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Teilegutachten – Das musst du wissen

Ein wesentliches Dokument bei der Umrüstung von Fahrzeugteilen ist das so genannte Teilegutachten. Alle wichtigen Infos dazu erfährst du im Folgenden.

Was ist ein Teilegutachten?

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Wer ein neues Bauteil für sein Auto erwirbt, bekommt mit dem neuen Teil oft ein Dokument mitgeliefert, das sogenannte Teilegutachten. Das ist dann notwendig, wenn neu angebaute Teile einem Sachverständigen vorzuführen sind, also etwa bei TÜV oder DEKRA. Dadurch lässt sich die ordnungsgemäße Anbringung und Sicherheit gewährleisten.

Im Teilegutachten:

  • finden sich Auflagen und verschiedene Hinweise zu den betreffenden Teilen.
  • stehen die entsprechenden Teilenummern, die mit der Nummer am Anbauteil übereinstimmen müssen.
  • lassen sich entsprechende Umbau- und Anpassungsarbeiten vermerken und genau beschreiben.

Durch die genaue Beschreibung und die Teilenummer ist es nicht möglich, ein ähnliches Teil ohne reguläres Gutachten an ein Fahrzeug zu bauen oder das Teil an einem anderen Fahrzeug zu verwenden.

Teilegutachten: Ablauf

Das neue Bauteil ist eingebaut, das Teilegutachten-Dokument liegt bereit. Diese Schritte folgen:

  • Eine Prüfungsorganisation begutachtet das durchgeführte Tuning und das dazugehörige Teilegutachten-Dokument.
  • Der Gutachter stellt ein Prüfzeugnis aus, sofern es am Tuning nichts auszusetzen gibt.
  • Mit dem Prüfzeugnis kann der Autobesitzer die Änderungen in den Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle eintragen lassen. Eine Eintragung mit Teilegutachten kostet 35 bis 70 Euro.
  • Wichtig: Entweder das Prüfzeugnis oder die angepassten Fahrzeugpapiere sind stets mit sich zu führen!

Alternativen zum Teilegutachten: ABE, Bauartgenehmigung oder Einzelabnahme

Neben dem Teilegutachten gibt es noch andere Zeugnisse für die Genehmigung von Bauteilen. Dazu zählen die ABE, Bauartgenehmigung und Einzelabnahme.

ABE

Bei manchen Bauteilen sind bestimmte Zeugnisse bereits beigefügt und ab Zeitpunkt des Kaufes gültig. Das heißt, sie sind nicht noch einem Gutachter zur Kontrolle vorzulegen, wie es beim Teilegutachten der Fall ist. Dazu gehört die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese bezeichnet die Genehmigung einzelner Bauteile im Kontext des Bastelns und Tunings am Auto. In der ABE lässt sich nachlesen, für welche Fahrzeugmodelle das Teil zugelassen ist.

Achtung: ABE ist keine Garantie für die Zulässigkeit von Umbaumaßnahmen

Wer verschiedene Bauteile zusammen an seinem Auto verbaut, die jeweils eine ABE besitzen, könnte trotzdem in Schwierigkeiten geraten: nicht alle Bauteile dürfen miteinander kombiniert werden. Ein Verstoßen gegen solche Regeln kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Genaue Recherche bzw. Beratung von Experten ist also in jedem Fall zu empfehlen.

Bauartgenehmigung

Die Bauartgenehmigung kommt bei Fahrzeugteilen ins Spiel, die in einer bestimmten Ausführung gefertigt sein müssen. Solche Teile dürfen nur in Rücksprache mit Sachverständigen verändert werden. Dazu gehören:

  • Reifen
  • Scheiben
  • Beleuchtung
  • Verbindungseinrichtungen
  • Sicherheitsgurte
  • Anhängerkupplungen
  • Zusatzheizungen

Einzelabnahme

Es gibt bauliche Änderungen am Auto, die stärker in die Karosserie eingreifen, oder Bauteile, die weder über ein Teilegutachten noch eine ABE verfügen. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die Kosten dafür sind in der Regel deutlich höher als bei Vorlage eines Teilegutachten.

Für welche Teile ist ein Teilegutachten nötig?

Nicht für jedes Tunen ist ein Teilegutachten möglich oder nötig. Welche Autoteile so etwas brauchen und für welche stattdessen ein anderes Zeugnis erforderlich ist, findet sich im Folgenden.

Heckspoiler

Heckspoiler zählen zu den Dauerbrennern bei Auto-Tunern. Allerdings gefährden harte oder scharfe Spoiler andere Verkehrsteilnehmer und können deshalb zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Mit dem Heckspoiler wird entweder ein Teilegutachten oder eine ABE mitgeliefert.

Alufelgen

Alufelgen

Wer neue Felgen beim Tuning einbauen will, hat darauf zu achten, dass die Felgen über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügen. Bei Alufelgen gibt es mitunter besondere Auflagen, etwa explizite Vorgaben zur Weitung der Kotflügel oder zusätzliche Abdeckungen.

Fahrwerk

Eine beliebte Umbaumaßnahme unter Auto-Tunern ist es, das Fahrwerk tiefer zu legen. Dies stellt jedoch einen großen Eingriff in die Karosserie dar und zieht teils große Gefahren nach sich. Arbeiten am Fahrwerk sind deshalb Profis zu überlassen und erfordern eine sorgfältige Einzelabnahme.

Sportluftfilter

Sportluftfilter sollen Geräuschpegel und Leistung steigern. Eine ABE oder ein Teilegutachten können die Zulassung von Sportluftfiltern bestätigen.

Spurverbreiterung

Durch den Einbau von Distanzscheiben lässt sich die Spurweite der Reifen vergrößern. Das gefällt vielen Bastlern optisch besser. Wer eine Spurverbreiterung vornehmen will, sollte darauf achten, dass die Distanzscheiben mit einem Teilegutachten oder einer ABE versehen sind.

Chiptuning

Durch ein sogenanntes Chiptuning lässt sich die Leistungsfähigkeit von Motoren steigern. Das passiert durch das Anpassen der Software des Steuergerätes oder aber durch das Zwischenschalten eines Moduls zwischen Motor und Steuergerät. Für die Zulassung von Chiptuning-Maßnahmen ist entweder ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme notwendig.

Teilegutachten mit gefälschten Teilenummern

Einige Tuner versuchen, die TÜV-Prüfer mit gefälschten Teilenummern auf dem Anbauteil zu überlisten. Auch wenn dies gelingt, schützt dies nicht automatisch vor einer nachträglichen Strafe: Die Polizei darf ein Fahrzeug mit eingetragenen Anbauteilen stilllegen, wenn ein Verdacht auf Fälschung oder Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer vorliegt. Im Falle eines Unfalls kann ein Sachverständiger die entsprechenden Nummern prüfen. Lässt sich die Fälschung nachweisen und ist sie gleichzeitig die eindeutige Unfallursache, erlischt der Versicherungsschutz. Eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Urkundenfälschung erfolgt dann ebenfalls.

Fazit: Teilegutachten verbessern die Sicherheit und ersparen Kosten

Als Tuner oder Bastler ist es sinnvoll, sich an die Vorschriften halten. Das Teilegutachten ist Nachweis für die geprüfte Sicherheit des zu verwendenden Anbauteils – und dient so letztlich der Fahrer- und Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt spart es dem Käufer auch Kosten: Eine Einzelabnahme erfordert viel Geld. Ein einheitliches Gutachten des Herstellers ist also sehr praktisch.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Teilegutachten

Anerkannte Prüforganisationen wie der TÜV oder DEKRA erstellen Teilegutachten.

Wer Teile an seinem Auto verändert oder anbaut, bekommt oft ein Teilegutachten mitgeliefert. Dieses Dokument ist zusammen mit dem getunten Auto einem anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der eine Sicherheitsprüfung vornehmen wird.

Während das angebaute Fahrzeugteil bei einem Teilegutachten immer von einer Prüforganisation zu kontrollieren ist, ist das bei einer ABE nicht notwendig.

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