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Auto stilllegen oder abmelden: Unterlagen, Ablauf und Kosten

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Um ein Auto abmelden oder stilllegen zu können, werden einige wichtige Unterlagen benötigt. Zudem gibt es verschiedene Wege, den Prozess zu vollziehen. Alles, was Autobesitzer wissen müssen, ist in unserem großen Ratgeber zusammengefasst.

Auto abmelden: erforderliche Unterlagen

Ganz gleich, ob das Fahrzeug verkauft, verschrottet oder aus anderen Gründen abgemeldet werden soll, es ist wichtig, die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten, dazu gehören:

  • Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Der Personalausweis oder alternativ ein Reisepass inklusive Meldebescheinigung
  • Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und
  • Die Nummernschilder des Autos

Formal gesehen sind die Abmeldung und die vorübergehende Stilllegung eines Autos das Gleiche. In beiden Fällen ist es nicht ausgeschlossen, dass das jeweilige Fahrzeug zukünftig wieder am Straßenverkehr teilnimmt. Bei einer Abmeldung des Kfz ist es aber deutlich wahrscheinlicher Fall, dass es in naher Zukunft wieder am Verkehr teilnimmt, zum Beispiel weil es verkauft wird. In der Regel kostet die Abmeldung eines Kfz etwa acht bis zehn Euro.

Gut zu wissen

Wer sein Auto vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldet hat, hat auch eine sogenannte gesonderte Abmeldebescheinigung erhalten. Wenn er das Fahrzeug dann irgendwann wieder anmelden will, muss er diese vorlegen.

Die Unterschiede: Pkw-Zwangsstilllegung, Abmeldung und Stilllegung

Es gibt verschiedene Arten, ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Zum einen sind das die freiwillige Stilllegung und Pkw-Abmeldung. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Fahrzeug nicht freiwillig stillgelegt wird, zum Beispiel wenn der TÜV abgelaufen ist, das Fahrzeug als verkehrsuntauglich eingestuft wurde oder der Halter die Versicherung nicht bezahlt hat.

Die amtlich angeordnete Stilllegung

Die Stilllegung kann amtlich angeordnet werden und der Halter erhält eine entsprechende Mitteilung. Es ist wichtig zu wissen, dass das Fahrzeug nicht sofort stillgelegt wird, ohne dass der Halter darauf reagieren kann. Stattdessen wird ihm eine Frist gesetzt, innerhalb derer er die Mängel beheben oder die ausstehenden Versicherungsbeiträge bezahlen kann. Es lohnt sich, diese Maßnahmen durchzuführen, da die unfreiwillige Stilllegung mit Kosten von bis zu 300 Euro verbunden sein kann. Außerdem erspart der Halter sich dadurch den zusätzlichen Aufwand.

Auto abmelden oder stilllegen?

Es gibt einen Unterschied zwischen der Abmeldung und der Stilllegung eines Fahrzeugs - und zwar abhängig davon, ob das Fahrzeug in Zukunft noch genutzt werden soll oder nicht: Wenn das Fahrzeug verkauft wird, sollte es vorerst abgemeldet werden. Wenn der zukünftige Einsatz des Fahrzeugs noch unklar ist, kann es stattdessen stillgelegt werden. In diesem Fall hat der Halter sieben Jahre Zeit, um es erneut anzumelden, da nach Ablauf dieser Frist eine erneute Hauptuntersuchung bzw. Außerbetriebsetzung erforderlich wäre.

Die Auto-Verschrottung

Wenn das Fahrzeug jedoch verschrottet werden soll oder nicht mehr verkehrstauglich ist, muss es endgültig stillgelegt werden. Der Halter muss einen Verwertungsnachweis bei der zuständigen Entsorgungsstelle beantragen. Die Außerbetriebsetzung wird normalerweise in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen. Wenn der Halter die Kennzeichen später erneut verwenden möchte, kann er sie gegen eine Gebühr reservieren lassen. Andernfalls werden sie irgendwann neu vergeben und bei einer erneuten Anmeldung des Fahrzeugs müssten neue Kennzeichen beantragt werden.

Tabelle: Die Unterschiede zwischen Pkw-Zwangsstilllegung, Abmeldung und Stilllegung:

Thema Pkw-Zwangsstilllegung Pkw-Abmeldung Pkw-Stilllegung
Definition Amtlich angeordnete Stilllegung aufgrund von Mängeln Freiwillige Abmeldung des Fahrzeugs Freiwillige vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs
Gründe Abgelaufener TÜV, verkehrsuntauglich, unbezahlte Versicherung Verkauf, vorübergehende Nichtnutzung Verschrottung, dauerhafte Nichtnutzung
Vorgehensweise Amtliche Anordnung mit Frist zur Behebung der Mängel Antrag bei Zulassungsstelle, Abgabe der erforderlichen Unterlagen Antrag bei Zulassungsstelle, Abgabe der erforderlichen Unterlagen
Kosten Unter Umständen bis zu 300 Euro Je nach örtlicher Gebührenordnung Je nach örtlicher Gebührenordnung
Wiedernutzungsmöglichkeiten Abhängig von Behebung der Mängel Möglichkeit zur erneuten Anmeldung innerhalb von 7 Jahren Möglichkeit zur erneuten Anmeldung innerhalb von 7 Jahren
Kennzeichen Werden gesperrt und nicht weiterverwendet Können gegen Gebühr reserviert werden Können gegen Gebühr reserviert werden
Eintragung In der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Fahrzeug wird bei Zulassungsstelle abgemeldet Fahrzeug wird bei Zulassungsstelle abgemeldet

Auto-Verschrottung: erforderlich Unterlagen

Bei der Verschrottung des Autos oder Außerbetriebsetzung handelt es sich wie bereits erfahren um eine endgültige Stilllegung, was impliziert, dass das Auto nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen wird. Wer vorhat, sein Fahrzeug nicht mehr weiterzunutzen und es zu verschrotten, muss sich einen sogenannten formlosen Verwertungsnachweis besorgen. Diesen bekommen Autobesitzer bei jeder Entsorgungsstelle als Nachweis für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs ausgehändigt. Im Folgenden die wichtigsten Informationen zur Verschrottung im Überblick:

Infos Erklärung
Verschrottung des Fahrzeugs Die Verschrottung eines Fahrzeugs bedeutet eine endgültige Stilllegung ohne weitere Nutzungsmöglichkeit im Straßenverkehr.
Verwertungsnachweis Um ein Fahrzeug zu verschrotten, muss ein Verwertungsnachweis beantragt werden. Dieser Nachweis wird bei jeder Entsorgungsstelle ausgehändigt.
Zweck des Verwertungsnachweises Der Verwertungsnachweis dient als offizieller Nachweis für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.

Kosten für die Pkw-Abmeldung

Die Kosten für die Abmeldung eines Autos können je nach Land, Region und individuellen Faktoren variieren. Ähnlich wie bei den Kosten für den Abschleppdienst wird auch die Gebühr für die Abmeldung eines Fahrzeugs nicht einheitlich festgelegt. So kann jede Kommune selbst bestimmen, wie teuer der Vorgang ist. Durchschnittlich fallen dafür sieben bis zehn Euro an Kosten an. Etwas höher sind sie, wenn das Auto in einem anderen Landkreis abgemeldet wird, als es ursprünglich angemeldet wurde. Wer dazu mehr Informationen benötigt, kann sich direkt an die zuständige Zulassungsbehörde wenden. Zudem fallen etwa sechs Euro an, wenn ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden muss. Dies ist zum Beispiel bei einer Verschrottung der Fall. Hier sind einige mögliche Kostenpunkte:

  • Gebühren für die Abmeldung beim Straßenverkehrsamt: Diese können in der Regel zwischen 5 und 30 Euro liegen.
  • Kosten für die Entfernung und Entsorgung der Kennzeichen: Diese können etwa 5 bis 20 Euro betragen.
  • Eventuelle Verwaltungsgebühren: Je nach Land und Behörde können hier weitere Kosten von etwa 10 bis 50 Euro anfallen.
  • Abmeldebescheinigung: Manche Behörden stellen eine kostenpflichtige Abmeldebescheinigung aus, deren Preis zwischen 5 und 15 Euro liegen kann.
  • Sonstige Kosten: In einigen Fällen können zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen wie die Erstellung von Vollmachten oder die Bearbeitung von speziellen Anträgen anfallen.

Online-Abmeldung, Abmeldung ohne Kennzeichen, ohne Fahrzeugbrief

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Kfz-Online-Abmeldung

In Zeiten der Digitalisierung ist es in einigen Kommunen auch möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Allerdings gilt dies nur für Pkws und Lkws und andere Vehikel, die ab dem Jahr 2015 zugelassen wurden. Dadurch spart sich der Halter den Weg zu der entsprechenden Kfz-Zulassungsstelle und kann den ganzen Vorgang bequem von zu Hause aus durchführen. Auf diese Weise lässt sich Zeit und auch Geld sparen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, wenn ein Fahrzeug online abgemeldet werden soll. Dazu gehören:

  • Zulassung ab dem 01.01.2015
  • elektronischer Personalausweis mit eID (freigeschaltete Onlinefunktion)
  • alternativ die Ausweisapp des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System

Die Abmeldung des Autos kann online bezahlt werden, zum Beispiel per Giropay oder per Kreditkarte. Welche Kosten dafür letztlich anfallen, hängt von der Gemeinde ab, denn die einzelnen Orte und Städte verlangen dafür unterschiedliche Beträge. Doch diese Unterscheiden sich nicht von der herkömmlichen Abmeldung bei der Zulassungsstelle. Auch hier fallen in der Regel zwischen acht und zehn Euro an. Zudem sollte beachtet werden, dass nicht jedes Bundesland die Online-Abmeldung eines Pkw bereits gestattet oder ermöglicht. Als Fahrzeughalter, der sein Auto abmelden möchte, solltest du besser vorher bei deiner Zulassungshürde vor Ort nachfragen.

Tipp

Für alle Autos, die nach 2014 zugelassen wurden, gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit einem sogenannten verdeckten Sicherheitscode. Wenn dieser vorhanden ist, kann in Kombination mit einem elektronischen Personalausweis die Abmeldung auch online erfolgen. Somit wird dafür kein Fahrzeugbrief benötigt. Das kommt allen Menschen entgegen, die die Papiere nicht mehr finden können oder sie sogar verloren haben.

Auto ohne Kennzeichen abmelden

Eine zentrale Voraussetzung, die für die Abmeldung eines Autos gegeben sein muss, ist die Abgabe beider Nummernschilder. Auf diesen wird schließlich die Plakette abgekratzt. Darüber hinaus muss auch der Code entwertet werden.

Doch was ist, wenn ein Schild verloren geht? In Deutschland kommt es nicht selten vor, dass Fahrzeughalter ihre Kennzeichen verlieren. Die gute Nachricht ist: Ein Auto kann auch ohne die Kennzeichen abgemeldet werden. In diesem Fall muss der Halter des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung abgeben. In dieser erklärt er, dass er nicht mehr über beide Nummernschilder verfügt. Im Anschluss wird noch die Kombination des Nummernschildes direkt gesperrt.

Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden

Um sein Auto abzumelden, wird unter anderem der Fahrzeugbrief (heutzutage Zulassungsbescheinigung Teil 2) benötigt. Unter bestimmten Umständen ist es aber auch möglich, diesen Schritt ohne das genannte Dokument durchzuführen. Wichtiger ist es, dass der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorhanden ist. Doch auch dabei agieren die einzelnen Zulassungsbehörden unterschiedlich. Somit sollte man selbst bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen, ob es möglich ist, ein Fahrzeug ohne die entsprechenden Fahrzeugpapiere abzumelden. Auch hier kann es ausreichen, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Andersrum kann ein Auto nicht ohne Weiteres ohne Zulassungsbescheinigung angemeldet werden. Wenn es sich dabei um einen Neuwagen handelt, übernimmt der Händler oder der Verkäufer diesen Schritt und übergibt dem Käufer die jeweiligen Papiere nach Vertragsabschluss. Wer einen Oldtimer anmelden will, sollte sich unbedingt eine neue Zulassungsbescheinigung besorgen. Denn diese wird unter anderem dafür benötigt, wenn ein H-Kennzeichen angefordert wird. Zusätzlich sollte ein TÜV-Gutachten verfügbar sein. Leider kommt es auch immer wieder vor, dass ein Nummernschild gestohlen wird. In einem solchen Fall sollte sofort die Polizei kontaktiert werden. Im Anschluss bekommen Betroffene eine Diebstahlsanzeige, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Unter diesen Umständen und mit der Diebstahlsanzeige als Nachweis ist es auch möglich, ein Auto ohne Kennzeichen abzumelden.

Automatische Kündigung der Kfz-Versicherung nach Pkw-Abmeldung

Wer ein Kfz abmelden will, sollte dabei auch immer an die Versicherung denken. Allerdings muss diese nicht direkt kontaktiert werden. Stattdessen übernimmt die zuständige Zulassungsbehörde diesen Schritt und meldet alle wichtigen Daten bei der Versicherung. In der Regel bekommt der Halter des Autos dann innerhalb weniger Tage eine Bestätigung über den Vorgang zugeschickt. Ab dann kommt eine Ruheversicherung zum Tragen, die allerdings komplett kostenlos und in der Regel 18 Monate gültig ist.

Auch dazu kann man sich direkt bei dem jeweiligen Anbieter erkundigen und sich beraten lassen. Die Kfz-Versicherung wird bei Abmeldung automatisch gekündigt, wenn die Zulassungsbehörde den Anbieter kontaktiert.

Praktische Tipps vor dem Stilllegen eines Fahrzeugs

Es gibt unterschiedlichste Gründe dafür, ein Fahrzeug stillzulegen. Eventuell steht ein Auslandsaufenthalt an oder man muss beruflich an einen anderen Standort ziehen. Anders als Möbel können Autos aber nicht einfach eingelagert werden. Stattdessen ergibt es Sinn, sie für diese Zeit stillzulegen und so Kosten zu sparen. Für diesen Schritt haben wir ein paar Tipps und Tricks:

Das solltest du beachten

  • Gründliche Pflege: Vor der Stilllegung ist es wichtig, das Auto zu waschen und zu reinigen, um den Fahrzeugzustand zu erhalten. Eine Fahrt zur Waschanlage, bei der grobe Verunreinigungen mit einem Hochdruckreiniger entfernt werden, kann hilfreich sein. Alternativ kann die Reinigung auch per Hand erfolgen.
  • Innenraum reinigen: Der Innenraum des Fahrzeugs sollte aufgeräumt, gereinigt und ausgesaugt werden, um Schmutzablagerungen zu vermeiden.
  • Reifenkontrolle: Vor der Stilllegung sollten die Reifen und den Luftdruck überprüft werden. Bei Schäden sollten neue Reifen bestellt werden, die bei einer erneuten Anmeldung aufgezogen werden können.
  • Belüftung der Scheiben: Es ist ratsam, während der Stilllegung einen kleinen Spalt an den Scheiben zu lassen, um Schimmelbildung zu vermeiden und für ausreichende Belüftung im Fahrzeug zu sorgen.

Fazit: Auto abmelden und stilllegen leicht gemacht

Es gibt unterschiedlichste Situationen, in denen eine Stilllegung oder Abmeldung eines Autos erforderlich ist. Wer die Tipps und Tricks beachtet und immer alle erforderlichen Dokumente zur Hand hat, kann den Prozess reibungslos durchführen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch Situationen geben kann, in denen eine unfreiwillige Stilllegung erforderlich ist, wie beispielsweise, wenn die Versicherung nicht bezahlt wurde oder das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. In solchen Fällen müssen offene Zahlungen beglichen oder Mängel behoben werden, bevor eine Stilllegung erfolgen kann. Eine Stilllegung kann auch dann sinnvoll sein, wenn ein Umzug in eine Großstadt bevorsteht und öffentliche Verkehrsmittel bevorzugt genutzt werden.

Insgesamt ist es wichtig, sich über die individuellen Anforderungen, Kosten und Unterschiede bei der Autoabmeldung und Stilllegung im Klaren zu sein. Indem die entsprechenden Schritte befolgt werden, kann der Prozess effizient und korrekt abgewickelt werden. Die praktischen Tipps helfen dabei, das Fahrzeug optimal vorzubereiten und den Stilllegungszeitraum gut zu überstehen. Letztendlich ermöglicht eine ordnungsgemäße Abmeldung oder Stilllegung eines Autos den reibungslosen Übergang zu neuen Besitzverhältnissen oder zur Nichtnutzung des Fahrzeugs.

FAQ

Um ein Auto abzumelden, werden der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), der Personalausweis oder Reisepass mit Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) sowie die Nummernschilder des Fahrzeugs benötigt. Mit diesen Unterlagen können Fahrer ihr Auto bei der Zulassungsstelle abmelden. Wer eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion und ein passendes Lesegerät sowie eine TÜV-Plakette mit Sicherheitscode besitzt, kann sein Auto auch online abmelden.

In einigen Gemeinden ist es möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Diese Option ist nur für Pkw und Lkw verfügbar, die nach 2015 zugelassen wurden. Die besonderen Voraussetzungen für die Online-Abmeldung sind ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, ein elektronischer Personalausweis mit eID-Funktionalität oder die ID-App des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik. Zudem müssen die Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern einen QR-Code aufweisen.

Die Kosten für die Abmeldung eines Fahrzeugs variieren, da sie von jeder Gemeinde individuell festgelegt werden. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen sieben und zehn Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass bei bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei der Verschrottung eines Fahrzeugs, zusätzlich zum Anmeldungsprozess ein Verwertungsnachweis erforderlich sein kann, für den weitere Kosten in Höhe von etwa sechs Euro anfallen können.

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