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Fokus: Kauf
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Kennzeichenwechsel – alle Fakten rund um das neue Nummernschild

Der Kauf eines neuen Autos, ein Umzug oder der bloße Wunsch nach einem neuen Kennzeichen: Unser Ratgeber zeigt, wann es wirklich notwendig ist ein Kennzeichen zu wechseln und was es dabei zu beachten gilt.

Kennzeichen wechseln: Diese Arten und Kombinationen gibt es

Innerhalb Deutschlands gibt es viele verschiedene Arten von Kennzeichen. Sie alle sorgen dafür, dass sich das Fahrzeug dem jeweiligen Halter zuordnen und sich die Zulassungsart bestimmen lässt.Dabei folgen alle Kennzeichen bestimmten Vorschriften, die es auch bei einem Kennzeichenwechsel stets zu beachten gilt:

  • Die Kennzeichen sind an Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen. Ausnahmen ergeben sich nur bei einachsigen Zugmaschinen, Anhängern und Krafträdern.
  • Die hinteren Kennzeichen müssen beleuchtet sein
  • Die Kennzeichen müssen reflektieren und dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
  • Auf der Vorderseite ist ein Prüf-und Überwachungszeichen mit Registernummer anzubringen.
  • Modifikationen durch beispielsweise Glasabdeckungen, Folienüberzüge oder ähnliches sind unzulässig.

Das “Standard-Kennzeichen”

Alle Kennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer. Wer sein Kennzeichen wechselt, dem begegnet in den meisten Fällen das Standard-Kennzeichen. Dabei handelt es sich um Nummernschilder mit schwarzer Schrift auf einem weißen, schwarz umrandeten Untergrund. Die jeweiligen Kennzeichen sind mit sogenannten Unterscheidungszeichen versehen, die je nach Verwaltungsbezirk variieren. So steht beispielsweise “HH” für “Hansestadt Hamburg” und “M” für “München”. Maximal sind acht Zeichen auf dem Nummernschild erlaubt.. Kennzeichen für Diplomaten, Bundes- und Landesorgane und internationale Organisationen sind auf sechs Zeichen begrenzt. Sie bestehen aus reinen Zahlenfolgen.

die standardkennzeichen

Für die gängigen Kennzeichen ergeben sich die folgenden Kombinationen:

Art des Kraftfahrzeugs Nummernschild-Kombination
PKW und LKW ein Buchstabe und vier Ziffern; zwei Buchstaben und drei oder vier Ziffern
Motorräder und Leichtkrafträder ein Buchstabe und drei oder vier Ziffern; zwei Buchstaben und zwei oder drei Ziffern

Wann ein Kennzeichenwechsel vorzunehmen ist

Es gibt verschiedene Szenarien, in denen es von Nöten sein kann, das Kennzeichen am Auto zu wechseln. Infos darüber, ob und wann dies der Fall ist, finden sich im Folgenden:

  1. Wechsel des Wohnsitzes: Eine weitverbreitete Annahme ist, dass bei einem Umzug ein Kennzeichenwechsel vorzunehmen ist. Das ist so jedoch nicht ganz richtig. Denn grundsätzlich ist es nicht notwendig, das Kennzeichen zu wechseln, nur weil sich die eigene Anschrift ändert. Die Entscheidung dafür liegt beim Fahrzeughalter. Grund ist die bundesweite Abschaffung der Tauschpflicht zum 01.10.2019.

  2. Wunschkennzeichen: Grundsätzlich ist die Zuteilung von Wunschkennzeichen im Rahmen eines Kennzeichenwechsels möglich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Buchstaben-Ziffern-Kombination besteht aber nicht. Wer bereits ein Kennzeichen besitzt und dieses gegen ein neues wechseln möchte, kann das selbstverständlich tun. Die Verfügbarkeit gewünschter Nummernschilder lässt sich vorab über die Online-Services der Kommunen überprüfen. Wenn verfügbar, ist eine Reservierung der Kombination gegen eine Gebühr möglich. Diese beläuft sich in der Regel auf zehn bis zwanzig Euro und gilt für maximal ein Jahr.

  3. Fahrzeugwechsel: Ob es notwendig ist, das Kennzeichen beim Kauf eines neuen Autos zu wechseln, hängt vom zeitlichen Zusammenhang der Ab- und Anmeldung beider PKW ab. In der Regel ist es möglich, das Auto zu wechseln und das Kennzeichen zu behalten. Wer An- und Abmeldung gleichzeitig vornimmt, sollte die Zulassungsbehörde direkt über den Wunsch informieren. Ist das alte Fahrzeug abgemeldet und das Neue noch nicht gekauft, ist eine Reservierung des bisherigen Kennzeichens möglich. In beiden Fällen können entsprechende Gebühren anfallen.

  4. Fahrzeughalterwechsel: Wer einen Gebrauchtwagen kauft, kann unter Umständen das Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen. Stimmt der Vorbesitzer zu, ist der Wunsch unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen. Das Kennzeichen im Zuge eines privaten Autokaufs nicht zu wechseln ist allerdings nur bei einem Halterwechsel innerhalb desselben Land- oder Stadtkreises mög­lich. Kurzum: alter und neuer Fahrzeughalter müssen im gleichen Zulassungs­bezirk wohnen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme ordnungsgemäß angemeldet ist. Eine Abmeldung des Autos führt zu einer Außer-Betrieb-Setzung, was eine Mitnahme des Nummernschildes ausschließt. Sofern alter und neuer Halter also nicht im selben Zulassungsbezirk wohnen,, ist hingegen ein Kennzeichenwechsel nötig.

Kennzeichen wechseln: Diese Unterlagen sind nötig

Die Zulassungsbehörde des aktuellen Wohnortes ist zuständig für Anträge zum Kennzeichenwechsel. Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Letzterer nur in Verbindung mit Meldebestätigung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Zulassungsbescheid Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer
  • alte Nummernschilder

Wichtig: Wer nicht selbst bei der Zulassungsbehörde vorstellig sein kann, muss seiner gewünschten Stellvertretung eine Vollmacht mitgeben. Wer sich ein Wunschkennzeichen gesichert hat, sollte zudem die Reservierungsbestätigung vorzeigen können.

Ein Termin bei der Zulassungsbehörde kann durchaus mit längeren Wartezeiten verbunden sein. Neben der sorgfältigen Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen empfiehlt es sich deshalb, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Viele Zulassungsstellen ermöglichen eine Online-Terminbuchung.

Verlust der Zulassungsbescheinigung: Fahrzeugschein und/ oder Fahrzeugbrief sind bei Verlust zu ersetzen. Erst dann ist eine Ummeldung des Fahrzeugs und damit ein Kennzeichenwechsel möglich.

Kennzeichenwechsel nur mit eVB-Nummer

Die eVB Nummer, auch elektronische Versicherungsbescheinigung genannt, dient als Nachweis der Fahrzeugversicherung. Sie ersetzt die alte Doppelkarte. Gibt der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde die eVB-Nummer im System ein, kann er den aktuellen Versicherungsstatus einsehen. Ohne eVB-Nummer ist es nicht möglich, einen Pkw an- oder umzumelden. Wer eine eVB-Nummer benötigt, kann diese einfach (online) bei seiner Kfz-Versicherung beantragen.

So lässt sich ein Kennzeichen wechseln

Um das Kennzeichen zu wechseln, sind nur wenige Arbeitsschritte nötig. Der Besuch in einer Werkstatt ist demnach nicht zwingend notwendig. Bevor es losgeht, ist es ratsam, einen Schlitzschraubendreher und einen Kreuzschraubendreher bereitzulegen.

So lassen sich die alten Kennzeichen wechseln:

  1. Zunächst ist die untere Leiste des Nummernschildhalters mit Hilfe des Schlitzschraubenziehers zu lösen. Dazu ist die Leiste nach vorne zu hebeln, bis sie sich abziehen lässt. Altes Kennzeichen wechseln - Schritt eins

  2. Im Anschluss gilt es, den Schraubenzieher unter dem Nummernschild zu positionieren und das alte Nummernschild vorsichtig zu entfernen. Hierbei ist es hilfreich, den Schraubenzieher an verschiedenen Stellen ansetzen. Altes Kennzeichen wechseln - Schritt zwei

  3. Zuletzt das neue Kennzeichen in den Kennzeichenhalter einsetzen und die geöffnete Leiste der Halterung schließen. Es genügt ein leichter Druck beim Einsetzen, um das Kennzeichen hörbar einrasten zu lassen.
    Altes Kennzeichen wechseln - Schritt drei

Eine detaillierte Abfolge findet sich in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Thema “Nummernschild wechseln”..

Kennzeichen wechseln: Das ist wichtig

Bei einem Kennzeichenwechsel gilt es, drei entscheidende Faktoren im Hinterkopf zu behalten:

Fristen: Generell gilt, dass eine Ummeldung “unverzüglich” zu erfolgen hat. Je nach Zulassungsbehörde können die geltenden Fristen unterschiedlich ausfallen. Um Bußgelder zu vermeiden ist es wichtig, sich vorab umfassend zu informieren. Die Höhe der Bußgelder bei Missachtung richtet sich nach der Bußgeldverordnung der zuständigen Behörde.

Vollmachten: Wer keine Möglichkeit hat sein Fahrzeug selbst umzumelden, kann diese Aufgabe mittels Zulassungsvollmacht an einen Dritten übertragen. Die beauftragte Person oder Firma benötigt die für die Ummeldung notwendigen Dokumente sowie die Vollmacht und eine Kopie vom Personalausweis des Fahrzeughalters.

Die Vollmacht sollte dabei folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten
  • Zweck der Vollmacht
  • Einverständniserklärung zur Information des Bevollmächtigten über eventuelle Steuer- und Gebührenrückstände
  • Datum und Unterschrift

Umweltplakette: Die auf Umweltplakette und Kennzeichen eingetragenen Nummern müssen übereinstimmen, damit beide ihre Gültigkeit behalten. Erfolgt ein Kennzeichenwechsel ist dann gegebenenfalls auch die Umweltplakette auszutauschen. Zu finden ist die Plakette auf der Windschutzscheibe des Autos. Eine neue Umweltplakette kostet zwischen fünf und zehn Euro.

Diese Kosten fallen bei einem Kennzeichenwechsel an

Wer sein Kennzeichen wechselt, muss verschiedene Kosten einplanen. Die Verwaltungskosten für eine Ummeldung des Fahrzeugs variieren je nach Bezirk. Grundsätzlich ist mit Kosten zwischen 17 und 28 Euro zu rechnen. Besteht der Wunsch eines persönlichen Kennzeichens kommen noch einmal ca. zehn bis 20 Euro hinzu. Findet ein Kennzeichenwechsel statt, ist es notwendig, neue Schilder prägen zu lassen. Dafür fallen rund 25 Euro an. Günstigere Angebote lassen sich online finden. Insgesamt variieren die Kosten für einen Kennzeichenwechsel je nach individuellen Umständen zwischen 17 und circa 70 Euro.

Fazit: Ein Kennzeichenwechsel ist nicht immer notwendig

Umzug, Fahrzeugwechsel oder Fahrzeughalterwechsel – nicht immer ist zwingend das Kennzeichen zu wechseln. Wer einen Tausch der Nummernschilder vermeidet, spart sich nicht nur wertvolle Zeit, sondern auch Geld. Daher ist es empfehlenswert genauestens abzuwägen, ob ein Wechsel der Kennzeichen notwendig ist oder nicht.

Häufige Fragen zum Thema Kennzeichenwechsel

Eine Pflicht zum Kennzeichenwechsel besteht nur noch in den wenigsten Fällen. Wer will, kann sein Kennzeichen jederzeit wechseln. Wer kein Wunschkennzeichen haben möchte, bekommt ein Nummernschild von der zuständigen Behörde zugeteilt. Wunschkennzeichen lassen sich, sofern verfügbar, vorab reservieren.

Die Kosten für einen Kennzeichenwechsel variieren je nach zuständiger Behörde. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rund 50 Euro. Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Kosten an. Es ist mit zusätzlich zehn bis zwanzig Euro zu rechnen.

Ein Kennzeichen lässt sich unkompliziert Zuhause wechseln. Dafür sind lediglich etwas Zeit sowie ein Schlitzschraubendreher und ein Kreuzschraubendreher nötig.

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