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Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Versicherungsschutz?

Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Welche Folgen hat das Fahren ohne Versicherungsschutz? Jetzt über Strafen und Risiken informieren!

Haftpflichtversicherung: Vorschrift in Deutschland

Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulassen will, wird unweigerlich nach der sogenannten eVB gefragt. Dahinter verbirgt sich die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit dieser Kurznummer können die Zulassungsstellen abfragen, ob eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Ist dies nicht der Fall, kann die Zulassung nicht erfolgen.

Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung. Wer in Deutschland mit einem Pkw am Straßenverkehr teilnimmt, muss über eine solche Versicherung verfügen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes. Die Versicherungspflicht gilt für alle Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Strafen.

Auf privatem Gelände ist Fahren ohne Versicherung erlaubt

Die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nicht für Fahrten auf privatem Gelände. Hier ist das Üben, Fahren oder Ausprobieren ohne Versicherung grundsätzlich erlaubt.

Folgen eines Unfalls ohne Versicherungsschutz

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Dementsprechend sind hohe Strafen möglich, wenn ein Fahrer ohne Pflichtversicherung im Straßenverkehr erwischt wird. Die möglichen Strafen bzw. Konsequenzen finden sich auch in § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes.

Strafen für das Fahren ohne Versicherungsschutz in verschiedenen Szenarien zusammenfasst:

Szenario Geldstrafe Freiheitsstrafe Sonstige Strafen
Fahrlässiges Fahren ohne Versicherung Bis zu 90 Tagessätze - -
Vorsätzliches Fahren ohne Versicherung - Bis zu 1 Jahr -
Unfall verursacht, fahrlässig Bis zu 90 Tagessätze - Entzug der Fahrerlaubnis
Unfall verursacht, vorsätzlich - Mindestens 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis
Halter lässt Dritte ohne Versicherung fahren - - Haftbarkeit für Schäden, mögliche Strafen

In jedem Fall wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zusätzlich kann jedoch eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Das Gesetz sieht hier bis zu 180 Tagessätze oder ein Jahr Freiheitsstrafe vor.

Die Höhe der Strafe hängt beim Fahren ohne Versicherungsschutz von vielen Faktoren ab. Bei fahrlässigem Verschulden reichen in der Regel 90 Tagessätze. Wer dagegen vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fährt und sogar einen Unfall verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten rechnen.

In der Regel ist direkt der Fahrer verantwortlich, für einen adäquaten Versicherungsschutz zu sorgen und dementsprechend auch haftbar, wenn das Fehlverhalten auffällt. Allerdings kann es auch für den Halter zu Konsequenzen kommen, wenn dieser nicht der Fahrer war. Dies gilt immer dann, wenn der Halter Dritten das Fahrzeug im Wissen des fehlenden Versicherungsschutzes überlassen hat.

Weitere Konsequenzen im Falle eines Unfalls

Neben den Strafen, die das Gesetz für das Fahren ohne Versicherungsschutz vorsieht, drohen bei einem Unfall weitaus schlimmere Konsequenzen. Denn dann muss der Fahrer für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Einfache und kleinere Blechschäden mögen noch verkraftbar sein, spätestens bei Personenschäden gehen die Kosten schnell in die Millionen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ohne Versicherungsschutz steht also schnell die eigene Existenz auf dem Spiel. Das gilt übrigens nicht nur für den Unfallgegner, sondern auch für eventuelle Mitfahrer im eigenen Auto.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn ein nicht zugelassener Fahrer mit einem eigentlich versicherten Fahrzeug unterwegs ist. Dies ist streng genommen kein Fahren ohne Versicherungsschutz, kann aber dennoch Konsequenzen haben. Kommt es zu einem Unfall, zahlt die Haftpflichtversicherung zwar zunächst, es folgt aber zumindest eine Beitragsnachforderung. Auch empfindliche Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung des Versicherungsvertrages sind möglich.

Wie erkennt die Polizei einen fehlenden Versicherungsschutz?

Es gibt verschiedene Anzeichen für einen fehlenden Versicherungsschutz. Besonders augenfällig ist natürlich ein fehlendes Kennzeichen an Vorder- und Rückseite. In diesem Fall geht die Polizei davon aus, dass es sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug handelt, für das somit auch kein Versicherungsschutz besteht.

Häufig fällt ein fehlender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz aber erst bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle auf. Denn die Polizei kann im Rahmen der Halterabfrage überprüfen, ob das Fahrzeug versichert ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Weiterfahrt sofort durch Stilllegung des Fahrzeugs untersagt.

Vollkasko oder Teilkasko – weitere Absicherungen für das Auto

Je nach Fahrzeug und Fahrprofil kommen weitere Absicherungen für das Auto infrage. Hier erfreuen sich vor allem die Voll- und die Teilkaskoversicherung einer großen Nachfrage. Diese sind allerdings nicht vorgeschrieben und auch nicht immer sinnvoll, dies gilt primär für den Vollkaskoschutz. Beide Varianten kommen im Übrigen für Schäden am eigenen Pkw auf und sind somit als zusätzliche Absicherung bei Beschädigungen zu betrachten.

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung ist der besonders umfangreiche Schutz für das eigene Fahrzeug. Allerdings sind die entsprechenden Tarife auch am teuersten, weswegen sich die Absicherung meist nur für neuere, seltene oder hochpreisige Autos lohnt. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen, bei Vandalismus oder ersetzt den Fahrzeugwert bei einem Diebstahl. Neben der Eignung für hochpreisige Modelle lohnt sich eine solche Versicherung mit entsprechenden Kosten auch für Fahranfänger, da hier häufig selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug entstehen. Für viele ältere Fahrzeuge wird die Vollkaskoversicherung durch einige Versicherer im Übrigen überhaupt nicht mehr angeboten. Hier ist unter Umständen eine längere Suche nach einem passenden Anbieter notwendig.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Deutlich häufiger wird die sogenannte Teilkaskoversicherung genutzt. Wichtig: Alle Leistungen der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung enthalten, zwei Tarife müssen für die umfangreiche Absicherung also nicht abgeschlossen werden. Grundsätzlich kommt auch die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dies gilt etwa bei Brand-, Unwetter-, Tier- oder Glasschäden. Aber auch bei einem Diebstahl kommt die Versicherung für einen entstandenen Schaden auf. Fahrzeugbesitzer sollten allerdings genau auf die Tarife und die Vorgaben der Versicherung achten. So sind in vielen günstigeren Basistarifen Wildunfälle nur für festgelegte Tierarten abgesichert. Unter Umständen lohnt sich also die Entscheidung für einen der teureren Tarife im Portfolio der Versicherungen. Bruchschäden an der Verglasung, also etwa durch einen Steinschlag, sind ebenfalls abgesichert.

Versicherungskosten mit Selbstbeteiligung beeinflussen

Die meisten Tarife werden mit einer Selbstbeteiligung angeboten, die bei jedem Schadensfall gezahlt werden muss. Durch eine höhere oder eine niedrigere Selbstbeteiligung können die Kosten für die Versicherung beeinflusst werden.

Fazit: So wichtig ist ein vollständiger Versicherungsschutz

Das Fahren ohne Versicherungsschutz gilt in Deutschland nach wie vor als Straftat und kann entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Aber nicht nur aus rechtlichen Gründen ist ein lückenloser Versicherungsschutz empfehlenswert. Kommt es zu einem Unfall und es besteht keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung, bedeutet dies schnell den finanziellen Ruin und enorme Probleme. Ist das Auto also noch nicht versichert, sollten Fahrten unbedingt unterbleiben. Das gilt auch für kurze Probefahrten oder ähnliche Unternehmungen. Denn eine Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein, nicht aber die oft zitierte Voll- oder Teilkaskoversicherung. Diese greift nur bei Eigenschäden, zum Beispiel durch Hagel oder einen Wildunfall. Dennoch lohnt es sich, sich mit diesen Versicherungen auseinanderzusetzen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist keine Lappalie, sondern wird als Straftat geahndet. Dementsprechend hoch fallen auch die Strafen hierfür aus. Je nach Vergehen und Problematik drohen eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe. Zudem wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Fahren ohne Versicherungsschutz wird zu einer sehr teuren Angelegenheit, wenn der Fahrer erwischt wird und eine Geldstrafe bezahlen muss. Diese kann bis zu 180 Tagessätze betragen, eine festgelegte Summe gibt es allerdings nicht. Der Grund: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz kann es schnell zu Problemen kommen. Denn die Versicherung soll eine Absicherung im Fall eines Unfalls darstellen. Hier gehen die Kosten schnell in Millionenhöhe, weswegen eine Haftpflichtversicherung meist Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro abdeckt. Allerdings kann es auch bei einer Polizeikontrolle kommen. Fällt hier der fehlende Versicherungsschutz auf, drohen eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Nein, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das Fahren auf Privatgelände ohne Versicherungsschutz ist zwar erlaubt, allerdings sollte auch hier aus Sicherheitsgründen über eine angemessene Versicherung nachgedacht werden. Jegliche Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum ohne die entsprechende Haftpflichtversicherung sind illegal.

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