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Motorrad-Scheinwerfer einstellen und nachrüsten: Mit diesen Tipps klappt es

Wie beim Auto müssen auch Motorrad-Scheinwerfer so eingestellt werden, dass sie in der Dunkelheit den Weg optimal ausleuchten und andere nicht blenden. Damit das nicht passiert, müssen Fahrer ihn richtig einstellen. Alles, was du darüber und über die Nachrüstung wissen musst, in unserem Ratgeber.

Wann sind Motorrad-Scheinwerfer richtig eingestellt?

Wenn der Hauptscheinwerfer die Strecke in der Dunkelheit optimal ausleuchtet und Fahrer den Weg gut erkennen können, ist die Lichtanlage des Motorrads richtig eingestellt. Wichtig ist außerdem, dass das Licht den Gegenverkehr und Passanten auf einem angrenzenden Gehweg nicht blendet. Zudem ist die Reichweitenjustierung wichtig, denn diese entscheidet, wie weit der Motorradfahrer in der Nacht sehen kann.

Was ist die richtige Einstellung für Motorrad-Scheinwerfer?

Zunächst einmal ist es zweitrangig, welche Art von Scheinwerfer für Licht am Motorrad sorgt. Ob Halogenbirne, LED- oder Xenon-Lampen - wichtig ist einzig und allein deren Einstellung. Dazu muss die Lichtstreuung optimal eingestellt sein. Wichtig ist außerdem die Neigung des Lichtkegels nach unten, denn so wird das Blenden des Gegenverkehrs unterbunden.

Neigungswinkel des Motorrad-Scheinwerfers: Wie erkenne ich einen falsch eingestellten Scheinwerfer?

Bei Motorrad-Scheinwerfern gilt ein optimaler Neigungswinkel von einem Prozent. Konkret bedeutet das, dass das Abblendlicht sich bei einer Distanz von fünf Metern um ganze fünf Zentimeter neigen muss. Allerdings gibt es Motorräder, bei denen diese Werte etwas abweichen. Bauartbedingt liegen bei diesen Ausnahmemodellen die Neigungswinkel zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Dies ist immer in der Betriebsanleitung vermerkt. Es ist ratsam, eine Kopie der entsprechenden Seite in den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Bei einer technischen Verkehrskontrolle können die Prüfer die vermeintlich falsch eingestellten Scheinwerfer bemängeln und ein Bußgeld verhängen. Kann der Fahrer aber die technische Besonderheit des abweichenden Neigungswinkels seines Scheinwerfers nachweisen, wird kein Bußgeld verhängt.

Für falsch eingestellte Motorrad-Scheinwerfer gibt es ein paar einfache Faustregeln

  • Er ist dann zu hoch eingestellt, wenn am Ende der Reichweite kein geformter Lichtkegel mehr erkennbar ist. Das Licht strahlt in diesem Fall den Horizont an, was niemandem im nützt.
  • Ganz sicher sind die Scheinwerfer zu hoch eingestellt, wenn das Blattwerk in den Bäumen bereits ausgeleuchtet wird.
  • Leuchtet der Scheinwerfer die Kabine eines mit Abstand vorausfahrenden PKW aus, ist dies ebenso ein sicheres Anzeichen für einen zu hoch eingestellten Scheinwerfer.
  • Auch wenn der Gegenverkehr durch Signale mit dem Fernlicht offensichtlich protestiert, dürfte der Scheinwerfer falsch eingestellt sein.
  • Kann der Fahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit Fernlicht bei Dunkelheit nur den Nahbereich vor seiner Maschine erkennen, ist der Motorrad-Scheinwerfer mit einem zu großen Neigungswinkel eingestellt. Dies ist aus zwei Gründen ungemein gefährlich.
  • Zum einen kann der Motorradfahrer keine unbeleuchteten Hindernisse innerhalb seines Bremsweges ausmachen.
  • Zum anderen besteht bei einem deutlich zu großen Neigungswinkel des Scheinwerfers die Gefahr, dass der Gegenverkehr das Motorrad übersieht. Insbesondere wenn Fahrer des Gegenverkehrs aus einer erhöhten Position auf die Straße sehen, so wie es in LKWs oder SUVs der Fall ist.

Funktionsprüfung beim Motorrad-Scheinwerfer und Einstellen ohne Gerät

Ob der Hauptscheinwerfer und die gesamte restliche Beleuchtungsanlage einwandfrei funktionieren, sollten Motorradfahrer vor allem zu Beginn der Motorradsaison prüfen. Außerdem raten Experten dazu, den Beleuchtungscheck alle zwei Monate und immer vor jeder größeren Tour zu wiederholen.

Bei fast allen Motorrädern kann der Fahrer die Ausrichtung und den Neigungswinkel des Scheinwerfers leicht selbst einstellen. Wie eine solche Justierung im Detail vorgenommen wird, ist in der Regel in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, kann sich der Motorradfahrer auch online informieren. Fast alle Hersteller von Motorrädern haben die Bordbücher und Bedienungsanleitungen ihrer Modelle ins Internet gestellt, meist sogar als PDF zum Download.

Motorrad-Scheinwerfer selbst einstellen

 Bei den Motorrad-Scheinwerfern gibt es einiges zu beachten. Bei den Motorrad-Scheinwerfern gibt es einiges zu beachten.

Beim Einstellen des Motorrad-Scheinwerfers gehst du wie folgt vor:

  • Das Glas des Scheinwerfers reinigen und auf Beschädigungen prüfen. Sind Abplatzungen durch Steinschlag oder Risse vorhanden, muss das Glas sofort ausgetauscht werden.
  • Reifendruck prüfen. Ist der Reifendruck nicht korrekt, kommt es in der Folge zur Einstellung von falschen Neigungswinkeln am Scheinwerfer.
  • Vor einer Wand oder dem Garagentor wird auf einer ebenen Fläche eine Distanz von fünf Metern abgemessen und auf dem Boden markiert. Der Scheinwerfer des Motorrades sollte beim Einstellen exakt über der Markierung zu finden sein.
  • Wichtig ist nun, die bauartbedingte Höhe des Scheinwerfers zu kennen. Ist diese nicht in der Bedienungsanleitung vermerkt, muss der Scheinwerfer vermessen werden. Zu ermitteln ist die Entfernung vom Zentrum des Motorrad-Scheinwerfers zum Boden. Dieser Messwert wird nun auf die Wand oder das Garagentor übertragen, wobei sich eine waagerechte Linie als vorteilhaft erwiesen hat. Exakt fünf Zentimeter unterhalb dieser Markierung sollte ein Kreuz auf die Wand oder das Garagentor aufgetragen werden.
  • Eine Assistenzperson ist dienlich, denn die Einstellung am Scheinwerfer soll nur dann vorgenommen werden, wenn der Fahrer auf dem Motorrad sitzt. Ist ein Paar fast ausnahmslos gemeinsam unterwegs, ist es ratsam, wenn beide beim Einstellen auf dem Motorrad Platz nehmen.
  • Ist dies geschehen: Abblendlicht einschalten. Das Zentrum des Lichtkegels sollte bei ideal eingestelltem Hauptscheinwerfer mit dem Kreuz deckungsgleich sein, denn dieses entspricht einer Neigung von einem Prozent. Liegt der Lichtkegel darüber oder darunter, muss die Neigung des Scheinwerfers nachjustiert werden, bis Lichtkegel und Kreuz übereinander liegen.
  • Zur Überprüfung der richtigen Einstellung des Abblendlichts dient nun die Prüfung des Fernlichts. Ist das Abblendlicht korrekt eingestellt, liegt der waagerechte Lichtkegel des Fernlichts genau auf der Höhe der oberen Markierung, also der Linie.

Motorrad-Scheinwerfer vom Profi einstellen lassen – die Kosten

Wer clever ist, nutzt den bundesweiten Licht-Test der Kfz-Werkstätten und Motorradhändler. Dann ist eine vollständige Prüfung der Beleuchtungsanlage inklusive Einstellung der Scheinwerfer kostenlos. Zudem bieten die meisten Motorradwerkstätten die kostenfreie Einstellung der Scheinwerfer im Rahmen einer regulären Inspektion an. Ansonsten bleibt nur der Besuch einer Kfz-Werkstatt, wo für den Lichttest inklusive Einstellung des Scheinwerfers zumeist ein Betrag von etwa zehn Euro verlangt wird.

Welche Scheinwerfer und Beleuchtungen am Motorrad sind zulässig?

 Was zulässig ist, hängt davon ab nach welcher Gesetzgebung die Maschine zugelassen wurde. Was zulässig ist, hängt davon ab nach welcher Gesetzgebung die Maschine zugelassen wurde.

Wer die Beleuchtung an seinem Motorrad verbessern und LED-, H7- oder Xenon-Scheinwerfer nachrüsten will, der muss beachten, nach welcher Gesetzgebung die Maschine zugelassen wurde. Hintergrund ist, dass ab Ende der 1990er-Jahre Neuzulassungen nur noch nach EU-Recht durchgeführt wurden. Zwar sind EU-Recht und StVZO weitgehend deckungsgleich, aber eben nicht vollständig. So sind bei Scheinwerfern am Motorrad beispielsweise unterschiedliche Bemaßungen einzuhalten: Je nachdem, nach welchem Recht die Maschine erstmals zugelassen wurde.

Problem dabei ist, dass es keinen Stichtag gibt, ab dem das EU-Recht angewendet wurde. Die EU hat den Herstellern eine Übergangsfrist von mehreren Jahren eingeräumt, sodass in dieser Zeitspanne Motorräder sowohl nach nationalem Recht (StVZO) als auch nach EU-Recht zugelassen wurden.

Maßgebend bei der Beleuchtung für Motorräder sind hier §§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG // 2009/67/EG und VO(EU)168/2013. So sind beispielsweise nach der StVZO zwei Nebelscheinwerfer – also sogar ein Zusatzscheinwerfer – am Motorrad erlaubt, laut EU-Recht nur einer. Insgesamt ist festzustellen, dass bei Motorrädern mit Zulassung nach EU-Recht die Modifikation der Beleuchtungsanlage erheblich schwieriger ist.

Motorräder mit Zulassung nach StVZO erkennen

Motorräder mit Erstzulassung vor dem 31.12.1997 wurden definitiv nach StVZO zugelassen. Bei Motorrädern mit Erstzulassung nach dem 01.01.2003 ist davon auszugehen, dass diese Maschinen bereits nach EU-Recht zugelassen wurden. Dies ist teilweise an der Zulassungsbescheinigung Teil I zu erkennen, dem Fahrzeugschein.

Ist im Fahrzeugschein:

  • unter der Ziffer 17 ein “E” eingetragen, handelt es sich um eine Einzelabnahme nach nationalem Recht, also nach StVZO. Dies passiert bei Eigenbauten. Außerdem bei Motorrädern, die lange abgemeldet waren, wodurch eine Komplettabnahme erforderlich wird. Eine weitere Möglichkeit ist eine Importmaschine, die in Deutschland derart selten ist, dass der Hersteller keine ABE oder eine Baumustergenehmigung vorlegen kann.
  • unter der Ziffer “K” eine ABE als kurzer Code aus Buchstaben und Zahlen und darunter in der Ziffer “6” ein Datum eingetragen, wurde das Motorrad ebenfalls nach StVZO zugelassen.
  • unter der Ziffer “K” ein langer Code beginnend mit der Länderkennzahl eingetragen und darunter wiederum das Datum in Ziffer “6”, handelt es sich um eine Erstzulassung nach EU-Recht.

Da dies teilweise recht verwirrend und nicht immer eindeutig zu identifizieren ist, sollte im Zweifelsfall beim TÜV, der DEKRA oder der Zulassungsstelle nachgefragt werden.

Was ist bei gebrauchten Motorrädern mit modifizierter Beleuchtungsanlage zu beachten?

Wurde eine gebrauchte Maschine gekauft, muss diese bei der Zulassungsstelle auf den neuen Fahrzeughalter umgemeldet werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Zulassungsstelle generell den alten Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief alter Art einzieht, sofern bei älteren Modellen noch vorhanden. Als Ersatz erhält der Fahrzeughalter die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II. Diese sind aber deutlich weniger aussagekräftig, weil durch die Standardisierung etliche Parameter des Motorrades nicht mehr aufgeführt werden.

Dies gilt oftmals auch für Modifikationen. Soll heißen, dass vom TÜV zuvor abgenommene und im Fahrzeugbrief eingetragene technische Änderungen, egal welcher Art, in einigen Fällen weder in der Zulassungsbescheinigung Teil I noch im Teil II auftauchen. Deshalb sollte der Fahrzeughalter immer darauf achten, dass ihm die Zulassungsstelle die alten Fahrzeugpapiere aushändigt. Diese werden entwertet und sind demnach nicht mehr gültig, enthalten aber Informationen, die in den neuen Papieren nicht enthalten sind. Dies kann beim nächsten TÜV-Besuch zur HU entscheidend für die Erteilung der Plakette sein.

Was ist beim Umrüsten oder Nachrüsten von Motorrad-Scheinwerfern auf LED oder Xenon zu beachten?

Generell gilt, dass bei namhaften Händlern, im Fachhandel oder beim Hersteller gekaufte Motorrad-Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung und damit eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Innerhalb der EU ist es unter Androhung von Strafe verboten, überhaupt nicht genehmigte Teile anzubieten, was auch für Scheinwerfer und andere Beleuchtungseinheiten gilt. Allerdings finden immer wieder Lampen, Scheinwerfer, Blinker und andere Tuningteile ihren Weg nach Deutschland. Diese werden zumeist auf Flohmärkten, bei Motorradtreffen oder auf Versteigerungsportalen zum Kauf angeboten. Diese Handlungsweise ist illegal und abmahnfähig.

Xenon-Scheinwerfer fürs Motorrad nachrüsten

Xenon-Scheinwerfer, im Beamtendeutsch auch Gasentladungslampen genannt, sind an Motorrädern generell gestattet, nach StVZO und nach EU-Recht. Allerdings muss dann die gesamte Lichtanlage am Motorrad den geltenden Vorschriften der ECE-R53 entsprechen. Dies bedeutet im Einzelfall, dass die Hauptscheinwerfer für die Nutzung mit Gasentladungslampen explizit geprüft sein müssen. Derartige Scheinwerfer tragen den Kennbuchstaben D für Discharge gleich neben dem EU-Prüfzeichen. Außerdem ist bei Motorrädern mit Xenon-Scheinwerfern die automatische Leuchtweitenregulierung Pflicht.

Verboten ist hingegen das Nachrüsten mit sogenannten Xenon-Kits. Bei diesen illegalen Nachrüstsätzen werden bauartgenehmigte Bauteile genutzt, allerdings nicht bestimmungsgemäß. Wer trotzdem ein solches Kit anbaut, nimmt das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Motorrades und damit den Verlust des Versicherungsschutzes in Kauf.

Fazit

Für Motorradfahrer ist die optimale Einstellung der Motorrad-Scheinwerfer ein wichtiges Sicherheitserfordernis und kann überlebenswichtig sein. Deshalb kommt der Nachrüstung moderner Beleuchtungen wie Xenon, LED oder H7 eine große Bedeutung zu. Was erlaubt ist, regelt entweder die StVZO oder geltendes EU-Recht. Beide Gesetze sind allerdings ständigen Änderungen unterlegen, weshalb sich Motorradfahrer hier auf dem Laufenden halten sollten. So ist es erst seit relativ kurzer Zeit erlaubt, am Motorrad neben den Scheinwerfern einen Zusatzscheinwerfer wie zum Beispiel ein Tagfahrlicht.

FAQ

Die gesetzlich vorgeschriebenen Scheinwerfer an einem Motorrad können je nach den Straßenverkehrsbestimmungen und -vorschriften des Landes oder der Region, in der das Motorrad zugelassen ist, variieren. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Scheinwerfer am Motorrad gesetzlich vorgeschrieben:

Abblendlicht-Scheinwerfer, Fernlicht-Scheinwerfer, Rücklicht (Schlussleuchte), Bremslicht und Rückstrahler.

Es ist möglich, Motorrad-Scheinwerfer selbst nachzurüsten, aber es kann je nach Modell und technischem Verständnis eine herausfordernde Aufgabe sein. Es wird empfohlen, die Herstelleranweisungen zu befolgen oder die Hilfe einer erfahrenen Fachkraft in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Installation korrekt und sicher durchgeführt wird.

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