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Kfz-Steuer & CO2-Steuer 2024: Das ändert sich, das bleibt

Die Kfz- wie auch die CO2-Steuer zielen beide darauf ab, den CO2-Ausstoß zu besteuern und den Kauf umweltfreundlicher Autos zu fördern. Sie tun dies jedoch auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Was ist die Kfz-Steuer und warum zahlen wir sie?

Majestätisch rollt das Automobil über den Asphalt – doch hinter dieser Freiheit verbirgt sich eine jahrhundertealte Abgabe: die Kraftfahrzeugsteuer. Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, warum für das bloße Besitzen eines Fahrzeugs jährlich Steuern anfallen? Die Antwort liegt tief in der Geschichte unserer Mobilität verankert und führt uns zu überraschenden Erkenntnissen über Umweltschutz, Infrastruktur und staatliche Lenkungsmaßnahmen.

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die jeder Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs entrichten muss. Ihre Wurzeln reichen bis ins Jahr 1906 zurück, als die ersten motorisierten Gefährte über deutsche Straßen tuckerten. Was damals als simple Luxussteuer begann, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem komplexen Instrument der Verkehrs- und Umweltpolitik.

Die historische Entwicklung der Kraftfahrzeugsteuer

In den goldenen Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts war das Automobil noch ein Statussymbol der Oberklasse. Die damalige „Kraftfahrzeugsteuer“ diente primär der Finanzierung des aufkeimenden Straßenbaus. Mit dem Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit und der zunehmenden Motorisierung wandelte sich auch der Charakter dieser Abgabe.

Die moderne Kraftfahrzeugsteuer, wie wir sie heute kennen, erfuhr ihre letzte große Reform im Jahr 2009. Seitdem steht nicht mehr nur die Hubraumgröße im Fokus, sondern vor allem der CO₂-Ausstoß. Diese ökologische Komponente macht die Steuer Auto zu einem wichtigen Instrument der Klimapolitik.

Wofür wird die Kfz-Steuer verwendet?

Entgegen der landläufigen Meinung fließen die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer nicht zweckgebunden in den Straßenbau. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Steuer, deren Erträge dem Bundeshaushalt zugutekommen. Im Jahr 2023 generierte der Bund rund 9,5 Milliarden Euro aus dieser Einnahmequelle – Tendenz steigend.

Die Verwendung der Steuergelder ist vielfältig:

  • Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur
  • Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte
  • Ausgleich von Umweltschäden durch den Verkehr
  • Allgemeine Staatsfinanzierung

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für mein Auto?

Die brennende Frage eines jeden Fahrzeughalters lautet: Was kostet mich mein fahrbarer Untersatz pro Jahr an Steuern? Die Antwort darauf ist so individuell wie die Fahrzeugflotte auf deutschen Straßen. Von sparsamen Kleinwagen bis zu kraftstrotzenden SUVs – jedes Fahrzeug hat seinen eigenen Steuersatz.

Die Berechnungsgrundlagen im Detail

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Erstzulassungsdatum: Dieses bestimmt, welche Berechnungsformel anzuwenden ist
  2. Antriebsart: Benzin, Diesel, Elektro oder Hybrid
  3. Hubraum: Gemessen in Kubikzentimetern (cm³)
  4. CO₂-Emissionen: Der wichtigste Faktor seit 2009
  5. Schadstoffklasse: Von Euro 1 bis Euro 6d

Für ein durchschnittliches Fahrzeug mit Benzinmotor, 1.400 cm³ Hubraum und einem CO₂-Ausstoß von 120 g/km beträgt die jährliche Steuer etwa 94 Euro. Ein vergleichbarer Diesel würde aufgrund des höheren Steuersatzes pro angefangene 100 cm³ etwa 168 Euro kosten.

Beispielrechnungen für verschiedene Fahrzeugtypen

Kleinwagen (Benziner, Euro 6)

  • Hubraum: 1.000 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 95 g/km
  • Jährliche Steuer: 20 Euro

Mittelklasse-Kombi (Diesel, Euro 6)

  • Hubraum: 2.000 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 130 g/km
  • Jährliche Steuer: 256 Euro

Premium-SUV (Benziner, Euro 6d)

  • Hubraum: 3.000 cm³
  • CO₂-Ausstoß: 180 g/km
  • Jährliche Steuer: 378 Euro

Wichtig

Diese Beispiele basieren auf den Steuersätzen von 2025. Die tatsächliche Steuer kann je nach spezifischen Fahrzeugdaten abweichen.

Wie wird die Kfz-Steuer 2025 berechnet?

Die mathematische Formel hinter der Kfz-Steuer mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, folgt aber einer klaren Logik. Wie der goldene Schnitt in der Kunst verbindet sie verschiedene Komponenten zu einem harmonischen Ganzen – nur dass hier statt Ästhetik die Umweltverträglichkeit im Vordergrund steht.

Die aktuelle Berechnungsformel

Die Berechnung der Steuer Auto erfolgt in zwei Schritten:

Schritt 1: Hubraumbezogene Steuer

  • Benziner: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³
  • Diesel: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³

Schritt 2: CO₂-bezogene Steuer – der CO₂-Anteil staffelt sich progressiv:

  • Bis 95 g/km: steuerfrei
  • 96 – 115 g/km: 2,00 Euro pro g/km
  • 116 – 135 g/km: 2,20 Euro pro g/km
  • 136 – 155 g/km: 2,50 Euro pro g/km
  • 156 – 175 g/km: 2,90 Euro pro g/km
  • 176 – 195 g/km: 3,40 Euro pro g/km
  • Über 195 g/km: 4,00 Euro pro g/km

Diese progressive Staffelung bedeutet: Je höher der CO₂-Ausstoß, desto überproportional teurer wird die Steuer. Ein cleveres System, das umweltfreundliche Fahrzeuge belohnt und Spritschlucker bestraft.

Der CO₂-Sockelbetrag und seine Auswirkungen

Seit 2021 gilt ein CO₂-Sockelbetrag von 95 g/km. Das heißt: Erst ab diesem Wert wird die CO₂-Komponente berechnet. Fahrzeuge, die weniger ausstoßen, profitieren von einer deutlich niedrigeren Steuer. Für 2025 wurde dieser Sockelbetrag beibehalten, könnte aber in den kommenden Jahren weiter sinken.

Rechenbeispiel für einen modernen Benziner:

  • Hubraum: 1.600 cm³
  • CO2-Ausstoß: 140 g/km
  • Erstzulassung: 2025

Berechnung:

  • Hubraumsteuer: 16 × 2,00 Euro = 32 Euro
  • CO₂-Steuer: 25 g/km × 2,50 Euro = 62,50 Euro
  • Gesamtsteuer pro Jahr: 94,50 Euro

Online-Rechner und digitale Hilfsmittel

Das Bundesfinanzministerium stellt einen offiziellen Kfz-Steuer-Rechner zur Verfügung, der sekundengenau die exakte Steuerlast berechnet. Alternativ bieten auch Automobilclubs und Vergleichsportale entsprechende Tools an. Diese digitalen Helfer berücksichtigen automatisch alle relevanten Faktoren und liefern präzise Ergebnisse.

Was ändert sich an der Kfz-Steuer 2025?

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Steuerpolitik. Wie ein frischer Wind weht der Geist der Digitalisierung und des Klimaschutzes durch die Amtsstuben. Die Änderungen betreffen nicht nur die Höhe der Steuer, sondern auch deren Verwaltung und Abwicklung.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Keine grundlegenden Änderungen bei der Kfz-Steuer Die Berechnungsgrundlagen der Kfz-Steuer bleiben 2025 im Wesentlichen unverändert. Die zuletzt 2021 eingeführte CO₂-orientierte Berechnung wird fortgeführt.

2. Verschärfte Anforderungen bei Plug-in-Hybriden (nur Dienstwagenbesteuerung) Bei der Versteuerung von Dienstwagen ändert sich ab 2025 die Anforderung für Plug-in-Hybride: Für die 0,5%-Regelung ist nun eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erforderlich (bisher 60 km).

3. Erhöhung der CO₂-Abgabe auf Kraftstoffe Der CO₂-Preis für Benzin und Diesel steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was die Spritpreise um etwa 3 Cent pro Liter erhöht. Dies betrifft aber nicht direkt die Kfz-Steuer.

Die Auswirkungen auf verschiedene Fahrzeugkategorien

Die begrenzten Neuregelungen treffen verschiedene Fahrzeugtypen unterschiedlich:

Gewinner der bisherigen Regelungen:

  • Elektrofahrzeuge (weiterhin steuerfrei bis 2030, wenn bis Ende 2025 zugelassen)
  • Sparsame Kleinwagen mit niedrigem CO₂-Ausstoß
  • Moderne Fahrzeuge mit Euro 6d-Norm

Benachteiligte der aktuellen Regelungen:

  • Große SUVs mit hohem Verbrauch
  • Ältere Dieselfahrzeuge ohne moderne Abgasreinigung
  • Sportwagen mit hohen CO₂-Emissionen

Übergangsregelungen und Bestandsschutz

Für bereits zugelassene Fahrzeuge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Die 2021 eingeführten CO₂-Grenzwerte gelten nur für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021. Allerdings: Bei einem Halterwechsel wird die Steuer neu berechnet – dann greifen auch für Gebrauchtwagen die aktuellen Sätze.

Wann zahle ich die Kfz-Steuer?

Die zeitliche Komponente der Kraftfahrzeugsteuer folgt einem präzisen Rhythmus – vergleichbar mit dem Takt eines Schweizer Uhrwerks. Doch wann genau werden die Beträge fällig, und welche Zahlungsmodalitäten stehen zur Verfügung?

Der Zahlungsrhythmus im Detail

Die Kraftfahrzeugsteuer wird grundsätzlich für ein Jahr im Voraus erhoben. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs. Wird ein Auto beispielsweise am 15. März zugelassen, ist die Steuer jedes Jahr zum 15. März für die kommenden zwölf Monate zu entrichten.

Die Zahlungsoptionen im Überblick:

  • Jährliche Zahlung: Standard, keine Aufschläge
  • Halbjährliche Zahlung: 3 % Aufschlag
  • Vierteljährliche Zahlung: 6 % Aufschlag

Bei einem Jahressteuerbetrag unter 500 Euro ist nur die jährliche Zahlung möglich. Diese Regelung soll den Verwaltungsaufwand in Grenzen halten.

Das SEPA-Lastschriftverfahren

Seit 2014 erfolgt die Erhebung der Kfz-Steuer ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren. Eine Überweisung oder Barzahlung ist nicht mehr möglich. Diese Automatisierung hat mehrere Vorteile:

  • Keine versäumten Zahlungstermine
  • Automatische Anpassung bei Steueränderungen
  • Vereinfachte Verwaltung für alle Beteiligten

Wichtig: Bei nicht gedecktem Konto oder widerrufenem Lastschriftmandat drohen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat!

Sonderfälle und Ausnahmen

Saisonkennzeichen: Bei Saisonkennzeichen wird die Steuer nur für die zugelassenen Monate berechnet. Ein Cabrio mit Zulassung von April bis Oktober zahlt entsprechend nur 7/12 der Jahressteuer.

Kurzzeitkennzeichen: Für die fünftägigen roten Kennzeichen fällt eine pauschale Gebühr an, aber keine reguläre Kfz-Steuer.

Ausfuhrkennzeichen: Auch hier gilt eine Sonderregelung mit reduzierten Sätzen für die begrenzte Nutzungsdauer.

Die aktuelle Steuertabelle Kfz 2025

Wie ein präzises Koordinatensystem führt die Steuertabelle Kfz durch den Dschungel der verschiedenen Steuerklassen und Berechnungsgrundlagen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Eckdaten für 2025.

Basistabelle für Pkw (Erstzulassung ab 2021)

Hubraumsteuer pro 100 cm³:

  • Ottomotor (Benziner): 2,00 Euro
  • Dieselmotor: 9,50 Euro
  • Wankelmotor: 2,00 Euro

CO₂-Steuer pro g/km (über 95 g/km):

  • 96 – 115 g/km: 2,00 Euro
  • 116 – 135 g/km: 2,20 Euro
  • 136 – 155 g/km: 2,50 Euro
  • 156 – 175 g/km: 2,90 Euro
  • 176 – 195 g/km: 3,40 Euro
  • Ab 196 g/km: 4,00 Euro

Sondertarife für alternative Antriebe

Elektrofahrzeuge:

  • Erstzulassung bis 31.12.2025: Steuerbefreiung für 10 Jahre (maximal bis 2030)
  • Danach: 50 % des regulären Satzes

Erdgas/Flüssiggas (CNG/LPG):

  • Reduzierter Hubraumsatz
  • CO₂-Berechnung wie bei Benzinern

Wasserstofffahrzeuge:

  • Gleiche Regelung wie Elektroautos
  • Komplette Steuerbefreiung bis 2030

Vergleichstabelle: Alte vs. neue Fahrzeuge

Die Unterschiede zwischen Alt und Neu zeigen sich drastisch in der Steuerbelastung:

Fahrzeugtyp Baujahr 2005 Baujahr 2025 Differenz
Kleinwagen (Benzin, 1.2L) 156 Euro 62 Euro -94 Euro
Mittelklasse (Diesel, 2.0L) 308 Euro 234 Euro -74 Euro
SUV (Benzin, 3.0L) 456 Euro 674 Euro +218 Euro

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Moderne, effiziente Fahrzeuge werden belohnt, während ältere Spritschlucker zur Kasse gebeten werden.

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

Nicht jedes Fahrzeug muss die volle Last der Steuer Auto tragen. Wie Oasen in der Wüste existieren verschiedene Befreiungen und Ermäßigungen, die bestimmten Fahrzeughaltern erhebliche Ersparnisse bringen können.

Vollständige Steuerbefreiungen

Elektrofahrzeuge: Der Klassiker unter den Steuerbefreiungen. Reine E-Autos genießen bei Erstzulassung bis Ende 2025 eine zehnjährige Steuerbefreiung. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für E-Autos, die ab 2020 zugelassen wurden.

Fahrzeuge für schwerbehinderte Menschen: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und entsprechenden Merkzeichen (aG, H, Bl) entfällt die Kfz-Steuer komplett. Alternativ kann die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewählt werden.

Einsatzfahrzeuge: Feuerwehr, Rettungsdienste, THW und ähnliche Organisationen sind von der Steuer befreit, sofern die Fahrzeuge ausschließlich für Einsätze genutzt werden.

Ermäßigungen für besondere Fälle

Oldtimer mit H-Kennzeichen: Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, zahlen pauschal nur 191,73 Euro pro Jahr – unabhängig von Hubraum und Emissionen.

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Diese Spezialfahrzeuge unterliegen einem ermäßigten Steuersatz, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richtet.

Wohnmobile: Hier gilt eine gewichtsabhängige Besteuerung mit deutlich niedrigeren Sätzen als bei Pkw. Ein Wohnmobil bis 2,8 Tonnen zahlt beispielsweise nur 240 Euro jährlich.

Beantragung von Vergünstigungen

Die Beantragung erfolgt direkt bei der Zulassungsstelle. Erforderliche Nachweise:

  • Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis
  • Bei Oldtimern: Gutachten nach § 23 StVZO
  • Bei Elektrofahrzeugen: Automatische Erfassung über die Zulassungsbescheinigung

Wichtig: Nachträgliche Befreiungen sind möglich, aber nur für die Zukunft wirksam. Eine rückwirkende Erstattung bereits gezahlter Steuern erfolgt nicht.

FAQ

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