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Fokus: Kauf
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Seniorenfahrzeuge – für mehr Mobilität bei körperlichen Einschränkungen

Sogenannte Seniorenfahrzeuge richten sich nicht nur an ältere Personen, sondern auch an andere körperlich eingeschränkte Menschen. Sie sollen mehr Mobilität ermöglichen. Erfahre hier, was genau es mit Seniorenmobilen auf sich hat, wer davon profitiert und welche Vorgaben es gibt.

Was sind Seniorenmobile?

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Seniorenfahrzeuge oder Seniorenmobile sind Mobilitätslösungen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Sie richten sich an Personen mit Behinderungen, Gleichgewichtsstörungen und eingeschränkter Mobilität. Somit sind Senioren die wichtigste Zielgruppe. Da sich der Begriff Seniorenfahrzeug im Regelfall auf elektrisch betriebene Mobilitätslösungen bezieht, ist Elektromobil eine weitere gängige Bezeichnung. Seniorenfahrzeuge werden rechtlich als Krankenfahrstühle klassifiziert.

Rechtliche Klassifizierung von Seniorenfahrzeugen

Umgangssprachlich Seniorenfahrzeuge genannt, handelt es sich dabei eigentlich um Krankenfahrstühle. In § 2 Nr. 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) findet sich die Definition für Krankenfahrstühle. Diese haben folgende Eigenschaften:

  • Breite von maximal 1,10 Meter
  • Ein Sitz
  • Elektronischer Antrieb
  • Für körperlich eingeschränkte Menschen konzipiert
  • Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 Kilometer pro Stunde
  • Zulässige Leermasse von maximal 300 Kilogramm
  • Zulässige Gesamtmasse von maximal 500 Kilogramm

Krankenfahrstühle sind also für Körperlich Eingeschränkte und Senioren gedacht. Das heißt allerdings nicht, dass andere Menschen nicht mit einem Seniorenmobil fahren dürfen. Theoretisch können sogar Kinder ein Seniorenfahrzeug nutzen. Lediglich für Seniorenmobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zehn Kilometer pro Stunde ist laut § 10 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung ein Mindestalter von 15 Jahren erforderlich.

Welche Seniorenfahrzeuge sind für die Straße geeignet?

Seniorenfahrzeuge dürfen generell auf der Straße fahren, wie andere Fahrzeuge unterliegen sie dabei den Verkehrsregeln. Sie müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten, dürfen nicht bei Rot über die Ampel fahren und haben sich an die meisten anderen Bestimmungen zu halten. Es gibt jedoch eine Besonderheit, die in § 24 Abs. 2 FZV zu sehen ist. Im Gegensatz zu anderen Fahrzeugen dürfen sie – sofern sie Schrittgeschwindigkeit einhalten – in der Fußgängerzone oder auf dem Gehweg fahren. Sollten sie das tun, werden Seniorenfahrzeuge rechtlich wie Fußgänger behandelt. Neben dieser Besonderheit gelten laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einige weitere Sonderregelungen. So müssen Seniorenmobile beispielsweise kein Erste-Hilfe-Material (§ 35h Abs. 3 StVZO) mitführen. Außerdem benötigen sie keine Rückfahrscheinwerfer (§ 52 Abs. 6 StVZO) und brauchen sich nicht an die gesetzliche Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) zu halten.

Seniorenmobile ohne Führerschein fahren

Aufgrund ihrer Klassifizierung als Krankenfahrstühle sind Seniorenmobile führerscheinfreie Fahrzeuge. Sie benötigen weder eine Fahrerlaubnis noch Prüfbescheinigung. Vor 2002 war das nicht der Fall: Seniorenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometern pro Stunde erforderten eine Prüfbescheinigung. Da die Regelung abgeschafft wurde, ist kein Nachweis mehr erforderlich. Ein Führerschein wäre höchstens dann vonnöten, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer pro Stunde überschritten werden würde.

Zahlt die Krankenkasse das Seniorenfahrzeug?

Ob die Krankenkasse die Kosten für ein Seniorenfahrzeug ganz oder teilweise übernimmt, hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Menschen mit Behinderung und Senioren brauchen eine ärztliche Verordnung zur Notwendigkeit. Ferner ist es wichtig, im Vorhinein mit der Versicherung abzuklären, in welcher Höhe Kosten übernommen werden, da Seniorenmobile relativ teuer sind. Eine Bezuschussung ist nur bei Elektromobilen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer pro Stunde möglich.

Verschiedene Arten von Seniorenmobilen

Auf dem Markt finden sich mehrere Bauarten von Seniorenfahrzeugen. Sie alle haben ihre individuellen Vor- und Nachteile. Daher ist es sinnvoll, sich näher mit den verschiedenen Arten von Seniorenmobilen zu befassen.

Dreirädrige Seniorenfahrzeuge

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Dreirädrige Seniorenmobile sind in der Regel deutlich kompakter als vierrädrige. Dank ihrer Bauart haben sie einen engen Wendekreis, was sie flexibler macht. Das ist unter anderem im Stadtverkehr von Vorteil. Der Nachteil von dreirädrigen Seniorenfahrzeugen ist ihre Kippempfindlichkeit. Außerdem sind sie nur bedingt für unwegsames Gelände geeignet.

Vierrädrige Seniorenfahrzeuge

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Vierrädrige Seniorenmobile sind nicht ganz so wendig. Dafür eignen sie sich besser zum Zurücklegen von größeren Strecken. Durch ihre großen Reifen können sie unwegsames Gelände gut bewältigen. Ein weiterer Vorteil ist der hohe Komfort. Einige vierrädrige Seniorenfahrzeuge haben sogar zwei Sitze, sodass zwei Personen gleichzeitig Platz finden. Entsprechende Elektromobile fallen gegebenenfalls nicht mehr unter die Krankenfahrstühle.

Klappbare Seniorenfahrzeuge

Der Transport eines Seniorenfahrzeugs kann ziemlich umständlich sein. Aus diesem Grund gibt es klappbare Seniorenmobile. Sie lassen sich bereits mit wenigen Handgriffen zusammenklappen und im Kofferraum verstauen. Der entscheidende Vorteil dieser Mobilitätslösung ist ihre Flexibilität.

Seniorenfahrzeug mit Dach

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Für einige Senioren steht der Komfort an erster Stelle. Ist das der Fall, sind Seniorenfahrzeuge mit Dach die beste Wahl. Fahrer müssen sich keine großen Sorgen um das Wetter machen, da das Dach sie vor Witterungseinflüssen wie Hagel, Regen und Schnee schützt. Dadurch bleiben Menschen mit Behinderung und Senioren unabhängig vom Wetter mobil. Der einzige Nachteil an Seniorenmobilen mit Dach sind die verhältnismäßig hohen Kosten. Mehrere Tausend Euro sind keine Seltenheit. Die meisten drei- oder vierrädrigen Seniorenfahrzeuge sind deutlich günstiger. Eine Bezuschussung durch die Krankenkasse ist trotzdem möglich, sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht über 15 Kilometer pro Stunde liegt.

Wie schnell sind Seniorenfahrzeuge?

Obwohl die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von Krankenfahrstühlen 15 Kilometer pro Stunde beträgt, gibt es schnellere Seniorenfahrzeuge. Es gilt, zwischen Seniorenmobilen mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs, 15, 20 und 25 Kilometer pro Stunde zu unterscheiden. Bei einer Höchstgeschwindigkeit über 15 Kilometer pro Stunde ist ein Führerschein erforderlich. Was für ein Führerschein das ist, hängt von den Regelungen des Bundeslands ab. Unter Umständen reicht ein Mofa-Führerschein bereits aus. Wer ein Seniorenfahrzeug mit höherer Höchstgeschwindigkeit fahren möchte, sollte sich im Voraus über die regionalen Regelungen informieren.

Kosten von Seniorenmobilen

Die Kosten für ein Seniorenfahrzeug hängen von unterschiedlichen Faktoren wie Ausstattung, Marke und Modell ab. Einfache Seniorenmobile mit grundlegenden Funktionen kosten zwischen 500 und 1.000 Euro. Für Mittelklasse-Seniorenfahrzeuge werden bis zu 3.000 Euro fällig. Soll es ein High-End-Seniorenmobil mit Dach, fortschrittlicher Technologie und zusätzlichen Funktionen sein, sind Kosten zwischen 3.000 bis 8.000 Euro realistisch. Nur die wenigsten Seniorenfahrzeuge kosten mehr als 10.000 Euro.

Fazit: Seniorenfahrzeuge ermöglichen Eigenständigkeit

Seniorenfahrzeuge oder -mobile sind Mobilitätslösungen für Menschen mit Behinderung, Senioren und andere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Sie werden als Krankenfahrstühle klassifiziert. Da sie auf der Straße fahren dürfen, unterliegen sie den Verkehrsregeln. Allerdings gibt es einige Sonderregeln, wie die Möglichkeit, auf dem Gehweg zu fahren. Seniorenmobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer pro Stunde benötigen keinen Führerschein. Es gibt jedoch Arten wie Seniorenfahrzeuge mit Dach, deren Geschwindigkeit häufig darüberliegt. Sollte das der Fall sein, ist mindestens ein Mofa-Führerschein erforderlich. Falls ein Seniorenmobil medizinisch notwendig ist, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für Seniorenfahrzeuge belaufen sich je nach Modell auf ca. 500 bis 8.000 Euro.

FAQ

Seniorenfahrzeuge sind Mobilitätslösungen für körperlich beeinträchtigte Menschen. Sie können sowohl in der Fußgängerzone als auch auf Straßen gefahren werden, wodurch sie Mobilität und Unabhängigkeit ermöglichen.

An sich benötigt ein Seniorenfahrzeug keinen Führerschein. Die einzige Ausnahme bilden Seniorenmobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 15 Kilometer pro Stunde – sie sind führerscheinpflichtig. Was für ein Führerschein erforderlich ist, hängt von den Regelungen des jeweiligen Landes ab. Oft reicht ein Mofa-Führerschein bereits aus.

Die meisten Seniorenfahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von sechs oder 15 Kilometer pro Stunde, damit eine Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich ist. Es gibt aber auch schnellere Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 oder 25 Kilometer pro Stunde. Sie eignen sich vor allem für Senioren, die ohne Auto längere Strecken zurücklegen möchten.

Es gibt verschiedene Arten von Seniorenfahrzeugen. In erster Linie gilt es zwischen drei- und vierrädrigen Modellen zu unterscheiden. Während dreirädrige Seniorenmobile durch ihre Wendigkeit punkten, liegt der Vorteil von vierrädrigen Fahrzeugen bei Geländetauglichkeit und Komfort. Eine weitere Art sind klappbare Modelle und Seniorenfahrzeuge mit Dach. Klappbare Seniorenmobile können sowohl drei- als auch vierrädrig sein. Seniorenfahrzeuge mit Dach haben im Grunde immer vier Räder. Ihr Fokus liegt schließlich auf dem Komfort des Fahrers.

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