E-Mobilitätsgesetz mit Nachbesserungsbedarf

Das 2015 in Kraft getretene „EmoG“ ermöglich Kommunen unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität – etwa gebührenfreies Parken oder das Nutzen der Busspur. Alle drei Jahre wird es im Auftrag der Bundesregierung von einem Gremium unter Führung der NOW GmbH überprüft.
Die Experten sehen in unterschiedlichen Bereichen Verbesserungs- oder Anpassungsbedarf. So wird empfohlen, Plug-in-Hybride zwar im Anwendungsbereich des EmoG zu belassen, die Kriterien für die Teilzeitstromer aber zu verschärften - unter anderem könnte die elektrische Reichweite auf mindestens 60 Kilometer erhöht oder eine Mindestladeleistung von 7 kW (AC) und 50 kW (DC) gefordert werden. Zudem sollten elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge und Busse ebenfalls E-Kennzeichen erhalten können, um ihre Verbreitung zu unterstützen.
Als konkrete Maßnahmen vor Ort empfiehlt der Bericht, mehr Parkflächen für E-Fahrzeuge zu kennzeichnen und dort schärfer gegen Falschparker vorzugehen. Zudem sollte die Ladeinfrastruktur visuell besser sichtbar gemacht werden, etwa durch entsprechende Beschilderung und Wegweiser. Darüber hinaus schlagen die Experten vor, die Schaffung von E-Auto-Zonen rechtlich zu prüfen, die in Kombination mit Fahrrad-Zonen sogenannte Null-Emissions-Zonen bilden könnten. In diesem Zusammenhang regen die sie Schaffung eines Anordnungsgrundes „Klimaschutz“ im Straßenverkehrsrecht an, der die Genehmigung derartiger Zonen erleichtern könnte.
Die meisten Kommunen setzen Privilegien für E-Autos bereits um
Die nun vorgelegte Untersuchung umfasst auch Daten einer Umfrage zur bisherigen Umsetzung des Emog. Demnach räumen 74 Prozent der 631 befragten Kommunen E-Fahrzeugen Privilegien beim Parken ein, weitere 7 Prozent planen das für 2022. Die bereits aktiven Kommunen nannten vor allem den finanziellen und personellen Aufwand als Problem. In den nicht aktiven Kommunen werden vor allem „mangelnde Möglichkeiten zur Umsetzung“ (43 Prozent) genannt: Dort fehlt es beispielsweise an Parkraum oder Busspuren, die für E-Fahrzeuge beansprucht werden könnten. (Text: hh/sp-x)
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