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Fokus: Verkauf
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Auto ins EU-Ausland verkaufen - Darauf ist zu achten

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Die Freude ist groß: Endlich ist ein Käufer für deinen Gebrauchtwagen gefunden. Damit der Verkauf ins EU-Ausland genauso reibungslos wie im Inland abläuft, haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Wann lohnt es sich, ein Auto ins Ausland zu verkaufen?

Wenn ein Besitzer seinen Wagen für einen guten Preis verkaufen will, kann es sich lohnen, den Käufermarkt auch ins EU-Ausland zu erweitern. Bei Jahres- und Neuwagen ist ein Verkauf normalerweise nicht sinnvoll. Dies gilt insbesondere für den osteuropäischen Raum: Hier sind neue Fahrzeuge meist im Inland günstiger, sodass der Besitzer beim Verkauf Geld verlieren würde.

Es kann sich allerdings lohnen, ältere Gebrauchtwagen ins EU-Ausland zu verkaufen. Dazu zählen Fahrzeuge, die bei der nächsten TÜV-Prüfung durchfallen würden, einen zu hohen Kilometerstand aufweisen oder um ältere Diesel, die keine grüne Umweltplakette mehr bekommen. Ältere Gebrauchtwagen werden also meist in andere EU-Länder exportiert, in denen es keinen TÜV in vergleichbarer Form gibt oder die Umweltauflagen weniger streng sind. Der Besitzer kann sie dort für einen guten Preis verkaufen.

Auto ins EU-Ausland verkaufen: Wie geht man vor?

Auto verkaufen EU-Ausland verkaufen

Bei dem Verkauf ins EU-Ausland gibt es nur wenige Unterschiede im Vergleich zum Inland. Folgendes gilt es zu beachten:

Zoll

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinerlei Einschränkungen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins EU-Ausland genügt eine mündliche Bekanntgabe beim Zoll durch den Verkäufer.

Mehrwertsteuer

Bei dem Verkauf eines Gebrauchtwagens ins EU-Ausland fällt keine Mehrwertsteuer an. Allerdings gelten bei Neuwagen andere Regeln: in diesem Fall muss der Käufer die Mehrwertsteuer im Land seines Hauptwohnsitzes entrichten - also dort, wo die Zulassung erfolgen soll. Als Neuwagen gilt jedes Fahrzeug mit einem Stand von weniger als 6.000 Kilometern oder einer Erstzulassung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Kaufvertrag

Die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf unterscheiden sich prinzipiell nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig und detailliert auszufüllen. Denn gerade über Landesgrenzen hinweg ist es schwierig, Betrugsmaschen zu durchschauen und im Nachgang rechtliche Schritte einzuleiten.

Abmeldung und Kfz-Versicherung

Wer sein Auto ins EU-Ausland verkauft, muss es möglichst zeitnah in Deutschland abmelden, da der Käufer aus dem Ausland dies nicht machen kann. Mit der Abmeldung stellt der Verkäufer sicher, dass er keine weiteren Beiträge zu Versicherung und Kfz-Steuern zahlen muss. Außerdem schützt er sich so vor rechtlichen Schwierigkeiten im Falle von durch den Käufer verursachte Strafzettel oder Unfälle.

Kurzzeitkennzeichen

Nachdem der Verkäufer sein Auto abgemeldet hat, braucht er ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ins Ausland. Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen zwischen Ländern in der EU ist nicht eindeutig geregelt. Sie werden aber grundsätzlich anerkannt, solange keine Zweifel an der Verkehrssicherheit, am Eigentum oder an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung bestehen.

Auto ins EU-Ausland verkaufen: Welche Besonderheiten sind zu beachten?

Bei dem Verkauf eines Fahrzeuges ist es sehr wichtig, folgende Punkte zu beachten:

  1. Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab und lass dir vom Käufer eine Ausweiskopie geben. Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag ab
  2. Melde das Fahrzeug vor dem Verkauf ab - der neue Besitzer kann dies nicht machen. Melde das Fahrzeug vor dem Verkauf ab
  3. Sei kritisch gegenüber Interessenten, die den Preis sofort akzeptieren. Sei kritisch gegenüber Interessenten die den Preis sofort akzeptieren
  4. Akzeptiere niemals Zahlungen über ausländische Banken. Der private Autoverkauf ist ein Bargeld-Geschäft. Der private Autoverkauf ist ein Bargeld-Geschäft
  5. Verschicke Kopien und Fotos von Fahrzeugdokumenten aus Sicherheitsgründen niemals digital. Verschicke Kopien oder Fotos von Dokumenten niemals digital
  6. Halte im Kaufvertrag alle wichtigen Kontaktdaten des Käufers sowie Zeit und Ort der Übergabe fest. Halte im Kaufvertrag alle Kontaktdaten des Käufers fest
  7. Schließe die Sachmängelhaftung aus, um im Nachgang nicht belangt zu werden. Schließe die Sachmängelhaftung aus

Fazit: Es kann sich lohnen, einen Gebrauchtwagen ins EU-Ausland zu verkaufen

Es kann sich lohnen, ältere Gebrauchtwagen in EU-Länder zu exportieren, wo die Umweltauflagen geringer sind oder es keinen TÜV in vergleichbarer Form gibt wie in Deutschland. Der Verkäufer hat dabei aber einiges zu beachten: Es ist zum Beispiel wichtig, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen und niemals Zahlungen über ausländische Banken zu akzeptieren.

Für den Besitzer ist es ratsam, sich vor dem Verkauf genau zu überlegen, welchen Mindestbetrag er für sein Auto verlangen möchte. Bei Unsicherheiten kann er seinen Wagen auch von einem professionellen Sachverständigen wie von TÜV oder Dekra schätzen lassen.

Ein Verkauf ins EU-Ausland läuft ähnlich ab wie Verkäufe im Inland: Der Besitzer kann eine Anzeige schalten, auf die sich ausländische Interessenten melden können. Der Verkäufer kann auch zu einer Autoverkaufsmesse in ein Nachbarland fahren um seinen Wagen vor Ort anzubieten.

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