Kfz-Steuer berechnen 2026: Rechner, Tabellen und Beispiele

Wie hoch deine Kfz-Steuer ausfällt, hängt vor allem von vier Dingen ab: der Fahrzeugart, dem Datum der Erstzulassung, der Antriebsart und den maßgeblichen Fahrzeugdaten. Für die meisten Pkw sind das der Hubraum und der eingetragene CO₂-Wert.
Direkt zur Berechnung
Die Jahressteuer rechnest du am schnellsten mit dem offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums aus. Nötig sind nur wenige Angaben aus deiner Zulassungsbescheinigung Teil I.
Das Ergebnis ist eine Orientierung für einfache Fälle. Rechtlich maßgebend ist die Steuerfestsetzung durch das Hauptzollamt, das für deinen Zulassungsbezirk zuständig ist.
Inhalt
- Welche Daten brauche ich für die Berechnung?
- Wie wird die Kfz-Steuer für Benziner und Diesel berechnet?
- Rechenbeispiele für Benziner und Diesel
- Welche Kfz-Steuer gilt für Elektroautos und Hybride?
- Welche Sonderfälle sind zu beachten?
- Warum kann der Steuerbescheid abweichen?
- Wer setzt die Steuer fest und wann wird gezahlt?
Welche Daten brauche ich für die Berechnung?
Alle nötigen Angaben stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Die Felder sind europaweit einheitlich codiert.
| Angabe | Feld in der Zulassungsbescheinigung Teil I |
|---|---|
| Datum der Erstzulassung | B |
| Hubraum in cm³ | P.1 |
| Kraftstoffart oder Energiequelle | P.3 |
| CO₂-Wert in g/km (kombiniert) | V.7 |
| Zulässige Gesamtmasse in kg | F.2 |
Nicht jedes Feld wird für jede Berechnung gebraucht. Für einen Pkw mit Verbrennungsmotor genügen Erstzulassung, Hubraum, Kraftstoffart und CO₂-Wert. Bei reinen Elektrofahrzeugen zählt stattdessen die zulässige Gesamtmasse, bei Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 zusätzlich die Emissionsschlüsselnummer im Feld 14.1.
Maßgeblich ist der eingetragene CO₂-Wert. Rechne einen NEFZ-Wert nicht selbst in einen WLTP-Wert um und umgekehrt. Für die Steuer zählt allein, was in Feld V.7 steht.
Welche Angabe wo im Dokument steht, zeigt dieser Überblick: Angaben im Fahrzeugschein.
Ein Punkt wird besonders oft verwechselt: Entscheidend ist die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht dein Kaufdatum und nicht der Tag, an dem du das Auto auf dich umgeschrieben hast. Ein Gebrauchtwagen behält seinen Steuertarif auch nach einem Halterwechsel.
Wie wird die Kfz-Steuer für Benziner und Diesel berechnet?
Die Steuer besteht aus zwei Teilen: einem Betrag für den Hubraum und einem Betrag für den CO₂-Ausstoß. Wie beide berechnet werden, hängt vom Datum der Erstzulassung ab.
| Erstzulassung | Berechnungsprinzip |
|---|---|
| bis 30.06.2009 | nur Hubraum, gestaffelt nach Emissionsklasse. Die Sätze je angefangene 100 cm³ reichen von 6,75 Euro (Benziner) beziehungsweise 15,44 Euro (Diesel) bis zu 25,36 beziehungsweise 37,58 Euro |
| 01.07.2009 bis 31.12.2020 | Hubraum plus 2,00 Euro je Gramm CO₂ oberhalb eines Freibetrags. Der Freibetrag liegt bei 120 g/km (Erstzulassung bis 2011), 110 g/km (ab 2012) und 95 g/km (ab 2014) |
| ab 01.01.2021 | Hubraum plus gestaffelter CO₂-Satz für alles oberhalb von 95 g/km |
Quelle: § 9 Absatz 1 Nummer 2 KraftStG
Der Hubraumanteil
Er wird für jede angefangene 100 cm³ berechnet:
- Fremdzündungsmotor, also Benziner: 2,00 Euro
- Selbstzündungsmotor, also Diesel: 9,50 Euro
Angefangen heißt wörtlich angefangen: 1.400 cm³ ergeben 14 Einheiten, 1.401 cm³ schon 15. Ein einziger Kubikzentimeter mehr kostet beim Benziner also 2 Euro im Jahr, beim Diesel 9,50 Euro.
Der CO₂-Anteil ab Erstzulassung 2021
Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein gestaffelter Tarif. Er funktioniert wie ein Stufentarif: Jeder Satz gilt nur für den Teil des CO₂-Werts, der in die jeweilige Stufe fällt. Der höchste erreichte Satz wird nicht auf den gesamten Betrag oberhalb von 95 g/km angewendet.
| Anteil des CO₂-Werts | Satz je g/km |
|---|---|
| bis 95 g/km | 0,00 Euro |
| über 95 bis 115 g/km | 2,00 Euro |
| über 115 bis 135 g/km | 2,20 Euro |
| über 135 bis 155 g/km | 2,50 Euro |
| über 155 bis 175 g/km | 2,90 Euro |
| über 175 bis 195 g/km | 3,40 Euro |
| über 195 g/km | 4,00 Euro |
Am Ende wird die zu entrichtende Steuer auf volle Euro nach unten abgerundet (§ 11 Absatz 5 KraftStG).
Rechenbeispiele für Benziner und Diesel
Beide Beispiele sind frei gewählte Konfigurationen, keine konkreten Serienmodelle. Die Ergebnisse wurden mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums gegengeprüft.
Beispiel 1: Benziner, Erstzulassung 2022
Angenommen: Fremdzündungsmotor, 1.395 cm³ Hubraum, 130 g/km CO₂.
- Hubraum: 1.395 cm³ ergeben 14 angefangene Einheiten zu 100 cm³. 14 × 2,00 Euro = 28,00 Euro
- CO₂-Stufe über 95 bis 115 g/km: 20 Gramm × 2,00 Euro = 40,00 Euro
- CO₂-Stufe über 115 bis 135 g/km: 15 Gramm (von 115 auf 130) × 2,20 Euro = 33,00 Euro
- Zwischensumme: 28,00 + 40,00 + 33,00 = 101,00 Euro
- Abrundung auf volle Euro: 101 Euro Jahressteuer
Zum Vergleich: Rechnet man den CO₂-Anteil fälschlich mit einem einzigen Satz von 2,20 Euro auf alle 35 Gramm über dem Freibetrag, kommt man auf 105 Euro. Diese Verwechslung ist der häufigste Fehler in Steuerbeispielen im Netz.
Beispiel 2: Diesel, Erstzulassung 2023
Angenommen: Selbstzündungsmotor, 1.968 cm³ Hubraum, 145 g/km CO₂.
- Hubraum: 1.968 cm³ ergeben 20 angefangene Einheiten. 20 × 9,50 Euro = 190,00 Euro
- CO₂-Stufe über 95 bis 115 g/km: 20 Gramm × 2,00 Euro = 40,00 Euro
- CO₂-Stufe über 115 bis 135 g/km: 20 Gramm × 2,20 Euro = 44,00 Euro
- CO₂-Stufe über 135 bis 155 g/km: 10 Gramm (von 135 auf 145) × 2,50 Euro = 25,00 Euro
- Zwischensumme: 190,00 + 40,00 + 44,00 + 25,00 = 299,00 Euro
- Abrundung: 299 Euro Jahressteuer
Warum die Erstzulassung den Unterschied macht
Ein Diesel mit 1.968 cm³ und 120 g/km kostet mit Erstzulassung im Jahr 2018 genau 240 Euro: 190 Euro für den Hubraum plus 25 Gramm über dem damaligen Freibetrag von 95 g/km zu je 2,00 Euro. Nach dem Tarif ab 2021 sind es für dieselben Werte 241 Euro. Bei niedrigen CO₂-Werten ist der Unterschied also klein. Er wächst mit jedem Gramm: Bei 200 g/km und 1.598 cm³ Hubraum liegt ein Benziner mit Erstzulassung ab 2021 bei 312 Euro.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner des Bundesfinanzministeriums ermittelt die Jahressteuer für einfache Fälle. Steuerbefreiungen und Ermäßigungen berücksichtigt er nicht, ebenso wenig die Aufgelder bei halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlung.
Wer eine Vergünstigung nach § 3a KraftStG beansprucht, ein Elektrofahrzeug in der Befreiungsphase hält oder ein Fahrzeug mit Sonderstatus fährt, klärt den tatsächlichen Betrag mit dem zuständigen Hauptzollamt.
Welche Kfz-Steuer gilt für Elektroautos und Hybride?
Reine Elektrofahrzeuge
Das Halten eines reinen Elektroautos ist von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Fahrzeug zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG).
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig falsch verstanden:
- Die Befreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Beim Gebrauchtkauf beginnt keine neue Zehnjahresfrist, du übernimmst die Restlaufzeit.
- Zeiten der Außerbetriebsetzung und Monate außerhalb eines Saisonzeitraums verlängern die Befreiung nicht.
Nach dem Ende der Befreiung richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht und wird um 50 Prozent ermäßigt (§ 9 Absatz 2 KraftStG). Die Sätze je angefangene 200 Kilogramm vor der Ermäßigung:
| Gewichtsbereich | Satz je angefangene 200 kg |
|---|---|
| bis 2.000 kg | 11,25 Euro |
| über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 Euro |
| über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 Euro |
Beispiel: Ein Elektroauto mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse kommt auf 10 × 11,25 Euro = 112,50 Euro. Halbiert sind das 56,25 Euro, abgerundet 56 Euro im Jahr. Bei 2.400 kg sind es 10 × 11,25 Euro plus 2 × 12,02 Euro = 136,54 Euro, halbiert und abgerundet 68 Euro.
Hybride und Plug-in-Hybride
Hybride und Plug-in-Hybride gelten steuerlich nicht als Elektrofahrzeuge. Sie werden wie Benziner oder Diesel besteuert, also nach Hubraum und eingetragenem CO₂-Wert.
Eine eigene Vergünstigung gibt es für sie nicht mehr. Die Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Pkw nach § 10b KraftStG, bekannt als 30-Euro-Ermäßigung, galt nur für Erstzulassungen vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 und ist am 31. Dezember 2025 endgültig ausgelaufen.
Nicht verwechseln: Die Kfz-Steuer ist etwas anderes als die Dienstwagenbesteuerung oder frühere Kaufprämien. Diese Regelungen folgen eigenen Vorschriften und ändern an der Kfz-Steuer nichts.
Welche Sonderfälle sind zu beachten?
Der Rechner des Bundesfinanzministeriums deckt neben Pkw auch Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Leichtfahrzeuge und Oldtimer ab. Persönliche Befreiungen und Ermäßigungen bildet er nicht ab.
Saisonkennzeichen
Bei einem Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für den auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraum erhoben, und zwar taggenau: für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer, wobei der 29. Februar in Schaltjahren nicht mitgerechnet wird (§ 11 Absatz 4 KraftStG). Einen zusätzlichen steuerfreien Monat für An- und Abmeldung gibt es nicht.
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Für ein Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer pauschal 191,73 Euro, bei Krafträdern 46,02 Euro (§ 9 Absatz 4 KraftStG). Hubraum, Antriebsart und Emissionen spielen dann keine Rolle mehr. Ob ein Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet ein Gutachten, nicht der Rechner.
Vergünstigungen bei Schwerbehinderung
Das Halten eines Fahrzeugs ist von der Steuer befreit, solange es für eine schwerbehinderte Person zugelassen ist, die den Ausweis mit einem der Merkzeichen "H", "Bl" oder "aG" hat. Eine Ermäßigung um 50 Prozent gibt es bei einem Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck (§ 3a KraftStG).
Wichtig ist der Unterschied: Nur die Ermäßigung um 50 Prozent entfällt, solange die Person das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nimmt. Für die vollständige Befreiung gilt das nicht. Beide Vergünstigungen werden nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Was keine Steuerersparnis bringt
- Chiptuning: Maßgeblich ist der eingetragene CO₂-Wert, nicht der Verbrauch im Alltag. Solange sich der Eintrag in den Papieren nicht ändert, ändert sich auch die Steuer nicht.
- Sparsamer Fahrstil: Er senkt die Spritrechnung, nicht die Steuer.
- Umrüstung auf Autogas: Der Hubraum bleibt gleich. Ob sich der eingetragene CO₂-Wert ändert, hängt vom Einzelfall und von der Eintragung ab. Eine pauschale Steuerersparnis gibt es nicht.
- Zulassung zum Monatsende: Sie bringt keinen steuerfreien Monat. Die Steuer wird taggenau berechnet, angefangene Kalendertage zählen als volle Tage (§ 9 Absatz 5 KraftStG). Die Steuerpflicht dauert allerdings mindestens einen Monat.
Warum kann der Steuerbescheid abweichen?
Der Rechner arbeitet mit den Angaben, die du eintippst. Der Bescheid arbeitet mit den Daten, die die Zulassungsbehörde an die Zollverwaltung übermittelt hat. Die häufigsten Ursachen für eine Differenz:
- Falsches Erstzulassungsdatum: Wer das Kaufdatum oder den Tag der Umschreibung eingibt, landet im falschen Tarif.
- Falscher CO₂-Wert: Maßgeblich ist der Wert in Feld V.7, nicht ein Prospektwert und kein selbst umgerechneter Wert.
- Unzutreffende Fahrzeugklasse: Wohnmobile, Leichtfahrzeuge und Nutzfahrzeuge werden nach anderen Vorschriften besteuert als Pkw.
- Befreiungen und Ermäßigungen: Eine laufende Befreiung für ein Elektrofahrzeug oder eine Vergünstigung nach § 3a KraftStG bildet der Rechner nicht ab.
- Anteilige Zeiträume: Im ersten Jahr wird oft nur ein Teil des Jahres berechnet, bei Saisonkennzeichen ohnehin nur der Betriebszeitraum.
- Zahlweise: Bei halbjährlicher oder vierteljährlicher Zahlung kommt ein Aufgeld hinzu.
Rechtlich gilt in jedem Fall die Festsetzung durch das Hauptzollamt (§ 12 KraftStG). Wenn dir der Bescheid falsch erscheint, prüfe zuerst die Fahrzeugdaten in der Zulassungsbescheinigung und wende dich dann an das zuständige Hauptzollamt.
Wer setzt die Steuer fest und wann wird gezahlt?
Zuständig ist die Zollverwaltung. Festgesetzt und erhoben wird die Kfz-Steuer vom Hauptzollamt, das für deinen Zulassungsbezirk zuständig ist, nicht vom Finanzamt.
Gezahlt wird grundsätzlich für ein Jahr im Voraus. Erst ab einer Jahressteuer von mehr als 500 Euro ist eine halbjährliche Zahlung möglich, ab mehr als 1.000 Euro auch eine vierteljährliche. Dafür fällt ein Aufgeld an: 3 Prozent bei halbjährlicher und 6 Prozent bei vierteljährlicher Zahlung (§ 11 KraftStG).
Die Steuer im Verhältnis zu den übrigen Autokosten
Für viele Pkw liegt die Jahressteuer im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Gegenüber Kraftstoff, Versicherung, Wartung und Wertverlust ist sie damit meist der kleinere Posten, dafür aber der am besten planbare. Wer die gesamte Rechnung aufmachen will, findet hier den Überblick: Unterhaltskosten beim Auto. Für den größten variablen Block gibt es einen eigenen Rechner: Spritkosten berechnen.
Quellen und Stand
- § 3a KraftStG: Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen
- § 3d KraftStG: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- § 5 KraftStG: Dauer der Steuerpflicht
- § 9 KraftStG: Steuersätze
- § 10b KraftStG: ausgelaufene Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Pkw
- § 11 KraftStG: Entrichtungszeiträume und Abrundung
- § 12 KraftStG: Steuerfestsetzung
- Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums
Rechtsstand: September 2026. Alle Rechenbeispiele auf dieser Seite wurden am 15.09.2026 mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums gegengeprüft. Steuersätze und Fristen können sich ändern. Verbindlich ist immer der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts.
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