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Fokus: Kauf
Fokus: Kauf

Alles über den privaten Kfz-Kaufvertrag

Ein privater Kfz-Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen stellt keine gesetzliche Pflicht dar, lohnt sich aber dennoch. Schließlich regelt er die Modalitäten des Kaufs und kann bei Streitigkeiten als juristisches und belastbares Dokument dienen.

Warum ist ein Kfz-Kaufvertrag privat wichtig?

Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer festhält. Er schützt beide Parteien, indem er die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf klar definiert. Darüber hinaus dient er als Nachweis über den Eigentumswechsel und kann im Streitfall als rechtliche Grundlage dienen.

Beim Abhandenkommen der Fahrzeugpapiere hilft der Kaufvertrag dabei, das Eigentumsverhältnis nachzuweisen und eine neue Zulassungsbescheinigung anzufordern. Außerdem können im privaten Kfz-Kaufvertrag individuelle Bestimmungen vereinbart werden, mit denen sich sowohl der Verkäufer als auch der Käufer vor Missverständnissen absichern.

Rechtliche Grundlagen zum privaten Kfz-Kaufvertrag

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Ein Kaufvertrag ist in Deutschland keine Pflicht. Autos lassen sich ohne ein Schriftstück kaufen oder veräußern. Allerdings gelten mündliche Abreden im rechtlichen Sinne bereits als Kaufvertrag, wenn sie eine gegenseitige Willenserklärung enthalten. Die juristische Belastbarkeit ist allerdings äußerst gering, da sich mündliche Zusagen nur schwer nachweisen lassen.

Einschriftlicher Kfz-Kaufvertrag ist grundsätzlich dann rechtswirksam, wenn aus ihm die Absichten von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang hervorgehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit automatisch alle Absätze Gültigkeit haben. Auch befreit ein Haftungsausschluss für Mängel den Verkäufer nicht gänzlich vor einer Haftung. Wenn der Verkäufer dem Käufer Beschädigungen bewusst verschwiegen hat, kann er zum einen haftbar gemacht werden. Zum anderen ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.

Ein privater Auto-Kaufvertrag ist ungültig, wenn sein Inhalt beispielsweise aufgrund von Wucher gegen die guten Sitten verstößt. Das ist im §138 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Ebenfalls ungültig sind Verträge, die mit unmündigen oder nicht vertragsfähigen Personen geschlossen werden. Dazu gehören geistig Behinderte und Menschen, für die eine Vormundschaft besteht.

Kaufverträge mit Minderjährigen erhalten nur dann eine Gültigkeit, wenn die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person dem Kauf zustimmt. Ungültig sind Kaufverträge in jedem Fall, wenn es sich bei dem Fahrzeug um Diebesgut handelt.

Muster-Kaufvertrag fürs Auto

Ein privater Muster-Kaufvertrag sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • die persönlichen Daten der Vertragsparteien: die Namen, die Anschriften und die Kontaktinformationen des Käufers und des Verkäufers.
  • die Fahrzeugdaten: Diese sollten die Marke, das Modell und den Typ, die Fahrgestellnummer oder die Fahrzeugidentifikationsnummer, die Erstzulassung und den Kilometerstand zum Zeitpunkt des Verkaufs umfassen.
  • die Preis und Zahlungsmodalitäten:Wie hoch ist der Kaufpreis in Euro? Wann wird auf welche Art gezahlt (bar, Überweisung, usw.)? Gibt es eine Anzahlung? Wurden Raten vereinbart?
  • Absatz über die Gewährleistung und etwaige Haftungsausschlüsse: Üblich bei Privatverkäufen ist der Ausschluss einer Gewährleistung sowie Haftungsausschlüsse für Mängel oder Schäden.
  • Absatz über den Fahrzeugzustand: Beschreibung der Farbe, Ausstattung und eventuelle Sondermerkmale sowie die Feststellung von Mängeln oder Schäden, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt sind. Darüber hinaus getroffene Vereinbarungen über eventuelle Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug.

Bevor es an die Unterzeichnung geht, formulierst du noch abschließende Worte über den Eigentumsübergang und die Ummeldung. Das beinhaltet das Datum und die Uhrzeit, zu denen das Eigentum am Fahrzeug auf den Käufer übergeht. Ebenfalls wichtig ist die Verpflichtung des Käufers zur Ummeldung des Fahrzeugs auf seinen Namen und Wohnsitz. Besiegelt wird der Vertrag durch Unterschriften mit der Angabe von Ort und Datum des Vertragsschlusses.

Das müssen Käufer und Verkäufer beachten

Sowohl als Käufer als auch als Verkäufer ist bei potenziellen Vertragspartnern, die einen Kaufvertrag ablehnen, Vorsicht geboten. Im Normalfall sollten beide Parteien an einem solchen Dokument interessiert sein. Auch wenn das Gegenüber bewusst vertragsrelevante Punkte auslässt oder zweifelhafte Angaben macht, gilt es, den Kauf oder Verkauf zu überdenken.

Bei Käufern empfiehlt es sich, vor der Unterzeichnung des Vertrages sowohl eine Probefahrt zu vereinbaren als auch das Auto durch eine fachkundige Person durchchecken zu lassen. Ebenso ist es wichtig, die Dokumente (Zulassung Teil 1 und 2 sowie die TÜV-Bescheinigung) zu kontrollieren. Die Fahrzeughistorie sollte lückenlos nachvollziehbar sein. Dazu gehören ehemalige Fahrzeughalter, eventuelle Unfälle, Reparaturen und ausgetauschte Teile.

Verkäufern ist angeraten, auf sichere Zahlungsmodalitäten zu achten und den Vertrag nicht zu unterzeichnen, wenn Barzahlung vereinbart ist, das Geld aber noch nicht vorliegt. Wird die Zahlung per Überweisung ausgehandelt, sollte sich der Verkäufer einen entsprechenden Banknachweis zeigen lassen. Für beide Parteien gilt, dass der Kaufvertrag in zweifacher Ausfertigung vorliegen sollte, damit beide Vertragspartner ein Exemplar erhalten.

Besonderheiten beim Verkauf ins Ausland

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Wer beispielsweise einen Gebrauchtwagen ohne TÜV-Bescheinigung oder ein sehr altes Auto verkaufen möchte, hat im Ausland oft mehr Erfolg. Auch in diesem Fall lohnt es sich, einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag abzuschließen. Zusätzlich zu diesem ist es ratsam, dass der Verkäufer eine Kopie des Ausweises bzw. vom Pass des Käufers anfertigt. Der Gerichtsstand im Fall einer juristischen Auseinandersetzung ist das Land, in dem sich der Wohnort des Angeklagten befindet.

Die Versicherung und die Zulassungsstelle ist über den Verkauf zu informieren. Außerdem gilt es, das Fahrzeug abzumelden. Als Zahlungsmodalität wird bei Verkäufen ins Ausland Bargeld empfohlen. Zur Vermeidung von Kursverlusten oder Falschgeld sollte die Währung vorzugsweise in Euro sein. Während des Verkaufsvorgangs ist es sinnvoll, einen Zeugen dabei zu haben und die Probefahrt gemeinsam mit dem Käufer durchzuführen.

Fazit

Ohne einen Kfz-Kaufvertrag ist es riskant einen Gebrauchtwagen privat zu kaufen oder zu verkaufen. Er sichert die gegenseitigen Rechte und Pflichten, regelt den Eigentumsübertrag und dient bei Streitigkeiten als belastbares Dokument. Muster- Kaufverträge finden sich einfach im Internet, sodass keine Kosten entstehen. Vor der Unterzeichnung sollten sich die beiden Vertragsparteien über den Inhalt genau einigen und alle für den Kauf relevanten Fragen klären.

FAQ

In den Kaufvertrag gehören die persönlichen Daten des Käufers und des Verkäufers sowie die exakten Fahrzeugdaten. Außerdem sollte er Informationen zum Preis und den Zahlungsmodalitäten, der Gewährleistung, den Haftungsausschlüssen und dem Fahrzeugzustand enthalten. Hinzu kommen Datum und Ort des Vertragsschlusses nebst Unterschriften sowie einem Passus zur Eigentumsübergang und der Ummeldung.

Ein privater Kfz-Kaufvertrag wird von den Vertragspartnern selbst erstellt und verursacht keine Kosten. Für seine Ausarbeitung können gratis Vorlagen aus dem Internet dienen. Will eine der Vertragsparteien die Rechtssicherheit prüfen und nutzt dafür einen Anwalt, wird der übliche Stundensatz fällig.

Ein Muster-Kaufvertrag für Autos darf verwendet werden und ist auch die gängige Praxis bei privaten Gebrauchtwagenkäufen. Allerdings muss der Kaufvertrag alle relevanten Informationen enthalten, um rechtssicher zu sein. Bei Nebenabreden kommt es auf den genauen Inhalt an.

Im Falle eines privaten Autokaufs oder -verkaufs besteht keine gesetzliche Pflicht für einen Kaufvertrag. Allerdings empfehlen Experten, in jedem Fall einen aufzusetzen, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers zu definieren.

Die Floskel "gekauft wie gesehen" wurde früher häufig in Kaufverträgen verwendet, damit der Käufer nach dem Kauf keine objektiven Mängel monieren konnte. Seit 2022 ist sie jedoch ungültig und hat keine juristische Relevanz. Der Verkäufer muss trotz dieses Satzes für versteckte Mängel im Rahmen der Gewährleistung haften.

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