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LKW-Steuer

Da es sich bei Lkw um Nutzfahrzeuge handelt, werden sie nicht wie Pkw besteuert. Unter Umständen ist es möglich, eine Auto als Lkw anzumelden und von der günstigen Berechnung des Steuersatzes zu profitieren. Das zeigt: Die Lkw-Steuer kann die ein oder andere Frage aufwerfen. Alles Wichtige hier.

Lastkraftwagen – eine kurze Erklärung

Unter dem Lastkraftwagen (Lkw) verstehen wir in Deutschland ein für den Straßenverkehr zugelassenes Nutzfahrzeug, welches für die Güterbeförderung genutzt wird. Oftmals ist diese Art von Kfz auch unter den Namen Lastwagen oder Laster bekannt. Hierzu zählen übrigens auch Sattelzüge, deren Anhänger an die Zugmaschine gekoppelt wurden.

Fahren darf ein solches Gefährt natürlich nicht jeder. In Deutschland gibt es dafür verschiedene Fahrerlaubnisklassen. Prinzipiell lässt sich sagen, dass die benötigte Führerscheinklasse vom zulässigen Gesamtgewicht des Kfz abhängig ist. In der Regel benötigst du entweder die Klasse C oder C1. Bei kleinen Lkws bis 3,5 Tonnen besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit der Führerscheinklasse B zu führen. Falls das Kfz zusätzlich noch einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 Kilogramm im Schlepptau hat, führt der Weg nicht an einer Anhängererlaubnis CE, C1E oder BE vorbei.

Die Brummifahrer auf deutschen Straßen unterliegen zusätzlich noch ganz anderen Regularien als der klassische Pkw-Fahrer. Du musst zum Beispiel auf einen Fahrtenschreiber und fest vorgeschriebene Pausen achten. Wie bereits im erwähnt, unterscheidet sich der Lkw häufig im zulässigen Gesamtgewicht. Dieses ist wie folgt unterteilt:

Diese Lkw Führerscheine gibt es

Wie sieht die Besteuerung eines Lkws aus?

Die Lkw-Steuer unterscheidet sich deutlich von der normalen Pkw-Steuer. Doch die Gesetzgebung behandelt nicht alle Lkws gleich. Hier wird nämlich noch einmal zwischen Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen und jene über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht unterschieden. Des Weiteren kommt es bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu einer Berücksichtigung der Schadstoff- sowie Geräuschklasse.

Im Nachfolgenden erklären wir, wie die Berechnung bei den beiden zulässigen Gesamtgewichten vonstattengeht:

Lkw-Steuer für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen

Grundsätzlich ist es in Deutschland üblich, dass für alle zugelassen Lastkraftwagen eine Steuer anfällt. Der Steuersatz für die Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen ergibt sich wie folgt:

Der gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz pro begonnene 200 Kilogramm:

LKW Steuersätze

Unter Umständen ist es möglich, die Papiere deines Pkw umschreiben zu lassen und eine Eintragung als Lkw zu erhalten. Doch wo liegt der Vorteil?
Ganz einfach: Sobald das Kfz die Eintragung als Lastkraftwagen erhalten hat, wird die Steuer nicht mehr wie der Pkw nach Emissionen, sondern nach Gewicht berechnet. Es lassen sich dadurch unter Umständen Kfz-Steuern sparen. Möglich wäre das Vorhaben beispielsweise für Kleinbusse und Geländewagen, vorausgesetzt das Fahrzeug erfüllt notwendigen Bedingungen. Dazu erfährst du im weiteren Verlauf des Artikels mehr.

Lkw Steuer mit zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen

Wie bereits erwähnt, kommt bei der Berechnung von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auch die Schadstoff- sowie Geräuschklasse mit hinzu. Daher ist die Berechnung etwas anders.

Die Unterteilung der Schadstoffklassen bei Nutzfahrzeugen erfolgt in römischen Zahlen Euro I bis VI. Wohingegen die Kraftfahrzeuge der Klasse Euro I den höchsten Schadstoffausstoß besitzen, gilt die Klasse Euro VI als die niedrigste in diesem Bereich.

Die Geräuschklassen werden Geräuschklasse 1 und weitere unterteilt. Bei der Messung wird die Lautstärke in Dezibel ermittelt, wenn das Fahrzeug an dem Messgerät vorbeifährt.

Die Berechnung der Lkw-Steuer erfolgt genau wie bei den leichteren Lkws in 200er-Schritten. Dazu kommt die entsprechende Schadstoff- und Geräuschklasse.
Der Steuersatz erhöht sich pro 1.000 Kilogramm um 43 oder 44 Cent. Er beginnt bei 6,42 Euro bis 2.000 Kilogramm Gesamtgewicht.

Was kostet ein Lkw an Versicherung und Steuern?

Was kostet ein Lkw an Versicherung und Steuern?

Welche Kosten bezüglich Versicherung und Steuer für einen Pkw-Halter aufkommen, lässt sich schnell ermitteln. Doch wie sieht es in Sachen Steuer und Versicherungen beim Lkw aus? Um diese Frage zu beantworten, folgt unten ein kleines Berechnungsbeispiel. Natürlich lassen sich hier keine konkreten Zahlen nennen, denn diese unterscheiden sich und hängen von den verschiedenen Versicherungsunternehmen ab. Auch die Berechnung der Lkw-Steuer ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.

Beginnen wir mit der Versicherung. Die Kosten einer Kfz-Versicherung für einen Lastkraftwagen sind hauptsächlich von folgenden Kriterien abhängig:

Grundsätzlich können wir hier anmerken: Wer die Lkw-Versicherung so gering wie möglich halten möchte, sollte die oben genannten Kriterien beachten. Lediglich im Gewerbebereich sieht es ein wenig anders aus. Dort lassen sich die Versicherungsbeiträge nicht beeinflussen, denn der Fahrzeugzweck ist an die Berufstätigkeit gebunden. Die meisten Versicherungsunternehmen ermöglichen, den Beitrag direkt auf der entsprechenden Webseite auszurechnen. Um eine präzise Aussage über die jährlichen Kosten zu bekommen, ist es wichtig, bei im Rechner die Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

Lkw-Versicherung: Ungefähre durchschnittliche Kosten pro Jahr

Die LKW Versicherungskosten

In unserem Beispiel haben wir ein Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und einer Emissionsklasse von 2, hier kommen wir auf eine jährliche Steuer von 285 Euro. Wie haben wir gerechnet? Ganz einfach: Das Gesamtgewicht des Fahrzeuges entspricht 7,5 Tonnen, was bedeutet, dass wir 38 angefangene 200-Kilogramm-Schritte haben. Zusammengerechnet mit der Emissionsklasse kommen wir auf den Betrag von 285 Euro. Die Berechnung erfolgt durch den Staffelsteuersatz. Im Internet gibt es dazu spezielle Steuerrechner, mit welchen sich die Lkw-Steuer genau berechnen lässt.

Ist es sinnvoll, einen Pkw als Lkw zuzulassen?

Aus steuerlicher Sicht wäre die Zulassung als Lkw vorteilhaft. Du kannst Kfz-Steuern sparen, wenn dein Pick-Up, Kleinbus oder Geländewagen eine Einstufung als Lastkraftwagen erhält. Was in der Theorie recht simpel klingt, gestaltet sich in der Praxis allerdings etwas schwieriger. Das liegt an den bestimmten Voraussetzungen, welche an das Kfz geknüpft sind:

  • Sobald die Ladefläche die Größe der Fahrgastzelle übersteigt, ist es möglich, dein Kfz steuerlich als Lkw geltend zu machen.
  • Des Weiteren darf im Fahrzeugschein die eingetragene Maximalgeschwindigkeit von 170 km/h nicht überschritten werden, ansonsten besteht keine Möglichkeit der Eintragung.
  • Zu guter Letzt darf das Kfz auch nicht mehr als 5 Sitzplätze aufweisen, was in der Regel bei Lieferwagen und Pick-Ups kein Problem darstellt.

Bei Kleinbussen und Geländewagen hingegen könnte der letzte Punkt schnell dazu führen, dass die Eintragung nicht möglich ist. Hier könntest du gegebenenfalls einen Umbau durchführen. Dieser ist allerdings erst mit Eintragung in einer offiziellen TÜV-Stelle gültig.

Lkw-Zulassung: Ausführliche Erklärung zu den Voraussetzungen

Die Straßenverkehrsordnung (StVZO) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmen unter anderem die Voraussetzungen für die Zulassung eines Lastkraftwagens. Des Weiteren unterliegen die Vorgaben auch der Richtlinie 96/53/EG von 1996. Das dort festgelegte Regelwerk definiert ebenfalls die einzelnen Voraussetzungen, welche die bestimmten Fahrzeugtypen in Deutschland für die Zulassung erfüllen müssen.

Wie bereits erklärt, wird ein Lkw vorrangig für den Transport von Gütern zugelassen. Üblicherweise verfügen Kraftfahrzeuge über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, um in den Genuss der günstigeren Lkw-Steuer zu gelangen. Des Weiteren spielen die Maße des Kfz eine Rolle bei der Einstufung als Lkw. Diese lassen sich beispielsweise in § 32 StVZO nachlesen.

Alte Rechtslage

In der alten Rechtslage war das Erscheinungsbild maßgeblich für die Zulassung als Lkw. Selbst wenn das Kfz als Lastkraftwagen in den Papieren eingetragen war, hatte immer noch die zuständige Zollstelle das letzte Wort, wenn es um die Besteuerung ging. Diese konnte, wenn das Erscheinungsbild eher einem Pkw gleicht, die Besteuerung als Lkw untersagen.

Neue Rechtslage

Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Jetzt die Eintragung in den Fahrzeugpapieren entscheidend für die Lkw-Steuer. Dieser Schritt hat die Unsicherheiten von vielen betroffenen Fahrzeughaltern beseitigt, denn somit gilt: Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist Gesetz. Sollte also in den Papieren das Fahrzeug als Lkw eingetragen sein, steht der Besteuerung als Lastkraftwagen nichts im Wege.

Fazit

Abschließend können wir festhalten, dass auch verschiedene Pkw-Typen von der Lkw-Steuer profitieren, wenn sie sich als Lkw eintragen lassen. Mit der steuerlichen Einstufung als Lkw profitieren die Halter aufgrund der anderen Berechnungsmethode von einem günstigeren Steuersatz. Wichtig ist, dass dein Kfz in deinen Papieren als Lkw eingetragen ist.

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