AutoScout24 steht Ihnen aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nur eingeschränkt zur Verfügung. Dies betrifft einige Funktionen wie z.B. die Kontaktaufnahme mit Verkäufern, das Einloggen oder das Verwalten Ihrer Fahrzeuge für den Verkauf.
Mitteilung
Nach deinem Login kannst du AutoScout24 noch besser nutzen.
Das Kennzeichen ist die Signatur eines jeden Autos. Aber welche Typen von Autokennzeichen gibt es in Deutschland und wie viele verschiedene existieren hierzulande? Das und mehr in unserer großen Übersicht.
Der große Guide: Woher kommt welches Autokennzeichen in Deutschland?
Insgesamt gibt es in Deutschland über 800 verschiedene Regionalkürzel, die als Unterscheidungsmerkmale für Autokennzeichen genutzt werden. Angefangen von großen Städten wie Berlin (B), München (M) und Köln (K) mit jeweils einem Buchstaben, wird es bei kleineren Städten und Landkreisen immer regionaler und diverser auf dem Nummernschild. Unser großer Guide zeigt, welche Kennzeichen woher kommen.
Was sind die wichtigsten Sonderkennzeichen in Deutschland?
Neben den klassischen Kennzeichen mit schwarzen Lettern auf weißem Grund existiert hierzulande eine ganze Reihe an Sonderformen. Diese reichen vom Saisonkennzeichen über das Wechselkennzeichen bis hin zum Diplomatenkennzeichen. Prinzipiell bestehen die meisten deutschen Nummernschilder aus zwei markanten Teilen: Dem Unterscheidungszeichen (einem Regionalkürzel aus bis zu drei Zeichen) sowie einer Erkennungsnummer, die aus bis zu zwei Buchstaben und maximal vier Zahlen besteht.
Für eine schnelle Orientierung sorgt folgende Übersicht:
Standard Eurokennzeichen: Das am häufigsten auf deutschen Straßen gesehene Autokennzeichen. Charakteristisch ist der blaue EU-Streifen auf der linken Seite sowie die schwarzen Schriftzeichen auf weißem Untergrund.
E-Kennzeichen: In Deutschland werden jedes Jahr mehr Fahrzeuge mit Elektromotoren verkauft. Zu den Autos, die ein spezielles Kennzeichen mit einem „E“ am Ende bekommen, zählen:
Rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
(Plug-in-)Hybridfahrzeuge, die von außen aufgeladen werden können
Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
H-Kennzeichen: Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und zu weiten Teilen im Originalzustand fahren, bekommen ein H-Kennzeichen. Das H befindet sich rechts am Nummernschild und bedeutet „historisch.“ Wichtig für alle Oldtimerfahrer: Wer ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen fährt, profitiert von einer günstigeren Pauschalbesteuerung und gesonderten Versicherungskonditionen.
Wechselkennzeichen: Besitzen Personen mehr als ein Fahrzeug, können sie diese mit einem Wechselkennzeichen ausstatten. Voraussetzung dafür: Beide Autos gehören der gleichen Fahrzeugklasse an und das verwendete Wechselkennzeichen kann an beiden montiert werden.
Besonderes Merkmal dieses Kennzeichentyps ist das zweigeteilte Nummernschild: Der linke Teil sieht aus wie ein normales Kennzeichen, wobei an der Stelle der HU/AU-Plakette ein „W“ steht. Der rechte Teil besteht lediglich aus der Nummer 1,2,3 usw. sowie der HU/AU-Plakette des jeweiligen Fahrzeugs. Dieser Teil bleibt immer fest am Fahrzeug, während der linke Teil zwischen den verschiedenen Fahrzeugen getauscht werden kann.
Rote Kennzeichen: Sie sind statt der üblichen Schwarzen in rote Ziffern gepresst und mit einer roten Umrandung versehen. Zudem gibt es bei der Erkennungsnummer anders bei normalen Kennzeichen keine Buchstaben, die wiederum lediglich für das Regionalkürzel verwendet werden. Je nach Erkennungsnummer haben rote Kennzeichen verschiedene Bedeutungen:
Beginnt mit „05“: Das Kennzeichen dient lediglich der Überwachung und Zuordnung während einer Prüfungs-, Überführungs- oder Probefahrt.
Beginnt mit „06“: Kommen bei Fahrzeugen von Kfz-Herstellern, -Teileherstellern, -Werkstätten oder -Händlern zum Einsatz.
Beginnt mit „07“: Wechselkennzeichen für Oldtimer, das an mehreren Fahrzeugen verwendet werden darf. Anders als normale Wechselkennzeichen funktioniert dieses auch ohne die Nummer auf der rechten Seite.
Grüne Kennzeichen: Sie sind aufgebaut wie alle Standard Eurokennzeichen, jedoch sind Ziffern und Umrandung in Grün gehalten. Wer ein grünes Nummernschild besitzt, fährt ein steuerbefreites Fahrzeug. Dazu zählen:
Schaustellerfahrzeuge
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Anhänger mit speziellem Einsatzzweck (z. B. für Boote, Hunde, Pferde usw.)
Saisonkennzeichen: Sie sind häufig an Cabriolets, Wohnmobilen sowie Motorrädern zu sehen. Was fällt auf? All diese Fahrzeuge werden meist nicht das ganze Jahr über genutzt. Deshalb werden sie mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet, das auf der rechten Seite anzeigt, in welchen Kalendermonaten das Fahrzeug genutzt werden darf. Der Zeitraum beginnt und endet mit dem vollen Kalendermonat, sodass ein Fahrzeug mit dem Kennzeichenvermerk „04/10“ beispielsweise zwischen dem 01.04. und 31.10. eines jeden Jahres genutzt werden darf.
Diplomatenkennzeichen: Beginnt ein Kennzeichen mit der Ziffer „0“, so ist das Fahrzeug auf das diplomatische Corps zugelassen. Dazu zählen Botschafter und deren Personal, Konsulate, aber auch der Bundeskanzler sowie der Bundespräsident. Der zweite Block zeigt per Ländercode das Herkunftsland an, während der dritte Block den Rang des Fahrzeughalters angibt. Faustregel hier: Je kleiner die Zahl im dritten Block, desto ranghöher der Halter.
Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und zu weiten Teilen im Originalzustand fahren, bekommen ein historisches Kennzeichen.
Wo kann man erfahren, ob ein Autokennzeichen noch frei ist?
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu prüfen. Besonders praktisch: Inzwischen ist das auch ganz einfach online möglich.
Bei der Zulassungsstelle fragt der Sachbearbeiter während des Zulassungsprozesses, ob eine zufällige Ziffernkombination gewählt werden soll oder ob ein Wunsch vorliegt. In letzterem Fall reicht es, die gewünschte Kombination an den Sachbearbeiter zu geben, damit dieser sie in der Datenbank prüfen kann. Sollte sie verfügbar sein, so wird die Zulassungsstelle sie direkt reservieren. Ist das Wunschkennzeichen hingegen nicht verfügbar, müssen so lange Kombinationen geprüft werden, bis eine Verfügbare entdeckt wird – und das kostet Zeit.
Die Zeit- und aufwandsparende Alternative zum Gang zur Zulassungsstelle ist eine eigenhändige Prüfung im Internet. Hier können alle möglichen Wunschkombinationen selbst gecheckt werden. Dafür reicht ein Aufruf der Internetpräsenz der zuständigen Zulassungsstelle. Falls eine Kombination nicht möglich sein sollte, kann der Prozess dort so lange durchgespielt werden, bis die Wunschkombination für das Kennzeichen gefunden ist.
Dürfen Privatpersonen einen Fahrzeughalter ermitteln?
Es gibt eine Vielzahl an Gründen, warum eine Halterabfrage notwendig sein kann. Von Schadensersatzansprüchen nach Unfällen über Dauerparken bis hin zu kleinen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist da alles dabei. Dabei ist es sowohl für Behörden und die Justiz als auch für Privatpersonen möglich, einen Fahrzeughalter zu ermitteln. Gegen eine geringe Gebühr erhält jede Person, die Angaben zu einem Fahrzeughalter braucht, eine Auskunft aus dem zentralen Melderegister.
Verkehrsbehörden brauchen klassischerweise immer dann eine Auskunft aus dem Melderegister, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Verkehrsstraftat festgestellt wurde. Am Beispiel des Blitzers erkennt man diesen Prozess sehr gut: Eine Person wird geblitzt und die Verkehrsbehörde stellt per Halterabfrage die vermeintliche Identität des Fahrers fest. Dabei geht sie in der Regel davon aus, dass Fahrer und Halter dieselbe Person sind. Sollte es sich bei dem Halter nicht um die geblitzte Person handeln, z. B. weil an dem Tag die Tochter das Auto benutzt hat, so kann über den Halter zumindest der Verursacher der Ordnungswidrigkeit festgestellt werden.
Gut zu wissen:
Sollte das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht bekannt bzw. auf Fotos nicht zu erkennen sein, kann ein Halter auch über Merkmale wie Automodell, Farbe und Automarke ermittelt werden.
Für Privatpersonen macht eine Halterabfrage Sinn, wenn Anspruch auf Schadensersatz z. B. nach einem Verkehrsunfall entstanden ist. Begeht die andere beteiligte Partei beispielsweise Fahrerflucht, so kann sie im Nachhinein über das Kennzeichen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Ein anderes klassisches Beispiel ist die Blockade eines Privatparkplatzes. Sollte das betroffene Auto abgeschleppt werden müssen, können Parkplatzinhaber, das Ordnungsamt und der Abschleppdienst den Halter per Abfrage ermitteln und ihm die Kosten für den Vorgang in Rechnung stellen.
Bei Fahrzeugwechsel: Das alte Autokennzeichen behalten oder wiederverwenden?
Ob das alte Kennzeichen nach einem Fahrzeugwechsel wiederverwendet werden darf oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Prinzipiell kommt es in diesem Fall auf die Halter von altem und neuem Fahrzeug und deren zuständigen Zulassungsbezirk an. Diese Szenarien verdeutlichen, ob das Autokennzeichen behalten werden darf oder nicht:
Wechselt der Halter im selben Zulassungsbezirk, so darf der neue Halter das Nummernschild des Autos in der Regel beibehalten. Das ist z. B. der Fall, wenn Eltern ein Fahrzeug auf eines ihrer Kinder, das noch im Elternhaus oder zumindest im Zulassungsbezirk wohnt, umschreiben.
Sollten alter und neuer Halter nicht im selben Zulassungsbezirk wohnen, muss bei der Zulassungsstelle ein Antrag auf ein neues Fahrzeugkennzeichen gestellt werden.
Wechselt ein Halter den Wohnort und damit auch den Zulassungsbezirk, muss auch das Auto umgemeldet werden. Seit dem 01.01.2015 ist es allerdings so, dass Fahrzeuge weiterhin mit dem alten Kennzeichen fahren dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt des Umzugs bereits eine Zulassung besitzen. Zieht ein Halter also bspw. mit einem zugelassenen Fahrzeug von Köln nach Berlin, so darf er dort weiterhin mit seinem Kölner Kennzeichen fahren.
Hat ein Halter den Wohnort gewechselt und gelangt vor Ort in den Besitz eines neuen Fahrzeugs, so braucht dieses ein Kennzeichen, das zum aktuellen Wohnort und Zulassungsbezirk passt.
Kauft sich ein Halter ein neues Auto, möchte aber das alte Kennzeichen behalten, ist das nur möglich, wenn er im gleichen Zulassungsbezirk bleibt. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs wird angegeben, dass das bisherige Autokennzeichen weiterverwendet werden soll. Die Mitnahme erfolgt gegen Entgelt, wobei die Kosten je nach Stadt oder Landkreis unterschiedlich hoch ausfallen.
Wird das alte Fahrzeug abgemeldet, ist es möglich, das bisherige Autokennzeichen bei der Zulassungsstelle direkt als Wunschkennzeichen reservieren zu lassen. In diesem Fall muss das Nummernschild jedoch für einen gewissen Zeitraum „ruhen“ und darf an keinem Fahrzeug genutzt werden, ehe es am neuen Fahrzeug angebracht und verwendet wird.
Ruhedauer für Autokennzeichen
Die Ruhedauer für Autokennzeichen unterscheidet sich je nach Stadt oder Landkreis und liegt auf jeden Fall bei mindestens einem Tag. Hier ist es ratsam, sich vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle zu informieren.
Für langweilige Autofahrten: Wo kommt ein bestimmtes Kennzeichen her?
Jeder kennt die Situation einer längeren Autofahrt, auf der Beifahrern jüngeren und älteren Alters langweilig wird. Wenn Spiele wie „Ich sehe was, was du nicht siehst“ oder „Wer bin ich?“ nicht mehr den gewünschten Effekt erzielen, gibt es noch eine andere Beschäftigungsmöglichkeit: das Kennzeichenraten. Das Beste daran: Es überbrückt nicht nur Zeit, sondern fördert auch noch die Bildung im automobilen Bereich.
Hin und wieder kann es vorkommen, dass Verkehrsteilnehmer rein interessehalber ein Kennzeichen verorten wollen. Wenn sie dabei nicht direkt das Internet konsultieren wollen, dann hilft in einem ersten Schritt schon das Wappen auf dem Kennzeichen, welches das Bundesland anzeigt. Eine umfassende alphabetische Übersicht über die Herkunft aller Autokennzeichen in Deutschland liefert unser großer Guide.
Alle deutschen Autokennzeichen in alphabetischer Übersicht:
Autokennzeichen mit A
A Augsburg
AA Ostalbkreis
AB Aschaffenburg
ABG Altenburger Land
ABI Anhalt-Bitterfeld
AC Aachen
AE Vogtlandkreis
AH Borken
AIB Landkreis München/Rosenheim
AIC Aichach/Friedberg
AK Altenkirchen
ALF Hildesheim (Alfeld)
ALZ Aschaffenburg (Alzenau)
AM Amberg
AN Ansbach
ANA Erzgebirgskreis
ANG Uckermark (Angermünde)
ANK Landkreis Greifswald ohne die Stadt Greifswald (Anklam)
AÖ Altötting
AP Weimarer-Land
APD Weimarer-Land
ARN Ilm-Kreis (Arnstadt)
ART Kyffhäuserkreis (Artern)
AS Amberg-Sulzbach
ASL Salzlandkreis (Aschersleben)
ASZ Erzgebirgskreis (Aue, Schwarzenberg)
AT Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ohne Neubrandenburg (Alten Treptow)
AU Erzgebirgskreis (Aue)
AUR Aurich
AW Ahrweiler
AZ Alzey-Worms
AZE Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Anhalt-Zerbst)
Autokennzeichen mit B
B Berlin
BA Bamberg
BAD Baden-Baden
BAR Barnim
BB Böblingen
BBG Bernburg
BC Biberach
BCH Neckar-Odenwald-Kreis (Buchen)
BE Warendorf (Beckum)
BED Mittelsachsen (Brand-Erbisdorf)
BER Barnim (Bernau)
BF Steinfurt (Burgsteinfurt)
BGD und BGL Berchtesgadener Land
BH Ortenaukreis/Rastatt (Bühl)
BI Bielefeld
BID Marburg-Biedenkopf
BIN Mainz-Bingen
BIR Birkenfeld
BIT Bitburg-Prüm
BK Börde
BKS Bernkastel-Wittlich
BL Zollernalbkreis
BLB Siegen-Wittgenstein (Berleburg)
BLK Burgenland
BM Rhein-Erft-Kreis (Bergheim)
BN Bonn
BNA Leipzig (Borna)
BO Bochum
BOH und BOR Borken
BOT Bottrop
BRA Wesermarsch
BRB Brandenburg
BRG Jerichower Land (Burg)
BRK Bad Kissingen (Brückenau)
BRL Goslar (Braunlage)
BRV Rotenburg (Wümme)
BS Braunschweig
BSB Osnabrück (Bersenbrück)
BSK Oder-Spree (Beeskow)
BT Bayreuth
BTF Anhalt-Bitterfeld (Bitterfeld)
BÜD Wetteraukreis (Büdingen)
BUL Amberg-Sulzbach/Schwandorf (Burglengenfeld)
BÜR Paderborn (Büren)
BÜS Büsingen (LK Konstanz)
BÜZ Rostock (Bützow)
BZ Bautzen
Autokennzeichen mit C
C Chemnitz
CA Oberspreewald-Lausitz (Calau)
CAS Recklinghausen (Castrop)
CB Cottbus
CE Celle
CHA Cham
CLP Cloppenburg
CLZ Goslar (Clausthal-Zellerfeld)
CO Coburg
COC Cochem-Zell
COE Coesfeld
CR Schwäbisch Hall (Crailsheim)
CUX Cuxhaven
CW Calw
Autokennzeichen mit D
D Düsseldorf
DA Darmstadt (-Dieburg)
DAH Dachau
DAN Lüchow-Dannenberg
DAU Daun
DBR Bad Doberan
DD Dresden
DE Dessau-Roßlau
DEG Deggendorf
DEL Delmenhorst
DGF Dingolfing-Landau
DH Diepholz
DI Darmstadt-Dieburg
DIL Lahn-Dill-Kreis ohne Wetzlar
DIN Wesel (Dinslaken)
DIZ Rhein-Lahn-Kreis (Diez)
DKB Ansbach (Dinkelsbühl)
DL Mittelsachsen (Döbeln)
DLG Dillingen a. d. Donau
DM Demmin
DN Düren
DO Dortmund
DON Donau-Ries
DU Duisburg
DUD Landkreis Göttingen ohne die Stadt Göttingen (Duderstadt)
UEM Vorpommern-Greifswald ohne Greifswald (Uckermünde)
UFF Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Uffenheim)
UH Unstrut-Hainich-Kreis
UL Ulm
UM Uckermark
UN Unna
USI Hochtaunuskreis (Usingen)
Autokennzeichen mit V
V Vogtlandkreis
VAI Ludwigsburg (Vaihingen)
VB Vogelsbergkreis
VEC Vechta
VER Verden
VG Vorpommern-Greifswald ohne Greifswald
VIB Landshut/Mühldorf a. Inn/Rottal-Inn (Vilsbiburg)
VIE Viersen
VIT Regen (Viechtach)
VK Völklingen
VOH Neustadt an der Waldnaab (Vohenstrauß)
VR Vorpommern-Rügen ohne Stralsund
VS Schwarzwald-Baar-Kreis
Autokennzeichen mit W
W Wuppertal
WA Waldeck-Frankenberg
WAF Warendorf
WAK Wartburgkreis
WAN Herne (Wanne)
WAR Höxter (Warburg)
WAT Bochum (Wattenscheid)
WB Wittenberg
WBS Eichsfeld (Worbis)
WDA Zwickau (Werdau)
WE Weimar
WEN Weiden i. d. Opf.
WER Augsburg/Dillingen (Wertingen)
WES Wesel
WF Wolfenbüttel
WG Ravensburg (Wangen)
WHV Wilhelmshaven
WI Wiesbaden
WIL Bernkastel-Wittlich
WIS Nordwestmecklenburg (Wismar)
WIT Ennepe-Ruhr-Kreis (Witten)
WIZ Werra-Meißner-Kreis (Witzenhausen)
WK Ostprignitz-Ruppin (Wittstock)
WL Harburg (Winsen (Luhe))
WLG Vorpommern-Greifswald ohne Greifswald (Wolgast)
WM Weilheim-Schongau
WMS Börde (Wolmirstedt)
WN Rems-Murr-Kreis
WND St. Wendel
WO Worms
WOB Wolfsburg
WOH Kassel (Wolfhagen)
WOL Freudenstadt/Ortenaukreis (Wolfach)
WOR Bad Tölz-Wolfratshausen
WOS Freyung-Grafenau (Wolfstein)
WR Harz (Wernigerode)
WRN Meckl. Seenplatte ohne Neubrandenburg (Waren)
WS Mühldorf a. Inn/Rosenheim (Wasserburg)
WSF Burgenlandkreis (Weissenfels)
WST Ammerland
WSW Görlitz (Weisswasser)
WT Waldshut
WTL Osnabrück (Wittlage)
WTM Wittmund
WÜ Würzburg
WUG Weißenburg-Gunzenhausen
WÜM Cham (Waldmünchen)
WUN Wunsiedel
WUR Leipzig (Wurzen)
WW Westerwaldkreis
WZ Lahn-Dill-Kreis (Wetzlar)
WZL Börde (Wanzleben)
Autokennzeichen mit Z
Z Zwickau (-Land)
ZE Anhalt-Bitterfeld (Zerbst)
ZEL Cochem-Zell (Zell)
ZI Görlitz (Zittau)
ZIG Schwalm-Eder-Kreis (Ziegenhain)
ZP Erzgebirgskreis (Zschopau)
ZR Greiz (Zeulenroda)
ZW Zweibrücken
ZZ Burgenlandkreis (Zeitz)
Schon gewusst? Eine kurze Geschichte über Autokennzeichen in Deutschland
Die Geschichte von Fahrzeugkennzeichen geht zurück bis zu den römischen Streitwagen, die bereits gekennzeichnet wurden. Im England des 17. Jahrhunderts wurden sogar Kutschen mit einem Wappen zur Identifikation genutzt. In Deutschland gab es schließlich Ende des 19. Jahrhunderts erste Nummernschilder – aber für Fahrräder.
Ab 1907 galt in Deutschland ein erstes einheitliches System zur Anbringung von Kennzeichen an Kraftfahrzeugen aller Art, seit 1956 schließlich besteht das heutige System im Hinblick auf Gestaltung und Anbringung eines amtlichen Autokennzeichens. Seit Beginn der 1990er-Jahre darf bei der Schriftbreite der Kennzeichen variiert werden, jedoch sind maximal acht Zeichen auf dem Nummernschild erlaubt. Zudem muss der Hintergrund aus Sicherheitsgründen stark reflektierend sein.
Die letzte gravierende Änderung gab es im Jahr 2010: Die Plakette für Abgas- (vorderes Kennzeichen) und Hauptuntersuchung (hinteres Kennzeichen) werden nicht mehr getrennt aufgeklebt. Hintergrund ist, dass eine Hauptuntersuchung nur bei erfolgreichem Abgastest als bestanden gilt, sodass es keine Notwendigkeit für eine getrennte Kennzeichnung mehr gibt.