Folgen eines Unfalls ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend sind hohe Strafen möglich, wenn ein Fahrer ohne Pflichtversicherung im Straßenverkehr erwischt wird. Die möglichen Strafen bzw. Konsequenzen finden sich auch in § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes.
Strafen für das Fahren ohne Versicherungsschutz in verschiedenen Szenarien zusammenfasst:
In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich kann jedoch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Gesetz sieht hier bis zu 180 Tagessätze oder ein Jahr Freiheitsstrafe vor.
Die Höhe der Strafe hängt beim Fahren ohne Versicherungsschutz von vielen Faktoren ab. Bei fahrlässigem Verschulden reichen in der Regel 90 Tagessätze. Wer dagegen vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fährt und sogar einen Unfall verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen.
In der Regel ist direkt der Fahrer verantwortlich, für einen adäquaten Versicherungsschutz zu sorgen und dementsprechend auch haftbar, wenn das Fehlverhalten auffällt. Allerdings kann es auch für den Halter zu Konsequenzen kommen, wenn dieser nicht der Fahrer war. Dies gilt immer dann, wenn der Halter Dritten das Fahrzeug im Wissen des fehlenden Versicherungsschutzes überlassen hat.