitglied kaufst, sollten vor der Bestellung vier Fragen beantwortet sein:
- Auf wen muss das Fahrzeug zugelassen werden?
- Wer darf es fahren, und für welche Fahrten?
- Muss die berechtigte Person im selben Haushalt leben?
- Welchen Nachweis verlangt der Händler, etwa Betreuerausweis, Sorgerechtsnachweis oder Ausweiskopie?
Diese Punkte sind nicht markenübergreifend gleich geregelt. Lass dir die Antwort schriftlich geben, bevor du bestellst.
Bei der Kfz-Steuer gilt eine eigene Regel
Unabhängig davon, wer den Nachlass bekommt: Die Kfz-Steuervergünstigung nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz steht nur der schwerbehinderten Person selbst zu, und das Fahrzeug muss auf sie zugelassen sein. Das gilt auch bei minderjährigen Kindern.
Fährt jemand anderes, müssen die Fahrten der Fortbewegung oder der Haushaltsführung dieser Person dienen. Wird das Auto für fremde Zwecke genutzt, entfällt die Vergünstigung.
Gebrauchtwagen und Leasing
Die veröffentlichten Herstellerprogramme beziehen sich auf den Neuwagenkauf. Zu Vorführwagen, jungen Gebrauchten oder Leasing steht auf den offiziellen Seiten nichts. Das heißt nicht, dass nichts möglich ist: Händler räumen auf Vorführ- und Lagerfahrzeuge ohnehin häufig Nachlässe ein, und einzelne Marken bewerben über ihre Partnerportale Leasingangebote für Menschen mit Behinderung, ebenfalls ohne öffentliche Konditionen.
Beim Gebrauchtwagen verhandelst du also den Preis und nicht den Rabatt. Prüf außerdem, ob das Auto bereits umgebaut ist. Ein vorhandener Umbau ist nur dann ein Vorteil, wenn er zu deinen Anforderungen passt, und ein Rückbau kostet Geld.
Beim Leasing lohnt der Blick auf die Gesamtkosten statt auf die Rate. Ein Nachlass auf den Listenpreis senkt die Rate nur, wenn er in die Kalkulation einfließt. Frag deshalb nach, wie er verrechnet wird, und vergleiche Anzahlung, Laufzeit, Kilometerbegrenzung und Rückgabebedingungen mit.
Fahrzeugumbau und weitere finanzielle Hilfen
Der Umbau gehört an den Anfang, nicht ans Ende
Wenn du Fahrhilfen oder einen Umbau brauchst, bestimmt das die Fahrzeugwahl mit. Ein Handbediengerät, eine Lenkraddrehhilfe, eine Pedalverlegung, ein Rollstuhlverladesystem oder ein abgesenkter Boden lassen sich nicht in jedes Modell einbauen, und die Umbauten müssen zugelassen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Mehrere Marken arbeiten mit festen Umbaupartnern zusammen und weisen auf ihren Seiten darauf hin, teils auch dann, wenn sie keinen Nachlass veröffentlichen. Sprich mit einem Fachbetrieb, bevor du dich auf ein Modell festlegst. Er kann dir sagen, was technisch geht, was es kostet und welche Unterlagen ein Kostenträger braucht.
Der Herstellernachlass ist eine freiwillige Leistung beim Kauf. Alles Weitere in diesem Abschnitt sind eigenständige Leistungen mit eigenen Voraussetzungen, eigenen Zuständigkeiten und eigenen Fristen. Sie hängen nicht am Rabatt und lassen sich nicht zu einer Gesamtersparnis addieren.
Kraftfahrzeughilfe: Zuschuss über den Rehabilitationsträger
Die Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie richtet sich an Menschen, die wegen ihrer Behinderung auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen oder ihren Beruf auszuüben. Für rein private Mobilität gibt es sie nicht.
Sie umfasst drei Leistungsarten: die Beschaffung eines Fahrzeugs, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und die Kosten für die Fahrerlaubnis.
Beim Zuschuss zur Beschaffung kursiert eine Zahl, die regelmäßig missverstanden wird. Die 22.000 Euro aus § 5 der Verordnung sind ein Bemessungsbetrag, also die Obergrenze der Rechengröße, und kein Betrag, der ausgezahlt wird. Wie viel davon du bekommst, richtet sich nach deinem Einkommen: Den vollen Satz gibt es nur bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.585 Euro, darunter sinkt der Anteil stufenweise, und oberhalb von 2.970 Euro entfällt der Zuschuss zur Beschaffung ganz. Die Euro-Werte stammen aus dem Informationsblatt der Deutschen Rentenversicherung für 2026 und werden jährlich angepasst.
Anders ist es bei der Zusatzausstattung. Die Kosten für behinderungsbedingte Zusatzausstattung, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und ihre Instandsetzung werden nach § 7 der Verordnung in vollem Umfang übernommen, unabhängig vom Einkommen. Für viele ist das der wirtschaftlich wichtigste Teil.
Zuständig ist je nach Fall die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit, ein Träger der Sozialen Entschädigung oder das Integrationsamt. Klär die Zuständigkeit früh, denn der Antrag soll vor dem Kaufvertrag gestellt werden.
Auch ein Gebrauchtwagen kann gefördert werden
§ 4 Absatz 3 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung lässt auch die Förderung eines gebrauchten Fahrzeugs zu, wenn sein Verkehrswert mindestens 50 Prozent des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt.
Für eine erneute Förderung gilt eine Wartezeit: Sie soll in der Regel nicht vor Ablauf von fünf Jahren seit der Beschaffung des zuletzt geförderten Fahrzeugs geleistet werden.
Kfz-Steuer: Befreiung oder Ermäßigung
Die Kfz-Steuervergünstigung hängt am Merkzeichen, nicht am Grad der Behinderung und nicht am Kaufpreis.
| Merkzeichen im Ausweis | Vergünstigung | Wichtig |
|---|---|---|
| aG, Bl oder H | vollständige Befreiung | Die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr bleibt daneben möglich |
| G oder Gl, Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck | 50 Prozent Ermäßigung | Nur, solange du auf die unentgeltliche Beförderung verzichtest |
Die Vergünstigung gilt nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag beim Hauptzollamt, online über das Zoll-Portal oder mit dem Formular 3809. Sie ist fahrzeugbezogen: Bei einem Fahrzeugwechsel und bei einer Wiederzulassung musst du sie neu beantragen.
Sie entfällt, wenn das Auto zur Beförderung von Gütern oder zur entgeltlichen Personenbeförderung genutzt wird oder wenn andere Personen damit Fahrten machen, die nichts mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der berechtigten Person zu tun haben.
Wie sich die Kfz-Steuer überhaupt zusammensetzt, steht im Ratgeber zur Kfz-Steuer mit Rechenbeispielen.
Ermäßigung oder Freifahrt, nicht beides
Wer die 50-prozentige Ermäßigung in Anspruch nimmt, bekommt keine Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr. Umgekehrt gilt dasselbe: Solange die Wertmarke genutzt wird, entfällt die Ermäßigung.
Rechne deshalb beides gegeneinander. Wie hoch ist die halbe Jahressteuer für dein Fahrzeug, und wie viel wäre dir die Freifahrt wert? Bei der vollständigen Befreiung mit aG, Bl oder H stellt sich diese Frage nicht.
Parkerleichterungen sind eine eigene Genehmigung
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Er stellt den Grad der Behinderung und die Merkzeichen fest, mehr nicht. Die Parkberechtigung ist eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 der Straßenverkehrs-Ordnung. Du beantragst sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und weist sie mit einem Parkausweis nach, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen muss.
Es gibt zwei Ausweise mit unterschiedlicher Reichweite:
- Den blauen EU-Parkausweis erhalten Menschen mit dem Merkzeichen aG, blinde Menschen sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Nur er berechtigt zum Parken auf den gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
- Den orangefarbenen Parkausweis erhalten bestimmte weitere Gruppen, etwa Menschen mit den Merkzeichen G und B und festgelegten Grenzwerten bei Funktionsstörungen oder Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Er gilt bundesweit und bringt Parkerleichterungen, aber kein Parken auf Behindertenparkplätzen.
Die Genehmigung wird in der Regel gebührenfrei und für höchstens fünf Jahre erteilt. Sie ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, und sie ist auch ohne eigene Fahrerlaubnis möglich: Dann gilt sie für die Person, die dich fährt.
In der Steuererklärung: Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale
Zwei Posten sind hier wichtig, und sie schließen sich nicht gegenseitig aus.
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz steht dir ab einem Grad der Behinderung von 20 zu und steigt mit dem Grad: von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2.840 Euro bei 100. Wer hilflos, blind oder taubblind ist, erhält 7.400 Euro; dieser Betrag tritt an die Stelle der Staffelung. Eine zumutbare Belastung wird davon nicht abgezogen.
Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale nach § 33 Absatz 2a Einkommensteuergesetz ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Fahrten. Sie beträgt 900 Euro bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder bei mindestens 70 mit dem Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Beide Beträge lassen sich nicht addieren, und weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht ansetzbar. Anders als der Pauschbetrag wirkt sie sich nur aus, soweit sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.
Die Anschaffungskosten des Autos selbst sind kein Fall für die Steuererklärung. Ob behinderungsbedingte Umbaukosten daneben abziehbar sind, ist nach der seit 2021 geltenden Fassung nicht abschließend geklärt. Klär das mit deiner Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein, bevor du damit kalkulierst.
Keine ermäßigte Umsatzsteuer beim Autokauf
Beim Kauf eines Pkw gilt auch für Menschen mit Behinderung der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Weder § 4 noch § 12 Umsatzsteuergesetz sehen dafür eine Befreiung oder Ermäßigung vor.
Der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt nur für Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, nicht für Autos.
Elektroauto: Förderung und Steuer kurz eingeordnet
Wenn ein Elektroauto für dich infrage kommt, kommen zwei Punkte dazu, die nichts mit deiner Behinderung zu tun haben und für alle Käuferinnen und Käufer gleich gelten.
Seit Mai 2026 gibt es wieder eine staatliche Kaufprämie für Privatpersonen. Sie ist sozial gestaffelt, an eine Einkommensgrenze geknüpft und gilt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026. Beantragt wird sie erst nach der Zulassung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur E-Auto-Förderung.
Reine Elektroautos sind außerdem von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, und zwar für zehn Jahre, längstens bis Ende 2035. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender sind davon ausgenommen, obwohl sie bei der Kaufprämie förderfähig sind.
Die Treibhausgasminderungsquote bringt Halterinnen und Haltern reiner Elektroautos eine jährliche Einnahme, deren Höhe vom Markt abhängt. Garantierte Beträge gibt es nicht: Behördlich bescheinigt werden nur Strommengen, der Erlös entsteht aus einem Vertrag mit einem quotenverpflichteten Unternehmen.
Diese Vorteile addieren sich nicht zu einer festen Ersparnis. Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen, unterschiedliche Fristen und im Fall der Quote einen schwankenden Wert.
Nach dem Kauf: das Budget für den Unterhalt
Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung. Versicherung, Kraftstoff oder Strom, Wartung, Reifen und Wertverlust laufen weiter. Ein Umbau kann die Wartung verteuern, weil zusätzliche Technik geprüft und gewartet werden muss.
Pauschale Versicherungsnachlässe für Menschen mit Behinderung gibt es nicht. Einzelne Versicherer haben eigene Tarifmerkmale, das ist aber eine Frage des konkreten Tarifs und keine allgemeine Regel. Ein Vergleich lohnt sich hier genauso wie bei allen anderen. Klär dabei auch, ob Umbauteile und Hilfsmittel im Fahrzeug mitversichert sind.
Wie stark sich die laufenden Kosten je nach Modell und Antrieb unterscheiden, zeigt der Ratgeber Günstige Autos im Unterhalt.
Wer wofür zuständig ist
• Herstellernachlass: der Vertragshändler der jeweiligen Marke
• Kraftfahrzeughilfe: Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Träger der Sozialen Entschädigung oder Integrationsamt
• Kfz-Steuerbefreiung und -ermäßigung: das zuständige Hauptzollamt
• Parkausweis: die örtliche Straßenverkehrsbehörde
• E-Auto-Förderung: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über sein Antragsportal
• Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale: Finanzamt, Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein
Wenn der Händler den Nachlass ablehnt
Weil es keinen Rechtsanspruch gibt, lässt sich ein abgelehnter Nachlass nicht einfordern. Was trotzdem hilft:
- Frag nach dem Grund. Manchmal liegt es am Modell, an einer laufenden Aktion oder an einem Lagerfahrzeug, für das der Nachlass nicht vorgesehen ist.
- Frag bei einem anderen Vertragshändler derselben Marke an. Die Entscheidung liegt beim Betrieb, nicht bei der Marke.
- Wende dich an die Kundenbetreuung des Herstellers und frag, ob es das Angebot für dein Modell gibt. Einige Marken nennen dafür eine Hotline.
- Vergleich parallel andere Marken. Ein Fahrzeug ohne Nachlass, das ohnehin günstiger kalkuliert ist, kann am Ende weniger kosten.
Und falls es beim Kaufpreis nicht klappt: Kraftfahrzeughilfe, Kfz-Steuervergünstigung und die steuerlichen Pauschalen sind davon unabhängig. Sie stehen dir zu, wenn du ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllst, ganz gleich, wie der Händler entschieden hat.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
Dieser Ratgeber wurde vollständig überarbeitet. Stand: 21. September 2026. Die Herstellerangaben stammen ausschließlich von den offiziellen deutschen Seiten der jeweiligen Marke und wurden am 21.09.2026 abgerufen: volkswagen.de (Seite für Menschen mit Handicap), audi.de (Seite Sonderabnehmer), skoda-auto.de (Seite Sonderfahrzeuge), mazda.de (FAQ zu Menschen mit Behinderung) und fiat.de (Seite zu behindertengerechten Fahrzeugen).
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, insbesondere §§ 2 bis 8 und § 10
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz zu Befreiung und Ermäßigung
- § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz zur Befreiung reiner Elektrofahrzeuge
- § 228 Sozialgesetzbuch IX zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr
- § 33 Einkommensteuergesetz, Absatz 2a zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
- § 33b Einkommensteuergesetz zum Behinderten-Pauschbetrag
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift dazu zu den Parkerleichterungen
- §§ 4 und 12 Umsatzsteuergesetz zum Steuersatz beim Fahrzeugkauf
Behördliche Informationen
- Zoll, Steuervergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, zoll.de
- Deutsche Rentenversicherung, Informationsblatt G0143 zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe, Stand 12.03.2026
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, E-Auto-Förderung 2026, Förderrichtlinie vom 19.05.2026
- Umweltbundesamt zur Anrechnung von Strom auf die Treibhausgasminderungsquote, Stand 18.09.2026
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Händlers und die Entscheidungen der zuständigen Behörden.
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