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Auto verschrotten lassen: Was gibt es zu beachten?

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Der Hauptgrund, das eigene Auto verschrotten zu lassen, liegt häufig auf der Hand: Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrtüchtig und lässt sich auch nicht mehr verkaufen. In diesem Fall ist es fachgerecht zu entsorgen. Dieser Ratgeber verrät, welche Möglichkeiten es dabei gibt und was es zu beachten gilt.

Wo kann ich mein Auto verschrotten lassen?

Nur anerkannte Annahmestellen und Verwertungsbetriebe dürfen die Entsorgung des Autos übernehmen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Auto verschrotten zu lassen.

Verschrottung bei einem zertifizierten Verwertungsbetrieb

Um noch etwas Geld für das Verschrotten des Autos zu bekommen, empfiehlt sich die Entsorgung bei einem zertifizierten Betrieb. Wer keine Zeit findet, das Auto selbst vorbeizubringen, kann das Fahrzeug bequem von zu Hause abholen lassen. Mit ein bisschen Glück sind einige Bauteile noch etwas wert, allerdings gleicht sich der Erlös meist mit den Kosten für die Verschrottung aus. Wie viel Geld das alte Auto noch einbringt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • dem Restwert des Autos: Welche Einzelteile können wiederverwendet werden und wie hoch ist ihr Marktwert?
  • dem Erhaltungszustand der gefragtesten Bauteile
  • ob es sich beispielsweise um einen jungen Unfallwagen handelt – diese bringen unter Umständen mehr Geld ein
  • ob die Abmeldeformalitäten sowie die Abholung vom Betrieb erledigt und in Rechnung gestellt werden

Ein zertifizierter Verwertungsbetrieb in der Nähe lässt sich im Fachbetrieberegister GESA finden.

Verschrottung beim jeweiligen FahrzeugHersteller

Laut Altfahrzeug-Verordnung vom 1. Januar 2007 müssen Hersteller ihre eigenen Fabrikate zurücknehmen und entsorgen - und zwar kostenfrei. Ob das Auto direkt beim Hersteller oder von einer Privatperson gekauft wurde, ist hierbei unerheblich. Darüber hinaus müssen die Hersteller gewährleisten, dass es eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von 50 km des Wohnortes gibt – sei es durch eigene Annahmemöglichkeiten oder über Kooperationspartner. Die Rückgabe beim Hersteller ist jedoch an ein einige Bedingungen geknüpft:

  • es muss sich um ein Fahrzeug der Klasse M1 (Autos mit maximal 8 Beifahrersitzen) oder der Klasse N1 (Transportfahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen) handeln
  • keine Oldtimer oder Wohnwagen
  • Autos mit ausländischer Zulassung müssen seit mindestens vier Wochen in der EU zugelassen sein
  • der Fahrzeugbrief muss vorhanden sein
  • es dürfen keine zusätzlichen Abfälle wie Kindersitze oder Musikboxen mit abgegeben werden
  • es dürfen keine wichtigen Bauteile fehlen oder baulichen Veränderungen vorliegen (Tuning)

Letztere Fahrzeuge werden nicht oder nur unter Zahlung einer Gebühr angenommen, hier herrscht keine kostenlose Abnahmepflicht.

Beseitigung von Autos auf öffentlichen Parkplätzen oder Verkehrswegen steht unter Strafe

Autos ohne Zulassung bzw. ohne Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen oder Verkehrswegen abzustellen, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Der Versuch, das Auto auf diese Weise zu „entsorgen", ist illegale Abfallbeseitigung und kann eine Strafe in Höhe von mindestens 4.000 Euro zur Folge haben.

Welche Unterlagen werden für das Verschrotten benötigt?

Für die Verschrottung bei einem Verwertungsbetrieb müssen folgende Dokumente vorliegen:

Wie läuft das Verschrotten ab

Wie läuft das Verschrotten ab?

Vor der Verschrottung des Autos steht der Ausbau sämtlicher, verwertbarer Bauteile an. Dazu gehören unter anderem der Motor, die Sitze oder Scheinwerfer und Stoffe wie Stahl oder Aluminium. Auch die Entfernung der gesamten verbauten Elektronik ist von Nöten. Nicht zuletzt wird der Wagen trockengelegt, das heißt, es werden alle Flüssigkeiten wie beispielsweise Treibstoff, Motoröl und Kühl- und Bremsflüssigkeiten abgelassen. In der Schrottpresse landet schließlich nur noch die Karosserie, die nach dem Verschrotten noch geschreddert wird, bevor sie neuen Fahrzeugen als Rohmaterial dient. Sind die ausgebauten Teile noch etwas wert, bringen diese mitunter noch etwas Geld ein.

so funktioniert das verschrotten

Was kostet mich die Verschrottung meines Autos?

Übernimmt der Hersteller die Verschrottung des Autos, geschieht dies kostenlos. Bei der Verschrottung bei einem Verwertungsbetrieb kommt es vor allem auf den Restwert des Fahrzeugs an. Dieser wird nämlich auf die Kosten der Verschrottung angerechnet. Die folgende Tabelle listet die Gebühren auf, die gegebenenfalls anfallen:

Kostenfaktor Betrag
Grundgebühr Ca. 110 Euro
Abholung Ca. 110 Euro
Abmeldeservice Oft inklusive, ansonsten 6 bis 15 Euro

Nicht vergessen: Auto nach der Verschrottung abmelden

Im Rahmen der Verschrottung ist es notwendig, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle endgültig stillzulegen. Die Zulassungsstelle übernimmt zudem automatisch die Abmeldung von der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • Verwertungsnachweis der Entsorgungsstelle
  • Amtliche Kennzeichen (beide)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Personalausweis

Für die Abmeldung fallen Kosten zwischen 6 und 15 Euro an. Oft bieten Verwertungsbetriebe auch einen Abmeldeservice an, der häufig auch inklusive ist.

Auto verkaufen als Alternative zur Verschrottung?

Lässt sich das alte Auto noch verkaufen, anstatt es gleich zu verschrotten? Möglicherweise findet sich ein Bastler, der den Wagen noch für einen kleinen Erlös übernehmen möchte. Um unseriösen Angeboten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, Abstand von Visitenkarten an der Windschutzscheibe zu nehmen.

Fazit

Beim Verschrotten eines Autos gibt es verschiedene Möglichkeiten und Aspekte zu beachten. Es ist wichtig, anerkannte Annahmestellen oder zertifizierte Verwertungsbetriebe zu wählen. Der Zustand des Fahrzeugs und der Restwert der verwertbaren Teile beeinflussen den möglichen Erlös. Bei der Verschrottung sollten alle relevanten Dokumente, wie Fahrzeugschein und -brief, vorhanden sein. Vor dem eigentlichen Verschrotten werden verwertbare Bauteile ausgebaut und Flüssigkeiten abgelassen. Die Abmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle ist ebenfalls notwendig. Als Alternative zur Verschrottung kann das Auto auch verkauft werden, falls es noch einen gewissen Wert hat.

FAQs

Das kommt ganz auf das Auto und die noch verwertbaren Bauteile an. Oft gleichen sich die Erlöse mit den Kosten für die Verwertung aus, mit etwas Glück und Verhandlungsgeschick bleiben noch ein paar Euro übrig.

Für die Verschrottung bei einem Verwertungsbetrieb sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Personalausweis und ggf. Vollmachten, wenn der Halter seinen Wagen nicht selbst verschrotten lässt, notwendig. Für die Abmeldung bei der Zulassungsstelle braucht es die beiden amtlichen Kennzeichen, den Verwertungsnachweis der Entsorgungsstelle sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um dein altes Auto loszuwerden. Du kannst es zum Verkauf anbieten, entweder privat oder an einen Autohändler. Eine andere Option ist es, das Fahrzeug an einen Schrottplatz zu verkaufen, wenn es nicht fahrtüchtig ist. Du kannst auch in Betracht ziehen, das Auto zu spenden oder es an eine gemeinnützige Organisation abzugeben, die es für wohltätige Zwecke nutzen kann.

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