Bei Reparaturen von Unfallschäden wird die Versicherung des Unfallschuldigen zur Kasse gebeten. Bei Eigenverschulden ist es deine eigene Vollkasko. Hast du selbst einen Unfall verursacht, musst du für die Wertminderung selbst aufkommen. In der Regel sind das 10% der gesamten Reparaturkosten.
Unfall bei Leasingfahrzeugen:
Wenn du mit deinem Leasingfahrzeug in einen Bagatellunfall verwickelt bist, dann ist der Ruf nach der Polizei nicht zwingend erforderlich. Ist der Unfallhergang allerdings unklar oder strittig, ist es besser auf eine polizeiliche Aufnahme des Geschehens zu bestehen. Verfahre bei der Unfallaufnahme so, wie du es auch bei deinem gekauften Auto machen würdest: Erfasse Kennzeichen, Personalien und Versicherungsdaten des Unfallsgegners. Mache ausreichend Fotos vom eigenen und fremden Schaden sowie dem Unfallort.
Unabhängig von der Schwere des Unfalls und der Schuldfrage, gebe nie vor Ort ein Schuldeingeständnis ab und informiere im Anschluss umgehend den Leasinggeber bzw. Händler. Denn er ist der Eigentümer des Autos. Zusätzlich musst du den Vorfall deiner Kfz-Versicherung melden.