Was ist beim Fahren mit Winterreifen besonders zu beachten?

Der erste Frost kündigt sich selten an. Ein Morgen mit Raureif auf der Scheibe, und schon zählt, was unter dem Auto montiert ist. Die Winterreifen sind dann nur die halbe Miete, die andere Hälfte sitzt hinter dem Lenkrad.
Worauf es beim Fahren mit Winterreifen ankommt, lässt sich auf drei Punkte bringen: Halte die zulässige Reifengeschwindigkeit ein und passe dein Tempo an die Straße an. Prüfe Profil, Kennzeichnung und Zustand der Reifen, bevor du losfährst. Und fahre vorausschauend mit deutlich mehr Abstand, denn auf Schnee und Eis reagiert das Auto später und schwächer als auf trockener Fahrbahn.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
• In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen an einem Pkw alle vier Räder wintertaugliche Reifen tragen (§ 2 Absatz 3a StVO).
• Maßgeblich ist das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Eine reine M+S-Kennzeichnung genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
• Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Profiltiefe. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens 4 mm.
• Der Geschwindigkeitsindex auf der Reifenflanke ist ein technisches Limit, keine Empfehlung für verschneite Straßen.
• Ein niedrigerer Index als die Höchstgeschwindigkeit des Autos ist zulässig, wenn ein Hinweis im Blickfeld darauf aufmerksam macht (§ 36 Absatz 5 StVZO).
• Auf Schnee und Eis entscheidet die Fahrweise: vorausschauend fahren, Tempo anpassen und den Abstand deutlich vergrößern.
Wie schnell darf ich mit Winterreifen fahren?
Es gibt keine pauschale Höchstgeschwindigkeit für Winterreifen. Stattdessen musst du drei Geschwindigkeiten auseinanderhalten:
- Die zulässige Reifengeschwindigkeit. Sie steht als Buchstabe am Ende der Reifenbezeichnung, zum Beispiel das "T" in 205/55 R 16 91 T. Bis zu diesem Wert gibt der Hersteller den Reifen bei korrektem Luftdruck für den Dauerbetrieb frei.
- Das ausgeschilderte Tempolimit. Es gilt unabhängig davon, was der Reifen technisch aushält.
- Die witterungsbedingt sichere Geschwindigkeit. Nach § 3 Absatz 1 StVO darfst du nur so schnell fahren, dass du das Fahrzeug ständig beherrschst. Auf Schnee und Eis liegt dieses Tempo fast immer deutlich unter dem Wert auf dem Schild.
Winterreifen werden mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeitsindizes angeboten. Welcher Buchstabe für welches Tempo steht, zeigt die Tabelle.
| Geschwindigkeitsindex | Zulässige Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| P | 150 km/h |
| Q | 160 km/h |
| R | 170 km/h |
| S | 180 km/h |
| T | 190 km/h |
| U | 200 km/h |
| H | 210 km/h |
| V | 240 km/h |
| W | 270 km/h |
| Y | 300 km/h |
Quelle: ADAC, Reifen-Geschwindigkeitsindex
Welcher Index für dein Auto mindestens nötig ist, steht in den Zeilen 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein Reifen mit höherem Index ist immer erlaubt.
Winterreifen mit niedrigerem Index als das Auto
Für Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gibt es eine Ausnahme: Ihr Geschwindigkeitsindex darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. § 36 Absatz 5 StVZO knüpft das an zwei Bedingungen:
- Die zulässige Reifengeschwindigkeit wird im Blickfeld der fahrenden Person angegeben, entweder durch ein Schild beziehungsweise einen Aufkleber oder durch eine Anzeige im Fahrzeug, die spätestens rechtzeitig vor Erreichen dieser Geschwindigkeit darauf hinweist.
- Diese Geschwindigkeit wird im Betrieb nicht überschritten.
Beispiel: Dein Auto läuft laut Papieren 220 km/h, montiert sind Winterreifen mit Index T. Mit dem vorgeschriebenen Hinweis im Blickfeld ist das zulässig, und 190 km/h sind dann die technische Obergrenze. Eine Fahrempfehlung ist dieser Wert ausdrücklich nicht: Sobald Schnee, Matsch oder Glätte im Spiel sind, liegt das sichere Tempo weit darunter.
Wann das Gesetz das Tempo vorgibt
Unabhängig vom Reifen greifen im Winter zwei feste Grenzen. Sinkt die Sichtweite durch Schneefall unter 50 Meter, darfst du höchstens 50 km/h fahren (§ 3 Absatz 1 StVO). Mit montierten Schneeketten sind ebenfalls höchstens 50 km/h erlaubt (§ 3 Absatz 4 StVO).
Wie fahre ich mit Winterreifen auf Schnee und Eis?
Winterreifen verbessern Anfahren, Spurhalten und Bremsen bei Schnee gegenüber normalen Reifen. Sie heben die Physik aber nicht auf: Auf glatter Fahrbahn bleibt die Haftung deutlich geringer als auf trockenem Asphalt. Die Fahrweise muss das ausgleichen.
Anfahren und Beschleunigen
- Gib behutsam Gas. Drehen die Räder durch, nimm Gas weg, statt nachzulegen.
- Bei extremer Glätte kann es mit Schaltgetriebe helfen, im zweiten Gang anzufahren. Niedertouriges Fahren im höheren Gang erleichtert das Weiterkommen, weil die Reifen besseren Grip aufbauen (ADAC).
- Automatikfahrzeuge lässt du bei winterlichen Bedingungen besser nicht im Sportmodus laufen. Er dreht die Gänge weiter aus, und das hilft auf Glätte nicht.
- Traktionskontrolle und ESP arbeiten in modernen Autos im Hintergrund mit. Sie sind Helfer, kein Ersatz für ein gefühlvolles Gasbein.
Abstand halten und Kurven fahren
- Vergrößere den Abstand deutlich. Der Bremsweg auf glatter Fahrbahn kann laut ADAC bis zu fünfmal so lang sein wie auf trockenem Asphalt.
- Mach gelegentlich eine kurze Bremsprobe auf freier Strecke, wenn dadurch niemand gefährdet wird. So bekommst du ein Gefühl für den tatsächlichen Grip.
- Lenke sanft und gleichmäßig. Ruckartige Lenkbewegungen bringen das Auto auf Glätte schnell aus der Spur.
- Baue die Geschwindigkeit vor der Kurve ab, nicht in der Kurve.
- Gerät das Auto in der Kurve trotzdem aus der Bahn, helfen keine hektischen Manöver: fest und nachhaltig aufs Bremspedal treten, am Steuer locker bleiben und nur sanft korrigieren (ADAC).
Bremsen im Alltag und bei Gefahr
Im normalen Fahrbetrieb bremst du vorausschauend: früh vom Gas gehen, den Bremsdruck gleichmäßig aufbauen, das Auto ruhig verzögern. Das hält das Fahrzeug stabil und gibt Nachfolgenden Zeit zu reagieren.
Eine Gefahrenbremsung ist etwas anderes. Droht ein Unfall, gilt auch auf glatter Fahrbahn: sofort mit voller Kraft auf die Bremse treten, den Druck bis zum Schluss halten, das Lenkrad mit beiden Händen festhalten und bei Bedarf ausweichen. Das Vibrieren des Pedals ist die arbeitende ABS-Regelung und normal. Erst schwach und dann immer stärker zu bremsen verlängert den Bremsweg unnötig, ebenso das früher übliche Pumpen (DEKRA, Fahrtraining).
ABS musst du dafür nicht einschalten. In Pkw ist es seit Langem serienmäßig verbaut und regelt automatisch, sobald ein Rad zu blockieren droht. Verwechsle die Systeme nicht: ABS verhindert blockierende Räder beim Bremsen, ESP stabilisiert das Fahrzeug bei Schleudergefahr, die Traktionskontrolle verhindert durchdrehende Antriebsräder beim Beschleunigen. Für den Straßenverkehr gibt es keinen Grund, eines dieser Systeme bei Glätte abzuschalten.
Und es gibt eine Grenze, hinter der auch die beste Ausrüstung nichts mehr ausrichtet. Ist die Fahrbahn nach Eisregen geschlossen vereist, geht die Haftung zwischen Reifen und Straße gegen null. Dann helfen weder Winterreifen noch Allrad noch Assistenzsysteme, sondern nur: Auto stehen lassen und den Straßendienst abwarten (ADAC). Auch sonst gilt, dass Allrad beim Anfahren hilft, nicht beim Bremsen und nicht in der Kurve.
Wann sind Winterreifen in Deutschland vorgeschrieben?
Einen festen Zeitraum gibt es nicht. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Sie greift genau dann, wenn die Straße winterlich ist. § 2 Absatz 3a StVO zählt diese Lagen auf:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eisglätte
- Reifglätte
Liegt eine dieser Bedingungen vor, darfst du ein Kraftfahrzeug nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen für winterliche Wetterverhältnisse ausgerüstet sind. Für einen gewöhnlichen Pkw heißt das: vier passende Reifen, nicht zwei auf der Antriebsachse. Ist es dagegen im Januar trocken und frostfrei, verlangt das Gesetz keine Winterreifen.
Die bekannte Faustregel "von O bis O", also von Oktober bis Ostern, ist nur eine Merkhilfe für den üblichen Wechselzeitpunkt. Eine gesetzliche Grundlage hat sie nicht.
Woran du wintertaugliche Reifen erkennst
Maßgeblich ist das Alpine-Symbol nach § 36 Absatz 4 StVZO, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Es steht auf der Reifenflanke und belegt, dass der Reifen ein genormtes Prüfverfahren für die Fahreigenschaften bei Schnee bestanden hat.
Reifen, die nur die Buchstaben M+S (Matsch und Schnee) tragen, erfüllen die Winterreifenpflicht nicht mehr. Die Übergangsregelung für ältere M+S-Reifen ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Viele Reifen tragen beide Kennzeichnungen nebeneinander. Entscheidend ist allein das Alpine-Symbol.
Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen (ADAC). Ob sie zu deinem Fahrprofil passen, ist eine davon getrennte Frage: Vor- und Nachteile von Ganzjahresreifen.
Ausnahmen
Nicht jedes Fahrzeug fällt unter die Pflicht. § 2 Absatz 3a StVO nimmt unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge aus, also Motorräder und Roller, außerdem Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Stapler, motorisierte Krankenfahrstühle sowie bestimmte Einsatz- und Spezialfahrzeuge. Bei Bussen und schweren Lkw der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügen wintertaugliche Reifen an den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen.
Anhänger nennt die Vorschrift nicht, die Pflicht gilt für sie also nicht. Der ADAC rät trotzdem zu geeigneten Reifen. Wer eine Ausnahme nutzt und bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen fährt, muss zusätzliche Auflagen einhalten, darunter höchstens 50 km/h und ein Abstand in Metern von mindestens dem halben Tachowert.
Bußgeld und Versicherung
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, zahlt nach Angaben des ADAC 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Werden andere behindert, sind es 80 Euro. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Die Folgen für den Versicherungsschutz lassen sich nicht pauschal beziffern. Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Sommerreifen können Kaskoleistungen wegen grober Fahrlässigkeit gekürzt werden. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann je nach Einzelfall ein Mitverschulden angerechnet werden.
Wie viel Profil brauchen Winterreifen?
Gesetzliche Vorgabe und Sicherheitsempfehlung sind zwei verschiedene Werte. Beide solltest du kennen.
| Wert | Profiltiefe | Grundlage |
|---|---|---|
| Gesetzliches Minimum | 1,6 mm im Hauptprofil | § 36 Absatz 3 StVZO |
| Empfehlung für Winterreifen | mindestens 4 mm | ADAC |
Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa drei Viertel der Laufflächenbreite einnimmt (§ 36 StVZO). Der gesetzliche Wert ist eine Verschleißgrenze, kein Zielwert: Je flacher das Profil, desto weniger Schnee und Wasser kann der Reifen aufnehmen und verdrängen.
Profiltiefe richtig messen
Miss mit einem Profiltiefenmesser. Das Gerät funktioniert wie eine Schieblehre, kostet wenige Euro und liefert an mehreren Stellen der Lauffläche vergleichbare Werte. Münzen taugen nur als grobe Sichtprobe, weil je nach Münze ein anderer Bezugswert gilt. Wie du sauber misst, steht hier: Reifenprofiltiefe richtig messen.
Worauf du außerdem achten solltest
- Ungleichmäßiger Verschleiß: Ist eine Reifenschulter deutlich stärker abgefahren als die andere, stimmen oft Luftdruck oder Achseinstellung nicht. Dann hilft auch ein gutes Restprofil auf der anderen Seite wenig.
- Sichtbare Schäden: Risse, Beulen, eingefahrene Fremdkörper oder poröse Flanken gehören in die Werkstatt, unabhängig von der Profiltiefe.
- Alter: Der ADAC empfiehlt, Winterreifen spätestens nach sechs Jahren zu ersetzen, weil die Gummimischung aushärtet und der Grip bei niedrigen Temperaturen nachlässt. Eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für Pkw-Reifen gibt es nicht. Das Herstellungsdatum steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke, zum Beispiel "3623" für die 36. Kalenderwoche 2023.
Ausreichendes Profil bedeutet nicht automatisch guten Grip. Auf Eis und bei sehr tiefen Temperaturen bleibt der Zugewinn begrenzt, und die Fahrweise entscheidet mehr als der Millimeter Restprofil.
Was solltest du vor der Fahrt kontrollieren?
- Profil und Zustand: Profiltiefe an mehreren Stellen messen, Lauffläche und Flanken auf Risse, Beulen und eingefahrene Fremdkörper prüfen.
- Kennzeichnung: Tragen alle vier Reifen das Alpine-Symbol?
- Geschwindigkeitsindex: Passt er zum Fahrzeug? Und ist bei einem niedrigeren Index der vorgeschriebene Hinweis im Blickfeld angebracht?
- Reifendruck: Nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers einstellen, passend zur Beladung. Die Werte stehen je nach Modell im Tankdeckel, im Türholm oder in der Betriebsanleitung. Eine pauschale Druckerhöhung für den Winter ist nicht für jedes Fahrzeug vorgesehen. Prüfe den Druck bei kalten Reifen und im Winter häufiger als im Sommer, denn er sinkt mit der Temperatur.
- Freie Sicht: Scheiben, Spiegel, Leuchten und Kennzeichen vollständig von Schnee und Eis befreien, auch Dach und Motorhaube. Wischwasser mit Frostschutz auffüllen.
- Wintertauglicher Zustand: Wischerblätter, Beleuchtung und Batterie prüfen. Eiskratzer und Handbesen gehören ins Auto.
Quellen und Stand
- § 2 Straßenverkehrs-Ordnung und § 3 Straßenverkehrs-Ordnung
- § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- ADAC: Winterreifenpflicht in Deutschland, Stand 23.09.2025
- ADAC: Reifen-Geschwindigkeitsindex, Stand 22.07.2026
- ADAC: Autofahren im Winter, Stand 19.11.2025
- DEKRA: Vollbremsung, so geht es richtig, Stand 14.08.2023
Rechtsstand und Empfehlungen: September 2026. Bußgeldsätze und Herstellervorgaben können sich ändern. Angaben zu Reifendruck, Bereifung und Assistenzsystemen sind fahrzeugabhängig, verbindlich ist die Betriebsanleitung deines Fahrzeugs.
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