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Ab wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Bei schweren Verstößen im Straßenverkehr kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Denn zu Bußgeld und Punkten droht ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten. Ausnahmen zum Umwandeln in Geldstrafe gibt es in Härtefällen. Ersttäter dürfen aber immerhin selbst bestimmen, wann sie das Fahrverbot antreten.

Was ist ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist ein Führerscheinentzug auf Zeit , bei dem die Fahrerlaubnis in amtliche Verwahrung abzugeben ist. Das Fahrverbot wird nach einem schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verhängt.

Fahrverbot durch den Arzt

Auch Ärzte können ein Fahrverbot aussprechen – ganz ohne, dass ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn ein Arzt Zweifel an der Fahrtüchtigkeit eines Patienten aufgrund von dessen medizinischem Zustand hat. Informiert der Arzt die Fahrerlaubnisbehörde darüber, wird das ärztliche Fahrverbot zu einem behördlichen Fahrverbot, das rechtlich bindend ist.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

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Wie lange das Fahrverbot anhält, hängt vom Verstoß ab. In der Regel dauert es ein bis drei Monate. Auch ein längeres Fahrverbot von bis zu sechs Monaten ist denkbar. Dieses kann aufgrund einer Straftat verhängt werden, die laut § 44 im Strafgesetzbuch nicht mit dem Verkehrsgeschehen zusammenhängen muss.

Die genaue Länge des Fahrverbots richtet sich nach dem Kalendermonat. Ein einmonatiges Fahrverbot dauert also meistens 30 bzw. 31 Tage – im Februar lediglich 28 bzw. 29 Tage.

Unterschied: Fahrverbot vs. Führerscheinentzug

Während ein Fahrverbot auf eine bestimmte Anzahl an Monaten begrenzt ist, handelt es sich beim Führerscheinentzug um eine dauerhafte Aberkennung der Fahrerlaubnis. Wer nach einem Führerscheinentzug trotzdem wieder Auto fahren möchte, muss sich nach Ablauf einer Sperrfrist beispielsweise einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) oder einer Nachschulung unterziehen.

Nach welchem Verstoß ein Fahrverbot kommt – Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkoholdelikte und mehr

 Ein Fahrverbot ist ein Führerscheinentzug auf Zeit, bei dem die Fahrerlaubnis amtlich verwahrt wird. Der Entzug kann von einem bis zu sechs Monate reichen. Ein Fahrverbot ist ein Führerscheinentzug auf Zeit, bei dem die Fahrerlaubnis amtlich verwahrt wird. Der Entzug kann von einem bis zu sechs Monate reichen.

Ab wann ein Fahrverbot kommt, ist unterschiedlich. Diese Verstöße ziehen ein Fahrverbot nach sich:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Missachtung der Rettungsgasse
  • “Geisterfahren” auf der Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Verstöße am Bahnübergang
  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h
  • Telefonieren am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
  • Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

Bei Fahrverboten aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung wird unterschieden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts stattfindet und wie drastisch sie ist. Bei über 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung folgt innerorts wie außerorts ein Fahrverbot von drei Monaten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 51 und 60 km/h außerorts wird mit einem Monat Fahrverbot bestraft – innerorts aufgrund der höheren Gefährdung mit zwei Monaten.

Begleiter des Fahrverbots: Punkte in Flensburg und Bußgeld

Wer ein Fahrverbot erhält, bekommt zusätzlich Punkte in Flensburg und muss Bußgeld bezahlen. Die Anzahl der Punkte und die Höhe des Bußgelds sind von dem begangenen Verstoß abhängig. Das höchste Bußgeld, das in Zusammenhang mit einem Fahrverbot vorkommt, tritt auf, wenn zum dritten Mal ein Alkohol- oder Drogenverstoß vorliegt: dies wird mit 1.500 Euro geahndet. In Flensburg kommen bei einem Fahrverbot zwischen einem und drei Punkte hinzu.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Tatbestände welche Strafen mit sich ziehen:

Tatbestand Fahrverbot Punkte Bußgeld
Fahren unter Alkoholeinfluss mit mehr als 0,5 Promille 1 – 3 Monate 2 Punkte 500 – 1.500 Euro
Fahren unter Drogeneinfluss 1 – 3 Monate 2 Punkte 500 – 1.500 Euro
Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn/Kraftfahrstraße 1 Monat 2 Punkte 200 – 290 Euro
Missachtung der Rettungsgasse 1 Monat 2 Punkte 200 – 320 Euro
“Geisterfahren” auf der Autobahn/Kraftfahrstraße 1 Monat 2 Punkte 200 – 290 Euro
Verstöße am Bahnübergang 1 – 3 Monate 2 Punkte 240 – 700 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts ab 26 km/h 1 – 3 Monate 1 – 2 Punkte 180 – 800 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ab 26 km/h 1 – 3 Monate 1 – 2 Punkte 150 – 700 Euro
Telefonieren am Steuer mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 1 Monat 2 Punkte 150 – 200 Euro
Rotlichtverstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 1 Monat 2 Punkte 200 – 360 Euro
Überholen im Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 1 Monat 2 Punkte 250 – 300 Euro

Ab wann kommt ein Fahrverbot nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Fahrverbot folgen, wenn ein Straftatbestand vorliegt. Dazu zählen:

  • Unterlassene Hilfeleistung bzw. Unfallflucht
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Liegt ein solcher Verstoß vor, kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder ein Führerscheinentzug folgen. Dazu kommen zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

So läuft ein Fahrverbot ab

Wie ein Fahrverbot abläuft, erklären wir in diesem Abschnitt.

  1. Bußgeldbescheid wird zugesandt: Der Bußgeldbescheid gibt Auskunft über die Höhe des Bußgeldes und die Länge des Fahrverbots.
  2. Wahl der Fälligkeit des Fahrverbots: Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten hat, kann aus den kommenden vier Monaten den Monat auswählen, in dem das Fahrverbot gültig sein soll. Für alle, die bereits innerhalb der letzten zwei Jahre ein Fahrverbot durchlebten, gilt das Fahrverbot ab einem behördlich festgelegten Datum.
  3. Führerschein abgeben: Betroffene müssen ihren Führerschein entweder persönlich bei der im Bußgeldbescheid genannten Behörde abgeben oder per Post einreichen.
  4. Dem Fahrverbot Folge leisten: Wer trotz Fahrverbot ein Fahrzeug – inklusive Mofas und Co. – bedient, muss mit hohen Geldstrafen oder sogar einem Freiheitsentzug rechnen.
  5. Führerschein abholen: Nach Ablauf des Fahrverbots können Betroffene ihren Führerschein bei der Behörde wieder abholen. Alternativ kann die Behörde den Führerschein auch per Post versenden; dabei fallen Versandgebühren an. Wichtig ist: Man darf erst wieder fahren, wenn der Führerschein tatsächlich angekommen ist.

Darf ich trotz Fahrverbot E-Bike fahren?

Kommt das E-Bike auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und unterstützt der elektronische Hilfsantrieb nur die Tretkraft, ist es während einem Fahrverbot in der Regel zulässig. Viele E-Bikes werden allerdings mit einem Elektromotor ohne Tretunterstützung betrieben und erreichen bis zu 45 km/h. Diese sind im Fahrverbot nicht zulässig.

Fahrverbot umgehen: Einspruch erheben und/oder durch Geldstrafe ersetzen

 Nur in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Wer ein Fahrverbot erhält, muss es nicht zwingend hinnehmen. Nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bleibt zwei Wochen Zeit, um schriftlichen Einspruch zu erheben – etwa, wenn man den Verstoß, für den das Fahrverbot erteilt wurde, nicht begangen hat oder das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellen würde. Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu engagieren, der die Erfolgschancen eines solchen Einspruches realistisch bewerten kann.

In einzelnen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch eine Geldstrafe ersetzen; üblicherweise wird dann das Bußgeld verdoppelt. Möglich ist das meist jedoch nur, wenn es sich um das bisher einzige Fahrverbot der betroffenen Person handelt und es nicht aufgrund eines Alkohol- oder Drogenverstoßes verhängt wurde. Außerdem sollten keine Punkte in Flensburg vorliegen.

Fazit: Fahrverbot droht nach schwerem Verstoß im Straßenverkehr

Wer einen schweren Verstoß im Straßenverkehr begeht, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Dazu kommen Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld. Das Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate. Umgehen bzw. in eine Geldstrafe umwandeln lässt sich das Fahrverbot nur in Einzelfällen.

FAQ

Das Fahrverbot beginnt an dem behördlichen festgelegten Datum zu Mitternacht bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem der Führerschein abgegeben wurde.

Ein einmonatiges Fahrverbot berechnet sich nach dem Kalendermonat. Es dauert je nachdem also 31, 30, 28 oder – im Schaltjahr – 29 Tage.

Ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln, funktioniert nur in Einzelfällen. Mithilfe eines Anwalts lässt sich beispielsweise Einspruch gegen ein Fahrverbot erheben, wenn ein solches eine unzumutbare Härte, etwa der Verlust des Jobs, bedeuten würde. Das ist aber wahrscheinlich nur dann erfolgreich, wenn der Betroffene bislang keine Vergehen im Verkehr vorzuweisen hat und das Fahrverbot nicht aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten bekommen hat.

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