Spezielle Regelungen für Wohnmobile über 3,5 Tonnen
Jetzt wird es richtig interessant – und leider auch kompliziert. Was kostet die Maut in Österreich für Wohnmobile über 3,5 Tonnen? Diese Frage beschäftigt immer mehr Reisende, denn moderne Wohnmobile knacken schnell die magische 3,5-Tonnen-Grenze.
Wichtige Änderung ab 2024: tzGm statt hzGG
Eine entscheidende Neuerung betrifft die Gewichtsberechnung: Seit 2024 ist für die Bemautung die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) entscheidend und nicht mehr das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzGG). Dies hat zur Folge, dass viele abgelastete Wohnmobile, die bisher mit einer Vignette fahren konnten, nun GO-Maut-pflichtig sind.
Für Wohnmobile, die vor dem 1. Dezember 2023 zugelassen und abgelastet wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2029. Ab dem 1. Februar 2029 benötigen alle Fahrzeuge mit einer tzGm über 3,5 Tonnen eine GO-Box.
Das GO-Box System
Wohnmobile über 3,5 Tonnen tzGm fallen unter das sogenannte GO-Mautsystem. Statt einer zeitabhängigen Vignette wird hier fahrleistungsabhängig abgerechnet. Das bedeutet: Man zahlt pro gefahrenem Kilometer auf mautpflichtigen Strecken.
Die GO-Box muss vor der ersten Fahrt auf österreichischen Autobahnen installiert und registriert werden! Die Box selbst kostet einmalig 5 Euro.
Rechenbeispiele für Wohnmobilisten
Die genauen Tarife für 2025 sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab:
- Anzahl der Achsen
- CO₂-Emissionsklasse
- Euro-Emissionsklasse
- Gefahrene Strecke
Nehmen wir ein typisches Wohnmobil (2 Achsen) auf der Strecke München – Wien (ca. 300 km auf österreichischen Autobahnen): Die Kosten können zwischen 60 und 120 Euro liegen, je nach Emissionsklasse und Tageszeit.
Im Vergleich: Mit einem normalen PKW würde dieselbe Strecke nur die 10-Tages-Vignette für 12,40 Euro kosten – ein gewaltiger Unterschied!
Sonderfall: Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
Eine Besonderheit gilt für private Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen: Diese können auf Antrag in eine günstigere Tarifgruppe eingestuft werden, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden. Die Ersparnis kann erheblich sein.